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Indurus schrieb vor 19 Stunden:

Ich befinde mich derzeit in einem aufrechten Dienstverhältnis. Habe nun ein wesentlich besseres Angebot (in beinahe jeder Hinsicht) von einer anderen Firma vor mir liegen, das ich nur mehr unterschreiben müsste. Ein Vertragsdetail macht mich aber stutzig: Das neue Dienstverhältnis ist erstmal auf 6 Monate befristet und geht dann automatisch in ein Unbefristetes über. Auf meine Nachfrage diesbezüglich wurde mir versichert, dass das bei ihnen immer so ist und mich das nicht kümmern muss, weil es noch nie eingetreten ist, dass die Frist verstrichen ist ohne zu verlängern. Nun zu meiner Frage: Ist das so üblich oder muss ich da ernsthaft aufpassen weil das ein unübliches, gefährliches Hintertürl ist? Ist mein erster "Wechsel" und hab das beim aktuellen Dienstgeber so nicht erlebt (da wärs mir auch wurscht gewesen, weil ich eh nix zu verlieren hatte).

das ist nicht unüblich. hat einfach den vorteil, dass sie eine reißleine haben. die sie natürlich sonst auch haben, aber schaut halt besser aus, wenn sie diese ziehen statt einer normalen kündigung. wobei es ohnehin nur bedingt praktischen nutzen hat, weil der schmäh halt nur einmal und das zu einem bestimmten zeitpunkt funktioniert. da brauchst du dir keine sorgen machen, wenn's passt, dann passt's ohnehin, wenn nicht, dann ist die frage, ob dein interesse dort unbedingt zu bleiben so viel größer ist als das des arbeitgebers - wird eher nicht so sein. 

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Indurus schrieb am 3/9/2018 um 14:48 :

Ich befinde mich derzeit in einem aufrechten Dienstverhältnis. Habe nun ein wesentlich besseres Angebot (in beinahe jeder Hinsicht) von einer anderen Firma vor mir liegen, das ich nur mehr unterschreiben müsste. Ein Vertragsdetail macht mich aber stutzig: Das neue Dienstverhältnis ist erstmal auf 6 Monate befristet und geht dann automatisch in ein Unbefristetes über. Auf meine Nachfrage diesbezüglich wurde mir versichert, dass das bei ihnen immer so ist und mich das nicht kümmern muss, weil es noch nie eingetreten ist, dass die Frist verstrichen ist ohne zu verlängern. Nun zu meiner Frage: Ist das so üblich oder muss ich da ernsthaft aufpassen weil das ein unübliches, gefährliches Hintertürl ist? Ist mein erster "Wechsel" und hab das beim aktuellen Dienstgeber so nicht erlebt (da wärs mir auch wurscht gewesen, weil ich eh nix zu verlieren hatte).

Bei mir warens 3 Monate. 

Aber ist es üblich, dass man danach keinen neuen unbefristeten Dienstvertrag ausgestellt bekommt? Ich hab nur den für 3 Monate befristeten und bin jetzt schon 2 Jahre im Betrieb.

bearbeitet von Hammerwerfer

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get the fuck in!
Khecari schrieb vor einer Stunde:

Probezeit ist aber was anderes als Befristung. Ich hab hier zuerst ein Jahr Befristung gehabt, das Probemonat war aber nur ein Monat :)

Korrekt, eine Probezeit kann maximal für ein Monat vereinbart werden.

Hammerwerfer schrieb vor 54 Minuten:

Bei mir warens 3 Monate. 

Aber ist es üblich, dass man danach keinen neuen unbefristeten Dienstvertrag ausgestellt bekommt? Ich hab nur den für 3 Monate befristeten und bin jetzt schon 2 Jahre im Betrieb.

Sobald du nach Ende der Befristung am nächsten Tag arbeiten bist, ist das Dienstverhältnis automatisch unbefristet, da braucht es keinen neuen Vertrag dazu. (Bzw. wären mehrere aufeinanderfolgende Befristungen ohnehin nicht erlaubt, sofern nicht sachlich gerechtfertigt.)

