COVID-19 in Österreich


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V.I.P.
_Wurzelsepp_ schrieb am 8.4.2020 um 10:07 :

Wenn die komplette Familie mit der du zusammen wohnst seit den Maßnahmen "isoliert" war, besteht eigentlich keine Gefahr. Im Moment ist es jedoch noch nicht erlaubt. Btw sind heutzutage nicht alle Großeltern über 70. Soll ja auch welche mit 40 geben :davinci:

_Wurzelsepp_ schrieb am 8.4.2020 um 10:50 :

Zufällig wird man wohl keinen privaten Raum eines Anderen betreten. Mich verwundert es, dass du plötzlich auf die Expertise von Pürstl vertraust :D

 

 

Zitat

 

Behörde hatte zu Unrecht 600 Euro Buße gegen einen Mann verhängt.

Wien. Auch wenn die Regierung und viele Medien es lange Zeit anders kommunizierten: Privatbesuche waren trotz der Coronaregeln stets erlaubt. Und man durfte immer aus jedem Grund außer Haus gehen. Das stellt nun das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich klar.

In der Entscheidung, auf die der Wiener Rechtsanwalt Florian Horn auf Twitter verwies, geht es um einen Mann, der mit 600 Euro Strafe belegt worden war. Er war am 20. März mit seiner Frau zu einer befreundeten Familie gefahren. Die Bezirkshauptmannschaft Tulln wollte ihn strafen. „Der Aufenthalt in privaten Räumen unterlag zu keinem Zeitpunkt einem Verbot“, erklärte aber nun das Gericht. Und man habe den öffentlichen Raum aus jedem Grund betreten dürfen, also auch, um zu anderen Wohnungen zu gelangen. Die Strafe wurde gekippt.

https://www.diepresse.com/5813705/freunde-trotz-coronaregeln-besucht-gericht-kippt-strafe?fbclid=IwAR2NhEwH9-IHM0aTxW2bhJYNCXplKDhhiahDXjXupL0Z77PupZh2g6C0ScQ

 

 

:winke: 

bearbeitet von Spechtl

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TomTom90 schrieb vor 9 Stunden:

Also wir betteln wirklich um die zweite Welle, anders kann ich mir das Verhalten von manchen Menschen und gewissen Geschäften nicht erklären.

Zumindest hier in Wiener Neustadt dürfte es den meisten mittlerweile vollkommen wurscht sein.

War letzte Woche im Fischapark, weil ich dringend was brauchte: Abstand wird sowieso nicht mehr gehalten, grade, dass sie dir nicht reinrennen und wenn du einen Schritt auf die Seite machst, schauen sie dich deppert an. Manche glauben wirklich, dass sie durch die Maske unverwundbar sind. 2 Desinfektionsmittelspender -> beide leer, aufs Klo rennen müssen, um sich die Hände zu desinfizieren.

Billa: 2 Reihen mit Einkaufswagerl, 1 Reihe mit frisch desinfizierten, andere Reihe nicht desinfiziert, es stehen sogar Schilder mit Pfeilen für die Leute ohne Volksschulabschluss und kaum ist die Mitarbeiterin kurz nicht da, stellen manche ihr benutztes Wagerl zu den desinfizierten. Den vor mir hab ich mir eh zur Brust genommen und gefragt ob er nicht lesen kann. Hat dann ohne großes Aufregen, das Wagerl wieder weggestellt.

Dehner: Wagerl sind selbst zu desinfizieren, der Typ vor mir sprüht sein Wagerl ein, wie bei einer Vorwäsche in der Autowaschstraße, dass alles runterrinnt, auch ihm musste ich erklären, dass er einfach das Papiertuch nehmen, es einsprühen und den Griff abwischen soll und nicht das Mittel verschwenden soll. In den Augen siehst du schon die Blödheit.

Penny: Keine Wagerl desinfiziert und kein Mittel für die Hände, aber man muss ein Wagerl nehmen, auch wenn nur 4 Leute im Geschäft sind. Hmm, was ist besser? Wenn ich mir im Auto oder vor dem Geschäft die Hände desinfiziere und ohne Wagerl reingehe oder ich ein nicht desinfiziertes Wagerl nehmen muss?

Obi: Ein Wagerlstand für desinfizierte und eines für nicht desinfizierte. Es steht aber am ganzen Parkplatz nicht, wo man die desinfizierten bekommt. Endlich gefunden und das letzte Wagerl erwischt, schiebt einer sein gebrauchtes genau dort rein. In der Theorie müsste man da warten, bis es wieder ein desinfiziertes gibt, Mitarbeiter sieht man weit und breit nicht, natürlich haben die Leute drauf gepfiffen und sich ein benutztes genommen. Auch nichts zum selber einsprühen. Wenigstens steht beim Eingang ein Spender für die Hände.

