COVID-19 in Österreich


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what's the chapel of mine
bertl80 schrieb vor 35 Minuten:

Wie auch immer: wenn ich jetzt HO mache besteht für den AG diese Möglichkeit nciht mehr (lt. seinem Steuerberater) - also er darf mir keine steuerfreien 4,40 Essensbons geben, wenn ich nicht im Büro anwesend bin.

im gegenteil, das wurde anfang des jahres sogar angepasst. essensgutscheine gelten ausdrücklich auch fürs home office.

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Rapid muss immer.
SmokinAces schrieb vor 4 Stunden:

https://www.oe24.at/coronavirus/china-testet-jetzt-per-anal-abstrich-auf-corona/462839473

Könnte man bitte den User Xaverl dazu verpflichten, statt der Impfung, täglich getestet zu werden?

Breaking News: Xaverl hat schon als dümmster Mitteleuropäer den Test gemacht. 

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V.I.P.
groundhopper schrieb vor 38 Minuten:

War eben nicht in allen Bundesländern gleich -> siehe hier z.B. https://orf.at/stories/3182306/

Bei privaten Parties schaut aber keiner auf irgendwelche Corona-Regeln, in einem Lokal der Betreiber hingegen eher, wenn er Angst vor Strafen haben muss.
Und ja, das hat sich mMn ganz eindeutig bei den Infektionszahlen in Vlbg, Tirol und Sbg. gezeigt.

Noch dazu wird niemand so blöd sein, Kontakte aus Privatparties anzugeben, wenn dann Strafen verhängt werden.

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KRISCH RAUS!
Maulinho schrieb vor 22 Minuten:

War eh erst Anfang Jänner in den Medien, habe jetzt gesehen dass es offenbar nun doch auch für Lieferservice nach Hause gelten soll. 

Anpassung der Lohnsteuerrichtlinien:

"Aufgrund der COVID-19-Krise bestehen in den Kalenderjahren 2020 und 2021 keine Bedenken, wenn Arbeitnehmer die Gutscheine für Mahlzeiten in Höhe von 8 Euro pro Arbeitstag einlösen, indem die Speisen in einer Gaststätte abgeholt oder von der Gaststätte bzw. einem Lieferservice geliefert und zu Hause konsumiert werden."

Quelle: Rz 96 LStRl 2002 - Wartungserlass 2020.

Ich habs davor und werds auch danach für Lieferservices nutzen, und auch nicht nur rund um meinen Arbeitsplatz.

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Im ASB-Olymp
Maulinho schrieb vor 50 Minuten:

War eh erst Anfang Jänner in den Medien, habe jetzt gesehen dass es offenbar nun doch auch für Lieferservice nach Hause gelten soll. 

Anpassung der Lohnsteuerrichtlinien:

"Aufgrund der COVID-19-Krise bestehen in den Kalenderjahren 2020 und 2021 keine Bedenken, wenn Arbeitnehmer die Gutscheine für Mahlzeiten in Höhe von 8 Euro pro Arbeitstag einlösen, indem die Speisen in einer Gaststätte abgeholt oder von der Gaststätte bzw. einem Lieferservice geliefert und zu Hause konsumiert werden."

Quelle: Rz 96 LStRl 2002 - Wartungserlass 2020.

Danke! Aber nochmals die Frage: wo findest du das?

Ich finde das hier vom 15.12.2020, und da steht das nicht so drinnen:
LStR 2002 - Wartungserlass 2020 (bmf.gv.at)

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Im ASB-Olymp
Lichtgestalt schrieb vor 23 Minuten:

seite 11.

:facepalm: eh dreimal drüber gelesen...

ABER: eigentlich ist das ja ein anderes Thema. Da geht es drum, WO man die Gutscheine einlösen darf. Was unser Steuerberater ja behauptet ist was anderes, nämlich dass man einfach keine Guscheine kriegt, wenn man HO macht. Wo er das rausliest, weiß ich natürlich nicht...

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Gast
Admira Fan schrieb vor 12 Minuten:

Wird wohl nix mit einer Imfpung im März für die kritische Infrastruktur:

https://www.krone.at/2328682

Ob damit dann alle Impfungen der kritischen Infrastruktur nach hinten gereiht werden? Also beispielsweise Krankenhausinfrastruktur oder Netzleitbetreiber?

bearbeitet von patierich

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