tosale Im ASB-Olymp Geschrieben 5. März 2020 Der Koch schrieb vor 22 Minuten: So groß ist der Rückstau jetzt auch nicht das wir auch nur annähernd 3 Tag (meine Interpretation von "t-3") zrück wären oder überhaupt von Tagen sprechen könnten. Wir sind ja nicht die USA! Das kann ich dir versichern. P.S.: Trotzdem is es natürlich vom "chillfaktor" den sich da jeder in Labors vorstellt seit einer Woche eigentlich nichtmehr vorhanden,... das is richtig. kann natürlich ein Einzelfall sein - aber bei uns wartete wer von sonntag bis heute früh... und nein, nicht der freund vom Nachbarn! und auch nicht der typ in den medien! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbe südfront Baltic Cup Champion Geschrieben 5. März 2020 sebold schrieb vor 17 Minuten: Naja, theoretisch kann er einfach den Urlaub streichen. Nein 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Vince Vega I Think I Lost My Headache Geschrieben 5. März 2020 Bitte was soll die unsinnige Diskussion ob man den Arbeitnehmer nach Norditalien in den Urlaub fahren lässt? Wenn mein Arbeitnehmer das vor hat frag ich ihn vermutlich ob er noch bei Sinnen ist und er kann gleich mal länger Zuhause bleiben und auch nicht mehr kommen. Wäre dann auch fraglich wie hoch die Intelligenz des Mitarbeiters ist. 5 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbe südfront Baltic Cup Champion Geschrieben 5. März 2020 sebold schrieb vor 1 Minute: Wenn ein Urlaub aber einmal bewilligt wurde, kann er Ihnen nicht mehr gestrichen werden Sache besprochen. Ganz abgesehen davon ging es ja um einen "Kurzurlaub". Den kann man unter Umständen ja auch an ohnehin freien Tagen absolvieren. Einmal gewährter Urlaub ist grundsätzlich unwiderruflich. Daran ändert auch eine zwischenzeitlich Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses nichts.Die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) stellen Ihren Anspruch auf Erholungsurlaub in den Mittelpunkt. Zudem sollen Ihre Wünsche als Arbeitnehmer bei der Wahl des Zeitpunkts besonders beachtet werden. Nach § 7 BUrlG müssen Sie Ihren Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr nehmen. Ihr Arbeitgeber ist dagegen verpflichtet, Ihren Erholungsurlaub entsprechend zu gewähren. In diesem Zusammenhang hat auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass eine Vereinbarung, mit der Sie sich als Arbeitnehmer verpflichten, Ihren genehmigten Urlaub abzubrechen und Ihre Arbeit wieder aufzunehmen, gegen den § 13 Abs. BUrlG verstößt und somit nicht rechtswirksam ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbe südfront Baltic Cup Champion Geschrieben 5. März 2020 sebold schrieb vor 5 Minuten: Stimmt, wenn man den Rest einfach weglässt, dann auf jeden Fall Ja, was denn sonst? Du behauptest, der Arbeitgeber könne einen Urlaub einfach streichen und widerlegst es dann dankenswerterweise selbst. Wozu also weiterdiskutieren? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wolfinho so shuffle your feet Geschrieben 5. März 2020 (bearbeitet) Wenn man einfach trotz Warnungen in ein Seuchengebiet fährt und sich dort dann mit dem Virus infiziert, könnte das u.U. auch einen Entlassungsgrund darstellen. Aber dazu müsste man dem Arbeitnehmer natürlich einen Vorsatz nachweisen. Dazu gibts aber mWn keine Judikatur im österreichischen Arbeitsrecht. bearbeitet 5. März 2020 von Wolfinho 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jimmy1138 V.I.P. Geschrieben 5. März 2020 Da hat er mal nicht unrecht, wenn wan bedenkt, wieviel Toppolitiker im Iran infiziert sind. Aber Schallenberg durfte auch weiter nach Lust und Laune herumreisen und Hände schütteln. Manche Leute sind halt besser... 6 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Oachkatzlschwoaf All hail groundhog supremacy! Geschrieben 5. März 2020 Ein Bekannter in Wien hat sich jetzt vielleicht auch mit dem Coronavirus infiziert. Sein Bruder, mit dem er immer wieder Kontakt hatte, hat in den letzten Tagen starkes Fieber bekommen und bei der Corona-Hotline angerufen. Die haben dann gemeint, dass sie ihn nicht testen, weil die Symptome nicht eindeutig genug sind und man dafür nicht genügen Tests hätte. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benni889 uhhuh...h.. Geschrieben 5. März 2020 (bearbeitet) https://www.nachrichten.at/meine-welt/gesundheit/live-aktuelle-zahlen-zur-influenza-saison;art114,3235973 . bum prack, wie gefährlich ist dieser corona? Morgen muss ich gleich hamstern gehen. bearbeitet 5. März 2020 von benni889 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Martinovic ASB-Legende Geschrieben 5. März 2020 Eine gute Freundin von mir hatte am Sonntag corona Symptome und die sind sogar um 4 Uhr früh vorbeigekommen und haben einen Test gemacht, zum Glück war er negativ. