Relii legende Beitrag melden Geschrieben 26. Februar 2014 640 euro 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RBS Max BUH! Beitrag melden Geschrieben 26. Februar 2014 (bearbeitet) Die bekommt Freundin und das wären 11 Monate, und eine Obergrenze bei meinem Verdienst im Jahr gibst aber nicht oder so was ähnliches? Alleinverdienerin oder Alleinverdiener ist, – wer selbst oder wessen (Ehe-)Partnerin oder (Ehe)Partner für mindestens sieben Monate Anspruch auf Familienbeihilfe für ein oder mehrere Kinder hat und – wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebt. Die (Ehe-)Partnerin/ der (Ehe-)Partner muss grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig sein und die (Ehe-)Partner dürfen nicht dauernd getrennt leben und – wer eine Ehepartnerin/einen Ehepartner, eingetragene Partnerin/eingetragenen Partner oder Lebensgefährtin/Lebensgefährten hat, deren/dessen Einkünfte den Betrag von 6.000 € nicht überschreiten. Achtung: Der Mutterschutz zählt zu den Einkünften! Für alle zum Nachlesen, da steht ziemlich alles drin und suchen kann man auch: https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/Steuerbuch2014i-rz_web_NEUalleseiten_verlinkt.pdf?48h6f2 Wer es gern noch genauer hätte, dem wird hier ausführlichst geholfen: https://findok.bmf.gv.at bearbeitet 26. Februar 2014 von RBS Max 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leseratte Dauer-ASB-Surfer Beitrag melden Geschrieben 27. Februar 2014 (bearbeitet) Wie funktioniert dass mit der Pendlerpauschal wenn ich umgezogen bin? Welcher Wohnort zählt? bearbeitet 27. Februar 2014 von leseratte 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benni889 uhhuh...h.. Beitrag melden Geschrieben 27. Februar 2014 Wie funktioniert dass mit der Pendlerpauschal wenn ich umgezogen bin? Welcher Wohnort zählt? Den du gerade gemeldet bist. Ist doch klar... Wennst vorher zb 10monaten im tiefsten mühlviertel wohnst dann die restlichen 2 in der stadt. Zum ersten hätttest anspruch auf pendlerpauschale aber da du jetzt in der stadt lebst und dort kein anspruch hast. Verlierst alles! Ist nur ein beispiel! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leseratte Dauer-ASB-Surfer Beitrag melden Geschrieben 27. Februar 2014 Den du gerade gemeldet bist. Ist doch klar... Wennst vorher zb 10monaten im tiefsten mühlviertel wohnst dann die restlichen 2 in der stadt. Zum ersten hätttest anspruch auf pendlerpauschale aber da du jetzt in der stadt lebst und dort kein anspruch hast. Verlierst alles! Ist nur ein beispiel! das ist ein Witz oder?? Wieso der jetztige Wohnort?? trifft bei mir übrigens sogar ziemlich genau dein Beispiel zu. Hab 2013 zirka 9 Monate auf dem Land gewohnt und könnte daher die kleine Pendlerpauschal anfordern. Mein neuer Wohnort (seit September 2013) liegt aber "nur" 17 km von Arbeitsstelle weck. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leseratte Dauer-ASB-Surfer Beitrag melden Geschrieben 27. Februar 2014 Wenn das wirklich stimmen sollte, dann wäre das Finanzamt ja wirklich bescheuert, dann melde ich mich nämlich kurz wieder an den alten Wohnort, kassier die PP und danach meld ich mich wieder um ^^ 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benni889 uhhuh...h.. Beitrag melden Geschrieben 27. Februar 2014 Ist leider so. Bin im Dezember nach Linz gezogen. Hauptwohnsitz habe ich erst im neuem Jahr gemacht. Sonst wärs bei mir PP futsch gewesen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Beitrag melden Geschrieben 27. Februar 2014 Blödsinn. Pendlerpauschale wird monatlich betrachtet. wennst zB Anfang September umziehst schreibst den Betrag für 8 Monate rein und aus. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leseratte Dauer-ASB-Surfer Beitrag melden Geschrieben 27. Februar 2014 Blödsinn. Pendlerpauschale wird monatlich betrachtet. wennst zB Anfang September umziehst schreibst den Betrag für 8 Monate rein und aus. Dacht ichs mir eh. Danke 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Beitrag melden Geschrieben 27. Februar 2014 Den du gerade gemeldet bist. Ist doch klar... Wennst vorher zb 10monaten im tiefsten mühlviertel wohnst dann die restlichen 2 in der stadt. Zum ersten hätttest anspruch auf pendlerpauschale aber da du jetzt in der stadt lebst und dort kein anspruch hast. Verlierst alles! Ist nur ein beispiel! