der "wichtige frage thread"


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Junior Vizepräsident

Wenn es zu einem Blechschaden ohne Verletzten kommt, wo beide Beteiligten anwesend sind, dann ist es im Normalfall nicht notwendig die Polizei zu rufen. Ist allerdings der Geschädigte nicht vor Ort, so sollte man zumindest das Wachzimmer in der Nähe kontaktieren. Damit man ggf. nachträgliche Probleme (Stichwort Fahrerflucht) aus dem Weg räumt. Die Frau eines Bekannten hat während der Fahrt einen fremden Seitenspiegel "abrasiert" und ging aufgrund eines Termins erst später zur Polizei, was sie auch offen zugab. Das fand der Polizist nicht so lustig und das Ganze wurde dadurch kostspieliger. 

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V.I.P.
p1 schrieb am 1.12.2018 um 07:55 :

Ich beschreib grad in meinem Lebenslauf meine Sprachkenntnisse. Was würdet ihr sagen kommt eine Stufe nach Grundkenntnisse? Fortgeschritten? Gut? Noch was anderes? Mit a1/a2/b1 etc möcht ichs nicht machen

Braucht man dafür nicht Zertifikate oder wie willst du das überhaupt feststellen, dass du auf B1-Niveau bist? 

Ansonsten: Selbsteinschätzung 

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Wien nur du allein!
hcg schrieb vor einer Stunde:

Mich selbst? Ist ja bei einem Parkschaden mWn Pflicht?

Hab es mir nochmal genauer angesehen:

§ 4 StVO: https://www.jusline.at/gesetz/stvo/paragraf/4

Zitat

(5) Wenn bei einem Verkehrsunfall nur Sachschaden entstanden ist, haben die im Abs. 1 genannten Personen die nächste Polizeidienststelle vom Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub zu verständigen. Eine solche Verständigung darf jedoch unterbleiben, wenn die im Abs. 1 genannten Personen oder jene, in deren Vermögen der Schaden eingetreten ist, einander ihren Namen und ihre Anschrift nachgewiesen haben.

Da der Geschädigte deine Anschrift hat, ist es nicht notwendig. In diesem Fall müsstest du sogar eine Gebühr zahlen:

Zitat

(5b) Für Verständigungen nach Abs. 5 und Meldungen gemäß Abs. 5a ist eine Gebühr von 36 Euro einzuheben, es sei denn, die Verständigung nach Abs. 5 ist deshalb erfolgt, weil die im Abs. 1 genannten Personen oder jene, in deren Vermögen der Schaden eingetreten ist, einander Namen und Anschrift nicht nachweisen konnten.

Daher: Unfallbericht ausfüllen, dem Geschädigten und deiner Versicherung zukommen lassen und fertig.

bearbeitet von Neocon

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DerFremde schrieb vor 3 Stunden:

Wichtiger Hinweis. :facepalm:

Ist schon wichtig
Speziell bei solchen rechtlichen Sachen wo es in der Theorie absolut genau hergeht ist es schon von Vorteil wenn beide Personen der deutschen Sprache mächtig sind. 

Ich mein wenn da jetzt jemand angebumpert ist beim Auto wirds nicht die große Tragik sein, aber wenn es irgendwo zum Streiten kommt weil vielleicht der Ausländer irgendeinen missverständlichen Schmarrn aufgeschrieben hat, oder er aber das geschriebene vom anderen überhaupt nicht versteht hat das schon eine andere Thematik.
 

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Wo is mei Kettn?
hcg schrieb vor 6 Stunden:

Frage:
Habe gestern Nacht einen kleinen Parkschaden beim zurückschieben verursacht und entsprechend meine Visitenkarte hinterlassen. Der "Geschädigte" hat sich nun bei mir (in gebrochenem Deutsch) gemeldet und möchte unbedingt gemeinsam einen Unfallbericht u.ä. ausfüllen.

Ist das notwendig bzw. sinnvoll? Ich hätte das Ganze einfach heute Abend bei der Polizei zur Anzeige gebracht, meiner Versicherung gemeldet und gut ists oder? Ich habe ehrlich gesagt wenig Zeit und Lust heute lustig einen Unfallbericht auszufüllen ...

 

Neocon schrieb vor 6 Stunden:

Da ist der Unfallbericht doch weit weniger Aufwand? Vor allem, wen oder was willst du bei der Polizei anzeigen? Die werden dir wohl auch sagen "füllt den Unfallbericht aus und meldet es euren Versicherungen".

Aus eigener Erfahrung: beim Parkschaden IMMER die Polizei rufen. Selbst der Weg zur nächstgelegenen Wache gilt als Fahrerflucht! 

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Oasch
hcg schrieb vor 6 Stunden:

Habe gestern Nacht einen kleinen Parkschaden beim zurückschieben verursacht und entsprechend meine Visitenkarte hinterlassen.

Heißt das, all die Afrika-Exporteure wollten mir immer nur einen Parkschaden melden? Und ich Depp hab die Karten immer weggeworfen.

