Hattet ihr schon Probleme mit der Polizei?


Ultraviolett89

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ASB-Gott

Stelle fotografierern, wo du gestanden bist, und Einspruch erheben. Wenn es ein transportables Halteverbot war, verlang auch die Verordnung des Halteverbotes.

Tjo, auch für Radfahrer gilt 0,5

Sehr gut danke. Es war auch davor sicher keines dort. Aber vielleicht gehn die Pozilisten in St. Pölten ja mit Halteverbotsschildern herum, stellen sie auf, schreiben auf und nehmen wieder mit. :lol:

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  • 2 weeks later...
legende

kennt sich jemand mit anzeigen aus? wie ist das zu interpretieren wenn sowohl "wird aufgrund [x] eig. dienstl. wahrnehmung" und "[x] über aufforderung" angekreuzt sind?

eigene dienstliche wahrnehmung würd ich mal so interpretieren dass die polizei wenns auf streife ist etwas entdeckt und ahndet, über aufforderung ist eigentlich auch klar. aber wie zum teufel beides? hat das irgendwelche auswirkungen auf die strafhöhe?

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Bester Mann im Team

Nach gestern befürchte ich Probleme da ich im angetrunkenen Zustand, nachdem mich ein Security an den Haaren gezogen hat und nur dadurch das ihn der andere Security abgehalten hat, mir keine gescheuert hat. War ziemlich sauer darüber und als die Polizei da war haben die den Securitys logischerweise mehr glauben geschenkt und sich meine Daten notieren lassen.

Naja mal abwarten ob da noch was kommt..

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Bester Mann im Team

bist du noch immer betrunken? :D ganz versteh ich nämlich nicht was du da aufgeführt haben sollst. :D

Naja die Polizei könnte sich darüber aufregen das ichsie zu "unrecht" angerufen habe und die Securitys haben gmeint das ich und ein Freund sie angegriffen haben und die Fassung hat den Polizisten mehr gepasst als meine, der Wahrheit entsprechende Fassung, in der ich nachdem ich die Securitys etwas wütend gefragt habe, warum ich nicht reinkomme, von dem halt wie erwähnt an den Haaren gezogen wurde und fast eine bekommen hätt von ihm. Kurzfassung: Ich glaube das mir vorgeworfen werden könnte, das ich einen "Spaß" Anruf gemacht habe ( Weil es laut deren Auffassung kein ernstzunehmender Fall war)

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Chefjugo am Platz

jop, klingt logisch.

dann bin ich mal gespannt wieviel ich zu den 200 eu noch dazukommen... :glubsch:

Hättest mich gefragt, ich hätts dir gesagt :D

kennt sich jemand mit anzeigen aus? wie ist das zu interpretieren wenn sowohl "wird aufgrund [x] eig. dienstl. wahrnehmung" und "[x] über aufforderung" angekreuzt sind?

eigene dienstliche wahrnehmung würd ich mal so interpretieren dass die polizei wenns auf streife ist etwas entdeckt und ahndet, über aufforderung ist eigentlich auch klar. aber wie zum teufel beides? hat das irgendwelche auswirkungen auf die strafhöhe?

eigene dienstliche Wahrnehmung ist IMMER....denn ohne Kiberer gibts keine Anzeige und Abschleppung ( :augenbrauen: ). Über Aufforderung ists nur, wenn irgendso einer bei der Kiwarei anruft...

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Chefjugo am Platz

Ja, die Kiberei hat die Anzeige von 12:00 bis 16:40 geschrieben. Erst dann haben die die Abschleppung angefordert, welche um exakt 18:27 Uhr durchgeführt wurde. Anzeige kannst - wennst verwaltungsstrafrechtlich unbescholten bist - mit ca. 50 Euro rechnen.

Übrigens weiß ich, was du um 21:01 getrieben hast :RiedWachler:

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legende

Ja, die Kiberei hat die Anzeige von 12:00 bis 16:40 geschrieben. Erst dann haben die die Abschleppung angefordert, welche um exakt 18:27 Uhr durchgeführt wurde. Anzeige kannst - wennst verwaltungsstrafrechtlich unbescholten bist - mit ca. 50 Euro rechnen.

Übrigens weiß ich, was du um 21:01 getrieben hast :RiedWachler:

:nervoes: du stalker! :D

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