COVID-19 in Österreich


Recommended Posts

m4ri0 schrieb vor 4 Stunden:

Die Verordnung ist tatsächlich völlig dilettantisch ausformuliert und noch dazu ziemlich sicher rechtswidrig. Aber damit wird sich der VfGH noch befassen.

Tja, streng genommen sind jene, denen wegen COVID-19 ein Freiheitsentzug (die "Absonderung") auferlegt wurde, rechtlich schlechter gestellt als Straftäter, die im Gefängnis sitzen.

Warum?

Bei Gefangenen ist sichergestellt, dass sie mit Lebensmitteln, Medikamenten, etc. versorgt sind, dass der Abfall entsorgt wird, dass sie ihre Post erhalten. Ganz zu schweigen davon, dass ihnen Mittel zur körperlichen und geistigen Ertüchtigung zur Verfügung gestellt werden.

Bei Freiheitsentzug aufgrund von COVID-19 gibt es das schlichtweg nicht.

Auf der Webseite des Sozialministeriums heißt es dazu lapidar:

Die Versorgung sollte von Angehörigen oder Nachbarn übernommen werden. Wenn das nicht möglich ist, können Sie sich an das Team Österreich (Initiative von Rotem Kreuz und Hitradio Ö3) unter der Nummer: 0800 600 600 (kostenlos, täglich 7-19 Uhr) wenden.
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen.html

Sprich: Die Behörden verhängen einen Freiheitsentzug, haben aber keinen Plan, die Grundversorgung der Eingesperrten sicherzustellen! Das sollen "Angehörige oder Nachbarn" übernehmen oder eine NGO bzw. ein Radiosender. Bei allem Respekt vor unserer Zivilgesellschaft aber das ist äußerst schwach und menschenrechtswidrig.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Der Koch schrieb vor 34 Minuten:

:facepalm:

Wo genau hat er unrecht? Der Staat kümmert sich nicht darum, ob die Isolierten Lebensmittel bekommen können oder nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Der Koch schrieb vor 36 Minuten:

:facepalm:

Du hast wohl nicht ganz kapiert was eine behördlich verordnete "Absonderung" ist?

Kein Problem, ich erkläre es dir: Das Verlassen der Wohnung ist verboten und die Nichteinhaltung ist nach § 40 Epidemiegesetz mit einer Geldstrafe bis zu 1.450 Euro, im Nichteinbringungsfall mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen.

Das heißt:
- Es können keine Lebensmittel, Medikamente usw. beschafft werden.
- Die Abfallsammelstelle kann nicht erreicht werden, dadurch kann der Abfall nicht entsorgt werden.
- Eine Hauspostanlage kann nicht erreicht werden, dadurch kann die Post nicht geholt werden.

Ich kenne sowohl das Leben in einer Mietwohnung als auch in einem Einfamilienhaus. Punkt 2 und 3 sind für letztere weniger ein Problem, für erstere jedoch sehr wohl.

Ergo: Wer aufgrund einer COVID-19 Erkrankung oder Krankheitsverdacht von Amts wegen in einer Wohnung eingesperrt wird, der wird von Seiten der Staatsgewalt von der Grundversorgung abgeschnitten und das ist etwas, was nicht mal ein Gefängnisinsasse zu befürchten hat.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
lonelycowboy schrieb vor 4 Minuten:

Du hast wohl nicht ganz kapiert was eine behördlich verordnete "Absonderung" ist?

Kein Problem, ich erkläre es dir: Das Verlassen der Wohnung ist verboten und die Nichteinhaltung ist nach § 40 Epidemiegesetz mit einer Geldstrafe bis zu 1.450 Euro, im Nichteinbringungsfall mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen.

Das heißt:
- Es können keine Lebensmittel, Medikamente usw. beschafft werden.
- Die Abfallsammelstelle kann nicht erreicht werden, dadurch kann der Abfall nicht entsorgt werden.
- Eine Hauspostanlage kann nicht erreicht werden, dadurch kann die Post nicht geholt werden.

Ich kenne sowohl das Leben in einer Mietwohnung als auch in einem Einfamilienhaus. Punkt 2 und 3 sind für letztere weniger ein Problem, für erstere jedoch sehr wohl.

