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Bunter Hund im ASB
hardXtimes schrieb vor 12 Stunden:

Ich bin derzeit auf Wohnungssuche und muss meine derzeitige Bleibe bis zum 31.07. räumen.

Habe heute ein paar Makler auf willhaben angeschrieben und musste diesen Maklerverinbarungen zustimmen.

Jedenfalls, will ich keinen Vertrag vor dem 01.07. unterschreiben (ab da entfällt ja die Provisionszahlung für den Mieter).

Frage: Wie würde es ausschauen, wenn ein Makler dem zustimmt und ich am 01.07. unterschreiben kann. In diesen Maklervereinbarungen ist (natürlich) noch davon die Rede, dass der Mieter die Provision zahlen muss. Ist dieses Dokument ab 01.07. in dieser Form noch gültig?

Vielen Dank im Voraus


Sorry dass ich dir in der Sache nicht weiterhelfen kann. Aber so weit ich das verstanden habe, musst du, wenn du den Makler beauftragst dir eine Wohnung zu suchen, diesen auch weiterhin bezahlen. 

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V.I.P.

Im Endeffekt wird es wohl gleich sein. Ich habe schon mehrfach Berichte aus GER zu dieser Sache gesehen (die haben das vor ein paar Jahren eingeführt). Ergebnis war, dass Vermieter/Makler sehr kreativ geworden sind und halt die Miete gestiegen ist

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Eierschaukelverzichter
hardXtimes schrieb am 22.5.2023 um 23:27 :

Ich bin derzeit auf Wohnungssuche und muss meine derzeitige Bleibe bis zum 31.07. räumen.

Habe heute ein paar Makler auf willhaben angeschrieben und musste diesen Maklerverinbarungen zustimmen.

Jedenfalls, will ich keinen Vertrag vor dem 01.07. unterschreiben (ab da entfällt ja die Provisionszahlung für den Mieter).

Frage: Wie würde es ausschauen, wenn ein Makler dem zustimmt und ich am 01.07. unterschreiben kann. In diesen Maklervereinbarungen ist (natürlich) noch davon die Rede, dass der Mieter die Provision zahlen muss. Ist dieses Dokument ab 01.07. in dieser Form noch gültig?

Vielen Dank im Voraus

Der "Maklervertrag" entsteht mit der Anfrage und somit gilt noch die derzeitige Regelung,  unabhängig wann der Mietvertrag unterschrieben wird,  ab 1.7. gilt dann das"Bestellerprinzip"

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Eierschaukelverzichter
hardXtimes schrieb vor 4 Minuten:

Danke - D.h. wenn ich die Provisionszahlung umgehen will, dann sollte ich erst im Juli mit einem Makler Kontakt aufnehmen ...

Ja lg

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  • 2 weeks later...
ASB-Legende

Liebe Rechtsexperten, ich habe auch eine Frage: ich habe gestern auf einer Grazer Park&Ride Anlage "halb" auf dem Grünstreifen geparkt und prompt eine Verständigung der Polizei erhalten, dass gegen mich Anzeige wegen Verstoß gegen die Grazer Grünanlagen-Verordnung erstattet wird. Die Möglichkeit auf Bezahlung einer Organstrafverfügung wurde auf der Bestätigung durchgestrichen. Da ich zwar eh regelmäßig Strafzettel wegen jedem möglichen Scheiß kriege aber noch nie so etwas, dass man gleich eine Anzeige kriegt, die Frage: was mache ich jetzt am besten. Lt. der Grünanlagen-VO beträgt der Strafrahmen bis zu 1000 Euro, was ich für das Vergehen "teilweise auf der Wiese parken" doch etwas überzogen finde. Soll ich da jetzt einfach warten oder soll ich aktiv etwas tun? Vielen Dank!

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
bertl80 schrieb vor 1 Minute:

Liebe Rechtsexperten, ich habe auch eine Frage: ich habe gestern auf einer Grazer Park&Ride Anlage "halb" auf dem Grünstreifen geparkt und prompt eine Verständigung der Polizei erhalten, dass gegen mich Anzeige wegen Verstoß gegen die Grazer Grünanlagen-Verordnung erstattet wird. Die Möglichkeit auf Bezahlung einer Organstrafverfügung wurde auf der Bestätigung durchgestrichen. Da ich zwar eh regelmäßig Strafzettel wegen jedem möglichen Scheiß kriege aber noch nie so etwas, dass man gleich eine Anzeige kriegt, die Frage: was mache ich jetzt am besten. Lt. der Grünanlagen-VO beträgt der Strafrahmen bis zu 1000 Euro, was ich für das Vergehen "teilweise auf der Wiese parken" doch etwas überzogen finde. Soll ich da jetzt einfach warten oder soll ich aktiv etwas tun? Vielen Dank!

Im Moment kannst du nur mit dem Wisch auf die Polizei gehen und versuchen, mit dem Organ zu reden und die Sache doch noch hinzubiegen.

