FK Austria Wien - SK Rapid Wien 1:4 (0:1)


pironi

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Bekennender Dr. House Fan

Ich finds ja echt interessant, wieviele Austrianer auf Facebook die Entscheidung vom Strafsenat gutheißen und beispielsweise schreiben das es wichtigeres gibt.

Bitte was ist wichtiger, als einen Spieler für seine Tätlichkeit zu bestrafen? Wäre es umgekehrt, hättens garantiert Schaum vorm Mund.

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Valdi am Weg ins Stadion
Adversus schrieb vor 32 Minuten:

Richtig. Wenn es angeblich im Blickfeld des Linienrichters war, wieso hat dieser dann nichts wahrgenommen ?

eventuell hat er es ja wahrgenommen aber nicht als strafbar eingestuft.

im endeffekt gehts ja immer nur darum ob ein vergehen vom schiedsrichter bzw den assistenten gesehen werden konnte oder nicht. es geht nicht um eine beurteilung. denn selbst wenn der schiedsrichter/assistent etwas sieht aber nicht beurteilt ist das eine tatsachenentscheidung. insofern ist für mich die begründung schlüssig.

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Ernesto schrieb vor 12 Minuten:

eventuell hat er es ja wahrgenommen aber nicht als strafbar eingestuft.

im endeffekt gehts ja immer nur darum ob ein vergehen vom schiedsrichter bzw den assistenten gesehen werden konnte oder nicht. es geht nicht um eine beurteilung. denn selbst wenn der schiedsrichter/assistent etwas sieht aber nicht beurteilt ist das eine tatsachenentscheidung. insofern ist für mich die begründung schlüssig.

Schlüssig nach dem Regelwerk aber das wars dann auch schon wieder.

Passt zur skandalösen Schiedsrichterleistung in diesem Spiel, da wird kein Wort darüber in der Öffentlichkeit verloren, Drachta am Woe gleich wieder an für ein Match angesetzt, diesen Haufen kann man ohnehin schon die längste Zeit nicht mehr ernst nehmen.

Aber, wir haben sie ausreichend paniert, das ist das wichtigste.

bearbeitet von Homegrower

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Im ASB-Olymp
Ernesto schrieb vor 27 Minuten:

eventuell hat er es ja wahrgenommen aber nicht als strafbar eingestuft.

im endeffekt gehts ja immer nur darum ob ein vergehen vom schiedsrichter bzw den assistenten gesehen werden konnte oder nicht. es geht nicht um eine beurteilung. denn selbst wenn der schiedsrichter/assistent etwas sieht aber nicht beurteilt ist das eine tatsachenentscheidung. insofern ist für mich die begründung schlüssig.

Wird nicht überhaupt nur dann ein Verfahren eingeleitet, wenn die Tätlichkeit von niemandem erkannt wurde? Sonst gäbe es ja jedes Mal eine Entscheidung des Senats 1, wenn ein Schiedsrichter einem Spieler für eine Tätlichkeit nur Gelb zeigt.

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Mutter aller Probleme

achja, die Tatsachenentscheidungen in Österreich. Wie war das noch mal mit Hinteregger? War das nicht auch eine Tatsachenentscheidung und dann plötzlich doch keine mehr? Mich würden einfach mal die Kriterien interessieren, nach denen schlussendlich wirklich entschieden wird. Also natürlich abgesehen davon, dass grundsätzlich für Rapid entschieden wird.

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Im ASB-Tausenderklub
Ernesto schrieb vor 36 Minuten:

eventuell hat er es ja wahrgenommen aber nicht als strafbar eingestuft.

im endeffekt gehts ja immer nur darum ob ein vergehen vom schiedsrichter bzw den assistenten gesehen werden konnte oder nicht. es geht nicht um eine beurteilung. denn selbst wenn der schiedsrichter/assistent etwas sieht aber nicht beurteilt ist das eine tatsachenentscheidung. insofern ist für mich die begründung schlüssig.