Ergo: Wer aufgrund einer COVID-19 Erkrankung oder Krankheitsverdacht von Amts wegen in einer Wohnung eingesperrt wird, der wird von Seiten der Staatsgewalt von der Grundversorgung abgeschnitten und das ist etwas, was nicht mal ein Gefängnisinsasse zu befürchten hat.

lebensmittel liefern lassen, essen bestellen, pakete bekommen geht alles dennoch. probier das mal im gefängnis :betrunken:

aber wennst dich besonders blöd anstellst, kannst es eh zu einer freiheitsstrafe upgraden und alles ist wieder gut.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

raumplaner schrieb vor 20 Minuten:

lebensmittel liefern lassen, essen bestellen, pakete bekommen geht alles dennoch. probier das mal im gefängnis :betrunken:

Bitte, im Gefängnis:
- Es dürfen eigene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften beschafft werden
- Es dürfen Nahrungs- und Genussmittel bezogen werden
- Es dürfen Briefe geschrieben und empfangen werden
- Es dürfen Pakete empfangen werden
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafrecht/7/1/Seite.2460313.html

Was man alles selbst oder die Verwandten, Nachbarn, NGOs tun könnte, darum geht's ja nicht, sondern es geht um die rechtliche Klärung der Grundversorgung von Personen, die "behördlich abgesondert" werden.

Aber gut, ich gehe mal davon aus, dass die österreichischen Behörden eine Vereinbarung mit dem Roten Kreuz gemäß § 2 Abs 2 des Rotkreuzgesetzes haben, wobei interessant wäre, wie diese aussieht.

 

bearbeitet von lonelycowboy

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
lonelycowboy schrieb vor 30 Minuten:

Ergo: Wer aufgrund einer COVID-19 Erkrankung oder Krankheitsverdacht von Amts wegen in einer Wohnung eingesperrt wird, der wird von Seiten der Staatsgewalt von der Grundversorgung abgeschnitten und das ist etwas, was nicht mal ein Gefängnisinsasse zu befürchten hat.

Da kann man Robert Koch zitieren:

"Ich vergesse, dass ich in Europa bin"

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Surft nur im ASB

Gut, das ist natürlich absolut unverhältnismäßig. Spätestens das mit dem Gassigehen. Nicht jeder kann seinen Hund so ohne Weiteres zu einem Hundesitter geben. Dann musst du mal auf jeden Fall zweimal am Tag raus.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

A.E.I.O.U.
lonelycowboy schrieb vor 1 Stunde:

Tja, streng genommen sind jene, denen wegen COVID-19 ein Freiheitsentzug (die "Absonderung") auferlegt wurde, rechtlich schlechter gestellt als Straftäter, die im Gefängnis sitzen.

Warum?

Bei Gefangenen ist sichergestellt, dass sie mit Lebensmitteln, Medikamenten, etc. versorgt sind, dass der Abfall entsorgt wird, dass sie ihre Post erhalten. Ganz zu schweigen davon, dass ihnen Mittel zur körperlichen und geistigen Ertüchtigung zur Verfügung gestellt werden.

Bei Freiheitsentzug aufgrund von COVID-19 gibt es das schlichtweg nicht.

Auf der Webseite des Sozialministeriums heißt es dazu lapidar:

Die Versorgung sollte von Angehörigen oder Nachbarn übernommen werden. Wenn das nicht möglich ist, können Sie sich an das Team Österreich (Initiative von Rotem Kreuz und Hitradio Ö3) unter der Nummer: 0800 600 600 (kostenlos, täglich 7-19 Uhr) wenden.
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen.html

Sprich: Die Behörden verhängen einen Freiheitsentzug, haben aber keinen Plan, die Grundversorgung der Eingesperrten sicherzustellen! Das sollen "Angehörige oder Nachbarn" übernehmen oder eine NGO bzw. ein Radiosender. Bei allem Respekt vor unserer Zivilgesellschaft aber das ist äußerst schwach und menschenrechtswidrig.

 

Liest du eigentlich auch, was du postest?

Was heisst da keinen Plan? Muss man sich halt mal 2 Wochen auf andere verlassen, dass die einem das besorgen, was man vorab telefonisch bei Angehörigen/Freunden oder auch Hilfsdiensten bestellt. 