Es werden alle extrem schleißig und es würde mich nicht wundern, wenn der Mund-Nasen-Schutz noch länger Pflicht ist. Das ist wirklich noch das letzte sichtbare Mahnelement, ansonsten würden alle komplett drauf scheißen.

Bin gespannt, wann die Zahlen wieder raufgehen, wenn auch die Geschäfte so schleißig sind, werden sie vielleicht bald wieder zu sein.

Du kommst ganz schön herum :feier:

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Spechtl schrieb vor 24 Minuten:

 

 

:winke: 

Ich hab dementsprechend schon erwähnt, dass Bundeskanzler und Minister bei mir komplett unten durch sind, weil die Ratschläge als Maßnahmen verkauft haben. Schön ist, dass dir meine Postings in Erinnerung blieben. Da könnt etwas entstehen :love: :D

Btw fahr ich morgen wieder bissl mehr mitn Auto :davinci:

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Hütteldorf
Admira Fan schrieb vor 12 Minuten:

Du kommst ganz schön herum :feier:

Leider allerhand Besorgungen, auch für die Oma :davinci:

Die lebt sich grade im Garten aus und ich besorge halt die Sachen, die sie so braucht :D 

bearbeitet von TomTom90

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Das Leben besteht in der Bewegung

Kurz gerade in der ZIB 2 : jeder wird zugeben müssen, selbst in letzter Zeit schon einmal einen Fehler gemacht zu haben; vielleicht hat man sogar irgendwo  die Maske zu früh abgenommen oder erst gar nicht aufgesetzt 

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V.I.P.

Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Vorfall überhaupt mit euch teilen soll. Jedenfalls wurde auch ich letzten Freitag Opfer einer mMn zu unrecht erfolgten Personalienfeststellung inklusive Anzeige. Grundsätzlich fand am Sportplatz ein Informationsaustausch zwischen Spielern und Verein statt, wie es bei den Nachbarvereinen in den Tagen zuvor inklusive Bilder und Medienberichten üblich war. Nachdem die Beamten immer wieder unterschiedliche Gründe dafür genannt haben - von Ruhestörung bis hin zur angeblichen Vorschrift, dass Masken auch im Freien zu tragen sind - habe ich heute Post von der BH erhalten. Jedenfalls wird mir vorgeworfen, einen Sportplatz betreten zu haben. Dem stimme ich auch zu. Als verletzte Rechtsvorschriften wird § 8 Abs. 1 der Lockerungsverordnung genannt. Diese lautet:

§ 8.

(1) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 BSFG 2017, BGBl. I Nr. 100/2017, zur Ausübung von Sport ist untersagt.

 

Gilt das für den Zusatz nicht nur für die Ausübung von Sport?

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sulza schrieb vor 19 Minuten:

Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Vorfall überhaupt mit euch teilen soll. Jedenfalls wurde auch ich letzten Freitag Opfer einer mMn zu unrecht erfolgten Personalienfeststellung inklusive Anzeige. Grundsätzlich fand am Sportplatz ein Informationsaustausch zwischen Spielern und Verein statt, wie es bei den Nachbarvereinen in den Tagen zuvor inklusive Bilder und Medienberichten üblich war. Nachdem die Beamten immer wieder unterschiedliche Gründe dafür genannt haben - von Ruhestörung bis hin zur angeblichen Vorschrift, dass Masken auch im Freien zu tragen sind - habe ich heute Post von der BH erhalten. Jedenfalls wird mir vorgeworfen, einen Sportplatz betreten zu haben. Dem stimme ich auch zu. Als verletzte Rechtsvorschriften wird § 8 Abs. 1 der Lockerungsverordnung genannt. Diese lautet:

§ 8.

(1) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 BSFG 2017, BGBl. I Nr. 100/2017, zur Ausübung von Sport ist untersagt.

 

Gilt das für den Zusatz nicht nur für die Ausübung von Sport?

den zusatz haben's gemacht, damit wartungsarbeiten wieder erlaubt sind. aber bei dieser formulierung sollte auch das, was ihr gemacht haben, erlaubt sein.

