FK Austria Wien - SK Rapid Wien 1:4 (0:1)


pironi

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Valdi am Weg ins Stadion
selectah schrieb vor 7 Stunden:

sie wissen aber nicht ob der schiri was gesehen hat oder nicht - sie wissen nicht einmal, ob er etwas sehen hätte können. es klingt für mich vor allem so als ob sie nciht einmal mit dem assistenten darüber geredet haben. 

ich gehe mal davon aus dass es im sichtfeld des assistenten geschehen ist und damit ist dann die sache auch klar.

Lucarelli99 schrieb vor 25 Minuten:

Warum gibt es dann überhaupt ein Verfahren?

Warum wird das Schiri Team nicht einfach gefragt ob sie es gesehen haben?

weiß ich nicht, eventuell hat man die befragt. ich habe kein ahnung

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Im ASB-Olymp
kingpacco schrieb vor 3 Minuten:

Verfahren wird man dann einleiten können, wenn etwas im Rücken des schirigespanns passiert.

Bei Martschinko ist es aber direkt nach dem tor passiert,also war es auch in sichtfeld.

 

Bittdich. Hauptschiedsrichter notiert etwas oder schaut auf den jubelnden spieler (der kann ja auch beim jubeln ein strafwürdiges vergehen begehen) oder geht zurück zur mittelauflage, assistent geht zur mittelauflage. Ganz normale abläufe und keiner schaut auf den spieler bei seinem ellbogenschlag.

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ASB-Gott
Ernesto schrieb vor 2 Stunden:

ich gehe mal davon aus dass es im sichtfeld des assistenten geschehen ist und damit ist dann die sache auch klar.

weiß ich nicht, eventuell hat man die befragt. ich habe kein ahnung

Es kann nur 2 Definitionen geben:

Hat es der Schiri bzw. sein Team gesehen wurde es bewertet und somit darf es kein Verfahren geben.

Hat es der Schiri bzw. sein Team nicht gesehen kann man den Spieler später noch belangen.

Ergo: Schiri bzw. sein Team befragen.

Wurde anscheinend nicht gemacht somit ist die Begründung a Witz, dahingestellt wie man die Situation ansich bewertet.

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ASB-Legende
Ernesto schrieb vor 2 Stunden:

ich gehe mal davon aus dass es im sichtfeld des assistenten geschehen ist und damit ist dann die sache auch klar.

weiß ich nicht, eventuell hat man die befragt. ich habe kein ahnung

Wenn man das Schiriteam befragt hat (was logisch wäre, aber wer weiß), muss doch jeder von ihnen klar sagen können "Ja, hab ich gesehen und als nicht strafwürdig bewertet" oder "Nein, hab ich nicht gesehen".

Antwortet irgendjemand Fall A wär's eine Tatsachen(fehl)entscheidung, antworten alle Fall B muss der Strafsenat nachträglich bewerten.

Alles dazwischen ist einfach nur irgendwas. Man will keine nachträgliche Sperre aussprechen, aber auch nicht zugeben, dass das Schiriteam einen Fehler gemacht hat. Typisch wischi-waschi, wie man es leider inzwischen bei solchen Verfahren gewohnt ist.

 

Mit dieser Begründung kannst Verfahren über nachträgliche Sperren mMn komplett vergessen, denn die Assistenten und der 4. Offizielle verbringen 99% der Zeit mit Blickrichtung zum Spielfeld, somit kann praktisch nie ausgeschlossen werden, dass Vorfälle dort im Blickfeld des Schiriteams stattgefunden haben.

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Bekennender Dr. House Fan
kingpacco schrieb vor einer Stunde:

Verfahren wird man dann einleiten können, wenn etwas im Rücken des schirigespanns passiert.

Bei Martschinko ist es aber direkt nach dem tor passiert,also war es auch in sichtfeld.

Dann schau bitte eine Seite nach vorne. ;)

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Valdi am Weg ins Stadion
flonaldinho10 schrieb vor einer Stunde:

Wenn man das Schiriteam befragt hat (was logisch wäre, aber wer weiß), muss doch jeder von ihnen klar sagen können "Ja, hab ich gesehen und als nicht strafwürdig bewertet" oder "Nein, hab ich nicht gesehen".

