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Top-Schriftsteller

Muss erstmals als neuer Selbstständiger eine Steuererklärung machen...

Hab 2013 ca. 11500€ verdient, davon bissl was angestellt, bissl als freier mitarbeiter, rest als neuer selbstständiger.

Damit fall ich ja unter die 12000€, muss also eigentlich keine Steuern zahlen oder? Bin mir aufgrund der vielen Arbeitsformen unschlüssig.

Und, wo komm ich bei FInanzonline auf die FOrmulare für Laptop, usw., die ich ja (auch wenn ich keine Steuern zahl) "abschreiben" kann oder, also die 60% davon (und über mehrere Jahre)?

Find dazu nirgends etwas...

Blöde Fragen, bin aber ein Steuer-Greenhorn.

bearbeitet von Santiago82

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Zur Frage selbst kann ich dir leider nichts antworten. Ich bin aber schon fast erschüttert, dass du für so wenig Geld vermutlich extrem viel buckelst und extrem wenig soziale Sicherheit hast. Glaubst du das zahlt sich für dich aus?

Ich würde dir daher in erster Linie empfehlen wieder wo für mehr Geld arbeiten zugehen, wo Weihnachts- Urlaubs- und Krankengeld kriegst. Außer du bist ein freak oder erhoffst dir den (auch finanziellen) Durchbruch erst.

bearbeitet von Tintifax1972

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Top-Schriftsteller

Letzteres. Wissenschaft, dieses Jahr soll der Durchbruch her ;)

Dass es wenig is, weiß ich eh auch, waren aber auch 2 Monat Arbeitslos dabei (die da nicht miteingerechnet sind..)

edit: Generation Praktikum kurz nach Studienende lässt grüßen..

Also, wer kann mir weiterhelfen in den Steuerfragen?

bearbeitet von Santiago82

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Homerist

Muss erstmals als neuer Selbstständiger eine Steuererklärung machen...

Hab 2013 ca. 11500€ verdient, davon bissl was angestellt, bissl als freier mitarbeiter, rest als neuer selbstständiger.

Damit fall ich ja unter die 12000€, muss also eigentlich keine Steuern zahlen oder? Bin mir aufgrund der vielen Arbeitsformen unschlüssig.

Und, wo komm ich bei FInanzonline auf die FOrmulare für Laptop, usw., die ich ja (auch wenn ich keine Steuern zahl) "abschreiben" kann oder, also die 60% davon (und über mehrere Jahre)?

Find dazu nirgends etwas...

Blöde Fragen, bin aber ein Steuer-Greenhorn.

1. die Grenze liegt bei 11.000 und nicht bei 12.000 Euro

2. sofern noch nicht erledigt musst du dem Finanzamt erst mal melden, dass du selbstständig tätig geworden bist. Du wechselst dann vom AV-Bereich in den BV-Bereich. Wenn nach dem Einloggen bei Finanz Online oben bei "Bereich" noch AV steht hast das noch nicht gemacht.

Der Wechsel sollte unter Eingaben --> Anträge --> Erklärungsswechsel möglich sein.

3. prinzipiell auf jeden Fall alle Ausgaben rein schreiben - denn auch wenn du keine Steuern zahlen musst berechnen sich die (endgültigen) Beiträge für die SVA der gewerblichen Wirtschaft von deinem Einkommen. Je geringer deine Einkünfte als selbstständiger Tätigkeit desto besser (im Idealfall unter der Pflichtversicherungsgrenze - siehe hier)

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Top-Schriftsteller

Aso, muss ich mich als sog. Neuer Selbstständiger tatsächlich beim Finanzamt melden?

Arbeite auf werkvertragsbasis fur ein Unternehmen..

Danke. Laut BMF liegt die Grenze bei 12.000 wenns selbstständige und unselbständige Einkommen gibt?

Danke!

bearbeitet von Santiago82

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Homerist

Aso, muss ich mich als sog. Neuer Selbstständiger tatsächlich beim Finanzamt melden?

Arbeite auf werkvertragsbasis fur ein Unternehmen..

Danke. Laut BMF liegt die Grenze bei 12.000 wenns selbstständige und unselbständige Einkommen gibt?

Danke!

sorry - hab im ersten Posting das "bissl was angestellt" überlesen.

ich glaub ich würd dann in deinem Fall gar nichts abgeben solange kein Aufforderung vom FA kommt (v.a. wegen der SVA) - bin mir da aber ehrlich gesagt nicht 100%ig sicher

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Ich bin /root, ich darf das!

Solange meine Freundin in Karenz ist, bekomme ich den Alleinverdiener Zuschlag?

Bzw. wie ist das, wenn wir nicht im Gemeinsamen Haushalt wohnen und ich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bin?

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Solange meine Freundin in Karenz ist, bekomme ich den Alleinverdiener Zuschlag?

