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Wien nur du allein!
Fuxxl schrieb vor 42 Minuten:

Wenn euch die Länder einreisen lassen, dürft ihr natürlich fliegen. 

Man riskiert halt eine Strafe am Flughafen oder am Weg dorthin. Aber ja, ausreisen darf man.

bearbeitet von Neocon

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ASB-Halbgott
Neocon schrieb vor 20 Minuten:

Man riskiert halt eine Strafe am Flughafen oder am Weg dorthin. Aber ja, ausreisen darf man.

Wennst einen guten Grund ala "treffe meine Freundin aus Amerika dort" hast, wird es wohl keine Strafe geben.

Außerdem haben sie es ja beim letzten Lockdown/Quarantäneregelung nicht einmal geschafft, zum die Grenzen halbwegs zu kontrollieren... dann plötzlich in ganz Österreich die Personen im Zug bzgl. ihres Reisegrunds zu kontrollieren, stell ich mir mühsam vor ^^.

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Wien nur du allein!
groundhopper schrieb vor 1 Stunde:

Wennst einen guten Grund ala "treffe meine Freundin aus Amerika dort" hast, wird es wohl keine Strafe geben.

Das ist natürlich richtig. Aber für einen x-beliebigen Flug wird das schwierig.

 

groundhopper schrieb vor 1 Stunde:

Außerdem haben sie es ja beim letzten Lockdown/Quarantäneregelung nicht einmal geschafft, zum die Grenzen halbwegs zu kontrollieren... dann plötzlich in ganz Österreich die Personen im Zug bzgl. ihres Reisegrunds zu kontrollieren, stell ich mir mühsam vor ^^.

Ja in der Praxis wird man wohl keine Probleme bekommen.

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Wahnsinniger Poster
groundhopper schrieb vor 5 Stunden:

Wennst einen guten Grund ala "treffe meine Freundin aus Amerika dort" hast, wird es wohl keine Strafe geben.

Außerdem haben sie es ja beim letzten Lockdown/Quarantäneregelung nicht einmal geschafft, zum die Grenzen halbwegs zu kontrollieren... dann plötzlich in ganz Österreich die Personen im Zug bzgl. ihres Reisegrunds zu kontrollieren, stell ich mir mühsam vor ^^.

Naja  alle Grenzen kontrollieren dürfte wohl schwieriger sein als den Flughafen, wo ja jeder (ex-Schengen) durch die Passkontrolle muss...

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Im ASB-Olymp
Fuxxl schrieb vor 8 Stunden:

Wenn euch die Länder einreisen lassen, dürft ihr natürlich fliegen. 

Danke!

Mir war das heute früh nicht klar. Ich wurde total überrascht vom lockdown für nächste Woche... meine Freundin ist heute schon geflogen (nicht aus AT)....

bearbeitet von Totaalvoetbal

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Bunter Hund im ASB

wie angesprochen war ich am Samstag in  DE (München) mit dem zug. es gingen zwar kurz nach der Grenze 3 deutsche Polizisten durch den zug und ham uns gemustert das wars dann aber schon mit den "strengen" Kontrollen für reisende aus dem Hoch Risiko gebiet Österreich. Gut im Speisewagen musstest deinen 2 G Nachweis herzigen aber das sollte he klar sein.

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#27 Branko Boskovic
Neocon schrieb am 19.11.2021 um 14:53 :

Man riskiert halt eine Strafe am Flughafen oder am Weg dorthin. Aber ja, ausreisen darf man.

Gerade im Radio gehört, wenn man zur Eholung ein paar Tage wohin fliegt ist alles gut.

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Wahnsinniger Poster
flanders schrieb vor 44 Minuten:

Gerade im Radio gehört, wenn man zur Eholung ein paar Tage wohin fliegt ist alles gut.

So habens sie es aber nicht gesagt... Die Meldung war, dass der Flug ok ist, nicht aber die Fahrt zum Flughafen, wobei man dort uU damit argumentieren kann, dass der Urlaubsantritt unter die Gründe fällt, die ein Verlassen der Wohnung rechtfertigen (da zu Erholungszwecken).

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Wien nur du allein!
flanders schrieb vor 52 Minuten:

Gerade im Radio gehört, wenn man zur Eholung ein paar Tage wohin fliegt ist alles gut.

Wer hat das dort gesagt? Vermutlich mit der Argumentation einer körperlichen und psychischen Erholung. Hätte ich in den nächsten Wochen eine Reise geplant, würde ich die auch durchziehen, aber rechtlich gibt das die Verordnung meiner Ansicht nach nicht her.

