Hattet ihr schon Probleme mit der Polizei?


Ultraviolett89

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legende

Da er geflüchtet is nehm ich an er hat mitbekommen, dass er rausgewunken wird wenn er weiterfahrt, ergo fahrerflucht.. ok vl. wirds anders bezeichnet.. irgendwas mit Widersetzung halt.

wie erkennst du da die "flcuht"? :D er kann herumfahren wo er will, vorausgesetzt der feldweg ist auch ein regulär befahrbarer weg. wär ja noch schöner wenn ich meine wege und strecken nach den radarmessungen der cops auswählen müsste. :D

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Top-Schriftsteller

zwar verkehrsbezogen, aber ich frag einmal hier:

kennt sich jemand aus bei diesen polizeikontrollen, wo einer mit der radarpistole im auto am staßenrand sitzt und man danach ein paar hundert meter von den kollegen aufgehalten wird? wird da das kennzeichen auch irgendwie erfasst, oder funkt der nur z.b. "den silbernen passat aufhalten" zu den anderen?

im klartext: wenn ich zwischen den beiden über ein feldwegerl entwischt bin, bekomm ich dann noch post oder hab ich meine ruhe? :ratlos:

also ich möchte euch ja nicht beunruhigen, aber mmn wird bei der radarpistole automatisch auch ein bild vom kfz gemacht! und zwar aus dem einfachen grund der beweisbarkeit-wenn ich aufgehalten werde und es steht 73 in der 50er und der polizist hat kein foto von meinem kfz, dann brauch ich ihm doch nur sagen, dass ich fix 50 gefahren bin und er kann mir das gegenteil niemals beweisen... (hatte das einmal in kroatien-er hat den strafzettel dann zerissen) in ö. ist (zumindest bei den neueren geräten) immer eine kamera mit bild (auch vom fahrer) dabei!

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Seit 1902

also ich möchte euch ja nicht beunruhigen, aber mmn wird bei der radarpistole automatisch auch ein bild vom kfz gemacht! und zwar aus dem einfachen grund der beweisbarkeit-wenn ich aufgehalten werde und es steht 73 in der 50er und der polizist hat kein foto von meinem kfz, dann brauch ich ihm doch nur sagen, dass ich fix 50 gefahren bin und er kann mir das gegenteil niemals beweisen... (hatte das einmal in kroatien-er hat den strafzettel dann zerissen) in ö. ist (zumindest bei den neueren geräten) immer eine kamera mit bild (auch vom fahrer) dabei!

sorry, das ist nicht richtig. eine radarpistole ist ein einfaches gerät, dass die geschwindigkeit mittels weg/zeit berechnet, nicht mehr. da wird weder was aufgezeichnet noch gespeichert.....

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Top-Schriftsteller

jo da muss ich dir wiederum widersprechen: die neuen radarpistolen machen fix auch ein bild vom fahrzeug...habe deswegen schon einmal einen strafzettel und mehr ;) bekommen-wollte dann das bild sehen, und bekam es samt km/h anzeige zu gesicht :(

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Bunter Hund im ASB

jo da muss ich dir wiederum widersprechen: die neuen radarpistolen machen fix auch ein bild vom fahrzeug...habe deswegen schon einmal einen strafzettel und mehr ;) bekommen-wollte dann das bild sehen, und bekam es samt km/h anzeige zu gesicht :(

des is a kastl, keine pistole

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hihi haha der pumuckl ist da

Kurze Frage:

Aussage gegen Aussage = Verfahren wird eingestellt oder?

Weiß jemand was eine Anzeige wegen ausreißen einer Bushaltestelle kosten würde?

:feier: hihihi geile sache, da macht alleine das vorstellen schon spaß

hab mal bei nem hawara gesehen der wurde angezeigt wegen " wiederholtem herumfuchteln mit seinen Händen vor den Gesuichtern der beamten" :feier:

auch geil, hab den guten nie gefragt was daraus wurde.

bin auch mal mit nem hawara auf der hilfer gefahren und musste dafür 600 euro zahlen. warum? wir waren beide betrunken auf einem(!) citybike unterwegs und des is scheinbar strafbar :heul:

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ASB-Halbgott

@SoloUltra: Auch wenn ich dich persönlich kenne, solche Dummheiten gehören BESTRAFT! Frage mich immer, wie dumm man eigentlich sein kann, um Haltestellen MUTWILLIG (weil so leicht gehen Scheiben usw. ja nicht kaputt) zu zerstören... Als Strafe am besten neben dem enstandenen Schaden zurückzuzahlen, noch ein paar soziale Stunden beim Bauhof der Gemeinde verbringen.

Und sowas dann noch lustig zu finden, sagt eh alles :hää?deppat?:

:raunz::mad:

bearbeitet von groundhopper

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  • 2 weeks later...
ASB-Gott

Da dieser Thread ohnehin schon für alles in Zusammenhang mit der Pozilei missbraucht wird, benutze ich ihn jetzt auch mal dazu.

Ich habe gestern eine Organstrafverfügung der BPD St. Pölten unter meinem Scheibenwischer gehabt:

"Gemäß § ....... wird gegen Sie eine Geldstrafe in der Höhe von 20 € festgesetzt, da Sie Ihr Fahrzeug insofern vorschriftswidrig aufgestellt haben, weil (A) an dieser Stelle ein beschildertes Halteverbot besteht."

Nun gut die Situation war folgende. Ich parke in einer Gasse, welche in beiden Richtungen befahren werden darf. Auf der einen Seite ein ordentlicher Gehsteig und entlang dieses Gehsteiges stehen einige Autos. Ich stelle mich auf der anderen Seite hin, wo eine Art Gehsteigkante ist und auf der anderen Seite Gras und Gatsch. Ich stelle mich natürlich auch so hin, dass auch 2 Fahrstreifen frei bleiben. Ca. halb-halb auf Straße und Grün/Braunstreifen. Nun habe ich extra 2x (gestern & heute) nachgesehen: IN DIESER STRAßE GIBT ES KEINE HALTE- ODER PARKVERBOTSSCHILDER. Ergo man unterstellt mir hier etwas falsches.

Was ist hier die Meinung der (laienhaften) Experten des ASB? Hat es Sinn es zu einem Verfahren kommen zu lassen, sprich die Strafe anzufechten? Hab ich auch Chancen, die Strafe nicht zu zahlen?

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Chefjugo am Platz

Stelle fotografierern, wo du gestanden bist, und Einspruch erheben. Wenn es ein transportables Halteverbot war, verlang auch die Verordnung des Halteverbotes.

bin auch mal mit nem hawara auf der hilfer gefahren und musste dafür 600 euro zahlen. warum? wir waren beide betrunken auf einem(!) citybike unterwegs und des is scheinbar strafbar :heul:

Tjo, auch für Radfahrer gilt 0,5

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