Rapid und die Konsequenzen der Säulenhallenparty


Wolti

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Kennt das ASB in und auswendig
p a t schrieb vor 2 Minuten:

Bei einem Mindestmaß von 5 Spielen Sperre alle fünf auf Bewährung auszusetzen wird der Idee der Regel aber auch nicht gerecht.

Wieso? Ich denke die drohenden 5 Spiele Sperre sind Abschreckung genug. Ganz abgesehen davon, dass keiner der Spieler sowas je wieder machen wird. Man könnte ja auch eine Geldstrafe auch verhängen um eine unbedingte Konsequenz für die Spieler zu haben

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V.I.P.

Hoffe auch das Hedl und Maxl doch spielen können

Wie sich die Konkurrenz aufregt weil Rapid Protest einlegt, vergessen wohl das auch ihre Verein Protest einlegen müssen bei einer Strafe, da ist jeder Verein sogar Verpflichtet diese zu tun besonders bei Unbedingten Strafen.

Im Channel 5 tun sie so wie wenn sie noch nie Protest eingelegt haben

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Kennt das ASB in und auswendig
moerli schrieb vor 1 Minute:

Hoffe auch das Hedl und Maxl doch spielen können

Wie sich die Konkurrenz aufregt weil Rapid Protest einlegt, vergessen wohl das auch ihre Verein Protest einlegen müssen bei einer Strafe, da ist jeder Verein sogar Verpflichtet diese zu tun besonders bei Unbedingten Strafen.

Im Channel 5 tun sie so wie wenn sie noch nie Protest eingelegt haben

Haben sie ja auch gemacht beim Punkteabzug, der dann reduziert wurde. Und auch sie haben der Liga eine Klage angedroht, falls das einige schon vergessen haben

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Bunter Hund im ASB
miffy23 schrieb vor 8 Minuten:

Könnten uns langsam von dieser Idee verabschieden, dass die Strafen "zu hoch" wären, wenn sie sich eigentlich so ziemlich ans Mindestmaß laut Regulativ halten. Ich weiß, hier hat man sich einige Tage lang etwas anderes erhofft, ohne jemals in die Statuten zu blicken. Aber das ist halt eben nicht willkürlich gekommen.

Natürlich sind sie zu hoch, weil sie in keinem Verhältnis zum Unrecht der Tat stehen - ja das Mindestmaß sind 5 Spiele Sperre, es ist aber nicht vorgesehen, dass ein bestimmte Teil unbedingt zu verhängen ist - und ist eine unbedingte Strafe auch nicht zu rechtfertigen

Als Anwalt stellts mir bei dieser Willkür die Nackenhaare auf

Edit: Dass du aus ideologischen und Anhänger anderer Vereine aus vereinspolitischen Gründen sämtliche Beteiligte am liebsten am Galgen hängen sehen würdest, haben wir eh schon mitbekommen - das ist nicht ernst zu nehmen, sondern die Angelegenheit rein juristisch zu betrachten - und was das betrifft, ist es ein Skandal, dass willkürlich Rechtsordnung und Verfassung mit Füßen getreten werden

bearbeitet von GI242

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Im ASB-Olymp
moerli schrieb vor 2 Minuten:

Hoffe auch das Hedl und Maxl doch spielen können

Wie sich die Konkurrenz aufregt weil Rapid Protest einlegt, vergessen wohl das auch ihre Verein Protest einlegen müssen bei einer Strafe, da ist jeder Verein sogar Verpflichtet diese zu tun besonders bei Unbedingten Strafen.

Im Channel 5 tun sie so wie wenn sie noch nie Protest eingelegt haben

Ungeachtet dessen das es richtig ist Protest einzulegen gilt das "müssen" doch nur wenn der Verein die Rechtsform einer AG hat weil man hier den Schaden der Aktionäre gering halten muss. Hab das mal so beim BVB vernommen. 