Rechtliche Begründung einer vorigen VO:

Zitat

Die Z 5 erlaubt den Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung. Eine körperliche und psychische Erholung im Freien liegt etwa vor bei Spaziergängen, bei sportlicher Betätigung oder beim kontemplativen Verweilen an einem Ort im Freien. Die Ausnahmebestimmung darf jedoch nicht zur Aushöhlung des Zwecks der Ausgangsbeschränkung (Reduktion der sozialen Kontakte) führen:

Für die Beurteilung, was eine psychische Erholung ist, wird natürlich ein objektiver, und kein subjevtiver Maßstab herangezogen. Ein illegaler Rave in einer Lagerhalle mag für mich villeicht eine psychische Erholung darstellen, fällt aber sicher nicht unter die Ausnahmegründe. Beispielsweise ist auch die Benutzung von Reisebussen explizit verboten.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
Neocon schrieb vor 1 Minute:

Wer hat das dort gesagt? Vermutlich mit der Argumentation einer körperlichen und psychischen Erholung. Hätte ich in den nächsten Wochen eine Reise geplant, würde ich die auch durchziehen, aber rechtlich gibt das die Verordnung meiner Ansicht nach nicht her.

Rechtliche Begründung einer vorigen VO:

Für die Beurteilung, was eine psychische Erholung ist, wird natürlich ein objektiver, und kein subjevtiver Maßstab herangezogen. Ein illegaler Rave in einer Lagerhalle mag für mich villeicht eine psychische Erholung darstellen, fällt aber sicher nicht unter die Ausnahmegründe. Beispielsweise ist auch die Benutzung von Reisebussen explizit verboten.

mich stört vor allem die einschränkung auf "im freien".

für mich wäre ja zugfahren definitiv eine erholung und da ist's mir aber ziemlich egal, wenn's menschen gibt, für die das eher eine qual ist. umgekehrt wäre ein cluburlaub für mich eher eine qual und für andere leute ist das das maximum an erholung (sei ihnen ja gegönnt). ich glaube daher nicht, dass es einen objektiven maßstab für erholung geben kann, sondern nur der weg über aufgezählte beispielhafte tätigkeiten (wie das in deinem zitat eh ersichtlich ist).

spannend ist übrigens die formulierung "sozialer kontakt". da wäre dann eine zugreise in der gruppe problematischer als eine reise alleine, selbst wenn der waggon voll wäre. die physische nähe zu fremden personen würde ich jedenfalls nicht als sozialen kontakt bezeichnen.

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V.I.P.
TONY301 schrieb vor 5 Stunden:

wie angesprochen war ich am Samstag in  DE (München) mit dem zug. es gingen zwar kurz nach der Grenze 3 deutsche Polizisten durch den zug und ham uns gemustert das wars dann aber schon mit den "strengen" Kontrollen für reisende aus dem Hoch Risiko gebiet Österreich. Gut im Speisewagen musstest deinen 2 G Nachweis herzigen aber das sollte he klar sein.

Das waren aber nicht die Corona Kontrollen, sondern die Kontrollen auf "illegale" Einwanderung, die es nach wie vor gibt. 

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Ohne Plan Online

Ein Bekannter von mir fliegt am Mittwoch nach New York. Habe vorhin mit ihm gesprochen. Er meint, scheissegal sie fliegen um jeden Preis. Ich sagte ihm drauf, wie er in dieser Zeit ruhig Urlaub und dann noch in Amerika machen kann!? 

Er sagt: es ist erlaubt. Keine Ahnung, bin gespannt ob das lustig wird 

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Wien nur du allein!

Die WKO ist der Ansicht, dass Urlaubsreisen mit dem Flugzeug weiterhin möglich sind:

Zitat

Zur Frage des Betretens von Flughäfen zum Zweck von Urlaubsreisen:

Laut COVID-19 NotMV darf der private Wohnbereich zur Inanspruchnahme nicht körpernaher Dienstleistungen (§ 3 Abs 1 Z. 8) verlassen werden – somit kann man argumentieren, dass man auch zum Zweck einer Urlaubsreise zum Flughafen fahren darf. Für Betriebsstätten des öffentlichen Verkehrs gilt darüber hinaus keine 2G-Regel (§ 7 Abs 1 Z. 17 iVm § 7 Abs 2), aber eine FFP2-Maskenpflicht (§ 5).

Finde die Argumentation etwas besser als die psychische Erholung, aber in sich auch nicht ganz schlüssig. Ein Transport mit einem Linienflug ist in erster Linie eine Beförderung mit einem Massentransportmittel. Und diese ist per se kein Ausnahmegrund. Es kommt immer auf den Grund für die Benutzung an.

Außerdem wäre es nicht logisch, warum eine touristische Reise in einem Reisebus verboten, in einem Flugzeug aber zulässig sein soll. Das wäre ziemlich sicher verfassungswidrig.

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