Ich hab ja immernoch die, mittlerweile seeeeeehr leise, Hoffnung, dass manchen Personen wieder mal klar wird, in welcher tollen (Luxus-) Gesellschaft wir leben, bzw. ein Bewusstsein dafür entwickeln, wieviel von unserem "normalen" Leben, in sehr vielen anderen Ländern so nicht möglich ist!

Ja, wir leben in einer Wohlstandsgesellschaft, dass darf einen aber nicht davon abhalten, dies auch mal wertzuschätzen; gerade in Österreich nörgeln wir ja immer gerne; jedem, dem es hier "zu schlecht" geht, darf sich gerne mal ein wenig in der Welt umsehen; wohlgemerkt, nicht unbedingt aufgrund touristischer Gründe!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

A.E.I.O.U.
lonelycowboy schrieb vor 1 Stunde:

Ergo: Wer aufgrund einer COVID-19 Erkrankung oder Krankheitsverdacht von Amts wegen in einer Wohnung eingesperrt wird, der wird von Seiten der Staatsgewalt von der Grundversorgung abgeschnitten und das ist etwas, was nicht mal ein Gefängnisinsasse zu befürchten hat.

Nur weil man nicht persönlich einkaufen gehen darf, heisst das nicht, dass man von der Grundversorgung abgeschnitten ist!!!!!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

raumplaner schrieb vor 15 Stunden:

gibt es bei dir eigentlich bereiche, wo man sich anstecken kann? frische luft: nein. supermarkt: nein. familienhaushalt: nein. an mehr kann mich mich jetzt nicht erinnern, ich geh davon aus, dass du das bei öffis auch verneint hast. also, wo steckt man sich deiner meinung nach überhaupt an?

Lass ihn bitte. Der führt seinen eigenen Kreuzzug Im ASB. Was es ihm gibt weiß ich nicht. Vielleicht Angst um seine Pension in Zukunft... 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.

Bist du denn Teppich. Ich dachte schon einige User sind seltsam, schräg und manchmal etwas doof (wenns ned mitdenken oder ich mich zu deppat ausdrücken das gleich klar ist ),..... 

Und dann kommt sowas und verschiebt durch seine vollkommene Absurdität jede Aussage zu dem Thema egal wie konträr die ist in Richtung "deckungsgleich". - Nagut wenigstens dafür war die Zeit die sich für die Absurdität genommen wurde gut. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp
zahi schrieb vor 19 Stunden:

Achja, nur so nebenbei: Das Dashboard scheint jetzt zu Ostern eher sehr wenig aktiv zu sein. Die 9:30-Zahlen des Ministeriums (13.945) sind um einiges höher als sie das Dashboard jetzt um 12:30 Uhr (13.865) ausweist...

Wie gesagt, nicht falsch verstehen, denn es ist keine Kritik an Leuten die ihre wohlverdiente Osterpause genießen, aber das was das Ministerium tut ist peinlich, vor allem in der Kommunikation!

12. April: 9:00 laut Ministerium: 13.945
12. April 15:00 laut Ministerium [Anm.: nachgeliefert in der Nacht/Früh]: 13.894

Das Dashboard steht übrigens noch immer bei 13:940.und diese Zahl wird den Menschen von den Medien als topaktuell verkauft.

ich bleib dabei: Kommunikationstechnisch ist das absolut dilettantisch (wie ich das mein hab ich eh schon in einem anderen Posting erklärt), Wenn man den Mitarbeitern, die das betreuen, eine Verschnaufpause zu Ostern geben will, ist das voll ok. Aber dann kommuniziere ich es auch vernünftig.

Der alte Fellner (hört man von dem eigentlich noch was, oder hat er sich auch schon in die Selbstisolation begeben zwecks Alter; ich schau ja eher ORF) wird vmtl. schon bald wieder mit seinen superlativen am Werk sein. Hör ihn schon daherreden: "Sensationell niedrige Neuansteckungsraten, wir sind dank Basti Fantasti über den Berg! Alles öffnen bitte, worauf warten wir? Weil die Wiiiirrtschaaaaft..."... :laugh:

bearbeitet von zahi

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.