pimpifax the beautiful Beitrag melden Geschrieben 20. März 2006 (bearbeitet) einmal abgesehen davon, dass ein schiedsrichter nach einer reihe von schweren fehlentscheidungen tatsächlich seinen arbeitsplatz aufgeben wird müssen: du bist der meinung, dass ein schiedsrichter in einem spiel einer mannschaft A 4 rote karten zeigen darf, weil er und seine assistenten 4 mal vom betreuerstab der mannschaft B versichert bekommen, dass 4 mal jeweils ein anderer spieler der mannschaft A gegen einen spieler der mannschaft B einen versteckten ellbogenschlag ausgeführt hat? weil es im ermessen des schiedsrichters(+seines teams) liegt(ihrer überzeugung), diesen ausführungen zu glauben? er würde dann aufgrund seiner fehlentscheidungen zwar die pfeife abgeben müssen, hätte sich faktisch aber keiner anderen verfehlung schuldbar gemacht, als halt daneben gelegen zu sein? keine spielwiederholung und wenn doch, wieso? aufgrund der häufung an fehlpfiffen könnte man ihm ja parteilichkeit vorwerfen, andererseits hat er sich einfach mehrmals seiner überzeugung hingegeben, weil ja niemand von der spielleitercrew etwas gesehen hat -er hat einfach den von dir für in ordung befundenen grundsatz einer möglichen entscheidungsfindung mehrmals zur anwendung gebracht und genau deshalb darf ein schiedsrichter eben doch KEINE entscheidungen über szenen fällen, die keiner aus seinem team ansatzweise gesehen hat und beurteilen kann auch nicht bloß einmal, weil sich am grundsatz überhaupt nichts ändert schaut der schiedsrichter bei einem eckball in ein gewurrl aus körpern und interpretiert ein foul, dann war das eventuell eine pfiff auf verdacht trotzdem hat er die szene gesehen, er interpretiert sie auszucker von trainerbänken und zuschauertribünen beeinflußen auch ohne zwefeil die entscheidungen, aber als exklusivgrund für einen ausschluss sollten sie auch ohne heranziehung obiger detaillierter ausführungen nicht durchgehen dürfen (selbst deine sturheit, nicht falsch zu liegen, dürfte das doch nicht aufwiegen? ) und nicht durchgehen dürfen heißt nicht, dass wiederholt werden muss (es ist einfach nicht üblich, so lange keine manipulation vor liegt) konsequenzen muss es geben, die diese art von entscheidung in zukunft ausschließen- bis hin zur frühpension(nur beim pfeifen ) von Drabek bearbeitet 20. März 2006 von pimpifax 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rigobert.song . Beitrag melden Geschrieben 20. März 2006 Die Pfeife muss wissen wer schon Gelb hat oder nicht. 996006[/snapback] aha, wieder der spezialist. es handelt sich um keien fehlentscheidung, weil es sich um gar keine entscheidung des schiedsrichters handelt. oder fuer dich: der schiedsrichter kann sich nicht aussuchen, ob er nach zwie gelben die rote karte zeigt, oder nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pesce nur veilchen blühen ewig Beitrag melden Geschrieben 20. März 2006 und ich dachte schon wenn ein spieler trotz zweier gelber karten nicht ausgeschlossen wird ist es auch ein schiedsrichter fehler mir ist klar dass spieler schon desöfteren zu unrecht ausgeschlossen wurden, allerdings hat es der schiedsrichter oder einer seiner assistenten zumindest "gesehen" (es geglaubt zu sehen) - jedoch ist dies hier nicht der fall - und das ist der springende punkt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aragorn Austr(al)ia! Beitrag melden Geschrieben 20. März 2006 Ein Regelverstoß des Schiris kann zu einer Neuaustragung führen. Nicht aber eine Regelauslegung. Die Regel 2x Gelb ist Rot kann