COVID-19 in Österreich


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V.I.P.
m4ri0 schrieb vor 1 Minute:

Zitat aus dem Kommentar:

Verstehst, was ich meine?

Ja jetzt schon, ich glaub aber du meinst die Rechtskonformität (sprich ob das Gesetz überhaupt in den bestehenden Rahmen passt). - Jetzt aber auch eigentlich

Was stört ist also das im Maßnahmenpaket von "bestimmten Orten" (also eine unbestimmte Mehrzahl und auch nicht einschränkend wo dies möglich ist) die Rede ist und nun bestimmt wird das dies "bestimmten Orte" nur als "öffentliche Orte" angeführt sind und dort keine ehlendslange Wurscht die mit die dann "Straßen, es sei den sie sind in private sitz, Schulen, Universitäten,....." lauten würde?

Ausser das man hier ein Schlupfloch mit allen Mitteln vermeiden wollte seh ich da keinen Unterschied. 

Und bis auf "Spährengleitern der Juristerei" macht das effektiv, also wo es verboten ist, auch genau garkeinen unterschied. 

Ich mein sonst regt man sich über einen Paragraphen Dschungel und unverständliche Schachtelsätze auf. Hier is es mal verständlich und knackig..... Als Gegenkost biete ich dir das Wiener Tierhaltegesetz idgF an,.... Also da wird mir vorm §2 schwindlig und schlecht. 

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Anyone?
WorkingPoor schrieb vor 37 Minuten:

Kommt aufs Alter an. Wer vor Mitte der 70er geboren ist, fällt da nicht rein. So wurde es mir mal gesagt. Habe das aber nicht weiter nachrecherchiert.

War mal....man benötigt aber mittlerweile sehr wohl eine Ausbildung und bekommt dann den mopedausweis für 4rädrige leichtkraftfahrzeuge 

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V.I.P.
J.E schrieb vor 6 Minuten:

ich hätte jetzt auch kein Problem, zu Tode gefürchtet ist auch gestorben 

Fällt leider nicht unter 1-5 ;)

Weißt jetzt eigentlich schon ob Menschen die bei einer Anhaltung im Straßenverkehr den Alkotest verweigern dann einfach weiterfahren dürften?

bearbeitet von Der Koch

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Im ASB-Olymp

Ein Freund wurde mal in Wien in der Nacht mit dem Rad aufgehalten und musste einen alkotest macht. Hat dann a Strafe gezahlt weil er über 0,8 oder so war.

Nach dem er bezahlt hat wollte er dann weiter fahren, das hat da Polizist gleich unterbunden mit "des Schiams jetzt aber brav ham!":laugh:

Bzw. Wenn man sich ganz geschickt anstellt kann man es schaffen ein Verbot zu bekommen für alle gummi bereiften Fahrzeuge, da fallen auch Fahrräder mwn rein.

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:boardfeature:
aXXit schrieb am 11.4.2020 um 12:33 :

Heute geht es zu rund um die Supermärkte und auf den Straßen. Brutal. Bin grade eine Runde gegangen, da merkt man nur an den Masken, dass nicht normaler letzter Einkaufstag vor einem Feiertag inkl. Verwandtschaftsfeiern ist.

Aber zumindest die Masken dürften mittlerweile von den meisten als normal angesehen werden. Vielleicht wird der MNS bald ja noch zum Modeaccessoire. :davinci:

http://www.ateliergaleriepachler.at/mns_maske.html

:megusta:

es gibt auf der Seite auch eine Anleitung zum selbst nähen.:nixpfeif:

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ASB-Gott
zahi schrieb vor 4 Stunden:

15:00 Uhr Zahlen gibt's heut anscheinend gar ned. Wozu auch, kommt dann vermutlich alles nach Ostern am Dienstag in einem Schub, damit ma gar keine g'scheiten öffentlichen Datenzeitreihen mehr hat...

Also Tirol hat wie immer die 18:30 Daten veröffentlicht:

Für die Panikfraktion, die Bonustests aus den Quarantäneregionen sind nun abgearbeitet (heute waren es nur noch ein paar Reste aus Sölden). Der Anfang der Woche gezeigte Trend konnte bestätigt werden (bzw. ging es sogar weiter bergab).