Bzw. wie ist das, wenn wir nicht im Gemeinsamen Haushalt wohnen und ich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bin?

Pauschal nicht ganz richtig, meine Freundin hat zu viel Wochengeld bekommen (Kaiserschnitt) und wir haben den höchstbetrag gleich mal überschritten für 2013 (Wochengeld zählt im Gegensatz zu Karenzgeld usw. als EInkommen). Wenn ihr auch nicht in einem gemneinsamen Haushalt lebt kannst du das ebenfalls nicht geltend machen, du musst entweder nachweislich Unterhalt bezahlt haben, oder eben ein Kind im gemeinsamen Hasuhalt (beides soweit ich mich erinnern kann mehr als 6 Monate/Jahr)

Wegen Unterhaltszahlungen, ich kenn mich da ned so ganz aus, aber man sollte aufpassen, da gabs schon böses erwachen für den einen oder anderen. Mein Freundin deichselt bei uns das tagesgeschäft in Sachen Finanzen, schaut eben das Rechnungen bezahlt werden, was wir weg sparen usw. Ich überweise Monat für einen Fixbetrag von meinem Konto (der wesentlich höher ist als ich gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen hätte).

Mir wurde von einem Rcihter bestätigt (den ich im Rahmen einer Schulung gefragt habe), dass ich hier eine ausgezeichnete Beweislage besitze brav bezahlt zu haben falls mal alles den Bach runter geht. Im Bekanntenkreis habe ich 2 paare wo das jener Part der Erwerbstätig ist, das ebenso hält.

Ein wenig dreist fand ich ja jenen Brief vom Bundesministerium wo die Mütter aufgefordert werden die Unterhaltszahlungen einzufordern, egal wie glücklich grade alles sind. Das könnte man durchaus etwas anders formulieren, sich darüber zu informieren usw. ist ja sinnvoll, aber in dem Schriftstück wird man fast schon kriminalisiert nur weil man stehend Pinkeln kann.

Man muss sich in diesem zusammenhang ohnehin mehr Gedanken machen, vor allem wenn man nicht verheiratet ist. Beispielsweise stehst du dann als Lebenspartner in Sachen Sorgerecht hinter den Eltern deiner Freundin an, sollte etwas übles passieren.

bearbeitet von Homegrower

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Rapid muss immer.

Wenn man in einem gemeinsamen Haushalt lebt, unverheiratet, muss man keine Alimente/Unterhalt zahlen?!

Alleinverdiener:

wer für ein oder mehrere Kind/er für mindestens sieben Monate Familienbeihilfe bezogen hat und

wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebt. Die (Ehe-)Partnerin/der (Ehe-)Partner muss grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig sein und die (Ehe-)Partner dürfen nicht dauernd getrennt leben und

wer eine/einen Ehepartner/in, eingetragene/n Partner/in oder Lebensgefährtin/Lebensgefährten hat, deren / dessen Einkünfte den Betrag von 6.000 Euro nicht überschreiten.

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Ich bin /root, ich darf das!

Danke so weit.

Wir haben beim Jugendamt schriftlich eine Zahlung festgesetzt. Liegt unterhalb der Grenze, ist aber Wasserfest. Da es ohnehin nur ein Geld hin und herschieben ist, ist es mir egal.

@6.000 Euro

Im Monat? Oder Quartal? Jahr kann es ja nicht sein. Da geht es ja um Peanuts die man mehr bekommt.

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@6.000 Euro

Im Monat? Oder Quartal? Jahr kann es ja nicht sein. Da geht es ja um Peanuts die man mehr bekommt.

6.000 pro Jahr darf sie verdienen!!!

Wir haben beim Jugendamt schriftlich eine Zahlung festgesetzt. Liegt unterhalb der Grenze, ist aber Wasserfest. Da es ohnehin nur ein Geld hin und herschieben ist, ist es mir egal.

was für einen Sinn hat das? Gibts da nen Vorteil?

bearbeitet von Admira Fan

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Ich bin /root, ich darf das!

6.000 im Jahr das ich nen 50 mehr im Monat bekomme? Danke

Sollte, Gott bewahre, es mal zu einem Streit kommen, muss ich nachweisen, dass ich Alimente bezahlt habe. Da wir offiziell nicht im gemeinsamen Haushalte wohne müsste ich jahrelang Rechnung aufbewahren.

Also haben wir es schriftlich gemacht, dass beide Parteien einverstanden sind, dass ich im Monat 200 Euro bezahle. Sollte sich die Kindsmutter irgendwann beschweren, dass ich zu wenig bezahle gilt es erst ab der Beschwerde.

Die 200 Euro laden auf einem gemeinsamen Konto, welches für Kind und unvorhergesehenes hergenommen wird. Alles legal und gut für die Nerven.

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