Wenn der Strafsenat jetzt feststellt dass im Zweifel zu Gunsten von Martschinko nicht ausgeschlossen werden kann, dass die strittige Szene zumindest im Blickfeld des Schiedsrichter-Assistenten stattgefunden hat, dann wäre es doch interessant zu wissen, was der Schiedsrichter-Assistent jetzt gesehen hat bzw. wie er sich dazu geäußert hat. In der Theorie müßte das Geschehen am Spielfeld jederzeit vom Schiedsrichterteam eingesehen werden können, d.h. wenn das Schiedsrichterteam eine Aktion, die er in der Theorie sehe hätte können, nicht sanktioniert, dann ist es auch eine Tatsachenentscheidung. Eine wirklich sehr interessante Argumention für die Zukunft!

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Fussballliebhaber

Uns wird das hoffentlich blunzn sein, obwohl es lächerlich ist, aber wir werden die Konkurrenz mit spielerischen Mitteln in die Schranken weisen, ab Oktober läuft unser Werkl so richtig rund.

bearbeitet von derfalke35

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hellimperator
Ernesto schrieb vor einer Stunde:

im endeffekt gehts ja immer nur darum ob ein vergehen vom schiedsrichter bzw den assistenten gesehen werden konnte oder nicht. es geht nicht um eine beurteilung. denn selbst wenn der schiedsrichter/assistent etwas sieht aber nicht beurteilt ist das eine tatsachenentscheidung. insofern ist für mich die begründung schlüssig.

sie wissen aber nicht ob der schiri was gesehen hat oder nicht - sie wissen nicht einmal, ob er etwas sehen hätte können. es klingt für mich vor allem so als ob sie nciht einmal mit dem assistenten darüber geredet haben. 

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V.I.P.
derfalke35 schrieb vor 3 Minuten:

Uns wird das hoffentlich blunzn sein, obwohl es lächerlich ist, aber wir werden die Konkurrenz mit spielerischen Mitteln in die Schranken weisen, ab Oktober läuft unser Werkl so richtig rund.

Geht jetzt scho:augenbrauen:

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best dm
Fußball_liebhaber schrieb vor 5 Stunden:

Der Senat 1 hat nach umfangreicher Prüfung anhand des vorliegenden Videomaterials und der Schiedsrichter-Berichte festgestellt, dass im Zweifel zu Gunsten des betreffenden Spielers Christoph Martschinko nicht ausgeschlossen werden kann, dass die strittige Szene zumindest im Blickfeld des Schiedsrichter-Assistenten stattgefunden hat.

Klartext: Bei jeder noch so kleinen Restwahrscheinlichkeit, dass ein Schiedsrichter etwas im Blickfeld gehabt haben könnte, ist der Spieler freizusprechen... "im Zweifel ... nicht ausgeschlossen" - noch vager geht's ja fast nimmer. Und wozu sie die Schiedsrichter-Berichte erwähnen, als würde irgendein Schiedsrichter, der  weiterhin Bundesliga-Ambitionen hegt, reinschreiben: "gesehen, aber nicht zu ahnden".

Grandios, Freibriefe für alle Nachahmungsattentäter.

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Bekennender Dr. House Fan
rostiger nagel schrieb vor 1 Stunde:

Wird nicht überhaupt nur dann ein Verfahren eingeleitet, wenn die Tätlichkeit von niemandem erkannt wurde? Sonst gäbe es ja jedes Mal eine Entscheidung des Senats 1, wenn ein Schiedsrichter einem Spieler für eine Tätlichkeit nur Gelb zeigt.

Zitat

Bundesliga erstattete Anzeige

Kayode musste sich also vor dem Strafsenat der Fußball- Bundesliga verantworten. Nach umfassender Videoanalyse des Samstagsspiels war gegen ihn beim zuständigen Senat 1 ein Verfahren eingeleitet worden. Da die Geste außerhalb des Wahrnehmungsbereiches von Schiedsrichter Manuel Schüttengruber bzw. seiner beiden Assistenten erfolgte, wurde vom Senat 3 (Chefankläger) gemäß Paragraf 22 der Bundesliga- Satzungen nachträglich Anzeige erstattet.

http://www.krone.at/fussball/diese-strafe-bekam-austrias-kayode-aufgebrummt-stinkefinger-causa-story-494993