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Mit diesem "Skandal" wird (wahrscheinlich beabsichtigt) die Realität auf den Kopf gestellt, die Wahrheit verdreht.  Wo und bei wem wird, auch in Europa,  Homophobie wirklich ausgelebt, ist völlig selbstverständlich und legitim? Was wird wirklich dagegen getan, außer den Mantel des Stillschweigens drüber gehüllt? Jeder weiß das, aber man darf das nicht ansprechen.

Hier wird gestritten, wer was gesungen hat und Selbstkasteiung betrieben. Unfassbar!

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Posting-Pate
GI242 schrieb vor 1 Minute:

Natürlich sind sie zu hoch, weil sie in keinem Verhältnis zum Unrecht der Tat stehen - ja das Mindestmaß sind 5 Spiele Sperre, es ist aber nicht vorgesehen, dass ein bestimmte Teil unbedingt zu verhängen ist - und ist eine unbedingte Strafe auch nicht zu rechtfertigen

Als Anwalt stellts mir bei dieser Willkür die Nackenhaare auf

Muss man in diesem Fall nicht die umwandlung in eine bedingte Strafe rechtfertigen? D.h. ist die Frage nicht um für die Bundesliga genug Gründe vorliegen um die Strafe in eine bedingte umwandeln zu können?

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Bunter Hund im ASB
phy schrieb vor 1 Minute:

Muss man in diesem Fall nicht die umwandlung in eine bedingte Strafe rechtfertigen? D.h. ist die Frage nicht um für die Bundesliga genug Gründe vorliegen um die Strafe in eine bedingte umwandeln zu können?

bisherige Unbescholtenheit, keine spezialpräventiven Gründe (keiner davon wird das je wieder auch nur ansatzweise so machen), voll geständig, glaubhafte Reue, Widergutmachung durch öffentliche Entschuldigung und Absolvierung des Workshops - das sollte locker ausreichen - einzig genaralpräventiv könnte man noch irgendwie argumentieren, dass eine unbedingte Strafe als Abschreckung für die Allgemeinheit erforderlich ist, aber das rechtfertigt nicht ein Exempel zu statuieren und halte ich ebenfalls für überzogen

Vl als kleiner Vergleich zum Strafrecht - unter denselben Milderungsgründen hätten die Beteiligten für einen Raub oder eine schwere Körperverletzung bestimmt keine (teil)unbedingte Strafe bekommen

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ASB-Gott
GI242 schrieb vor 6 Minuten:

Natürlich sind sie zu hoch, weil sie in keinem Verhältnis zum Unrecht der Tat stehen - ja das Mindestmaß sind 5 Spiele Sperre, es ist aber nicht vorgesehen, dass ein bestimmte Teil unbedingt zu verhängen ist - und ist eine unbedingte Strafe auch nicht zu rechtfertigen

Als Anwalt stellts mir bei dieser Willkür die Nackenhaare auf

Edit: Dass du aus ideologischen und Anhänger anderer Vereine aus vereinspolitischen Gründen sämtliche Beteiligte am liebsten am Galgen hängen sehen würdest, haben wir eh schon mitbekommen - das ist nicht ernst zu nehmen, sondern die Angelegenheit rein juristisch zu betrachten - und was das betrifft, ist es ein Skandal, dass willkürlich Rechtsordnung und Verfassung mit Füßen getreten werden

Jetzt wird von der Verfassung fabuliert, weil die Ausfassung des Urteils einem nicht schmeckt. Cool.

Der Senat hätte milder sein können, aber unter keinen Umständen hätte er das juristisch "müssen". 

GI242 schrieb vor 3 Minuten:

einzig genaralpräventiv könnte man noch irgendwie argumentieren, dass eine unbedingte Strafe als Abschreckung für die Allgemeinheit erforderlich ist,

Exakt darum wirds gehen, weil die Ereignisse bisher einmalig sind.

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Posting-Pate

Das Skurrile an dieser Diskussion ist: meine Meinung hat sich in den letzten zehn Tagen gewandelt von "Diese Lieder sind eine Schande und jeder, der sie mitsingt, ist ein Oaschloch" zu "Dieses Urteil ist eine Schande, weil viele, die diese Lieder mitsingen, das unbedacht tun und ohne die echte Absicht, ihre schwulen Mitmenschen zu beleidigen". Positiv ist, dass die Lieder wohl endgültig der Vergangenheit gehören. Negativ ist die extreme Scheinheiligkeit so vieler, deren Empörung nur gespielt ist und die hauptsächlich von Schadenfreude getrieben sind.