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ASB-Legende
sulza schrieb vor 28 Minuten:

Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Vorfall überhaupt mit euch teilen soll. Jedenfalls wurde auch ich letzten Freitag Opfer einer mMn zu unrecht erfolgten Personalienfeststellung inklusive Anzeige. Grundsätzlich fand am Sportplatz ein Informationsaustausch zwischen Spielern und Verein statt, wie es bei den Nachbarvereinen in den Tagen zuvor inklusive Bilder und Medienberichten üblich war. Nachdem die Beamten immer wieder unterschiedliche Gründe dafür genannt haben - von Ruhestörung bis hin zur angeblichen Vorschrift, dass Masken auch im Freien zu tragen sind - habe ich heute Post von der BH erhalten. Jedenfalls wird mir vorgeworfen, einen Sportplatz betreten zu haben. Dem stimme ich auch zu. Als verletzte Rechtsvorschriften wird § 8 Abs. 1 der Lockerungsverordnung genannt. Diese lautet:

§ 8.

(1) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 BSFG 2017, BGBl. I Nr. 100/2017, zur Ausübung von Sport ist untersagt.

 

Gilt das für den Zusatz nicht nur für die Ausübung von Sport?

Einspruch erheben. Zeugen gibt es ja genug. Sieht man ja jetzt eh langsam wie willkürlich die Anzeigen erfolgt sind am Anfang, das hat sich offenbar nicht geändert. Aber wen wunderts, die Polizei kennt sich ja dank Nehammer und Co selber schon nicht mehr aus was strafbar ist und was nicht kommt mir vor...

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raumplaner schrieb vor 1 Minute:

den zusatz haben's gemacht, damit wartungsarbeiten wieder erlaubt sind. aber bei dieser formulierung sollte auch das, was ihr gemacht haben, erlaubt sein.

Davon wäre ich jetzt auch ausgegangen. Den Passus haben sie mit heute übrigens wieder auf "generell verboten" geändert und dann Ausnahmen hinzugefügt. Ironischerweise lustig ist eher, dass die Lokalzeitungen am Wochenende eine Doppelseite inkl. Originalfotos vom Nachbarverein mit ca. 100 Personen veröffentlicht hat. Da war das anscheinend kein Problem. :nein:

 

Jedenfalls verwundert es mich, dass mir gerade diese Verletzung der Verordnung vorgeworfen wird.

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ASB-Legende
sulza schrieb vor 2 Minuten:

Davon wäre ich jetzt auch ausgegangen. Den Passus haben sie mit heute übrigens wieder auf "generell verboten" geändert und dann Ausnahmen hinzugefügt. Ironischerweise lustig ist eher, dass die Lokalzeitungen am Wochenende eine Doppelseite inkl. Originalfotos vom Nachbarverein mit ca. 100 Personen veröffentlicht hat. Da war das anscheinend kein Problem. :nein:

 

Jedenfalls verwundert es mich, dass mir gerade diese Verletzung der Verordnung vorgeworfen wird.

Sei froh, zum Zeitpunkt der angeblichen Übertretung war es ja offenbar erlaubt.

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V.I.P.
reallumpi schrieb Gerade eben:

Sei froh, zum Zeitpunkt der angeblichen Übertretung war es ja offenbar erlaubt.

Hoffentlich :ratlos: Ich werde das natürlich mit einem Anwalt abklären. Kann man eigentlich bei einem erfolgreichen Einspruch bzw. auch bei erfolglosem Protest eine zweite Verfügung aufgrund derselben polizeilichen Beobachtung erhalten?

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clock is ticking

Beim Wirten darf man mit 4 Personen aus unterschiedlichen Haushalten eng zusammen sitzen aber auf einem Sportplatz im Freien darf man sich nicht unterhalten? 

Wtf, es ist nur noch lächerlich

Sollten mal das Hirn einschalten und alles auf Sinnhaftigkeit prüfen bevor sie irgendwelche willkürlichen Maßnahmen auswürfeln

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dialsquare schrieb vor 11 Minuten:

Beim Wirten darf man mit 4 Personen aus unterschiedlichen Haushalten eng zusammen sitzen aber auf einem Sportplatz im Freien darf man sich nicht unterhalten? 

Wtf, es ist nur noch lächerlich

Sollten mal das Hirn einschalten und alles auf Sinnhaftigkeit prüfen bevor sie irgendwelche willkürlichen Maßnahmen auswürfeln

Ohne jetzt andere Vereine anschwärzen zu wollen, sechs Tage zuvor, wenige Kilometer weiter und mit über 100 Personen gab es folgende "Veranstaltung" inkl. Medienberichte und Fotos: https://www.bvz.at/sport/guessing/corona-lockerungen-der-erste-probelauf-fuer-den-sv-guessing-guessing-coronavirus-sv-guessing-generalversammlung-204428903

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