Antwortet irgendjemand Fall A wär's eine Tatsachen(fehl)entscheidung, antworten alle Fall B muss der Strafsenat nachträglich bewerten.

Alles dazwischen ist einfach nur irgendwas. Man will keine nachträgliche Sperre aussprechen, aber auch nicht zugeben, dass das Schiriteam einen Fehler gemacht hat. Typisch wischi-waschi, wie man es leider inzwischen bei solchen Verfahren gewohnt ist.

 

Mit dieser Begründung kannst Verfahren über nachträgliche Sperren mMn komplett vergessen, denn die Assistenten und der 4. Offizielle verbringen 99% der Zeit mit Blickrichtung zum Spielfeld, somit kann praktisch nie ausgeschlossen werden, dass Vorfälle dort im Blickfeld des Schiriteams stattgefunden haben.

der fehler war sicher dass man ein verfahren eingeleitet hat, sofern es im sichtbereich des schiedsrichters/assistenten war.

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My rule is never to look at anything on the Internet.
Ernesto schrieb vor 1 Minute:

der fehler war sicher dass man ein verfahren eingeleitet hat, sofern es im sichtbereich des schiedsrichters/assistenten war.

Nein, das kann man schon machen, denn im Bericht muss ja nicht unbedingt drinnen stehen, was er so alles gesehen hat im Spiel und was nicht. Also kann man schon mal auf begründeten Verdacht ein Verfahren einleiten um dann die Fakten zu sammeln. Dass am Ende die Begründung lautet, dass es im Wahrnehmungsbereich gewesen sein KÖNNTE, das ist der Fehler. Entweder der Assistent sagt, er hat es wahrgenommen, aber nicht als strafwürdig empfunden oder er hat es nicht wahrgenommen. Diese Frage wird er doch wohl mit einer klaren Aussage beantworten können, ansonsten würde ich hinterfragen, ob er bei Abseitsentscheidungen sich zu einer klaren Entscheidung hinreißen lässt.

Dass Martschinko keine Sperre kriegt, ist zwar in meinen Augen unverständlich, aber muss man akzeptieren. Die Begründung ist aber lächerlich.

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Valdi am Weg ins Stadion
Silva schrieb vor 4 Minuten:

Nein, das kann man schon machen, denn im Bericht muss ja nicht unbedingt drinnen stehen, was er so alles gesehen hat im Spiel und was nicht. Also kann man schon mal auf begründeten Verdacht ein Verfahren einleiten um dann die Fakten zu sammeln. Dass am Ende die Begründung lautet, dass es im Wahrnehmungsbereich gewesen sein KÖNNTE, das ist der Fehler. Entweder der Assistent sagt, er hat es wahrgenommen, aber nicht als strafwürdig empfunden oder er hat es nicht wahrgenommen. Diese Frage wird er doch wohl mit einer klaren Aussage beantworten können, ansonsten würde ich hinterfragen, ob er bei Abseitsentscheidungen sich zu einer klaren Entscheidung hinreißen lässt.

Dass Martschinko keine Sperre kriegt, ist zwar in meinen Augen unverständlich, aber muss man akzeptieren. Die Begründung ist aber lächerlich.

nein man muss prüfen ob das vergehen im sichtfeld war bevor man das verfahren einleitet und es geht nicht darum ob der schiedsrichter es gesehen hat sondern ob es in seinem sichtfeld war. denn dann ist es bereits eine tatsachenentscheidung. wenn ein schiedsrichter sicht auf ein eventuelles vergehen hat, dieses vergehen aber nicht wahrnimmt und daher nicht pfeift, dann ist es trotzdem beurteilt per definition. so lauten die regeln, mWn.

bearbeitet von Ernesto

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Ernesto schrieb vor 5 Minuten:

nein man fragt bevor man das verfahren einleitet und es geht nicht darum ob der schiedsrichter es gesehen hat sondern ob es in seinem sichtfeld war. denn dann ist es bereits eine tatsachenentscheidung. wenn ein schiedsrichter sicht auf ein eventuelles vergehen hat, dieses vergehen aber nicht wahrnimmt und daher nicht pfeift, dann ist es trotzdem beurteilt per definition. so lauten die regeln, mWn.