nicht ausgelegt, sondern gegen diese kann nur verstossen werden. (Wenn zB ein Schiri nach einem Tor nicht mit Anstoss, sondern mit Abstoss weiterspielen lassen würde, wäre ebenfalls eine Neuaustragung denkbar, etc, usw, usf) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rigobert.song . Beitrag melden Geschrieben 20. März 2006 einmal abgesehen davon, dass ein schiedsrichter nach einer reihe von schweren fehlentscheidungen tatsächlich seinen arbeitsplatz aufgeben wird müssen:du bist der meinung, dass ein schiedsrichter in einem spiel einer mannschaft A 4 rote karten zeigen darf, weil er und seine assistenten 4 mal vom betreuerstab der mannschaft B versichert bekommen, dass 4 mal jeweils ein anderer spieler der mannschaft A gegen einen spieler der mannschaft B einen versteckten ellbogenschlag ausgeführt hat? weil es im ermessen des schiedsrichters(+seines teams) liegt(ihrer überzeugung), diesen ausführungen zu glauben? was heiszt 'er darf'? da derartige entscheidungen wie du richtig sagst fuer ihn disziplinaere konsequenzen haetten, darf er sie insofern nicht zeigen. aber eine neuaustragung sollten die handlungen nicht herbeifuehren, wenn der schiedsrichter dabei im guten glauben gehandelt hat (was hier wohl nur schwer glaubhaft zu machen sein wird). die fifa stimmt mit mir hier offensichtlich ueberein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rigobert.song . Beitrag melden Geschrieben 20. März 2006 Ein Regelverstoß des Schiris kann zu einer Neuaustragung führen. Nicht aber eine Regelauslegung. Die Regel 2x Gelb ist Rot kann nicht ausgelegt, sondern gegen diese kann nur verstossen werden.(Wenn zB ein Schiri nach einem Tor nicht mit Anstoss, sondern mit Abstoss weiterspielen lassen würde, wäre ebenfalls eine Neuaustragung denkbar, etc, usw, usf) 996014[/snapback] so ist es. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rapidforever Simba Beitrag melden Geschrieben 20. März 2006 was heiszt 'er darf'?da derartige entscheidungen wie du richtig sagst fuer ihn disziplinaere konsequenzen haetten, darf er sie insofern nicht zeigen. aber eine neuaustragung sollten die handlungen nicht herbeifuehren, wenn der schiedsrichter dabei im guten glauben gehandelt hat (was hier wohl nur schwer glaubhaft zu machen sein wird). die fifa stimmt mit mir hier offensichtlich ueberein. 996020[/snapback] Vollkommen hirnrissige Einstellung. Egal ob sie von dir kommt oder der FIFA. Absolut nicht nachvollziehbar. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aragorn Austr(al)ia! Beitrag melden Geschrieben 20. März 2006 (bearbeitet) aha, wieder der spezialist.es handelt sich um keien fehlentscheidung, weil es sich um gar keine entscheidung des schiedsrichters handelt. oder fuer dich: der schiedsrichter kann sich nicht aussuchen, ob er nach zwie gelben die rote karte zeigt, oder nicht. 996011[/snapback] Auch wenn du in der Sache recht richtig liegst (siehe mein obiges Posting) ist DIESE Argumentation eigentlich blödsinnig bzw schlichtweg falsch (und damit widerspreche ich mir auch selbst): 1) Natürlich ist es eine Entscheidung (wenn auch vermutlich durch Irrtum hervorgerufen) wieder Gelb statt Rot zu zeigen (und kein unwillkürlicher Reflex oder was auch immer du glaubst); nur ist diese Entscheidung nach den Regeln nicht zulässig und daher ein Regelverstoss des Schiris. 