COVID-19 in Österreich


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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
OoK_PS schrieb Gerade eben:

Einfach nur verrückt, was da abgeht. Man muss wirklich froh sein, dass die Frau in Wien gestern vor und nicht nach der Impfung zusammengebrochen ist...

Man stirbt schon vor der Impfung! Wacht auf !!! :davinci:

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und das suboptimale bei diversen fernseh sendungen ist halt auch, dass grad die experten AZ empfehlen, denen sie eh längst pfizer gespritzt haben. bei dem interview vom wenisch in der zib2 hatte ich eher das gefühl, der hat einen maulkorb verpasst bekommen und sagt besser gar nichts und verweist einfach nur auf die untersuchenden stellen.

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FC Wacker Innsbruck 1913
Admira Fan schrieb vor 1 Minute:

Wenn die AZ jetzt bei uns auch aussetzen!? Was passiert mit jenen die demnächst ihren 2. Termin hätten :ratlos:

Ja für die ist es richtig scheiße, in Deutschland wird nämlich auch die ausgesetzt

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Admira Fan schrieb vor 1 Minute:

Wenn die AZ jetzt bei uns auch aussetzen!? Was passiert mit jenen die demnächst ihren 2. Termin hätten :ratlos:

vermutlich das gleiche wie bei denen in deutschland. wird halt lapidar später gespritzt. wird schon noch genügend wirkung vorhanden sein.

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FC Wacker Innsbruck 1913
reallumpi schrieb vor 6 Minuten:

Wird schon gut gehn. Jetzt stornieren alle ihre AZ Termine und los gehts.

Solange es in der 50+ Altersklasse noch genug gibt die es nehmen, sollen die bitte vorher drankommen, auch wenn ich nix dagegen hätte wenn ich früher drankomme.

Bei dem Ruf von AZ würde jeder drankommen der will

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
FAKforever1911 schrieb vor 1 Minute:

und das suboptimale bei diversen fernseh sendungen ist halt auch, dass grad die experten AZ empfehlen, denen sie eh längst pfizer gespritzt haben. bei dem interview vom wenisch in der zib2 hatte ich eher das gefühl, der hat einen maulkorb verpasst bekommen und sagt besser gar nichts und verweist einfach nur auf die untersuchenden stellen.

Woher weiß man das?

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Wien nur du allein!
plieschn schrieb vor 28 Minuten:

Nein es ist kein Freifahrtsschein, ich darf, wie du sagst unterwegs sein, um eine Bezugsperson zu treffen. Oder ich bin auch nur so unterwegs, um zu spazieren. Es interessiert nicht nicht, aus weichem Grund ich sonst noch draußen sein könnte, ich könnte auch 160 km/h fahren und trotzdem wird mir keiner beim einsteigen ins Auto deswegen eine Strafe geben können, nur weil man die Leute sonst nicht erwischt. Die Anwesenheit auf der Straße, ob nüchtern oder nicht, ist nicht geeignet, um irgendetwas zu kontrollieren, weil jeder daraus gezogene Schluss Spekulation ist.

Entweder man erwischt die Leute bei einer Übertretung, oder eben nicht, alles andere ist ein Generalverdacht. Und nein, das kann man auf der Straße eben überhaupt nicht kontrollieren, wenn die Übertretung dort nicht stattfindet. Ich darf zur geistigen und körperlichen Erholung draußen sein und ich darf zuhause, alleine vorher auch zwei, drei Bier trinken. Nichts davon ist verboten, auch die Kombination nicht, ein Polizist darf mich gerne auf der Straße ansprechen und mir dann einen schönen Abend wünschen, ich tue nichts verbotenes und nichts mit dem ich irgendwen oder mich selbst in Gefahr bringe.

Das mag deine Meinung sein, die sei dir unbenommen. Es wurde gefragt, welche Möglichkeiten es gibt und ich hab sie aufgezeigt. Und diese wären rechtlich und auch praktisch umsetzbar. 

Zitat

Nein, es ist nicht verhältnismäßig, weil es wie schon erwähnt bzgl. einer Epidemie keinen Unterschied macht, ob einer um 18:00 Uhr oder 02:00 Uhr spazieren geht. Stimmt nicht ganz, um 02:00 Uhr wird man noch weniger Menschen antreffen, also noch geringere Gefahr. Eine solche Strafe würde ich niemals bezahlen und hätte auch nicht den geringsten Zweifel Recht zu bekommen.

Auch hier sei dir deine Meinung unbenommen. Der VfGH sieht das offenbar anders und hat die Unterscheidung zwischen vor und nach 20 Uhr nicht aufgehoben (wie auch andere Höchstgerichte in Europa). Generell ist zu den VfGH-Aufhebungen anzumerken, dass ein Großteil davon aus formalen Gründen aufgehoben wurde, weil es keine entsprechende Grundlage gab oder weil sie nicht ausreichend begründet waren. Inhaltlich hat der VfGH dem Parlament bzw. der Regierung grundsätzlich einen sehr weiten Spielraum eingeräumt.

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