Was wurde aus...?


Dannyo

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I kumm vom Land, ma kennts am Gwand
Styria schrieb vor 22 Stunden:

Mario Haas ist als Trainer des Oberligisten Pachern zurückgetreten. Grund sollen Auffassungsunterschiede mit der sportlichen Leitung sein.

Habe in den Facebook-Kommentaren etwas von wegen "Ausraster im letzten Match" gelesen...ist da was dran? :ratlos:

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Sanchez1 schrieb am 9.10.2017 um 19:36 :

Tazemeta hätte aber sicher das Zeug für die Bundesliga gehabt. Immerhin hatte er in seiner ersten Bundesliga-Halbsaison für Pasching in 12 Spielen 5 mal getroffen. Die halbe Saison in Kärnten war dafür weniger erfolgreich. In 2 Saisonen Süper Lig kam er auch noch auf 6 Treffer.

Übrigens hab ich gerade gesehen, dass er vorgestern das 4:1 für Hartberg Umgebung gegen Stralleg in der Unterliga Ost erzielt hat.

Der wurde doch erst vor ein paar Jahren noch (damals hat er glaub ich in Horn gespielt) von Äquatorialguinea für den Afrika Cup eingebürgert :davinci:

(nein, das ist kein Scherz btw)

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letzter Zehner
Sturm Fred schrieb vor 4 Minuten:

Was wurde aus dem Sturm Maskottchen "Sturm Hannes"?

$_57.JPG

Jeder Verein hat ein Maskottchen, nur wir nicht!

:(

Die nächste Agenda von Gü Kreissl muss sein ein passendes Maskottchen für Sturm zu finden!

:notsure:

 

Wie wäre es mit dem Sturm Gü? 

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V.I.P.
Sturm Fred schrieb vor 7 Minuten:

Was wurde aus dem Sturm Maskottchen "Sturm Hannes"?

$_57.JPG

Jeder Verein hat ein Maskottchen, nur wir nicht!

:(

Die nächste Agenda von Gü Kreissl muss sein ein passendes Maskottchen für Sturm zu finden!

:notsure:

 

Rapids Maskottchen: 

hofmann_150209725605696.jpg

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Sohnemann schrieb vor 2 Minuten:

Ned unbedingt. Es wurde ja schon ein verhülltes Maskottchen (McShark?) angezeigt, oder?

Hamma im Beisl schon ausführlich diskutiert.

Zitat

In Abs. 2 werden die Tatbestände aufgezählt, bei deren Erfüllung keine Verwaltungsübertretung vorliegt. Als Verhüllung der Gesichtszüge, die durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist, wird etwa das Tragen eines Sturzhelms bei Personenbeförderung mit bestimmten Kraftfahrzeugen aufgrund der Sturzhelmpflicht in § 106 Kraftfahrgesetz 1967, BGBl. Nr. 267 verstanden. Dabei ist etwa ein Herabsteigen vom Kraftfahrzeug zum Zwecke der Betankung vom zeitlichen Rahmen der Ausnahmeregelung umfasst. Bei künstlerischen, kulturellen oder traditionellen Veranstaltungen handelt es sich etwa um Verhüllungen zu Feiertagen (beispielsweise zu Faschingsfeierlichkeiten, Perchtenläufe etc.) oder Verhüllungen, die im Rahmen künstlerischer Darbietungen (Theater, Kunstinstallationen etc.) vorgenommen werden. Die Verhüllung der Gesichtszüge im Rahmen der Sportausübung betrifft Sportarten, bei denen zum Beispiel das Tragen eines Helms aus Schutzgründen (Motorsport) vorgesehen ist. Verhüllungen aus gesundheitlichen Gründen umfassen Mund- und Nasen-Schutz- sowie Atemschutzmasken, aufgrund von Infektionsgefahr oder Luftverschmutzung. Beim Tragen von Verhüllungen aus beruflichen Gründen handelt es sich um Gesichtsverhüllungen, die etwa aus arbeitsschutzrechtlichen, hygienischen oder sicherheitstechnischen Vorschriftennotwendig sind. Darüber hinaus sind jene Verhüllungen oder Verbergungen der Gesichtszüge vom Tatbestand des Abs. 1 ausgenommen, die aufgrund witterungsbedingter Umstände (etwa als Schutz vor Frost) und somit zum Schutz der körperlichen Gesundheit vorgenommen werden. Die Nötigung einer Person zur vollständigen Verhüllung ihrer Gesichtszüge ist nach geltenden strafrechtlichen Bestimmungen zu ahnden.

Der Haifisch-Zettelverteiler wurde übrigens aus PR-Zwecken von seiner eigenen Agentur angezeigt :redangry: :facepalm:

https://kurier.at/chronik/wien/pr-aktion-zum-vermummungsverbot-agentur-zeigte-hai-maskottchen-an/291.468.030

http://diepresse.com/home/kultur/medien/5300805/Werbung-durch-Vermummungsverbot_Agentur-zeigte-Hai-wohl-selbst-an

Irgendwo hab ich gelesen dass es eine Geldstrafe gab, weil er keine Genehmigung hatte, dort Zettel zu verteilen...

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