Der Bundeskanzler und auf seinen
Vorschlag
die übrigen Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten ernannt.
Der einzige Unterschied einer eidesstattlichen Erklärung zu einer herkömmlichen Erklärung ist das Satzfragment "Ich erkläre von Eides statt".
Ist so ähnlich wie als irgendwann einmal vor Jahrzehnten irgendein Politiker irgendwas in einem "Notariatsakt" erklärt hat.
Der hat damals was geschrieben, unterschrieben und seine Unterschrift von einem Notar beglaubigen lassen.
In österreichischen Medien wird gern einmal irgendwelchen Dingen ein falsches juristisches Mascherl gegeben und dann so getan als wäre das jetzt etwas Superwichtiges, weil keiner eine Ahnung hat. Musterbeispiel ist immer die Frage, ob der Bundespräsident irgendjemanden "angeloben" würde. Die Angelobung ist völlig Powidl, bzw nur eine Folge der Ernennung. In der Verfassung steht:
"Der Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die übrigen Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten ernannt."
Abgesehen davon, dass der Satz sprachlich zumndest nicht präzise ist ("dessen" statt "seinen" wäre angebracht), steht da vor allem nichts von Angeblobung.