Rapid und die Konsequenzen der Säulenhallenparty


Wolti

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ASB-Gott
GI242 schrieb vor 19 Minuten:

sondern dass die Strafen nicht zur Gänze bedingt nachgesehen wurden - dafür gibt es keine sachlich gerechtfertigte Begründung und ist die Entscheidung in diesem Aspekt willkürlich

Ok, und wieso ist es sachlich nicht begründbar, dass die Strafen nicht zur Gänze als bedingt nachgesehen werden?

GI242 schrieb vor 20 Minuten:

das wär der einzige Aspekt wo man noch irgendwie argumentieren könnte - aber eine taugliche Begründung würde ich auch nicht sehen - eben auch aus den von dir angeführten Gründen: das ganze Tohuwabohu der letzten Tage ist wohl Abschreckung genug und hat zu einer weitgehenden Sensibilisierung des Themas beigetragen

Das wäre aber eine Beurteilung, die sich lediglich darauf verlässt, dass die sonstigen Konsequenzen eh schwerwiegend genug wären, nicht aber, dass die Behandlung derartiger Vorfälle durch den Ligasenat einen entsprechenden Effekt hätte.

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i am the god of Hell fire
GI242 schrieb vor 4 Minuten:

Bei den Äußerungen der Rapidler haben wir Vergehen, die auf den Wettbewerb selbst keinen Einfluss haben - insofern braucht es zur Prävention auch kein wettbewerbsbeeinträchtigendes Übel im Sinne einer unbedingten Sperre.

und genau darin erkennt man auch die Verhältnismäßigkeit zur Willkür

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ASB-Gott
GI242 schrieb vor 4 Minuten:

Bei den Äußerungen der Rapidler haben wir Vergehen, die auf den Wettbewerb selbst keinen Einfluss haben - insofern braucht es zur Prävention auch kein wettbewerbsbeeinträchtigendes Übel im Sinne einer unbedingten Sperre

Gut, das hast bei Rassismus & Co auch nicht. Da hats selbst auf Landesliga-Niveau schon 5-Spiel-Sperren gegeben, wie man schnell finden kann. Fällt unter denselben Paragraphen wie Homophobie.

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Bunter Hund im ASB
dermax schrieb vor 51 Minuten:

Finds immer noch so skurril, dass ein Schicker für eine Tätlichkeit gegen einen offiziellen direkt nach dem Spiel im TV eine 500€ Geldstrafe kriegt und die Sache war erledigt..

Sehe ich auch so!

Ich bin ja gespannt auf die Strafe von Heraf.

Ob die Androhung körperlicher Gewalt gegenüber einem Zuschauer höher oder niedriger bestraft wird.

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V.I.P.
N1ce *nd Sl0w schrieb vor 2 Stunden:

Sämtliche unbedingten Sperren gehören aufgehoben, alles andere würde die gegenwärtige Farce aufrecht erhalten. Es ist schlichtweg nicht akzeptabel, dass hier unmittelbar in den Wettbewerb eingegriffen wird. Da können Violas & Weltverbesserer rotieren wie sie wollen.

Ich Glaube ohne den Kogler Sager wären die Strafen nicht so Hart Geworden

Sowie denke ich das jede Mannschaft nach einen tollen Sieg in der Kabine auch diverse derbe verhöhnende Lieder singt , klar die sind unter sich aber gleich nach den Spiel und der Gegner hört die Lieder sicher

Das gleich wird auch passieren wenn man nach dem Spiel in einen Lokal Gemeinsam Feiert

Für mich ist das alles normal und wird schon Jahrzehnte so gemacht

Das es jetzt beim ERSTEN MAL so Strafen gibt obwohl es doch in einen "Privaten Bereich" war ist Maßlos überzogen und würde bei keinen Ordentlichen Gericht stand halten

 

Bin gespannt wenn die Austria im ersten Anlauf die Lizenz nicht bekommt... wird man dann dieses Urteil wie Männer annehmen ( was die User von uns verlangen) oder doch Protest einlegen was sie eh schon seit drei Jahren machen

 

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miffy23 schrieb vor 23 Minuten:

Gut, das hast bei Rassismus & Co auch nicht. Da hats selbst auf Landesliga-Niveau schon 5-Spiel-Sperren gegeben, wie man schnell finden kann. Fällt unter denselben Paragraphen wie Homophobie.

Aber auch da muss man das wohl beweisen können, dass es zu solchen Aussagen gekommen ist. Und das wohl ohne Lippenleser nehme ich jetzt mal an. Das ist im aktuellen Fall bis auf Kulovits wohl bei keinem einzigen der Beteiligten zu 100% belegbar. Schon alleine deshalb ist der Paragraph alleine bei 6 von 7 fällen Willkür (bei 4 zu 100%, bei 2 wird es strittig sein, aber 100% beweisbar, da bin ich auch skeptisch).

