der "wichtige frage thread"


j.d.

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Postet viiiel zu viel

Person X, Y und Z sind in einer Rauferei in der Nacht verwickelt, wo Person Y und Z betrunken mittleren Grades sind und Person X nüchtern ist.
Person X behauptet, dass Person Y den Spiegel eines Autos kaputt gemacht. Es kommt zu einer Auseinandersetzung, wo Person X als erstes zuschlägt und Person Y im Gesicht verletzt. Person Z versucht zu schlichten, stürzt auf Grund eines Stoßes von Person X und bricht sich den Daumen (was allerdings erst nächsten Tag im KH diagnostiziert wird)

Polizei kommt, Person X wird von Person Y wegen Körperverletzung angezeigt (nicht von Person Z, weil diese zu dem Zeitpunkt noch (ev im Schock) keine Schmerzen verspürt und daher der Polizei nicht angibt, Schmerzen zu haben. Person Y wird auch wegen Körperverletzung angezeigt, weil Person X der Polizei angibt, Schmerzen an der Nase zu haben und zusätzlich noch wegen Sachschaden.

Ich hoffe es war soweit verständlich ! Jetzt zu der Frage:
Ist es möglich, dass Person X und Person Y die Anzeigen zurück ziehen und dies aussergerichtlich regeln lassen können, da sonst die Kosten für alle Beteiligten, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, hoch sind (Anwaltskosten, Gerichtskosten etc auch im Falle eines Freispruchs) ? Es hat somit eigentlich jeder gegen Jeden etwas in der Hand, noch dazu hat Person Z noch die Möglichkeit, Person X auch wegen Körperverletzung anzuzeigen, weil ja der Daumen gebrochen worden ist..

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Wien nur du allein!

Person X, Y und Z sind in einer Rauferei in der Nacht verwickelt, wo Person Y und Z betrunken mittleren Grades sind und Person X nüchtern ist.

Person X behauptet, dass Person Y den Spiegel eines Autos kaputt gemacht. Es kommt zu einer Auseinandersetzung, wo Person X als erstes zuschlägt und Person Y im Gesicht verletzt. Person Z versucht zu schlichten, stürzt auf Grund eines Stoßes von Person X und bricht sich den Daumen (was allerdings erst nächsten Tag im KH diagnostiziert wird)

Polizei kommt, Person X wird von Person Y wegen Körperverletzung angezeigt (nicht von Person Z, weil diese zu dem Zeitpunkt noch (ev im Schock) keine Schmerzen verspürt und daher der Polizei nicht angibt, Schmerzen zu haben. Person Y wird auch wegen Körperverletzung angezeigt, weil Person X der Polizei angibt, Schmerzen an der Nase zu haben und zusätzlich noch wegen Sachschaden.

Ich hoffe es war soweit verständlich ! Jetzt zu der Frage:

Ist es möglich, dass Person X und Person Y die Anzeigen zurück ziehen und dies aussergerichtlich regeln lassen können, da sonst die Kosten für alle Beteiligten, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, hoch sind (Anwaltskosten, Gerichtskosten etc auch im Falle eines Freispruchs) ? Es hat somit eigentlich jeder gegen Jeden etwas in der Hand, noch dazu hat Person Z noch die Möglichkeit, Person X auch wegen Körperverletzung anzuzeigen, weil ja der Daumen gebrochen worden ist..

Anzeige zurückziehen geht nicht, man kann der Polizei allerdings sagen, dass man das außergerichtlich einigen will.

Der Akt geht dann an die Staatsanwaltschaft und diese wird in der Regel dann eine Diversion zu lassen.

Somit sollten eigentlich keine Kosten entstehen und Vorstrafe is es auch keine.

Edit: Ich nehm an, dass keiner der Beteiligten schon vorbestraft ist oder?

bearbeitet von Neocon

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Postet viiiel zu viel

Anzeige zurückziehen geht nicht, man kann der Polizei allerdings sagen, dass man das außergerichtlich einigen will.

Der Akt geht dann an die Staatsanwaltschaft und diese wird in der Regel dann eine Diversion zu lassen.

Somit sollten eigentlich keine Kosten entstehen und Vorstrafe is es auch keine.

Edit: Ich nehm an, dass keiner der Beteiligten schon vorbestraft ist oder?

Bei Person X weiß man nicht, ob sie vorbestraft ist. Person Y und Z sind nicht vorbestraft.

Danke für die Info!

Wenn Person X allerdings unbekannt ist, wird die Polizei wahrscheinlich nicht die Kontaktdaten an Person Y und Z weitergeben, oder?

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Rapid muss immer.

Onlineshop - Ware bestellt - Vorkasse bezahlt!