  • Zitat

     

    • Positive Tests: 1.279 (+17  --> 0,9%)
    • Genesene: 1.989 (+139)
    • Todesopfer: 68 (+2)
    • Bisherige Tests: 34.936
    • Tests mit Ergebnis: 32.573 (+1.580 --> 1,08%)
    • Offene Tests: 2.363

     

 

 

Nächste Woche gibt es nochmal Bonustests - da wird in den Alten- / Pflegeheimen großflächig getestet. 

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Surft nur im ASB
Der Koch schrieb vor 10 Minuten:

Ja jetzt schon, ich glaub aber du meinst die Rechtskonformität (sprich ob das Gesetz überhaupt in den bestehenden Rahmen passt). - Jetzt aber auch eigentlich

Was stört ist also das im Maßnahmenpaket von "bestimmten Orten" (also eine unbestimmte Mehrzahl und auch nicht einschränkend wo dies möglich ist) die Rede ist und nun bestimmt wird das dies "bestimmten Orte" nur als "öffentliche Orte" angeführt sind und dort keine ehlendslange Wurscht die mit die dann "Straßen, es sei den sie sind in private sitz, Schulen, Universitäten,....." lauten würde?

Ausser das man hier ein Schlupfloch mit allen Mitteln vermeiden wollte seh ich da keinen Unterschied. 

Und bis auf "Spährengleitern der Juristerei" macht das effektiv, also wo es verboten ist, auch genau garkeinen unterschied. 

Ich mein sonst regt man sich über einen Paragraphen Dschungel und unverständliche Schachtelsätze auf. Hier is es mal verständlich und knackig..... Als Gegenkost biete ich dir das Wiener Tierhaltegesetz idgF an,.... Also da wird mir vorm §2 schwindlig und schlecht. 

Kann sein, dass ich die "Rechtskonformität" meine. Bin zum Glück kein Jurist :D
 

Bzw. naja ich sehe hier schon ein gravierendes Problem. Wenn das Gesetz zulässt, dass das Betreten von "bestimmte Orten" per Verordnung verboten werden kann, ist es mMn nicht möglich, per Verordnung einfach mal so das "Betreten aller öffentlichen Orte" zu untersagen.

Aber wie auch immer, hier wird es ohnehin eine Beurteilung seitens des VfGH geben.

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dem waldschrat zuliebe
damich schrieb vor 6 Minuten:

Ein Freund wurde mal in Wien in der Nacht mit dem Rad aufgehalten und musste einen alkotest macht. Hat dann a Strafe gezahlt weil er über 0,8 oder so war.

Nach dem er bezahlt hat wollte er dann weiter fahren, das hat da Polizist gleich unterbunden mit "des Schiams jetzt aber brav ham!":laugh:

Bzw. Wenn man sich ganz geschickt anstellt kann man es schaffen ein Verbot zu bekommen für alle gummi bereiften Fahrzeuge, da fallen auch Fahrräder mwn rein.

das muss lange aus sein, ich kann dir ganz bestimmt sagen, in der hinsicht fehlt jegliches augenmass. mittlerweile, und in linz wird regelrecht jagd gemacht, kostet rad fahren ueber 0.8 mind. 880 euro, das bezahlt selten wer sofort. und da gehts ned ums fett fahren mitten auf der strasse oder dgl., wo ich sagen wurde selber schuld.

 

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Der Koch schrieb vor 19 Minuten:

Fällt leider nicht unter 1-5 ;)

Weißt jetzt eigentlich schon ob Menschen die bei einer Anhaltung im Straßenverkehr den Alkotest verweigern dann einfach weiterfahren dürften?

In dem Video sind ja die Kiberer einfach weitergefahren. :ratlos:

damich schrieb vor 20 Minuten:

Bzw. Wenn man sich ganz geschickt anstellt kann man es schaffen ein Verbot zu bekommen für alle gummi bereiften Fahrzeuge, da fallen auch Fahrräder mwn rein.

PKW1011-Benz-Patent-Motorwagen-1886---1894.jpg

Da geht man dann auch gleich als Hipster durch.

