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is eh wuascht

Frage: Ich habe vor mir einen PC Bildschirm (~200 Euro) fürs Home office anzuschaffen. Ich besitze schon einen bildschirm aber der ist etwas alt und nicht zum arbeiten geeignet. Kann ich das direkt abschreiben unter den Werbekosten bzw. gibts da irgendwelche Voraussetzungen? 

 

Hat irgendwer eine Ahnung wie man das bei Internetkosten machen kann?

bearbeitet von wiesa

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wiesa schrieb vor 2 Stunden:

Frage: Ich habe vor mir einen PC Bildschirm (~200 Euro) fürs Home office anzuschaffen. Ich besitze schon einen bildschirm aber der ist etwas alt und nicht zum arbeiten geeignet. Kann ich das direkt abschreiben unter den Werbekosten bzw. gibts da irgendwelche Voraussetzungen? 

 

Hat irgendwer eine Ahnung wie man das bei Internetkosten machen kann?

Wennst genug Umsatz im Jahr lieferst, kannst natürlich einen Teil abschreiben.

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is eh wuascht
mazunte schrieb vor 2 Minuten:

Wennst genug Umsatz im Jahr lieferst, kannst natürlich einen Teil abschreiben.

Nein ich mein als normaler Angestellter. Laut Arbeiterkammer müsste das gehen, wollte fragen ob hier jemand damit Erfahrung hat

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wiesa schrieb vor 2 Stunden:

Nein ich mein als normaler Angestellter. Laut Arbeiterkammer müsste das gehen, wollte fragen ob hier jemand damit Erfahrung hat

okay, dann frag nochmals genauer nach, ich wusste dies nicht!

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Beruf: ASB-Poster
mazunte schrieb vor 33 Minuten:

Wennst genug Umsatz im Jahr lieferst, kannst natürlich einen Teil abschreiben.

was hat der Umsatz mit Abschreibungen zu tun?

bearbeitet von Dobinator

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V.I.P.
wiesa schrieb vor 12 Stunden:

Frage: Ich habe vor mir einen PC Bildschirm (~200 Euro) fürs Home office anzuschaffen. Ich besitze schon einen bildschirm aber der ist etwas alt und nicht zum arbeiten geeignet. Kann ich das direkt abschreiben unter den Werbekosten bzw. gibts da irgendwelche Voraussetzungen? 

 

Hat irgendwer eine Ahnung wie man das bei Internetkosten machen kann?

Da unter 400€ wird er als GWG (Geringfügiges Wirtschaftsgut) eingestuft und du kannst nächstes Jahr beim Ausgleich den ganzen Beitrag auf einmal abschreiben.

 

Wäre es z.B ein Laptop um 1000 müsstest du das Teil auf 4 Jahre a 250€ abschreiben. Allerdings wäre noch darauf zu achten, wann der Laptop angeschafft wurde: wenn ab dem 1.7 eines Jahres, dann dürfen im ersten Jahr nur der halbe Betrag abgeschrieben werden (in dem Beispiel halt 125€) dann 3 Jahre 250€ und dann nochmal 125€. 

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  • 4 months later...
Posting-Pate

Mal wieder ein Frage kurz vor dem Steuerausgleich zum Jahr 2017: Hatte im Juli 2017 eine ordentliche Gehaltserhöhung von ca. 20 Prozent. Jetzt heißt es ja immer gerade in solchen Fällen lohnt sich eine Arbeitnehmerveranlagung umso mehr. Ich frage mich jetzt aber warum, weil wenn die Lohnsteuer so berechnet wird also hätte ich das ganze Jahr gleich viel verdient, dann müsste ich ja eigentlich etwas nachzahlen für die zweite Jahreshälfte, da ich aufgrund der Lohnerhöhung ja mehr Steuern zahlen muss. Also wo liegt mein Denkfehler :D? 

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Top-Schriftsteller
semmerl schrieb vor 2 Minuten:

Mal wieder ein Frage kurz vor dem Steuerausgleich zum Jahr 2017: Hatte im Juli 2017 eine ordentliche Gehaltserhöhung von ca. 20 Prozent. Jetzt heißt es ja immer gerade in solchen Fällen lohnt sich eine Arbeitnehmerveranlagung umso mehr. Ich frage mich jetzt aber warum, weil wenn die Lohnsteuer so berechnet wird also hätte ich das ganze Jahr gleich viel verdient, dann müsste ich ja eigentlich etwas nachzahlen für die zweite Jahreshälfte, da ich aufgrund der Lohnerhöhung ja mehr Steuern zahlen muss. Also wo liegt mein Denkfehler :D? 

Die Personalverrechnung hat natürlich deine Lohnsteuer auch entsprechend angepasst und nicht bei deinem alten Gehalt belassen. Dementsprechend hast du eventuell mehr Lohnsteuer bezahlt als nötig, weil dein Gesamtjahreseinkommen in eine niedrigere Steuerklasse gefallen wäre.

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ASB-Legende
semmerl schrieb vor 7 Minuten:

Mal wieder ein Frage kurz vor dem Steuerausgleich zum Jahr 2017: Hatte im Juli 2017 eine ordentliche Gehaltserhöhung von ca. 20 Prozent. Jetzt heißt es ja immer gerade in solchen Fällen lohnt sich eine Arbeitnehmerveranlagung umso mehr. Ich frage mich jetzt aber warum, weil wenn die Lohnsteuer so berechnet wird also hätte ich das ganze Jahr gleich viel verdient, dann müsste ich ja eigentlich etwas nachzahlen für die zweite Jahreshälfte, da ich aufgrund der Lohnerhöhung ja mehr Steuern zahlen muss. Also wo liegt mein Denkfehler :D? 

Für die Monate ab gehaltserhöhung zahlst du Steuern, als hättest du das ganze Jahr das höhere Gehalt erhalten, d.h. du hast für die über ersten Monate richtig Steuern gezahlt und für die Monate danach zu viel. Lass dir einfach die Steuerlast in finanzonline rechnen, da siehst es dann. Ansonsten musst du die Veranlagung nicht machen, sollte eine Nachzahlung rauskomme

bearbeitet von Rainman80

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Posting-Pate
SP3 schrieb Gerade eben:

Die Personalverrechnung hat natürlich deine Lohnsteuer auch entsprechend angepasst und nicht bei deinem alten Gehalt belassen. Dementsprechend hast du eventuell mehr Lohnsteuer bezahlt als nötig, weil dein Gesamtjahreseinkommen in eine niedrigere Steuerklasse gefallen wäre.

Danke jetzt versteh ichs!

Rainman80 schrieb Gerade eben:

Für die Monate ab gehaltserhlhung zahlst du Steuern, als hättest du das ganze Jahr das höhere Gehalt bezahlt, d.h. du hast für die über ersten Monate richtig Steuern gezahlt und für die, Monate danach zu viel. Lass dir einfach die Steuerlast in finanziellen rechnen, da siehst es dann. Ansonsten musst du die Veranlagung nicht machen, sollte eine Nachzahlung rauskomme

Ebenfalls danke!

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Beruf: ASB-Poster
mazunte schrieb vor 3 Stunden:

Übrigens für 2017 schon eingereicht.

Würde ich auch gerne, allerdings muss ich noch auf die WGKK warten. Weiß jeman zufällig wann deren Daten übermittelt werden? 

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Beruf: ASB-Poster
SmokinAces schrieb vor 20 Minuten:

Ende Feber endet die Frist fürs einreichen.

Das wusste ich. Aber wenn die was tun, hab ich alles beinander. Deswegen hätt es mich interessiert. :D

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