Styria the likes of you Geschrieben 10. Oktober 2017 Mario Haas ist als Trainer des Oberligisten Pachern zurückgetreten. Grund sollen Auffassungsunterschiede mit der sportlichen Leitung sein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MK7 I kumm vom Land, ma kennts am Gwand Geschrieben 11. Oktober 2017 Styria schrieb vor 22 Stunden: Mario Haas ist als Trainer des Oberligisten Pachern zurückgetreten. Grund sollen Auffassungsunterschiede mit der sportlichen Leitung sein. Habe in den Facebook-Kommentaren etwas von wegen "Ausraster im letzten Match" gelesen...ist da was dran? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DaWüde ?? Geschrieben 11. Oktober 2017 Sanchez1 schrieb am 9.10.2017 um 19:36 : Tazemeta hätte aber sicher das Zeug für die Bundesliga gehabt. Immerhin hatte er in seiner ersten Bundesliga-Halbsaison für Pasching in 12 Spielen 5 mal getroffen. Die halbe Saison in Kärnten war dafür weniger erfolgreich. In 2 Saisonen Süper Lig kam er auch noch auf 6 Treffer. Übrigens hab ich gerade gesehen, dass er vorgestern das 4:1 für Hartberg Umgebung gegen Stralleg in der Unterliga Ost erzielt hat. Der wurde doch erst vor ein paar Jahren noch (damals hat er glaub ich in Horn gespielt) von Äquatorialguinea für den Afrika Cup eingebürgert (nein, das ist kein Scherz btw) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Styria the likes of you Geschrieben 12. Oktober 2017 MK7 schrieb vor 8 Stunden: Habe in den Facebook-Kommentaren etwas von wegen "Ausraster im letzten Match" gelesen...ist da was dran? Ich hoff er findet wieder bald eine passende Aufgabe! 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
themanwhowasntthere male lesbian Geschrieben 13. Oktober 2017 chabbi 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gue Knows how to post... Geschrieben 13. Oktober 2017 Wenn Foda Teamchef wird, beide Chabbis holen und wir werden Meister 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Schönaugürtel Mario Sitzplatzschwein Geschrieben 14. Oktober 2017 Styria schrieb am 12.10.2017 um 07:07 : Ich hoff er findet wieder bald eine passende Aufgabe! Bürgermeister! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sturm Fred Spitzenspieler Geschrieben 14. Oktober 2017 Was wurde aus dem Sturm Maskottchen "Sturm Hannes"? Jeder Verein hat ein Maskottchen, nur wir nicht! Die nächste Agenda von Gü Kreissl muss sein ein passendes Maskottchen für Sturm zu finden! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
quaiz letzter Zehner Geschrieben 14. Oktober 2017 Sturm Fred schrieb vor 4 Minuten: Was wurde aus dem Sturm Maskottchen "Sturm Hannes"? Jeder Verein hat ein Maskottchen, nur wir nicht! Die nächste Agenda von Gü Kreissl muss sein ein passendes Maskottchen für Sturm zu finden! Wie wäre es mit dem Sturm Gü? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex011 V.I.P. Geschrieben 14. Oktober 2017 Sturm Fred schrieb vor 7 Minuten: Was wurde aus dem Sturm Maskottchen "Sturm Hannes"? Jeder Verein hat ein Maskottchen, nur wir nicht! Die nächste Agenda von Gü Kreissl muss sein ein passendes Maskottchen für Sturm zu finden! Rapids Maskottchen: 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sohnemann SINE METU Geschrieben 14. Oktober 2017 Dürfte der Sturm-Hannes ob des Verhüllungsverbots überhaupt noch auftreten? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SturmfanDöblingMitCape V.I.P. Geschrieben 14. Oktober 2017 Sohnemann schrieb vor 14 Minuten: Dürfte der Sturm-Hannes ob des Verhüllungsverbots überhaupt noch auftreten? Die Frage ist jetzt ein Scherz, oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sohnemann SINE METU Geschrieben 14. Oktober 2017 SturmfanDöblingMitCape schrieb vor 2 Minuten: Die Frage ist jetzt ein Scherz, oder? Ned unbedingt. Es wurde ja schon ein verhülltes Maskottchen (McShark?) angezeigt, oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lovehateheRo RIP Kentaro Miura Geschrieben 14. Oktober 2017 Sohnemann schrieb vor 4 Minuten: Ned unbedingt. Es wurde ja schon ein verhülltes Maskottchen (McShark?) angezeigt, oder? Die haben sich für Publicity selbst angezeigt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SturmfanDöblingMitCape V.I.P. Geschrieben 14. Oktober 2017 Sohnemann schrieb vor 2 Minuten: Ned unbedingt. Es wurde ja schon ein verhülltes Maskottchen (McShark?) angezeigt, oder? Hamma im Beisl schon ausführlich diskutiert. Zitat In Abs. 2 werden die Tatbestände aufgezählt, bei deren Erfüllung keine Verwaltungsübertretung vorliegt. Als Verhüllung der Gesichtszüge, die durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist, wird etwa das Tragen eines Sturzhelms bei Personenbeförderung mit bestimmten Kraftfahrzeugen aufgrund der Sturzhelmpflicht in § 106 Kraftfahrgesetz 1967, BGBl. Nr. 267 verstanden. Dabei ist etwa ein Herabsteigen vom Kraftfahrzeug zum Zwecke der Betankung vom zeitlichen Rahmen der Ausnahmeregelung umfasst. Bei künstlerischen, kulturellen oder traditionellen Veranstaltungen handelt es sich etwa um Verhüllungen zu Feiertagen (beispielsweise zu Faschingsfeierlichkeiten, Perchtenläufe etc.) oder Verhüllungen, die im Rahmen künstlerischer Darbietungen (Theater, Kunstinstallationen etc.) vorgenommen werden. Die Verhüllung der Gesichtszüge im Rahmen der Sportausübung betrifft Sportarten, bei denen zum Beispiel das Tragen eines Helms aus Schutzgründen (Motorsport) vorgesehen ist. Verhüllungen aus gesundheitlichen Gründen umfassen Mund- und Nasen-Schutz- sowie Atemschutzmasken, aufgrund von Infektionsgefahr oder Luftverschmutzung. Beim Tragen von Verhüllungen aus beruflichen Gründen handelt es sich um Gesichtsverhüllungen, die etwa aus arbeitsschutzrechtlichen, hygienischen oder sicherheitstechnischen Vorschriftennotwendig sind. Darüber hinaus sind jene Verhüllungen oder Verbergungen der Gesichtszüge vom Tatbestand des Abs. 1 ausgenommen, die aufgrund witterungsbedingter Umstände (etwa als Schutz vor Frost) und somit zum Schutz der körperlichen Gesundheit vorgenommen werden. Die Nötigung einer Person zur vollständigen Verhüllung ihrer Gesichtszüge ist nach geltenden strafrechtlichen Bestimmungen zu ahnden. Der Haifisch-Zettelverteiler wurde übrigens aus PR-Zwecken von seiner eigenen Agentur angezeigt https://kurier.at/chronik/wien/pr-aktion-zum-vermummungsverbot-agentur-zeigte-hai-maskottchen-an/291.468.030 http://diepresse.com/home/kultur/medien/5300805/Werbung-durch-Vermummungsverbot_Agentur-zeigte-Hai-wohl-selbst-an Irgendwo hab ich gelesen dass es eine Geldstrafe gab, weil er keine Genehmigung hatte, dort Zettel zu verteilen... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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