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V.I.P.
m4ri0 schrieb Gerade eben:

Kann sein, dass ich die "Rechtskonformität" meine. Bin zum Glück kein Jurist :D
 

Bzw. naja ich sehe hier schon ein gravierendes Problem. Wenn das Gesetz zulässt, dass das Betreten von "bestimmte Orten" per Verordnung verboten werden kann, ist es mMn nicht möglich, per Verordnung einfach mal so das "Betreten aller öffentlichen Orte" zu untersagen.

Aber wie auch immer, hier wird es ohnehin eine Beurteilung seitens des VfGH geben.

Eh.... Und dann werden wir irgendwann im September oder so wissen ob die am 14.April ausgelaufene Verordnung  rechtskonform war weil "bestimmten Orten" (und eben nicht einzelnen) durch "öffentliche Orte" zu unbestimmt war und durch eine Wurscht an Orten die dann eben in all ihrer Masse ausgeschrieben trotzdem alle "öffentlichen Orte" darstellen rechtskonform bestimmt werden hätten müssen ....

Sollte bis zum VfGH weiterhin sowas bestehen wird der Text in wenigen Minuten geändert und neu veröffentlicht und das weit innerhalb der üblichen Zeit die der VfGH zur Nachbesserung gibt. 

Juristisch dann genau definiert aber.... Welch ein Gewinn für die Menschheit ;)

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(╯°□°)╯ ┻━┻
Der Koch schrieb vor 41 Minuten:

Fällt leider nicht unter 1-5 ;)

Weißt jetzt eigentlich schon ob Menschen die bei einer Anhaltung im Straßenverkehr den Alkotest verweigern dann einfach weiterfahren dürften?

Wenn du einen Alkoholtest verweigerst, wird automatisch ein betrunkener Zustand vermutet und deshalb wird dir auch das Weiterfahren untersagt.

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V.I.P.
WorkingPoor schrieb vor 29 Minuten:

In dem Video sind ja die Kiberer einfach weitergefahren. :ratlos:

Eben die sind sogar weitergefahren und haben den armen Kerl der eh schon glaubt sie haben an pick auf ihn (Sinngemäß wiederholt "wiedermal eins auswischen" in seinem text) einfach lassen weil er eh schon a armer Tropf is der erst seinen Schein verloren hat.... Welch ein Skandal. 

Is natürlich eine Hypothese, genährt von seinem Text in dem er selbst den Alkotest anspricht,.... Sprich unter Einbeziehung der Begleitumstände. 

Und eben nicht wie andere Wortmeldungen hier dazu warum, wieso und in welchem Kontext der Cop "du deafscht owa ned radl foahn" sagt und sich nur auf den Satz zu beschränken 

Tlahuizcalpantecuhtli schrieb vor 8 Minuten:

Wenn du einen Alkoholtest verweigerst, wird automatisch ein betrunkener Zustand vermutet und deshalb wird dir auch das Weiterfahren untersagt.

Ich weiß deswegen ja.... Siehe einfach oben, ich denke du verweigerst dich Gedanken nicht. Und weißt das ich nicht unbedingt ein Freund der Executive bin ;)

 

bearbeitet von Der Koch

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(╯°□°)╯ ┻━┻
Der Koch schrieb vor 3 Minuten:

Eben die sind sogar weitergefahren und haben den armen Kerl der eh schon glaubt sie haben an pick auf ihn (Sinngemäß wiederholt "wiedermal eins auswischen" in seinem text) einfach lassen weil er eh schon a armer Tropf is der erst seinen Schein verloren hat.... Welch ein Skandal. 

Is natürlich eine Hypothese, genährt von seinem Text in dem er selbst den Alkotest anspricht,.... Sprich unter Einbeziehung der Begleitumstände. 

Und eben nicht wie andere Wortmeldungen hier dazu warum, wieso und in welchem Kontext der Cop "du deafscht owa ned radl foahn" sagt und sich nur auf den Satz zu beschränken 

Ich weiß deswegen ja.... Siehe einfach oben, ich denke du verweigerst dich Gedanken nicht. Und weißt das ich nicht unbedingt ein Freund der Executive bin ;)

 

Im Endeffekt hätte die Polizei den Herren sogar festnehmen könne weil er einen Alkoholtest verweigert hat und dadurch als „alkoholisiert“ galt und mit dem Fahrrad hätte weiterfahren wollen und so weiterhin in einem strafbaren Zustand verharrt hätte. 

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