Bewerbungsgespräche


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Rapid. Immer. Überall.
Hammerwerfer schrieb vor 4 Minuten:

@BuchiRapid Danke. Aber entweder kann ich nicht sinnerfassend lesen, oder dort steht nichts über die Mitnehma der Überbezahlung.

Ich bin sicherlich für KVs kein Experte aber: 

(33) Liegt das bisherige Ist-Gehalt über dem Mindest- gehalt der Vorrückungsstufe nach zwei Beschäfti- gungsgruppenjahren der neuen Beschäftigungsgrup- pe, kann der Arbeitnehmer in die Vorrückungsstufe nach zwei Beschäftigungsgruppenjahren eingereiht werden. Sein Ist-Gehalt ändert sich dadurch nicht.

Das klingt für mich so, dass man dann bspw in die die vorrückungsstufe nach 2 Jahren kommt, aber das Ist-Gehalt (=was du jetzt verdienst) ändert sich nicht. Also bleibt dir die zwar dein Gehalt erhalten aber du bekommst nicht neue Beschäftigungsgruppe + 200€ zb.

da du aber weniger in Gruppe D (+ 200€)  als dann in Gruppe E Verdienst kommt folgende Regelung zu tragen: 

(31) Liegt das bisherige Mindestgehalt unter dem Mindestgehalt der Grundstufe der neuen Beschäfti- gungsgruppe, ist der Arbeitnehmer in die Grundstufe einzureihen.

 

Bist du schon in einer vorrückungsstufe?

(32) Liegt das bisherige Mindestgehalt über dem Min- destgehalt der Grundstufe der neuen Beschäftigungs- gruppe, kann der Arbeitnehmer
a) in die Grundstufe eingereiht werden;
b) in die Vorrückungsstufe nach zwei Beschäftigungs-
gruppenjahren eingereiht werden.
Das Ist-Gehalt darf nicht niedriger sein als jenes, wel- ches bei Verbleib in der bisherigen Beschäftigungs- gruppe unter Berücksichtigung von Vorrückungen und Änderungen der Mindestgehälter gebührt hätte.

ist leider sehr vage aber ich glaube nicht, dass Überzahlungen beibehalten werden müssen.

 

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FC Wacker Innsbruck 1913

Gehalt dürfte gleich bleiben, da du sicher über dem Mindestgehalt in der Gruppe E bist.

Wie lange bist in der Firma? der Vorteil wäre wenn du jetzt zb schon in D12 bist fängst neu an mit den Biennalsprüngen

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fcw_1913 schrieb vor einer Stunde:

Gehalt dürfte gleich bleiben, da du sicher über dem Mindestgehalt in der Gruppe E bist.

Wie lange bist in der Firma? der Vorteil wäre wenn du jetzt zb schon in D12 bist fängst neu an mit den Biennalsprüngen

Bin noch jung. 1,5 Jahre in der Firma. Grundstufe.

Verwendgr. D: 2159€

Verwendgr. E: 2487€

Hab ca 2350€

Werd die Umstufung in E mal anleiern, weil ich der Meinung bin, dass ich in E gehöre. Hab eine BHS. Der KV sagt hier Gruppe E. Bin am Anfang in D eingestuft worden, wie so ziemlich jeder meiner Bekannten aus der BHS auch, aber die meisten wurden schon umgestuft (bzw. liest man auch in den meisten Stellenausschreibungen dafür D).

 

Wenn ich meinen "Polster" mitnehmen kann, könnt ich vorher mal bissl Lohn fordern und erst ein paar Monate später die Umstufung anleiern. Wenn mein Polster von der Lohnforderung durch Umstufung verpufft, sollt ich mir den Joker Lohnfordern aufheben und mal die Umstufung anleiern.

 

bearbeitet von Hammerwerfer

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legende

nein, da dürftest du wohl um deine überzahlung umfallen. in meinem kv klingt das zb so und ist recht eindeutig definiert:

 

2. Vorgangsweise bei Umreihung in eine höhere Beschäftigungsgruppe bei Überzahlung über das/den Mindestgrundgehalt bzw -lohn

2.1 Bei Umreihung in eine höhere Beschäftigungs- gruppe gebührt dem/der ArbeitnehmerIn das/der dem bisher erreichten Mindestgrundgehalt bzw -lohn nächsthöhere Mindestgrundgehalt bzw -lohn der neuen Beschäftigungsgruppe.

2.2 Ergänzend zu § 9 Pkt 1.10, 2. Satz darf jedoch eine Anrechnung der diesem nächsthöheren Mindestgrundgehalt bzw -lohn entsprechenden Beschäftigungsgruppenjahre unter der Bedingung erfolgen, dass die euromäßige Überzahlung nicht geringer wird. Andernfalls dürfen höchstens die dem nächstniedrige- ren Mindestgrundgehalt bzw -lohn der neuen Beschäftigungsgruppe entsprechenden Beschäftigungsgruppenjahre angerechnet werden.