Ich bin außerdem nicht überzeugt, dass die mediale und disziplinarische Behandlung dieser Causa tatsächlich für einen besonnenen Umgang mit dem Thema der Schwulenfeindlichkeit im Stadion bzw. der Gesellschaft gesorgt hat. Überhaupt ist die öffentliche Schelte für Spieler, denen gar nichts nachgewiesen werden kann, äußerst bedenklich.

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Kennt das ASB in und auswendig

Ich frage mich wohl wie andere Vereine darauf reagiert hätten. Ich meine am VTK macht man sich lustig über den Maßnahmenkatalog, aber glaubt ihr, die hätten sowas überhaupt zusammengebracht? Ohne Hanappi-Egger hätte ich uns das auch nicht zugetraut ehrlich gesagt

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Bunter Hund im ASB
miffy23 schrieb vor 1 Minute:

Jetzt wird von der Verfassung fabuliert, weil die Ausfassung des Urteils einem nicht schmeckt. Cool.

Der Senat hätte milder sein können, aber unter keinen Umständen hätte er das juristisch "müssen". 

Exakt darum wirds gehen, weil die Ereignisse bisher einmalig sind.

Verstoß gegen den Gleichheitssatz - die Sache ist rein rechtlich zu betrachten und nicht durch persönliche Befindlichkeiten

Natürlich hätte er dies müssen, sonst entscheidet er willkürlich 

Exakt, eben weil es  einmalig war braucht es auch keine übermäßige Generalprävention

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ASB-Gott
GI242 schrieb vor 1 Minute:

Verstoß gegen den Gleichheitssatz - die Sache ist rein rechtlich zu betrachten und nicht durch persönliche Befindlichkeiten

Natürlich hätte er dies müssen, sonst entscheidet er willkürlich 

Exakt, eben weil es  einmalig war braucht es auch keine übermäßige Generalprävention

Eben weil es einmalig war und einen bisher nicht dagewesenen Imageschaden für die Liga darstellt (weil eben Spieler und Funktionäre), kann man die Notwendigkeit einer Generalprävention sehr gut argumentieren. 

 

 

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Teamspieler
dermax schrieb vor 4 Minuten:

Ich frage mich wohl wie andere Vereine darauf reagiert hätten. Ich meine am VTK macht man sich lustig über den Maßnahmenkatalog, aber glaubt ihr, die hätten sowas überhaupt zusammengebracht? Ohne Hanappi-Egger hätte ich uns das auch nicht zugetraut ehrlich gesagt

die pleitegeier aus dem schirchsten bezirk wiens brauchen ihr geld wahrlich für anderes als einen maßnahmenkatalog

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Posting-Pate
GI242 schrieb vor 23 Minuten:

Natürlich sind sie zu hoch, weil sie in keinem Verhältnis zum Unrecht der Tat stehen - ja das Mindestmaß sind 5 Spiele Sperre, es ist aber nicht vorgesehen, dass ein bestimmte Teil unbedingt zu verhängen ist - und ist eine unbedingte Strafe auch nicht zu rechtfertigen

Als Anwalt stellts mir bei dieser Willkür die Nackenhaare auf

Edit: Dass du aus ideologischen und Anhänger anderer Vereine aus vereinspolitischen Gründen sämtliche Beteiligte am liebsten am Galgen hängen sehen würdest, haben wir eh schon mitbekommen - das ist nicht ernst zu nehmen, sondern die Angelegenheit rein juristisch zu betrachten - und was das betrifft, ist es ein Skandal, dass willkürlich Rechtsordnung und Verfassung mit Füßen getreten werden

Endlich ein Rechtskundiger, der die Stimme der Vernunft hier einbringt. Herzlichen Dank dafür! 

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