Sonst musst du auf die Strafverfügung warten, erst dann kannst du was machen. Der Strafrahmen wird sicher nicht ausgeschöpft werden, aber 3-stellig kann es schon werden, wenn du Pech hast. Dann kannst du zahlen oder innerhalb der Rechtsmittelfrist beeinspruchen, wenn es dir zu viel ist. Da jammerst du ihnen halt was vor, und dann setzen sie die Strafhöhe herunter - oder auch nicht.

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ASB-Legende
firewhoman schrieb vor 8 Minuten:

Im Moment kannst du nur mit dem Wisch auf die Polizei gehen und versuchen, mit dem Organ zu reden und die Sache doch noch hinzubiegen.

Sonst musst du auf die Strafverfügung warten, erst dann kannst du was machen. Der Strafrahmen wird sicher nicht ausgeschöpft werden, aber 3-stellig kann es schon werden, wenn du Pech hast. Dann kannst du zahlen oder innerhalb der Rechtsmittelfrist beeinspruchen, wenn es dir zu viel ist. Da jammerst du ihnen halt was vor, und dann setzen sie die Strafhöhe herunter - oder auch nicht.

Okay, danke für die Info! Dann werde ich wohl einfach einmal warten. Meine Überzeugungskräfte diesbezüglich gegenüber den Beamten schätze ich eh nicht so hoch ein... 

Gibt es da einen Grund, warum der gleiche eine Anzeige macht und nicht einfach eine Organstrafverfügung? 

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Gast
bertl80 schrieb vor 4 Minuten:

Gibt es da einen Grund, warum der gleiche eine Anzeige macht und nicht einfach eine Organstrafverfügung? 

Weil es in der Grünanlagenverordnung (leiderst) so geregelt ist, und man hat generell keinen Rechtsanspruch auf ein Organmandat. Anscheinend ist die Stadt da sehr happig bzw handhabt das so. Siehe § 8:

Zitat

Die Nichtbefolgung dieser Verordnung bildet eine Verwaltungsübertretung und wird gemäß § 42 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 Euro oder im Falle der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft.

Und dazu § 42 Abs 1 des Statutes:

Zitat

In den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches hat der Gemeinderat das Recht, nach freier Selbstbestimmung ortspolizeiliche Verordnungen zur Abwehr oder zur Beseitigung von das örtliche Gemeinschaftsleben störenden Mißständen zu erlassen und deren Nichtbefolgung als Verwaltungsübertretung zu erklären. Übertretungen sind mit einer Geldstrafe bis zu 1 000 Euro oder im Falle der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen zu bestrafen.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
bertl80 schrieb vor 16 Minuten:

 

Gibt es da einen Grund, warum der gleiche eine Anzeige macht und nicht einfach eine Organstrafverfügung? 

Ein Organmandat ist leider ein Kann und kein Muss. Das liegt im Ermessen des Beamten bzw. der zuständigen Behörde, ob sie das Vergehen als zu schwer dafür einstufen.

Wenn du bei Rot über die Kreuzung fährst, wirst du auch eine Anzeige kriegen und nicht nur einen Strafzettel.

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GrazTiefschwarz schrieb vor 9 Minuten:

Weil es in der Grünanlagenverordnung (leiderst) so geregelt ist, und man hat generell keinen Rechtsanspruch auf ein Organmandat. Anscheinend ist die Stadt da sehr happig bzw handhabt das so. Siehe § 8:

Und dazu § 42 Abs 1 des Statutes:

Okay, danke. Dann kann ich eh nur warten jetzt. Ist halt extrem lächerlich im konkreten Fall. Da machen sie den P&R zu klein (Sonntag um 3 in der Früh -> alle Plätze restlos voll; wie schaut das bitte unter der Woche am Tag aus???) und zeigen dich gleich an, wennst ein bisschen auf der Wiese stehst.

firewhoman schrieb vor 3 Minuten:

Ein Organmandat ist leider ein Kann und kein Muss. Das liegt im Ermessen des Beamten bzw. der zuständigen Behörde, ob sie das Vergehen als zu schwer dafür einstufen.

Wenn du bei Rot über die Kreuzung fährst, wirst du auch eine Anzeige kriegen und nicht nur einen Strafzettel.

Schon, ja. Aber (neben einem öffentlichen Parkplatz und innerhalb des abgegrenzten Areal desselben!) auf der Wiese parken sollte eigentlich als nicht so extrem schlimm sein. Aber der Vorposter hat es jetzt eh erklärt. Das ist wohl eher Geldmacherei der finanziell angeschlagenen Stadt. Weil da haben allein gestern mindestens 10 andere auch noch so einen Zettel erhalten auf diesem Parkplatz, da kommt dann schon was zusammen übers Jahr...

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
bertl80 schrieb vor 4 Minuten:

Okay, danke. Dann kann ich eh nur warten jetzt. Ist halt extrem lächerlich im konkreten Fall. Da machen sie den P&R zu klein (Sonntag um 3 in der Früh -> alle Plätze restlos voll; wie schaut das bitte unter der Woche am Tag aus???) und zeigen dich gleich an, wennst ein bisschen auf der Wiese stehst.

Ja, nur hilft dir das nichts. Es ist verboten und wird geahndet, genauso wie wenn du auf dem Gehsteig stehst (und wenn es nur mit einem Reifen ist).

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