Reisen im Zeichen des Coronavirus


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Wien nur du allein!

Neue Einreiseverordnung ist jetzt auch da: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_222/BGBLA_2021_II_222.html

Aus vielen europäischen Staaten (u.a. alle Nachbarländer) kann man jetzt ohne Quarantäne einreisen, wenn man die 3G-Regel erfüllt. Ansonsten muss ein Test innerhalb von 24h nachgeholt werden.

Aber Achtung: In den meisten Ländern müssen Österreicher derzeit noch in Quarantäne. Also auch immer die Einreisebestimmungen vor Ort ansehen.

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Neocon schrieb vor 16 Minuten:

Neue Einreiseverordnung ist jetzt auch da: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_222/BGBLA_2021_II_222.html

Aus vielen europäischen Staaten (u.a. alle Nachbarländer) kann man jetzt ohne Quarantäne einreisen, wenn man die 3G-Regel erfüllt. Ansonsten muss ein Test innerhalb von 24h nachgeholt werden.

weißt du, ob sich schon jemand die mühe gemacht hat, diese regeln auf die praktische anwendung in der theorie zu testen?

beispiele:

1) kann bei einer wochenendreise mein pcr-test, den ich kurz vor abreise im inland gemacht haben, immer noch gelten, solange er halt nicht >72h alt ist?

2) muss man den test, den man alternativ innerhalb 24h nach rückkehr machen muss, irgendwo proaktiv nachweisen? zB, ich registrier mich für die wiedereinreise und bekomme dann die aufforderung, irgendwas wo einzutragen?

3) gilt für die 24h der zeitpunkt der testung oder müsste da das ergebnis schon vorhanden sein? (angenommen, ich komme am SA abend von einer reise zurück, mach dann am SO den wiener gurgeltest und bringe ihn erst am MO vormittag zum rewe - wäre das korrekt?

4) und darf ich dann am SO dennoch alles machen in österreich oder müsste ich hier in quarantäne?

sorry für die detailfragen, aber wenn du oder jemand anderer hier schon informationen hat, wäre das sehr hilfreich.

den test im ausland wird man ja eher vermeiden wollen, nehme ich an (wäre zumindest meine strategie, außer es geht am urlaubsort wirklich ganz einfach und kostengünstig)

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All hail groundhog supremacy!
schmechi schrieb vor 12 Stunden:

Sollte sich was ändern, bitte halte uns am Laufenden...

Gelten in Südtirol auch die österreichischen Tests?

Bin mir ziemlich sicher, dass hier auch die österreichischen Tests gelten, zumindest PCR oder Antigentests. 

Gibt übrigens auch schon Pläne für die Schrittweise Rückkehr zur Normalität in italien

Zitat

Die nächtliche Ausgangssperre wird ab dieser Woche um 23.00 Uhr beginnen und nicht mehr ab 22.00 Uhr wie bisher, und wird bis 5.00 Uhr dauern.

Ab dem 7. Juni wird die Ausgangssperre dann erst um Mitternacht beginnen und ab 21. Juni wird das Ausgangsverbot komplett abgeschafft, verlautete aus Regierungskreisen. Der Ministerrat hat dazu am Abend bereits ein Dekret erlassen, das bereits am Dienstag oder Mittwoch in Kraft tritt und zwar mit folgendem Inhalt:

Restaurants: Innenbetrieb ab Juni 

Restaurants und Bars können ihre Gäste ab dem 1. Juni auch in den Innenräumen bedienen.

https://www.rainews.it/tgr/tagesschau/articoli/2021/05/tag-Lockerungen-in-Italien-Die-Ausgangssperre-faellt-bf946602-d183-4d77-bee9-88c3c494cbe5.html

PjotrTG schrieb vor 11 Stunden:

Dh aus Kroatien muss man auch als Geimpfter in Quarantäne weiterhin?

Nehme ich an, ja. 

Neocon schrieb vor 11 Stunden:

Bisher wurde teilweise zwischen Regionen unterschieden, teilweise war es auch der gesamte Staat. Als Orientierung mag die Karte ja ganz gut sein, jedoch braucht es immer eine Verordnung, in der genau aufgelistet ist, für welche Länder/Regionen strengere Regeln gelten.

Auf das wollte ich raus, danke. :D Aber mittlerweile ist es eh anders geregelt und aus allen Ländern aus Anhang A braucht es einen negativen Test. Das macht es einheitlicher. 

 

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HMF schrieb Gerade eben:

Ad 1) Warum sollte der Test nicht gelten? Es steht ja nichts dabei, wo der Test gemacht werden muß, nur dass er nicht älter als 72 Stunden sein darf. :ratlos:

ich geh eh davon aus, dass es schon gelten wird, nur würde es damit der grundintention, "dass man sich nichts aus dem ausland einschleppt" nicht entsprechen. aber vielleicht gibt's auch eine andere grundintention. ich kenn die begründung nicht. du?

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Posting-Pate
raumplaner schrieb vor 4 Minuten:

2) muss man den test, den man alternativ innerhalb 24h nach rückkehr machen muss, irgendwo proaktiv nachweisen? zB, ich registrier mich für die wiedereinreise und bekomme dann die aufforderung, irgendwas wo einzutragen?

3) gilt für die 24h der zeitpunkt der testung oder müsste da das ergebnis schon vorhanden sein? (angenommen, ich komme am SA abend von einer reise zurück, mach dann am SO den wiener gurgeltest und bringe ihn erst am MO vormittag zum rewe - wäre das korrekt?

