der "wichtige frage thread"


j.d.

Recommended Posts

irishclover schrieb vor 2 Stunden:

Danke dafür. Denke ich werde die Wand anschleifen, GRUNDIEREN und neu malen.

FYP.!!

edit: und mit der Malerbürste, kannst vorher die Grundierung auftragen oder von mir aus auch streichen :D

bearbeitet von mazunte

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Kennt irgendwer eine Einrichtung wo ich mir mein Knie tapen lassen kann!? Am besten im Bezirk Mödling / Baden oder Wien südl der Donau!? Hab wieder mal Beschwerden, bin bereits wieder dabei meine Physioübungen zu machen, aber es wirkt noch nicht ganz - jetzt möcht ich das Knie für 2 lockere Skitage (50% der Zeit in Hütten ;) ) tapen lassen! Ziel ist es die Kniescheibe in die korrekte Lage zu bringen und das Knie zu stabilisieren

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

bunny is back

entweder ich steh voll aufm schlauch oder das ist doch komplizierter als gedacht. :D wie rechnen lehrer folgende note aus 3 einzelnoten aus: mitarbeit 3, hausübungen 4, schularbeiten 2. mitarbeit zählt 20%, hausübungen 30%, schularbeiten 50%. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Who let the Drog out?!
Petroleum schrieb Gerade eben:

entweder ich steh voll aufm schlauch oder das ist doch komplizierter als gedacht. :D wie rechnen lehrer folgende note aus 3 einzelnoten aus: mitarbeit 3, hausübungen 4, schularbeiten 2. mitarbeit zählt 20%, hausübungen 30%, schularbeiten 50%. 

3*,2 + 4*,3 + 2*,5 = 2,8 = 3 :ratlos: 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

bunny is back
FAK-masteR schrieb vor 16 Minuten:

wird also nimmer gewürfelt? :davinci:

kA, bin ja kein lehrer :D

edit: achso, der hashtag bezog sich auf meine eigene ausbildung und die fähigkeit des prozentrechnens. ;)

bearbeitet von Petroleum

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Messias

Hat schon jemand Erfahrung bezüglich abgelaufenen Erlebnisgutscheinen? 

Ist ein Wertgutschein, welcher 3 Jahre lang gültig war und nun am 31.01.17 abgelaufen ist. Das Ablaufdatum steht am Gutschein. 

Laut AK-Homepage müssen es ja mindestens 30 Jahre sein, es sei denn:".......", und da blicke ich teilweise nicht mehr durch. 

Laut Dame am Telefon ist alles rechtlich konform, und es gab angeblich auch schon einen Präzedenzfall zu Gunsten myDay's. 

Habe jetzt nochmals per Email hin geschrieben, hätte dann noch einen Mustertext der auf entsprechenden Paragraphen etc. hinweist, mit dem ich es probieren könnte. 

Falls sich jemand mit der Materie auskennt bzw. schon konkrete Erfahrung gemacht hat, ich bin um jede Hilfe dankbar. Bitte kein Halbwissen ala "Gutscheine dürfen NIE ablaufen, ich bekomme sogar das Geld zurück!!". Es sei denn es stimmt auch rechtlich in meinem Fall. :v:

bearbeitet von altus.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
altus. schrieb vor 18 Minuten:

Hat schon jemand Erfahrung bezüglich abgelaufenen "myDay's" Erlebnisgutscheinen? 

Ist ein Wertgutschein, welcher 3 Jahre lang gültig war und nun am 31.01.17 abgelaufen ist. Das Ablaufdatum steht am Gutschein. 

Laut AK-Homepage müssen es ja mindestens 30 Jahre sein, es sei denn:".......", und da blicke ich teilweise nicht mehr durch. 

Laut Dame am myDay's Telefon ist alles rechtlich konform, und es gab angeblich auch schon einen Präzedenzfall zu Gunsten myDay's. 

Habe jetzt nochmals per Email hin geschrieben, hätte dann noch einen Mustertext der auf entsprechenden Paragraphen etc. hinweist, mit dem ich es probieren könnte. 

Falls sich jemand mit der Materie auskennt bzw. schon konkrete Erfahrung gemacht hat, ich bin um jede Hilfe dankbar. Bitte kein Halbwissen ala "Gutscheine dürfen NIE ablaufen, ich bekomme sogar das Geld zurück!!". Es sei denn es stimmt auch rechtlich in meinem Fall. :v:

ich würde auf jeden fall mal AK & VKI telefonisch konktaktieren, was deren stand der dinge speziell für solche gutscheine ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Gott

Zu diesem Thema gab es vor einiger Zeit einen Artikel im Konsument, demnach gelten Gutscheine 30 Jahre (es wurde auf das OGH Urteil verwiesen), die Gültigkeit sei aber auch nicht unrelevant. Mit dieser wird nämlich die Fixierung des Geldwertes angegeben: sprich du hast einen Hotelgutschein für 1 Übernachtung für 2 Personen - so muss das Hotel diesen bis zur aufgedruckten Gültigkeit anstandslos akzeptieren, auch wenn das Zimmer mittlerweile 10€ mehr kosten würde. Ist die Gültigkeit allerdings überschritten, dürfen sie dir die zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wien nur du allein!

Also bei Reisegutscheinen wurde eine Frist von insgesamt 5 Jahren als gerechtfertigt angesehen. Das heißt nach Ablauf, verfällt der Gutschein komplett:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20111012_OGH0002_0070OB00075_11X0000_000

 

Eine generelle Regelung lässt sich daraus allerdings nicht ableiten, da im Einzelfall eine Interessensabwägung stattfinden muss.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.