Allerlei zu Sturm/Fans


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Stammspieler
ScharkusMopp schrieb vor 7 Minuten:

Eine fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt. Ohne Anzeige passiert also nix.

Man Fahrradunfall vor kurzem sagt anderes… Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und dann fallengelassen weil eh nix passiert is… alles ohne Anzeige irgendeines Beteiligten…

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Postinho
Durchschnittskicker schrieb vor einer Stunde:

das war eine äußerst unglückliche Aktion,weit weg von fahrlässiger Körperverletzung.

Das ist so leider nicht korrekt. Besagter Zuseher hat nämlich genau Nix am Rasen verloren. Und wofür eigentlich? Nur um ja das "geilste Selfie" zu bekommen?

Platzsturm in Liebenau ist halt, angesichts der Distanz, Höhe und Graben auch nicht die hellste Idee.

Das er es ned mit Absicht machte glaub ich schon, ändert aber nix daran dass er es mutwillig in Kauf nahm bzw. durch sein Verhalten. Somit "fahrlässig". Wurde klar kommuniziert: Bitte bleibts auf euren Plätzen/Rängen. 

Und noch dazu mit gravierenden Folgen bzw. hoffentlich nicht noch Spätfolgen angesichts des Ausmaß dieser Verletzungen. Und da kommen noch Nachbehandlung und Therapie dazu. 

Soll er laut und oft "Danke" sagen, wenn er da relativ "ungeschoren" davonkommt.

Ob er sonst eh a "leiwaunda und liaba Bua" is tut hier Nix zur Sache. Davon kann sich der Leidtragende leider a nix mehr kaufen.

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Teamspieler
Sohnemann schrieb vor einer Stunde:

Das ist ein Blödsinn.

Nein, ist es nicht. Bei einem Antragsdelikt muss der Geschädigte Strafantrag stellen - die Polizei „darf“ da von sich aus gar nichts machen. Die Polizei fragt in ein solchem Fall den Geschädigten, ob er Anzeige erstatten will.

Und, sofern es sich bei dem Vorfall um fahrlässige Körperverletzung handelt, ist es ein solches Antragsdelikt.

 

IMG_0645.jpeg

Black_tm schrieb vor 1 Stunde:

dann fallengelassen weil eh nix passiert is…

oder: wegen Nichtigkeit, weil nicht der Geschädigte den Antrag gestellt hat.

bearbeitet von ScharkusMopp

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Stammspieler
ScharkusMopp schrieb vor 7 Minuten:

Nein, ist es nicht. Bei einem Antragsdelikt muss der Geschädigte Strafantrag stellen - die Polizei „darf“ da von sich aus gar nichts machen. Die Polizei fragt in ein solchem Fall den Geschädigten, ob er Anzeige erstatten will.

Und, sofern es sich bei dem Vorfall um fahrlässige Körperverletzung handelt, ist es ein solches Antragsdelikt.

 

IMG_0645.jpeg

oder: wegen Nichtigkeit, weil nicht der Geschädigte den Antrag gestellt hat.

Dort stand weil keine Arbeitsunfähigkeit für mehr als 2 Wochen bestand, wurde aber tatsächlich von der Polizei als Beschuldigter vernommen... keine Ahnung, war nix tragisches und is auch nix passiert deswegen hab ich mich da nicht vertieft aber war halt so...

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Teamspieler
Schönaugürtel Mario schrieb vor 3 Minuten:

Schwere Körperverletzung ist ein offizialdelikt und jeder bulle muss somit anzeige erstatten wenn er es sieht/berichtet bekommt.

 

ScharkusMopp schrieb vor 9 Minuten:

Und, sofern es sich bei dem Vorfall um fahrlässige Körperverletzung handelt, ist es ein solches Antragsdelikt.

 

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Sektion Mineralwasser
ScharkusMopp schrieb vor 14 Minuten:

Nein, ist es nicht. Bei einem Antragsdelikt muss der Geschädigte Strafantrag stellen - die Polizei „darf“ da von sich aus gar nichts machen. Die Polizei fragt in ein solchem Fall den Geschädigten, ob er Anzeige erstatten will.

Und, sofern es sich bei dem Vorfall um fahrlässige Körperverletzung handelt, ist es ein solches Antragsdelikt.

 

IMG_0645.jpeg

oder: wegen Nichtigkeit, weil nicht der Geschädigte den Antrag gestellt hat.

Wenn wir in Deutschland wären, hättest du Recht, ja. ;)

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Wahnsinniger Poster
rmax1 schrieb vor 2 Stunden:

Es ist auf dem Video auch klar ersichtlich, dass er sich gleich um in gekümmert hat.

Welches Video? Wo findet man das?

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Wahnsinniger Poster
RasmusHojlund schrieb vor 30 Minuten:

Kleine Zeitung Sport auf Insta, 1. Video 

boah, schaut eig nicht mal wild aus. Richtig beschissen gelaufen... gute Besserung

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