Zitat

Nach Videoanalyse des Spiels FK Austria Wien - SK Rapid Wien wurde gegen den Spieler Christoph Martschinko (FK Austria Wien) beim zuständigen Senat 1 ein Verfahren eingeleitet. Die ausgewerteten Bilder zeigen, dass sich Martschinko in der 65. Minute gegenüber dem Spieler Joelinton Cassio Apolinaro de Lira vom SK Rapid Wien grob unsportlich verhalten hat. Da dies außerhalb des Wahrnehmungsbereiches von Schiedsrichter Oliver Drachta bzw. seiner beiden Assistenten erfolgt ist, wurde vom Senat 3 (Chefankläger) gemäß § 22 Abs. 8 lit. d) der BL-Satzungen nachträglich Anzeige erstattet. Die Anzeige wird am kommenden Donnerstag, 11.08.2016 behandelt.

http://www.bundesliga.at/de/redaktion/news/16-17/tbl/urteile---strafsenat---20160808/

 

Soviel dazu.

bearbeitet von Adversus

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Im ASB-Tausenderklub
Adversus schrieb vor einer Stunde:

 

Soviel dazu.

Bundesliga erstattete Anzeige

Kayode musste sich also vor dem Strafsenat der Fußball- Bundesliga verantworten. Nach umfassender Videoanalyse des Samstagsspiels war gegen ihn beim zuständigen Senat 1 ein Verfahren eingeleitet worden. Da die Geste außerhalb des Wahrnehmungsbereiches von Schiedsrichter Manuel Schüttengruber bzw. seiner beiden Assistenten erfolgte, wurde vom Senat 3 (Chefankläger) gemäß Paragraf 22 der Bundesliga- Satzungen nachträglich Anzeige erstattet.

http://www.krone.at/fussball/diese-strafe-bekam-austrias-kayode-aufgebrummt-stinkefinger-causa-story-494993

Zitat

Nach Videoanalyse des Spiels FK Austria Wien - SK Rapid Wien wurde gegen den Spieler Christoph Martschinko (FK Austria Wien) beim zuständigen Senat 1 ein Verfahren eingeleitet. Die ausgewerteten Bilder zeigen, dass sich Martschinko in der 65. Minute gegenüber dem Spieler Joelinton Cassio Apolinaro de Lira vom SK Rapid Wien grob unsportlich verhalten hat. Da dies außerhalb des Wahrnehmungsbereiches von Schiedsrichter Oliver Drachta bzw. seiner beiden Assistenten erfolgt ist, wurde vom Senat 3 (Chefankläger) gemäß § 22 Abs. 8 lit. d) der BL-Satzungen nachträglich Anzeige erstattet. Die Anzeige wird am kommenden Donnerstag, 11.08.2016 behandelt.

http://www.bundesliga.at/de/redaktion/news/16-17/tbl/urteile---strafsenat---20160808/

Adversus schrieb vor einer Stunde:

 

Der Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga fasste in seiner heutigen Sitzung folgenden Beschluss:

Das Verfahren gegen Christoph Martschinko (FK Austria Wien) wurde eingestellt.

Der Senat 1 hat nach umfangreicher Prüfung anhand des vorliegenden Videomaterials und der Schiedsrichter-Berichte festgestellt, dass im Zweifel zu Gunsten des betreffenden Spielers Christoph Martschinko nicht ausgeschlossen werden kann, dass die strittige Szene zumindest im Blickfeld des Schiedsrichter-Assistenten stattgefunden hat.

 

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Ernesto schrieb vor 8 Stunden:

eventuell hat er es ja wahrgenommen aber nicht als strafbar eingestuft.

im endeffekt gehts ja immer nur darum ob ein vergehen vom schiedsrichter bzw den assistenten gesehen werden konnte oder nicht. es geht nicht um eine beurteilung. denn selbst wenn der schiedsrichter/assistent etwas sieht aber nicht beurteilt ist das eine tatsachenentscheidung. insofern ist für mich die begründung schlüssig.

Warum gibt es dann überhaupt ein Verfahren?

Warum wird das Schiri Team nicht einfach gefragt ob sie es gesehen haben?

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