Die Preisauszeichnung dürfte falsch sein (niedriger als der eigentliche Wert) jedoch für einen Laien nicht offensichtlich.

Sollte der Verkäufer vorm Versand draufkommen, gibt es da trotzdem Möglichkeiten darauf zu bestehen?!

Sobald er die Ware versendet hat, sollte sich die Sache ja sowieso erledigt haben?!

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Onlineshop - Ware bestellt - Vorkasse bezahlt!

Die Preisauszeichnung dürfte falsch sein (niedriger als der eigentliche Wert) jedoch für einen Laien nicht offensichtlich.

Sollte der Verkäufer vorm Versand draufkommen, gibt es da trotzdem Möglichkeiten darauf zu bestehen?!

Sobald er die Ware versendet hat, sollte sich die Sache ja sowieso erledigt haben?!

Wenn es sich augenscheinlich um einen Irrtum oder Druckfehler handelt, und er diese in seinen AGB's ausgeschlossen hat, kann er sich vielleicht noch auf diese Beziehen. Ansonsten hat er eher Pech gehabt, würde ich sagen.

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Rapid muss immer.

Wenn es sich augenscheinlich um einen Irrtum oder Druckfehler handelt, und er diese in seinen AGB's ausgeschlossen hat, kann er sich vielleicht noch auf diese Beziehen. Ansonsten hat er eher Pech gehabt, würde ich sagen.

Augenscheinlich. Nein. Wenn man sich mit der Materie etwas beschäftigt ja.

Blödes Beispiel: gute Kamera kostet 149.- ... Eine schlechte kostet 189.-! Die gute Kamera sollte eigentlich 649.- kosten. Für einen Laien ist der Fehler nicht sofort ersichtlich.

Ja in den agbs steht sowas ja immer drinnen. Ist halt die Frage ab wann der Vertrag nicht mehr widerrufbar ist. Ich hoffe mal, dass die ware geliefert wird und niemanden fällt es auf :=

Hat aber jemand damit Erfahrung oder kennt sich rechtlich aus?

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Hötting ist ein Könígreich und rundherum liegt Österreich

Einen Erlagschein wegen Ruhestörung bekommen alle 3 Personen, das ist bei der Heh so Usus.

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Augenscheinlich. Nein. Wenn man sich mit der Materie etwas beschäftigt ja.

Blödes Beispiel: gute Kamera kostet 149.- ... Eine schlechte kostet 189.-! Die gute Kamera sollte eigentlich 649.- kosten. Für einen Laien ist der Fehler nicht sofort ersichtlich.

Ja in den agbs steht sowas ja immer drinnen. Ist halt die Frage ab wann der Vertrag nicht mehr widerrufbar ist. Ich hoffe mal, dass die ware geliefert wird und niemanden fällt es auf :=

Hat aber jemand damit Erfahrung oder kennt sich rechtlich aus?

Nach ABGB ist der Vertrag nach Abschluss des Geschäfts sofort bindend und kann nicht widerrufen werden.

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Gut, nachdem ich wohl keine Gansl-Tipps kriege gleich die nächste Frage:

Wie/Wo kauft man eigentlich Kunstwerke/Gemälde von jungen (hoffentlich irgendwann einmal) aufstrebenden Künstlern?

Ich richte meine Wohnung gerade neu ein und möchte von den üblichen Kunstdrucken etc. Abstand nehmen und eher junge Künstler unterstützen die noch keinen/kaum Namen haben, bin jedoch aufgeschmissen wenn es darum geht diese Bilder auch zu finden.

Ich finde nur Gallerien etc. die unter "aufstrebende Künstler" bzw. deren Kunstwerke den Preisbereich 10.000+ verstehen.

ich empfehle dir, vor allem nach drucken zu suchen. um die beträge, die du vermutlich ausgeben willst, bekommst du an unikaten eher nur ramsch (leider mmn auch im vorgeschlagenen kunstsupermarkt, ich dort noch nie etwas gefunden). feschmarkt ist ein guter tipp, da gab es einige sehr gute sachen, leider ist der allerdings schon wieder vorbei. eine gute anlaufstelle ist mmn das inoperable in der burggasse, ich würde dort einmal hinschauen. die beste quelle ist, find ich, allerdings, so banal es klingt, ebay. allerdings sollteman sich schon ein wenig auskennen, um dort die schnäppchen zu finden.

zur gans: von den paar gänsen, die ich heuer gegessen habe, gabs die beste wieder im weinhaus arlt im 17. in der nähe des sportklubplatzes. das hat zwar kürzlich seine haube verloren, zumindest der qualität der gans tut das jedoch keinen abbruch. würde aber jedenfalls reservieren.

über den süden wiens kann ich leider nichts sagen, da kenne ich mich nicht so gut aus...

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