Ob man vorher fragt oder während des Verfahren ist mMn ziemlich egal. Wenn es den Verdacht gibt, dass der Schiedsrichter eine strafbare Aktion nicht gesehen hat, dann soll es ein Verfahren geben. Verfahren heißt ja nichts anderes, als dass man sich das ganze nochmal näher anschaut, inkl. Stellungnahmen von betroffenen Personen. Wenn dann rauskommt, dass der Assistent das Ganze wahrgenommen hat, dann ist es halt ein Freispruch.

Das Sichtfeld einer Person sind beinahe 160°, also theoretisch ist da bei 3 Schiedsrichtern am Feld so ziemlich alles im Sichtfeld. Wenn man das so auslegen will, dann soll es so sein, ich hätte es halt eher so ausgelegt, dass es um konkret wahrnehmen geht. Aber das ist ja nicht das Problem bei der Begründung, das Problem ist, dass der Assistent (anscheinend) keine konkrete Aussage gemacht hat, ob es im Sichtfeld war oder nicht. Warum auch immer.

bearbeitet von Silva

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Valdi am Weg ins Stadion
Silva schrieb Gerade eben:

Ob man vorher fragt oder während des Verfahren ist mMn ziemlich egal. Wenn es den Verdacht gibt, dass der Schiedsrichter eine strafbare Aktion nicht gesehen hat, dann soll es ein Verfahren geben. Verfahren heißt ja nichts anderes, als dass man sich das ganze nochmal näher anschaut, inkl. Stellungnahmen von betroffenen Personen. Wenn dann rauskommt, dass der Assistent das Ganze wahrgenommen hat, dann ist es halt ein Freispruch.

Das Sichtfeld einer Person sind beinahe 160°, also theoretisch ist da bei 3 Schiedsrichtern am Feld so ziemlich alles im Sichtfeld. Wenn man das so auslegen will, dann soll es so sein, ich hätte es halt eher so ausgelegt, dass es um konkret wahrnehmen geht. Aber das ist ja nicht das Problem bei der Begründung, das Problem ist, dass der Assistent keine konkrete Aussage gemacht hat, ob es im Sichtfeld war oder nicht. Warum auch immer.

ich habs eh schon editiert, das war mein fehler. man muss vor der einleitung des verfahrens prüfen ob überhaupt die grundlagen erfüllt sind. sprich ob eine sicht gewährleistet war.

wie gesagt, mWn muss ein vergehen deutlich im rücken des schiedsrichters geschehen und kein assistent darf sicht darauf haben, damit es nachträglich beurteilt werden kann. alles andere ist nämlich per definition schon eine tatsachenentscheidung. sonst könnte man ja jedes vergehen vor den strafsenat schleppen, sofern es nicht wahrgenommen wurde, was ja in x fällen geschieht (weil zu schnell, weil etwas verdeckt usw).

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Ich sehe das bzgl. Einleiten des Verfahrens ein bisserl anders, aber das ist wohl Geschmacksache. Ändert ja nichts daran, dass man mit den Schiedsrichtern Kontakt hat und sie befragt. Und da sollte dann halt nicht als Begründung rauskommen, dass es nicht "ausgeschlossen werden kann", dass es im Sichtfeld war. 

Aber ist ja egal, ich hoffe in Zukunft behält man die Linie bei, wäre schön.

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Bekennender Dr. House Fan
Ernesto schrieb vor 11 Minuten:

wie gesagt, mWn muss ein vergehen deutlich im rücken des schiedsrichters geschehen und kein assistent darf sicht darauf haben, damit es nachträglich beurteilt werden kann. alles andere ist nämlich per definition schon eine tatsachenentscheidung. sonst könnte man ja jedes vergehen vor den strafsenat schleppen, sofern es nicht wahrgenommen wurde, was ja in x fällen geschieht (weil zu schnell, weil etwas verdeckt usw).

Und wie war das dann mit Kayode damals gegen Grödig ? Die Aktion geschah ebenfalls unmittelbar nach einem Tor und da leitete man ein Verfahren ein, mit der Begründung das es weder Schüttengruber noch sein Assistent gesehen haben. Siehe meinen Beitrag eine Seite vorher.

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