2) Eigentlich- wenn man es auf die Spitze treiben will (und da hinkt auch die Argumentaion der ach so tollen FIFA und der anderen Verbände)- hat der Schiri aber auch bei vielen anderen Entscheidungen keine Möglichkeit "sich was auszusuchen": Wenn ein Foul ein Foul ist (und kein Vorteil zu geben ist) dann HAT der Schiri darauf zu entscheiden. Es gibt keine Regel die ihm hier Ermessen einräumt. Bei einem Foul IST das Spiel zu unterbrechen. So wie also 2x Gelb Rot sein muss (ohne Spielraum), so hat ein Foul ein Foul zu sein. Warum der Schiri auf der einen Seite einen zu einer Spielwiederholung führenden Verstoss begeht, auf der anderen Seite aber "Tatsachen" schafft ist weder mit Logik noch mit juristischem Denken zu lösen, sondern schlicht eine Schutzansicht der Verbände. bearbeitet 20. März 2006 von aragorn 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FAKseit1983 Fanatischer Poster Beitrag melden Geschrieben 20. März 2006 aha, wieder der spezialist.es handelt sich um keien fehlentscheidung, weil es sich um gar keine entscheidung des schiedsrichters handelt. oder fuer dich: der schiedsrichter kann sich nicht aussuchen, ob er nach zwie gelben die rote karte zeigt, oder nicht. 996011[/snapback] wir sollten mal gemeinsam auf die Pauke haun!! Ich glaub wir hätten eine riesen Hetz' !! Greets!! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OoK_PS Konteradmiral a.D. Beitrag melden Geschrieben 20. März 2006 bei Liverpool - GAK (0:1) bekam Aufhauser auch zweimal gelb und wurde nicht ausgeschlossen, weil Liverpool in Graz 2:0 gewonnen hatte und es somit egal war wurde das spiel nicht wiederholt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rigobert.song . Beitrag melden Geschrieben 20. März 2006 Vollkommen hirnrissige Einstellung. Egal ob sie von dir kommt oder der FIFA. Absolut nicht nachvollziehbar. 996024[/snapback] und doch die einzige moeglichkeit, eine wiederholungsspiel-forderungsflut nach jeder fehlentscheidung zu verhindern. so, danke den herrschaften fuer die groszteils interessante diskussion, werd jetzt in die stadt fahren und mir ein paar bier genehmigen. falls es noch weitere streitpunkte, werd ich erst morgen darauf eingehen. schoenen abend. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pimpifax the beautiful Beitrag melden Geschrieben 20. März 2006 (bearbeitet) was heiszt 'er darf'?da derartige entscheidungen wie du richtig sagst fuer ihn disziplinaere konsequenzen haetten, darf er sie insofern nicht zeigen. aber eine neuaustragung sollten die handlungen nicht herbeifuehren, wenn der schiedsrichter dabei im guten glauben gehandelt hat (was hier wohl nur schwer glaubhaft zu machen sein wird). die fifa stimmt mit mir hier offensichtlich ueberein. 996020[/snapback] vielleicht kommen wir der sache ja so näher im besten gewissen.. kann das schiedsrichtergespann glaubhaft machen, im besten gewissen gehandelt zu haben, wenn es einen ausschluss ausspricht, den ihm der trainer des gegnerischen vereins ans herz gelegt hat, nachdem das gespann selbst das angebliche vergehen nicht mitbekommen hat? und sag jetzt bitte JA!... (angebliches vergehen ist weder faustschlag mit vor blut triefender nase als folge, noch rassistische beschimpfung...nehmen wir das tragen eines gummibandes ) @aragorn- exzellent ausgedrückt würg, fallfehlerinvasion..werd mich auch absetzen.. bearbeitet 20. März 2006 von pimpifax 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rapidforever Simba Beitrag melden Geschrieben 20. März 2006 (bearbeitet) und doch die einzige moeglichkeit, eine wiederholungsspiel-forderungsflut nach jeder fehlentscheidung zu verhindern. so, danke den herrschaften fuer die groszteils interessante diskussion, werd jetzt in die stadt fahren und mir ein paar bier genehmigen. falls es noch weitere streitpunkte, werd ich erst morgen darauf eingehen. schoenen abend. 