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Relii schrieb vor 6 Stunden:

nein, da dürftest du wohl um deine überzahlung umfallen. in meinem kv klingt das zb so und ist recht eindeutig definiert:

Naja nicht zwingend, firma könnte sie ja trotzdem belassen, muss halt nicht! Ich hatte z.b. Glück und „durfte“ die €100 überzahlung behalten

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(╯°□°)╯ ┻━┻
Hammerwerfer schrieb am 28.5.2018 um 17:55 :

Bin noch jung. 1,5 Jahre in der Firma. Grundstufe.

Verwendgr. D: 2159€

Verwendgr. E: 2487€

Hab ca 2350€

Werd die Umstufung in E mal anleiern, weil ich der Meinung bin, dass ich in E gehöre. Hab eine BHS. Der KV sagt hier Gruppe E. Bin am Anfang in D eingestuft worden, wie so ziemlich jeder meiner Bekannten aus der BHS auch, aber die meisten wurden schon umgestuft (bzw. liest man auch in den meisten Stellenausschreibungen dafür D).

 

Wenn ich meinen "Polster" mitnehmen kann, könnt ich vorher mal bissl Lohn fordern und erst ein paar Monate später die Umstufung anleiern. Wenn mein Polster von der Lohnforderung durch Umstufung verpufft, sollt ich mir den Joker Lohnfordern aufheben und mal die Umstufung anleiern.

 

Dasselbe läuft bei mir auch gerade. Nur halt von E auf F. :davinci::davinci::davinci::davinci::davinci::davinci::davinci::davinci: 

und die Überbezahlung verfällt dir wohl.

Bsp: 

KV alt 2100 + 200 UZ = 2300

KV neu 2400 = 2400 

Eine ÜZ müsste neu ausverhandelt werden

bearbeitet von Tlahuizcalpantecuhtli

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DIE Firma für Ihr Posting!
Tlahuizcalpantecuhtli schrieb vor 7 Minuten:

mal etwas anderes:

ab nächster Woche FÜHRE ich zum ersten Mal ein Bewerbungsgespräch. 

gibt es hier jemanden der darin schon mehr Erfahrung hat? 

Behalte deinen Penis in der Hose :davinci:

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Workaholic
Tlahuizcalpantecuhtli schrieb vor 39 Minuten:

mal etwas anderes:

ab nächster Woche FÜHRE ich zum ersten Mal ein Bewerbungsgespräch. 

gibt es hier jemanden der darin schon mehr Erfahrung hat? 

Stell zum Schluss eine Kopfrechenaufgabe. Damit sie richtig in schwitzen kommen. :davinci:

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ASB-Messias
Tlahuizcalpantecuhtli schrieb vor 5 Stunden:

mal etwas anderes:

ab nächster Woche FÜHRE ich zum ersten Mal ein Bewerbungsgespräch. 

gibt es hier jemanden der darin schon mehr Erfahrung hat? 

Je nachdem was wichtig fürs Unternehmen ist, stelle dir die dazu passenden und wichtigen Fragen vorher zurecht. Kannst natürlich gleich Stichwörter auf einen Zettel schreiben damit du es nicht vergisst, und dann gleich die Antwort in Stichwörtern notieren. Falls es auch einen Test oder ähnliches gibt, nutze ich die Test-Zeit immer um die Bewerbungsunterlagen durch zu gehen, um dann diverse Unklarheiten oder "schlechte Stellen" anzusprechen. Mir ist es in Gesprächen immer am wichtigsten herauszufinden ob der oder die jenigen wirklich diesen Beruf ausführen will bzw. ob ein ehrliches Berufsinteresse besteht. Branchen abhängige Fragen bzw. auch über das eigene Unternehmen (um zu sehen ob sich der Bewerbende darüber informiert hat) sind da auch immer recht aufschlussreicher als die Standard Fragen. 

Aber kommt halt auch alles auf den Beruf und die Sparte an. 

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(╯°□°)╯ ┻━┻
altus. schrieb vor einer Stunde:

Je nachdem was wichtig fürs Unternehmen ist, stelle dir die dazu passenden und wichtigen Fragen vorher zurecht. Kannst natürlich gleich Stichwörter auf einen Zettel schreiben damit du es nicht vergisst, und dann gleich die Antwort in Stichwörtern notieren. Falls es auch einen Test oder ähnliches gibt, nutze ich die Test-Zeit immer um die Bewerbungsunterlagen durch zu gehen, um dann diverse Unklarheiten oder "schlechte Stellen" anzusprechen. Mir ist es in Gesprächen immer am wichtigsten herauszufinden ob der oder die jenigen wirklich diesen Beruf ausführen will bzw. ob ein ehrliches Berufsinteresse besteht. Branchen abhängige Fragen bzw. auch über das eigene Unternehmen (um zu sehen ob sich der Bewerbende darüber informiert hat) sind da auch immer recht aufschlussreicher als die Standard Fragen. 

Aber kommt halt auch alles auf den Beruf und die Sparte an. 

gut die Standardfragen werden eh von der HR gestellt aber hast fu irgendwelche Fragen mit der man die Persönlichkeit herausfindet? Leider war das bei der Letzten, die jetzt nachbesetzt wird, nicht herauszufinden und der Charakter war eine Katastrophe.

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