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hcg Fly like an airliner Beitrag melden Geschrieben 27. Februar 2014 (bearbeitet) Bin zu faul nachzuschauen und Steuerrecht ist schon a zeital her - Liege ich richtig wenn ich annehme folgende absetzen zu können: - Fachliteratur für meine Masterthesis (Edit: >1k Euro, sind doch "nur" 600 € -muss ich das u.U. als Fachliteratur notwendig für den Job bezeichnen?) - Etwaige Kosten in Zusammenhang mit der Thesis (z.B Binden der Diplomarbeit) - Notebook (mit ausgeschiedenen Privatanteil müsste das doch über 3 Jahre absetzbar sein? - also zB 30/70 (Privat/Uni) - über 3 Jahre verteilt) - Studienreise mit Sprachkurs auf einer Universität in China ( da müssten doch die Kurskosten gehen und die Reise bzw. Unterkunft-Kosten sowie generelle Lebenserhaltung? also knappe 3-4k €) - Studiengebühren bzw. ÖH Beitrag (müsste doch auch gehen - ist zwar nicht die Welt aber ÖH Beitrag ist ÖH Beitrag) - Sonstige Kurskosten (zB Projektmanagement-Zertifizierung?) Spannend wird es bei Renovierungskosten: Was ist wenn ich zB meine Dusche getauscht habe, die Rechnung jedoch auf den Namen meiner Eltern läuft, die Renovierung aber in meiner Wohnung (wo ich hauptgemeldet bin) durchgeführt wurde und auch diese Adresse auf der Rechnung vermerkt ist? Was ist mit einem Monitor den ich theoretisch für Home-Office verwenden könnte? Kann ich hier auch 30/70 ansetzen und über 3 J verteilen? Und jetzt die Königsdisziplin: Was ist mit Fahrt-/Parkkosten (Alleine die Parkgarage macht mehr als 300E aus) iVm dem Studium? Also Anfahrt von Büro zur Uni bzw. die dortige Parkgarage (da kommt schon was zusammen ..) - Wie würdet ihr die Fahrkosten berechnen? Vielleicht hat hier ja jemand Input E2: Wie geht ihr mit Internetkosten vor die zwar - bei Homeoffice zB - auch beruflich genutzt werden aber i.d.R. privat anfallen? bearbeitet 27. Februar 2014 von hcg 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Source Nagymarton Beitrag melden Geschrieben 27. Februar 2014 Also Studiengebühren kriegst du afaik nur zurück wenn du über der Geringfügigkeitsgrenze verdienst. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Beitrag melden Geschrieben 27. Februar 2014 wenn die wohnung nicht deine eigentumswohnung ist, kannst das mit der dusche imo auch knicken. bei der trickiness deiner ausgaben würde ich mir an deiner stelle einen tax advisor nehmen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hcg Fly like an airliner Beitrag melden Geschrieben 27. Februar 2014 (bearbeitet) Also Studiengebühren kriegst du afaik nur zurück wenn du über der Geringfügigkeitsgrenze verdienst. arbeite Vollzeit, das sollte also hinhauen bearbeitet 27. Februar 2014 von hcg 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hcg Fly like an airliner Beitrag melden Geschrieben 27. Februar 2014 (bearbeitet) Ist ja ganz schön eine Latte. Mal meine Meinung dazu (keine Garantie auf Rechtsrichtigkeit) Danke! - Hilft mir schonmal sehr weiter! Notebook ist wie du sagst auf 3 Jahre verteilt zum abschreiben. Bildschirm würd ich dazunehmen. Und das ganze aber 40(privat)/60(beruflich) absetzen (laut Steuerbuch ist für diese Prozentsätze kein besonderer Nachweis notwendig. 40/60 ist ein guter Hinweis, danke! War die Studienreise nur ein Sprachkurs? Wenn ja sind nur die Kurskosten selbst abschreibbar ohne Anreise und Aufenthaltskosten (da man einen chinesisch Kurs auch in Österreich machen kann) Kann ich mir aber nicht vorstellen, dass es nur ein Sprachkurs war und deshalb gelten folgende Voraussetzungen: Planung und Durchführung der Reise erfolgen entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder in einer anderen Weise, die den beruflichen Anlass einwandfrei erkennen lässt. Erworbene Kenntnisse müssen einigermaßen im Beruf verwertbar sein. Das Programm muss nur auf die Berufsgruppe zugeschnitten sein. Das Programm muss – orientiert an der Normalarbeitszeit – durchschnittlich acht Stunden täglich betragen. Sollten weniger Stunden Kurs gewesen sein (als die oben erwähnten acht), dann ist es eine Mischreise und es ist ein dementsprechender Privatanteil vom Hotel und Flug abzuziehen Lebenshaltung ist nicht abziehbar (ist es in Österreich ja auch nicht), aber es sind pro Tag 35,1 Euro Diäten absetzbar (sollte das Frühstück beim Hotel dabei gewesen sein sind es nur noch 29,84 Euro pro Tag, ein etwaiges gezahltes Mittagessen würde diesen Satz ebenfalls kürzen). Naja, war halt ne Summer University - Also grundsätzlich nur Chinesisch bzw. Chinesische Kultur etc - Vlt. lass ichs trotzdem drauf ankommen und setze es mit 80/20 an (da auch noch Inland-reisen dabei waren etc.) Renovierungskosten sind nicht abziehbar. Da der Austausch der Dusche den Nutzungswert der Wohnung nicht wesentlich erhöht (außer es war zuvor noch keine Sanitäreinrichtung verfügbar) Ah schade, dachte das geht auch - Nagut, dann nur der Genossenschaftsanteil Fahrtkosten sind mM abziehbar, außer natürlich die Uni liegt zwischen der Arbeitsstelle und Wohung. Dann ist diese Fahrt mit der etwaigen Pendlerpauschale bzw. Verkehrsabsetzbetrag abgedeckt. Es sollte halt ein Kilometerbuch geführt werden, mit Datum, Kilometerstände, Ausgang und Zielpunkt, Zweck der Reise.... Weißt du wies mit den Parkkosten aussieht? - Die würde mich sehr interessieren, da ich die per Konto/Kreditkartenauszug relativ gut/rasch nachweisen kann. Über einen Steuerberater hab ich auch schon nachgedacht (v.a. weil ich den ja wieder absetzen könnte) - Habe nur Bedenken dass der Typ dann mehr kostet als er mir bringt .. E: Kennt vielleicht jemand eine/n gute/n Steuerberater/in? - Sollte finanziell im Rahmen bleiben natürlich bearbeitet 27. Februar 2014 von hcg 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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