Rapid und die Konsequenzen der Säulenhallenparty


Wolti

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ASB-Gott
GI242 schrieb vor 35 Minuten:

Die Intention einer Strafzumessung ist: Welche konkrete Strafe braucht es, damit weder der Täter noch Andere die Tat (nochmals) begehen

Wie du sagst, findet man zu Rassismus sogar auf die Schnelle einige Entscheidungen - das bedeutet ja geradezu, dass dieser trotz des drohenden Strafrahmens weiterhin regelmäßig vorkommt, und daher ist es dort offenbar auch notwendig, entsprechend härter durchzugreifen -  das ist ja eben hier nicht der Fall, weshalb eine unbedingte Sperre massiv über das Ziel hinausschießt

Die 5 Spiele sind halt weiterhin das Mindestmaß. Ich meine, bezogen auf:

Zitat

Welche konkrete Strafe braucht es, damit weder der Täter noch Andere die Tat (nochmals) begehen

wenn hier vollkommen bedingt verhängt wird, hat das keine besonders maßregelnde Wirkung. Unabhängig von medialem Shitstorm oder Sponsoren, da geht es ja auch um die Glaubwürdigkeit der Liga im Umgang mit ihren eigenen Regeln. Wenn Rassismus 5 Spiele bekommt (und das vor über 12 Jahren in dem Fall zB, und besonders viele Vorfälle finde ich seitdem nicht), wieso eben nicht auch Homophobie.

Ich sehe nicht, wieso eine teilweise (!) unbedingte Strafe hier über das Verhältnis hinausschießt.

Springender Punkt übrigens: Rassismus und Homophobie sind im selben Paragraphen, mit dem gleichen Strafausmass. Es ist also kein neuer oder anderer Tatbestand.

 

bearbeitet von miffy23

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V.I.P.
Anhänger schrieb vor einer Stunde:

Diese ganze Diskussion ist halt ein absolutes Spiegelbild der Gesellschaft. Es gibt klare Regeln, die jeder kennt. Aber anstatt zu akzeptieren, dass ein Fehlverhalten Konsequenzen mit sich zieht, wird nur darüber diskutiert, wie man den Gesetzestext am besten verbiegen kann, um straffrei aus der Sache auszusteigen. Ein Stilmittel, das wir aus Politik und Wirtschaft ja nur zu gut kennen, Trump, Benko & Co. lassen grüßen. Warum kann man nicht einfach akzeptieren, dass man einen Fehler gemacht hat? Ich verstehe das echt nicht. 

Welcher Verein macht das ?

Außerdem wurde der Fehler eingestanden....andere Vereine Klagen den Senat/BL gleich weil sie die Lizenz nicht bekommen haben...wurden dort Fehler eingesehen

Hat der Lask den Fehler eingesehen und es würde noch 100 Beispiele geben

Jeder Verein muss nach einen Urteil bei Unbedingten Strafen in Berufung gehen.

Weiß nicht warum jetzt von allen anderen Vereinen/ Fans daher kommen und meinen warum Rapid nicht die Strafe annimmt

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i am the god of Hell fire
Veilchen33 schrieb vor 7 Minuten:

Du bringst es auf den Punkt ,seit 50 Jahren ist noch kein.einziger Klub bestraft worden weil.es sowas in Bild und Ton noch nicht gegeben hat 

richtig, weil es nicht jeder Dünpfiff ins media race geschafft hat, sonst hätte die Bundesliga bei euch schon sehr oft einschreiten müssen, was im Grunde die Willkür noch mehr ins Spiel bringt :)

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ASB-Legende
Michael65 schrieb vor 9 Minuten:

Es geht nicht um die Bestimmungen, sondern um deren richtige Anwendung. Den bedingten Strafnachlass gibt es auch schon seit Ausarbeitung der Statuten. Und der wurde eben nicht richtig angewendet, wie es auch @GI242 schon mehrfach ausgeführt hat. Bei Unbescholtenheit und tätiger Reue sollte der bedingte Strafnachlass halt zur Gänze angewendet werden. 

Mein Punkt war vor allem auch auf den Zeitpunkt der Protestbehandlung bezogen. Man wird dort vieles finden, was nicht unbedingt der normalen Rechtsordnung entspricht.

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Wien nur du allein!
miffy23 schrieb vor 40 Minuten:

Das wäre aber eine Beurteilung, die sich lediglich darauf verlässt, dass die sonstigen Konsequenzen eh schwerwiegend genug wären, nicht aber, dass die Behandlung derartiger Vorfälle durch den Ligasenat einen entsprechenden Effekt hätte.

Aber genau darum geht es bei der Bewertung der Notwendigkeit der Prävention. Bei einer fahrlässigen Mutter, die ihr Kind verliert, hält der Richter fest, dass es keine Gründe für eine spezialpräventive Wirkung gibt (weil sie durch den Verlust des Kindes nie wieder so fahrlässig reagieren wird). Und ähnliches gilt bei der Generalprävention: Wurde ein Paragraph seit Jahren nicht angewandt und ist auch nicht zu erwarten, dass er in Zukunft häufiger zur Anwendung kommt, gibt es keine Notwendigkeit für Generalprävention. So zumindest im Strafrecht.

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My rule is never to look at anything on the Internet.
Austria_WAC schrieb vor 23 Minuten:

Und du glaubst, hätte es damals Rapid betroffen, wäre eine andere Diskussion herausgekommen, als sie jetzt stattfindet? Das ist eine "Wasch mich, mach mich aber nicht nass" Diskussion.