996036[/snapback] Nun, es ist nur die einzige Möglichkeit bei jetzigem Stand der erlaubten Möglichkeiten für den Schiri. Wie ich schon oft gesagt habe: Meiner Meinung nach führt für einen faireren Fußball kein Weg am Videobeweis vorbei. Man sollte sich ein Beispiel an dem Tennisturnier nehmen, wo das jetzt eingeführt wurde (ich hab leider vergessen, wo das war). Im Fußball könnte man das so umsetzen: Jede Mannschaft darf pro Halbzeit 2 mal den Schiri zum Studium der Wiederholung auffordern, der dann seine Entscheidung aufgrund dessen treffen kann (auch beispielsweise um rote Karten zu zeigen). Der Schiri selbst darf dasselbe von sich aus tun, wenn er sich bei einer (wesentlichen) Entscheidung nicht sicher war und die Mannschaften ihr Kontingent an Protesten aufgebraucht haben. Würde pro Einspruch maximal 2 Minuten kosten und könnte mit entsprechender Nachspielzeit kompensiert werden. Meiner Meinung nach längst überfällig. Einspruch darf bei folgenden strittigen Entscheidungen erhoben werden: - (nicht gezeigte) Rote Karten - (ausgebliebene) Elfmeterpfiffe - War ein Ball im Tor oder nicht - War ein Tor regulär oder nicht (Abseits?) - Gummiarmbänder bearbeitet 20. März 2006 von rapidforever 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rigobert.song . Beitrag melden Geschrieben 20. März 2006 Wenn ein Foul ein Foul ist (und kein Vorteil zu geben ist) dann HAT der Schiri darauf zu entscheiden. Es gibt keine Regel die ihm hier Ermessen einräumt. Bei einem Foul IST das Spiel zu unterbrechen. So wie also 2x Gelb Rot sein muss (ohne Spielraum), so hat ein Foul ein Foul zu sein. 996029[/snapback] ja, allerdings liefert die fuszballpraxis keine tatbestaende dondern sachverhalte. und die entscheidung ob es sich bei einer konkreten situation um ein foul handelt, obliegt eben dem schiedsrichter. Warum der Schiri auf der einen Seite einen zu einer Spielwiederholung führenden Verstoss begeht, auf der anderen Seite aber "Tatsachen" schafft ist weder mit Logik noch mit juristischem Denken zu lösen, sondern schlicht eine Schutzansicht der Verbände. damit hast du teilweise recht. allerdings gibt es zumindest den unterschied, dass es im einen fall stretfaelle geben kann, im anderen aber nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rigobert.song . Beitrag melden Geschrieben 20. März 2006 (bearbeitet) vielleicht kommen wir der sache ja so näherim besten gewissen.. kann das schiedsrichtergespann glaubhaft machen, im besten gewissen gehandelt zu haben, wenn es einen ausschluss ausspricht, den ihm der trainer des gegnerischen vereins ans herz gelegt hat, nachdem das gespann selbst das angeblich vergehen nicht mitbekommen hat? und sag jetzt bitte JA!... (angebliches vergehen ist weder faustschlag mit vor blut triefender nase als folge, noch rassistische beschimpfung...nehmen wir das tragen eines gummibandes ) @aragorn- exzellent ausgedrückt 996039[/snapback] der gutglaubensmasztab (ich schrieb vom guten glauben) ist, hier ist wohl das hoyzer-urteil des dfb heranzuziehen, offensichtlich 'bewusste manipulation'. um bewusste manipulation hat es sich hier in meinen augen nicht gehandelt, nein. edit: jetzt muss ich aber wirklich los, sorry. kannst aber gern eine antwort schreiben. bearbeitet 20. März 2006 von rigobert.song 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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