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Fuck Heraldry!
ooeveilchen schrieb vor 2 Stunden:

weil vielleicht der Ausländer irgendeinen missverständlichen Schmarrn aufgeschrieben hat,

"Der Ausländer" will überaus korrekt einen Unfallbericht ausfüllen. :ratlos:

 

narf schrieb vor einer Stunde:

 

Aus eigener Erfahrung: beim Parkschaden IMMER die Polizei rufen. Selbst der Weg zur nächstgelegenen Wache gilt als Fahrerflucht! 

Komisch, das drei Beiträge weiter oben zitierte Gesetz sagt was anders. 

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Wo is mei Kettn?
DerFremde schrieb vor 55 Minuten:

"Der Ausländer" will überaus korrekt einen Unfallbericht ausfüllen. :ratlos:

 

Komisch, das drei Beiträge weiter oben zitierte Gesetz sagt was anders. 

Schwierig - die Entfernung vom Unfallort wird dort nicht explizit erwähnt. Und das ist es, was lt. dem Polizisten, der meinen Fall bearbeitet hat, den Unterschied ausmacht. 

Ich übernehme natürlich keine Haftung für die Aussage des Polizisten ;) er wirkte sich seiner Sache aber sehr sicher, hehe. 

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ASB-Legende
Schwierig - die Entfernung vom Unfallort wird dort nicht explizit erwähnt. Und das ist es, was lt. dem Polizisten, der meinen Fall bearbeitet hat, den Unterschied ausmacht. 

Ich übernehme natürlich keine Haftung für die Aussage des Polizisten [emoji6] er wirkte sich seiner Sache aber sehr sicher, hehe. 

Die sind sich ihrer Sache doch immer sicher, auch wenn sie keine Ahnung haben... Mir hat letztens einer erklärt es gibt keinen Überzug mehr beim Pickerl sobald ich einen Kombi fahre... Ihn zu überzeugen dass das nur gilt wenn's als LKW typisiert ist war mühsam... Also nein, es reicht sich beim nächsten Posten zu melden, das hingegen sollten man halt so schnell es geht erledigen.

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reallumpi schrieb vor 1 Stunde:

Die sind sich ihrer Sache doch immer sicher, auch wenn sie keine Ahnung haben... Mir hat letztens einer erklärt es gibt keinen Überzug mehr beim Pickerl sobald ich einen Kombi fahre... Ihn zu überzeugen dass das nur gilt wenn's als LKW typisiert ist war mühsam... Also nein, es reicht sich beim nächsten Posten zu melden, das hingegen sollten man halt so schnell es geht erledigen.

Bitte wo war denn das? :lol:

bearbeitet von mazunte

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Baltic Cup Champion
DerFremde schrieb vor 8 Stunden:

 

Komisch, das drei Beiträge weiter oben zitierte Gesetz sagt was anders. 

 

Naja. Bei einem Parkschaden können die Beteiligten ihre Daten ja meist nicht "einander" austauschen. Karterl in der Windschutzscheibe ist zwar nett, aber kein Austausch von Daten. Dieses kann durch Dritte ja jederzeit entfernt werden, es gibt keine Garantie, dass der Geschädigte das findet. Wenn der Geschädigte also nicht anwesend ist, dann sollte man tunlichst jeden Parkschaden zeitnah der Polizei melden. Beim hier beschriebenen Fall ist es vielleicht nicht notwendig, weil der Geschädigte trotz "gebrochenem Deutsch" nett zu sein scheint. Aber eigentlich wäre es für @hcg schon zu spät, wenn dieser eine Anzeige erstattet hätte.

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Wien nur du allein!
narf schrieb vor 10 Stunden:

Aus eigener Erfahrung: beim Parkschaden IMMER die Polizei rufen. Selbst der Weg zur nächstgelegenen Wache gilt als Fahrerflucht! 

Das ist natürlich eine schwierige Situation. Der Polizist, der sieht, wie du dich vom Auto entfernst, weiß ja nicht, dass du gerade am Weg zur nächsten Wache bist. Darauf angesprochen wird das natürlich jeder sagen. Ist dann eine Beweisfrage. Kann man schon durchbringen, mühsam ist es aber jedenfalls. 

In Zeiten von Smartphones wäre wohl am Gscheitesten: Nächste Polizeiinspektion googlen und denen eine kurze Info schicken, wer man ist und wo man den Schaden verursacht hat (am besten mit Foto). Dann hat man die Pflicht zur Verständigung sicherlich erfüllt. Polizei rufen und warten bis die daher kommen ist sicherlich mühsam.

gordonstone schrieb vor 37 Minuten:

Wann macht eigentlich der @sulzawieder Wahlen? Sind die nicht immer im Dezember?

 

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Workaholic

Aber die Telefonnummer 133 kennt ihr schon noch alle, oder?

Kurzer Anruf, Erklärung und ausmachen ob und wann man auf einer Dienststelle erscheint. Fertig. Hie und da sind sie noch Freund und Helfer, auch wenn das viele in einem Fußballforum nicht glauben wollen.

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