4) und darf ich dann am SO dennoch alles machen in österreich oder müsste ich hier in quarantäne?

 

Ich überlege derzeit auch, nächste Woche wegzufahren. Nachdem auch ein Antigentest gilt, würde ich einfach den gleich nach der Rückkehr machen, dann spart man sich die Überlegungen bezüglich Punkt 3 + 4.

Punkt 2 wäre dann auch kein Problem mehr, auch wenn es mich wundern würde, wenn man das irgendwo nachweisen müsste (zumindest bei Einreise aus einem Nicht- Hochrisikoland).

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Wien nur du allein!
raumplaner schrieb vor 45 Minuten:

weißt du, ob sich schon jemand die mühe gemacht hat, diese regeln auf die praktische anwendung in der theorie zu testen?

beispiele:

1) kann bei einer wochenendreise mein pcr-test, den ich kurz vor abreise im inland gemacht haben, immer noch gelten, solange er halt nicht >72h alt ist?

Wie die Vorredner schon geschrieben haben, ist das egal. Ich würd als Intention weniger die Verhinderung von Einschleppung (da diese Regelung nicht für Gebiete mit erhöhter Inzidenz gilt) sondern mehr als zusätzlichen "Checkpoint". Eben wie Restaurant- oder Theaterbesuch.

Zitat

2) muss man den test, den man alternativ innerhalb 24h nach rückkehr machen muss, irgendwo proaktiv nachweisen? zB, ich registrier mich für die wiedereinreise und bekomme dann die aufforderung, irgendwas wo einzutragen?

Wie es praktisch aussieht kann ich nicht sagen. In der Verordnung steht jedenfalls nur, dass das Ergebnis bei einer Kontrolle bereit zu halten ist.

Zitat

3) gilt für die 24h der zeitpunkt der testung oder müsste da das ergebnis schon vorhanden sein? (angenommen, ich komme am SA abend von einer reise zurück, mach dann am SO den wiener gurgeltest und bringe ihn erst am MO vormittag zum rewe - wäre das korrekt?

Relevant ist der Zeitpunkt des Tests. Beim Gurgeltest könnte man z.B. die Abschlussmail vorlegen. Oder einfach das Ergebnis nachreichen.

Zitat

4) und darf ich dann am SO dennoch alles machen in österreich oder müsste ich hier in quarantäne?

Eine Quarantäne ist bei Einreise aus diesen Ländern nicht vorgesehen. Ist dann ein Verstoß gegen die Testpflicht wie bei Gastro etc.

Kleiner Funfact am Rande: Impfungen mti Sinopharm werden anerkannt, jene mit Sputnik nicht.

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Postinho
Neocon schrieb vor 1 Stunde:

 

Aber Achtung: In den meisten Ländern müssen Österreicher derzeit noch in Quarantäne. Also auch immer die Einreisebestimmungen vor Ort ansehen.

Welche sind das? (Also Nachbarländer bzw. in Europa) Italien auch? 

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Im ASB-Olymp
Neocon schrieb vor 3 Minuten:

Kleiner Funfact am Rande: Impfungen mti Sinopharm werden anerkannt, jene mit Sputnik nicht.

Ist ja auch durch eine Notzulassung der EMA in Europa registriert.

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Wien nur du allein!
Mr_Rotten schrieb vor 4 Minuten:

Welche sind das? (Also Nachbarländer bzw. in Europa) Italien auch? 

Edit: Verlesen. Du meinst wo muss man derzeit noch in Quarantäne oder?

Bezüglich der Einreiseregelungen würd ich mich an den offiziellen Angaben des Außenministeriums orientieren: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/

Die sind eigentlich immer ziemlich aktuell.

bearbeitet von Neocon

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ASB-Halbgott
PjotrTG schrieb Gerade eben:

Also, Kroatien doch Quarantäne - wird das aus Slowenien kommend momentan geprüft, weiß das wer?

Zumindest im Bahnverkehr wird dort - neben Ungarn - am meisten kontrolliert... solltest dann halt eine Fahrkarte aufgesplittet auf Kroatien-Ljubljana/Maribor und Ljubljana/Maribor->Österreich haben und nur die slowenische FK vorzeigen.
Straßengrenzübergänge kann ich nicht beurteilen.

Mr_Rotten schrieb vor 2 Minuten:

Ja genau. 

Italien gibt es keine Quarantäne mehr seit 16. Mai. Allerdings Test-/Impfpflicht und Registrierung notwendig.

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V.I.P.
groundhopper schrieb vor 9 Minuten:

Zumindest im Bahnverkehr wird dort - neben Ungarn - am meisten kontrolliert... solltest dann halt eine Fahrkarte aufgesplittet auf Kroatien-Ljubljana/Maribor und Ljubljana/Maribor->Österreich haben und nur die slowenische FK vorzeigen.
Straßengrenzübergänge kann ich nicht beurteilen.

Italien gibt es keine Quarantäne mehr seit 16. Mai. Allerdings Test-/Impfpflicht und Registrierung notwendig.

Ich hab mir jetzt die VO angesehen, mE muss ein Geimpfter oder Genesener aus Kroatien nicht mehr in Quarantäne, vgl Par 5 Abs 2 der VO, @Neocon, wie siehst du das?

Auch @Oachkatzlschwoaf

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