Bei der Anwendung des Paragraphen geht dann die Willkür munter weiter wie @GI242 da sehr schön ausführt anhand von zig Postings. Btw. sehr interessant deine Einblicke und Sichtweisen @GI242 . Danke dafür

bearbeitet von Schwemmlandla3

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Bunter Hund im ASB
miffy23 schrieb vor 9 Minuten:

Gut, das hast bei Rassismus & Co auch nicht. Da hats selbst auf Landesliga-Niveau schon 5-Spiel-Sperren gegeben, wie man schnell finden kann. Fällt unter denselben Paragraphen wie Homophobie.

Die Intention einer Strafzumessung ist: Welche konkrete Strafe braucht es, damit weder der Täter noch Andere die Tat (nochmals) begehen

Wie du sagst, findet man zu Rassismus sogar auf die Schnelle einige Entscheidungen - das bedeutet ja geradezu, dass dieser trotz des drohenden Strafrahmens weiterhin regelmäßig vorkommt, und daher ist es dort offenbar auch notwendig, entsprechend härter durchzugreifen -  das ist ja eben hier nicht der Fall, weshalb eine unbedingte Sperre massiv über das Ziel hinausschießt

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Posting-Pate
GI242 schrieb vor 15 Minuten:

Bei Doping / Coronatrainings will/wollte sich der Täter einen Wettbewerbsvorteil verschaffen - um einen Anderen von der Begehung eines gleichen Vergehens abzuhalten, sehe ich es hier als notwendig, eine Sanktion auszusprechen, welche ebenfalls in den Wettbewerb eingreift, nun eben zum Nachteil des Täters, eben durch unbedingte Sperren oder Punkteabzüge - alles andere wäre wohl nicht ausreichend geeignet, um den Täter von einer erneuten oder einen Mitbewerber von einer gleichartigen Begehung abzuhalten - ansonsten würde der potentielle Vorteil wohl das drohende Übel übersteigen

Bei den Äußerungen der Rapidler haben wir Vergehen, die auf den Wettbewerb selbst keinen Einfluss haben - insofern braucht es zur Prävention auch kein wettbewerbsbeeinträchtigendes Übel im Sinne einer unbedingten Sperre

 

Cannabis oder Kokain hat keinen Wettbewerbsvorteil. Oder nimm den Fall von Onana wo die UEFA selbst feststellt, dass kein Betrugsversuch gegeben war und die einnahme versehentlich passiert ist die Strafe aber dennoch aufrecht erhalten wird. Oder Pogba dessen potentieller Wettbewerbsvorteil einfach in einer schnelleren Heilung bestanden hätte.

Sport/Fussballregeln sind nunmal ein stück weit vom restlichen Recht abgekoppelt und wenngleich immer mehr Fälle vor regulären Gerichten landen (statt nur dem CAS) gibt es einfach noch ausnahmen.

Oder man nimmt den ganzen Paragrafen raus sowie die Fairplayregeln.

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Special agent
GI242 schrieb vor 21 Minuten:

Bei Doping / Coronatrainings will/wollte sich der Täter einen Wettbewerbsvorteil verschaffen - um einen Anderen von der Begehung eines gleichen Vergehens abzuhalten, sehe ich es hier als notwendig, eine Sanktion auszusprechen, welche ebenfalls in den Wettbewerb eingreift, nun eben zum Nachteil des Täters, eben durch unbedingte Sperren oder Punkteabzüge - alles andere wäre wohl nicht ausreichend geeignet, um den Täter von einer erneuten oder einen Mitbewerber von einer gleichartigen Begehung abzuhalten - ansonsten würde der potentielle Vorteil wohl das drohende Übel übersteigen

Bei den Äußerungen der Rapidler haben wir Vergehen, die auf den Wettbewerb selbst keinen Einfluss haben - insofern braucht es zur Prävention auch kein wettbewerbsbeeinträchtigendes Übel im Sinne einer unbedingten Sperre

 

So sehe ich das auch, vor allem dem fett markierten Teil. Zudem könnte diese wettbewerbsbeeinträchtigende Strafe auch Spieler und Mitarbeiter von Rapid betreffen, die vollkommen unschuldig sind. Eine Geldstrafe wäre mMn. die vernünftigste Strafe für die Spieler gewesen.

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i am the god of Hell fire
Fox Mulder schrieb vor 1 Minute:

So sehe ich das auch, vor allem dem fett markierten Teil. Zudem könnte diese wettbewerbsbeeinträchtigende Strafe auch Spieler und Mitarbeiter von Rapid betreffen, die vollkommen unschuldig sind. Eine Geldstrafe wäre mMn. die vernünftigste Strafe für die Spieler gewesen.

und wenn in einer gewissen Höhe, wohl auch jene mit dem stärksten multiplen Effekt.