Natürlich hätte es genug Personen gegeben, die sich darüber aufregen. Aber ich kann nicht seit bald 20 Jahren nur Aktionswochen gegen etwas machen, aber ansonsten keine konkreten Sanktionen - wie zum Beispiel gegen Pyrotechnik und Wurfgegenstände - beschließen, dann aber einzelne Spieler übermäßig hart - wie es der von mir zitierte Beitrag als mögliche und sinnvolle Option in den Raum gestellt hat - bestrafen, damit man das Image wahrt.

Wenn die Spieler eine besondere Verantwortung haben, dann hat es die Bundesliga mitsamt der Vereine ebenso. Ob diese Diskussion dann anders verlaufen wäre oder nicht, ist dabei komplett irrelevant. Im Gegenteil: Umso früher man die Diskussion geführt hätte, desto weiter wäre man wohl.

Edit: Ich habe im Verlauf der Diskussion aber klargestellt, dass ich nicht glaube, dass übermäßig(!) hart beurteilt wurde. Ich bin zwar überzeugt, dass die Bundesliga jahrelang verabsäumt hat aktiv dagegen vorzugehen und damit implizit auch für die vorhandenen Probleme in den Stadien mitverantwortlich ist. Aber das entschuldigt natürlich nicht, dass mündige Erwachsene diskriminierende Worte gewählt haben.

bearbeitet von Silva

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Posting-Pate
Austria_WAC schrieb vor 1 Minute:

Mein Punkt war vor allem auch auf den Zeitpunkt der Protestbehandlung bezogen. Man wird dort vieles finden, was nicht unbedingt der normalen Rechtsordnung entspricht.

Und wo ist bitte in den Bestimmungen festgelegt, dass eine Protestbehandlung nicht schnellstmöglich stattzufinden hat? 

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V.I.P.
Hobbykicker schrieb vor 38 Minuten:

Sehe ich auch so!

Ich bin ja gespannt auf die Strafe von Heraf.

Ob die Androhung körperlicher Gewalt gegenüber einem Zuschauer höher oder niedriger bestraft wird.

Also ich würde Heraf nicht Bestrafen besonders keine 12 Spiele wie Laola vermutet

Wo kommen wir da hin wenn jeder Angezeigt wird wenn er zu einen anderen Orschloch oder ihn eine Watschen androht und es ist egal ob der Prominent ist oder ein normal Bürger

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MaSTeRLuK1899 schrieb vor 2 Minuten:

:lol:

Das ist derselbe der letzte Woche von homophoben Sprechchören von Steffen Hofmann geschrieben hat. Damals dürfte aber schnell jemand aktiv geworden sein. 1 - 2 h später war das komplett umformuliert und richtig gestellt.

Also vergiss dessen Artikel

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ASB-Legende
Michael65 schrieb vor 3 Minuten:

Und wo ist bitte in den Bestimmungen festgelegt, dass eine Protestbehandlung nicht schnellstmöglich stattzufinden hat? 

Hast du dazu genaueres, denn für den Senat1 ist das nachzulesen - also wenn der gleichzeitig tagt, ist es der Montag oder Dienstag nach dem Spieltag. Irgendwer hat bei uns von Sonntag Abend geschrieben, habe das aber eher als Schmäh aufgefasst.

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Posting-Pate
Austria_WAC schrieb vor 2 Minuten:

Hast du dazu genaueres, denn für den Senat1 ist das nachzulesen - also wenn der gleichzeitig tagt, ist es der Montag oder Dienstag nach dem Spieltag. Irgendwer hat bei uns von Sonntag Abend geschrieben, habe das aber eher als Schmäh aufgefasst.

Du beziehst dich hier auf Bestimmungen und behauptest patzig, Rapid solle sich nicht darüber hinwegsetzen. Es ist also an Dir, solch ominöse Bestimmungen mit Quellen zu belegen, nicht an mir. 

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ASB-Gott
Neocon schrieb vor 27 Minuten:

Aber genau darum geht es bei der Bewertung der Notwendigkeit der Prävention. Bei einer fahrlässigen Mutter, die ihr Kind verliert, hält der Richter fest, dass es keine Gründe für eine spezialpräventive Wirkung gibt (weil sie durch den Verlust des Kindes nie wieder so fahrlässig reagieren wird). Und ähnliches gilt bei der Generalprävention: Wurde ein Paragraph seit Jahren nicht angewandt und ist auch nicht zu erwarten, dass er in Zukunft häufiger zur Anwendung kommt, gibt es keine Notwendigkeit für Generalprävention. So zumindest im Strafrecht.

So weit so gut. Nur kommt dieser Paragraph regelmässig zur Anwendung. In den letzten 10 Jahren multiple Verfahren. Und Homophobie ist hier eigentlich gleich wie Rassismus zu behandeln.

Ich frage mich, ob die Trotzreaktion bei einigen hier die gleiche wäre, wenn "wir sind keine Neger aus Favoriten" oder Ähnliches gesungen worden wäre.

bearbeitet von miffy23

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ASB-Legende
Michael65 schrieb Gerade eben:

Du beziehst dich hier auf Bestimmungen und behauptest patzig, Rapid solle sich nicht darüber hinwegsetzen. Es ist also an Dir, solch ominöse Bestimmungen mit Quellen zu belegen, nicht an mir. 

Also für mich würde sich die Gleichzeitigkeit mit dem Senat1 anbieten. Und dieses Thema wurde ja auch bei euch so gesehen und jetzt auf einmal geht's ganz schnell? Also hätte ich dazu gerne die Bestimmung der Bundesliga, dann wäre das klar und geklärt. Und nein Rapid kann sich gar nicht darüber hinwegsetzen, sondern meine Kritik geht wenn dann in Richtung Bundesliga, denn genau die könnte das in ihrem Regulativ festschreiben (wobei das dann eben eh wieder kritisiert werden würde, damit es ja aufgrund der Machbarkeit ev. anders als in der "normalen" Rechtssprechung wäre.

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