KindausFavoriten

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  1. Ist dem österreichsichen Rechtssystem nicht ganz unbekannt: § 91 StGB § 1302 ABGB
  2. Im Hinblick auf die echte Politik im echten Leben dreht sich mir bei "De san eh olle gleich, des mochn eh olle" immer der Magen um.
  3. Und weil das nur österreichische Beispiele sind und in Österreich dann gern einmal die Meinung vorherrscht, dass das an unserer Schlamperei und Freunderlwirtschaft liegt, lege ich noch nach: Hamburger Philharmonie, Berliner Flughafen.
  4. Jetzt ist es um nichts klarer.
  5. Da ich das jetzt schon zum wiederholten Mal lese: Was soll die Bezugnahme auf einen römischen Kaiser bedeuten?
  6. Es ist ja wohl ein Unterschied, ob die Agentur eine Provision bekommt oder ob zwei Vereinsangestellte eine bekommen.
  7. An besagtem Fall war ich nicht beteiligt. Mich stört es bloß regelmäßig, wenn der Rechnungshof als Beweis für die absolute Wahrheit angeführt wird und dann alle zu speicheln beginnen. Zudem: Für eine Variante sollte man sich halt einmal entscheiden: Variante 1: Gollowitzer und Zagiczek haben praktisch gar nix geleistet, denn der Stadionverkauf ging nur auf Grund der politischen Kontakte. Variante 2: Gollowitzer ist bei seinen politischen Genossen in Ungnade gefallen, weil er so unfähig ist. Was stimmt nun?
  8. Mir ist bewusst, dass der Rechnungshof in Österreich in der öffentlichen und veröffentlichten Meinung gottgleiches Ansehen genießt. Als jemand, der in der früheren Karriere ein paar Stellungnahmen zu Rechnugshofrohberichten verfasst hat, muss ich die Bubble leider zum Platzen bringen. Für Leute, die in der Privatwirtschaft tätig sind, und das sind wohl die meisten: Der RH ist vergleichbar mit einem externen Berater, bei dessen Empfehlungen sich nachher alle, die in dem Betrieb wirklich etwas arbeiten, fragen, ob die Auditoren auch nur irgendwas von dem kapiert haben, was in dem Betrieb passiert. Und beim RH geht das oft genug so weit, dass die Prüfer offenbar nicht einmal wissen, welche zwingenden gesetzlichen Regelungen für die geprüfte Institution gelten.
  9. Es ist schon lustig, wie hartnäckig sich die dagegen wehren, zu verstehen, dass es zwei verschiedene Dinge sind, wenn Ultras etwas singen und wenn hohe Vereinsfunktionäre, Co-Trainer und Spieler etwas singen.
  10. Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre. Heinz Erhardt
  11. Kennst vielleicht auch schon die Lottozahlen?
  12. Dazu empfehle ich den Nachsatz, den Rechtsmittelgerichte gern verwenden, wenn die Beweiswürdigung der ersten Instanz angefochten wurde, die 2. Instanz aber meint, dass diese Anfechtung nicht berechtigt ist: "Abgesehen davon, dass das Erstgericht auch die logischen Gründe dargelegt hat, warum es die Aussage von XY glaubwürdiger gefunden hat, hatte es auch den persönlichen Eindruck von den vernommenen Personen, um sich ein Bild zu machen." Damit kann sich jeder selbst fragen, was er für wahrscheinlicher hält: dass Zagicek einen feuchten Machttraum von einer alleinigen Herrschaft träumt und sich außerdem am Verkauf der Anteile persönlich bereichern will und dass er das ungeniert mit einem Vermittler bespricht, den er kaum kennt. oder dass Werner sich auf mehrere verschiedene Arten ein Körberlgeld zugeschanzt hat, dabei ertappt wurde und sich durch einen Strohmann dafür rächen will.
  13. Genau so etwas ist ja auch der Grund, dass nach wie vor viele Konsumenten fest davon überzeugt sind, die Austria hätte sich durch den Insignia-Deal die Lizenz "erschlichen". (Dass sie das vermutlich in den Jahren davor durch die unterlassene Berichtigung des Al Jaber-Deals möglicherweise tatsächlich getan hat, steht auf einem anderen Blatt)
  14. Okay. Gut! Ich hoffe, dass das ausgefochten (ausgeficht? ;-)) wird. Wird es wohl auch, wenn nicht der Beklagte die Behauptungen vor der Verhandlung zurückzieht.
  15. Das stimmt nur, wenn man vor der ersten Verhandlung die Klage zurückzieht oder sich außergerichlich vergleicht.