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Highwayman4788

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Im Thema:der "wichtige frage" thread

14. February 2012 - 23:38

Beitrag anzeigenGrün-Weiß sagte am 14. February 2012 - 22:34:

kleine Frage an die Rechtsexperten: ich habe heute etwas in einem Geschäft bestellt, da sie es nicht auf Lager hatten (2 Fruit of the loom Pullover). Jetzt habe ich die Pullover aber in einem anderen Geschäft gefunden und noch dazu billiger...
besteht jetzt eine Kaufpflicht für mich im anderen Geschäft?
Ich habe es so verstanden dass du die 2 Pullover im Geschäft bestellt hast.
Wenns so war dann ist die Antwort Ja, dann musst du die Pullover beim ersten Geschäft kaufen. Du hast mit der Bestellung im Geschäft einen gültigen Kaufvertrag geschlossen, daher bist du verpflichtet den Kaufpreis zu bezahlen (und das Geschäft ist natürlich genauso verpflichtet dir die 2 Pullover zu übergeben). Ein Rücktrittsrecht hast du nur wenn ihr 2 es miteinander auf irgendeine Art ausgemacht habt, zB wenn es dir der Verkäufer aus Kulanz oÄ erlaubt hat.

Was anderes wäre es wenn du die Pullover per Internet, Telefon, Katalog etc bestellt hast, (nur) dann hast du das von ufo05 erwähnte Rücktrittsrecht.