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ASB-Legende
GI242 schrieb vor 2 Stunden:

Natürlich sind sie zu hoch, weil sie in keinem Verhältnis zum Unrecht der Tat stehen - ja das Mindestmaß sind 5 Spiele Sperre, es ist aber nicht vorgesehen, dass ein bestimmte Teil unbedingt zu verhängen ist - und ist eine unbedingte Strafe auch nicht zu rechtfertigen

Als Anwalt stellts mir bei dieser Willkür die Nackenhaare auf

Edit: Dass du aus ideologischen und Anhänger anderer Vereine aus vereinspolitischen Gründen sämtliche Beteiligte am liebsten am Galgen hängen sehen würdest, haben wir eh schon mitbekommen - das ist nicht ernst zu nehmen, sondern die Angelegenheit rein juristisch zu betrachten - und was das betrifft, ist es ein Skandal, dass willkürlich Rechtsordnung und Verfassung mit Füßen getreten werden

Witzig - damit ist man aber um 50 Jahre zu spät dran, oder wann auch immer diese Statuten für den Bundesligabetrieb ausgearbeitet wurden.

Mir stellt sich die Frage - warum hat kein einziger Verein bisher den Mund zu diesen Bestimmungen aufgebracht.....

 

Silva schrieb vor 1 Stunde:

 

Edit: Hätte die Liga die Homophobie in den Stadien in den letzten Jahrzehnten bestraft und nicht nur durch Aktionswochen Interesse vorgegaukelt, dann wäre es nicht zu dem Vorfall gekommen. Bei anderen Themen hat man ja auch Strafen ausgesprochen. Das ist ein Versäumnis der Liga (mitsamt der Vereine) und nicht eines von Burgstaller und Grüll.

Und du glaubst, hätte es damals Rapid betroffen, wäre eine andere Diskussion herausgekommen, als sie jetzt stattfindet? Das ist eine "Wasch mich, mach mich aber nicht nass" Diskussion.

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i am the god of Hell fire
Austria_WAC schrieb vor 3 Minuten:

Witzig - damit ist man aber um 50 Jahre zu spät dran, oder wann auch immer diese Statuten für den Bundesligabetrieb ausgearbeitet wurden.

Mir stellt sich die Frage - warum hat kein einziger Verein bisher den Mund zu diesen Bestimmungen aufgebracht.....

 

Und du glaubst, hätte es damals Rapid betroffen, wäre eine andere Diskussion herausgekommen, als sie jetzt stattfindet? Das ist eine "Wasch mich, mach mich aber nicht nass" Diskussion.

Weil im Grunde noch kein einziger Klub deswegen belangt/ bestraft wurde und sich dieser Willkür ausgesetzt gesehen hat :ratlos:

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V.I.P.
GI242 schrieb vor 1 Stunde:

1: Verglichen mit der bisherigen "Rechtsprechung" des Senats ist es jedenfalls unverhältnismäßig - die Milderungsgründe wurden eben nicht rechtmäßig berücksichtigt

2: Ich würde es begrüßen, wenn man sich zu Themen, von denen man offenbar keine Fachkenntnis hat, zurückhält und keine Halbwahrheiten durch die Gegend schleudert - der Gleichheitssatz ist nicht nur auf den direkten Vergleich von zwei Sachverhalten ausgerichtet sondern beinhaltet ein davon losgelöstes allgemeines Sachlichkeitsgebot 

Wie ist das mit den Wess der das Urteil aussprach und der wichtigste Mann im Senat 1 ist

Für mich ist er ja Befangen weil er einen anderen Verein sehr nahe steht und er ist Anwalt und kein Richter

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Posting-Pate
Austria_WAC schrieb vor 2 Minuten:

Witzig - damit ist man aber um 50 Jahre zu spät dran, oder wann auch immer diese Statuten für den Bundesligabetrieb ausgearbeitet wurden.

Mir stellt sich die Frage - warum hat kein einziger Verein bisher den Mund zu diesen Bestimmungen aufgebracht.....

 

Es geht nicht um die Bestimmungen, sondern um deren richtige Anwendung. Den bedingten Strafnachlass gibt es auch schon seit Ausarbeitung der Statuten. Und der wurde eben nicht richtig angewendet, wie es auch @GI242 schon mehrfach ausgeführt hat. Bei Unbescholtenheit und tätiger Reue sollte der bedingte Strafnachlass halt zur Gänze angewendet werden. 

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Fanatischer Poster
Lucifer schrieb vor 2 Minuten:

Weil im Grunde noch kein einziger Klub deswegen belangt/ bestraft wurde und sich dieser Willkür ausgesetzt gesehen hat :ratlos:

Du bringst es auf den Punkt ,seit 50 Jahren ist noch kein.einziger Klub bestraft worden weil.es sowas in Bild und Ton noch nicht gegeben hat 

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