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 5. März 2020 Oachkatzlschwoaf schrieb vor 16 Minuten: Ein Bekannter in Wien hat sich jetzt vielleicht auch mit dem Coronavirus infiziert. Sein Bruder, mit dem er immer wieder Kontakt hatte, hat in den letzten Tagen starkes Fieber bekommen und bei der Corona-Hotline angerufen. Die haben dann gemeint, dass sie ihn nicht testen, weil die Symptome nicht eindeutig genug sind und man dafür nicht genügen Tests hätte. Oder er hat eine stinknormale Grippe/Influenza, die hat eigentlich immer Ende Feb. ca einen ihrer Höhepunkte, die gibts jetzt auch noch. Da sollten sie einmal bestätigte testierte Vergleichszahlen veröffentlichen, da gewinnt die Influenza immer noch haushoch. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Vince Vega I Think I Lost My Headache Geschrieben 5. März 2020 (bearbeitet) benni889 schrieb vor 6 Minuten: https://www.nachrichten.at/meine-welt/gesundheit/live-aktuelle-zahlen-zur-influenza-saison;art114,3235973 . bum prack, wie gefährlich ist dieser corona? Morgen muss ich gleich hamstern gehen. gleichzeitig laborieren diese Woche 129.000 Menschen an "Grippe" - Influenza und viralen Infekten Den Satz überlesen vermutlich viele bearbeitet 5. März 2020 von Vince Vega 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Koch V.I.P. Geschrieben 5. März 2020 Oachkatzlschwoaf schrieb vor 36 Minuten: Ein Bekannter in Wien hat sich jetzt vielleicht auch mit dem Coronavirus infiziert. Sein Bruder, mit dem er immer wieder Kontakt hatte, hat in den letzten Tagen starkes Fieber bekommen und bei der Corona-Hotline angerufen. Die haben dann gemeint, dass sie ihn nicht testen, weil die Symptome nicht eindeutig genug sind und man dafür nicht genügen Tests hätte. Da ich das Wording kenne tu ich mir zumindest auf der 1450 echt schwer zu glauben das dies so kommuniziert wurde. - Deppen gibts überall und nach 6h Hotline gehts dir vielleicht auch schon am Hugo wennst jeden 73102132601394x das selbe sagen musst, aber dann mach a pause oder unterstütz deine Kollegen a Zeiterl anders. - So kommuniziert muss ich mich jedenfalls stellvertretend Entschuldigen. So geht das ned! Klar ist das man aktuell nicht "einfach ins blaue hinein, jeden der aus reiner Neugierde die Gewissheit" haben will testen kann. Aus meiner persönlichen Sicht sind aber Symptome - auch wenn sie gering sind - keine reine Neugierde sondern ein Verdacht. Das man Tests nach Gefährdungsgraden und Kapazität priorisiert, leuchtet ein. Die WHO hat (zwar direkt auf Kriegsgebiete und Flüchtlinge bezogen - aber ganz klipp und klar) nicht um sonst auf die staatliche Verantwortung hingewiesen und klar gemacht das uns Einzelne auf die Staaten vergessen all die Arbeit kosten können. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbe südfront Baltic Cup Champion Geschrieben 5. März 2020 sebold schrieb vor 12 Minuten: Theoretisch kann er, steht ja da. Aber passt, du hast Recht Du hast gemeint er könne den Urlaub "einfach streichen". Und das ist erwiesenermaßen nicht der Fall. Es gäbe theoretische Möglichkeiten, bei wirtschaftlichen Gründen (und keineswegs wegen irgendwelcher Viren die irgendwo im Umlauf sind), welche aber auch vom Goodwill des Arbeitnehmers abhängig sind und wo der Arbeitgeber selbst die Kosten zu tragen hat. Die Arbeitsgerichte sind da deutlich auf der Seite des Arbeitnehmers. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbe südfront Baltic Cup Champion Geschrieben 5. März 2020 sebold schrieb Gerade eben: Und, wo hab ich was anderes geschrieben? Theoretisch kann er den einfach streichen, schreibst ja selber. Nix anderes hab ich behauptet, darum hab ich auch den ganzen AK Beitrag reingesteckt, weil da eben auch dabei gestanden ist, warum er das kann. Geh bitte. Theoretisch schließt doch "einfach streichen" schon per se aus. Er kann theoretisch, aus wirtschaftlichen Gründen, versuchen den genehmigten Urlaub zu streichen und darauf hoffen, dass ihm der Arbeitnehmer darauf einsteigt. Tut dieser das nicht, und er besteht trotzdem darauf, dann hat der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht ganz schlechte Karten, sogar bei bereits gekündigten Mitarbeitern. Hier nochmal, falls du es überlesen hast: Einmal gewährter Urlaub ist grundsätzlich unwiderruflich. Daran ändert auch eine zwischenzeitlich Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses nichts.Die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) stellen Ihren Anspruch auf Erholungsurlaub in den Mittelpunkt. Zudem sollen Ihre Wünsche als Arbeitnehmer bei der Wahl des Zeitpunkts besonders beachtet werden. Nach § 7 BUrlG müssen Sie Ihren Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr nehmen. Ihr Arbeitgeber ist dagegen verpflichtet, Ihren Erholungsurlaub entsprechend zu gewähren. In diesem Zusammenhang hat auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass eine Vereinbarung, mit der Sie sich als Arbeitnehmer verpflichten, Ihren genehmigten Urlaub abzubrechen und Ihre Arbeit wieder aufzunehmen, gegen den § 13 Abs. BUrlG verstößt und somit nicht rechtswirksam ist. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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