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Tribünenzierde
Hammerwerfer schrieb vor einer Stunde:

Bei mir warens 3 Monate. 

Aber ist es üblich, dass man danach keinen neuen unbefristeten Dienstvertrag ausgestellt bekommt? Ich hab nur den für 3 Monate befristeten und bin jetzt schon 2 Jahre im Betrieb.

Probieren tun das einige, geht aber nur begrenzt, weil das arbeitsrechtlich nicht erlaubt ist, Befristung and Befristung anzuhängen. Also entweder verlässt du die Firma oder man muss dir was unbefristetes geben ...Ausnahmen sind ganz wenige Branchen, wo es eben sowieso um saisonale Tätigkeiten geht.

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Kennt das ASB in und auswendig

Hab bei mir im Vertrag a 6 Monate gehabt.

Dienstverhältniss ging automatisch in ein unbefristetes DV über.

Hat wohl auch den Grund das oft die "Einschulung" mehrere Monate in Anspruch nimmt und man wennst wirklich net passt nach 6 Monat die Reißleine ziehen kann.

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Hammerwerfer schrieb vor 1 Stunde:

Bei mir warens 3 Monate. 

Aber ist es üblich, dass man danach keinen neuen unbefristeten Dienstvertrag ausgestellt bekommt? Ich hab nur den für 3 Monate befristeten und bin jetzt schon 2 Jahre im Betrieb.

steht nichts drinnen von der automatischen verlängerung?

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Urmel schrieb vor 20 Minuten:

Probieren tun das einige, geht aber nur begrenzt, weil das arbeitsrechtlich nicht erlaubt ist, Befristung and Befristung anzuhängen. Also entweder verlässt du die Firma oder man muss dir was unbefristetes geben ...Ausnahmen sind ganz wenige Branchen, wo es eben sowieso um saisonale Tätigkeiten geht.

 

Maulinho schrieb vor 37 Minuten:

Korrekt, eine Probezeit kann maximal für ein Monat vereinbart werden.

Sobald du nach Ende der Befristung am nächsten Tag arbeiten bist, ist das Dienstverhältnis automatisch unbefristet, da braucht es keinen neuen Vertrag dazu. (Bzw. wären mehrere aufeinanderfolgende Befristungen ohnehin nicht erlaubt, sofern nicht sachlich gerechtfertigt.)

Ihr habt mich da glaube ich falsch verstanden. Am Anfang habe ich einen für 3 Monate befristeten Vertrag unterschrieben und seither nichts mehr.

raumplaner schrieb vor 3 Minuten:

steht nichts drinnen von der automatischen verlängerung?

Nein.

Die Personalchefin meinte nur, dass die 3 Monate als Art Probezeit zu sehen sind und danach automatisch unbefristet wird. Und, dass dies halt immer so gemacht wird.

bearbeitet von Hammerwerfer

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Hammerwerfer schrieb vor 47 Minuten:

 

Ihr habt mich da glaube ich falsch verstanden. Am Anfang habe ich einen für 3 Monate befristeten Vertrag unterschrieben und seither nichts mehr.

Nein.

Die Personalchefin meinte nur, dass die 3 Monate als Art Probezeit zu sehen sind und danach automatisch unbefristet wird. Und, dass dies halt immer so gemacht wird.

Ich habe dich nicht falsch verstanden :ratlos:. Es stimmt was sie sagt, das Dienstverhältnis ist mittlerweile unbefristet, wurscht was im Vertrag steht.

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  • 2 months later...

Aktuell bin ich in der KV Verwendungsgruppe D und werde ca. 200€ über dem KV bezahlt.

Wenn ich in die Verwendungsgruppe E hochgestuft werden würde (da wär das  KV Gehalt höher als mein jetziges), muss mir da der Arbeitgeber auch wieder die 200€ Überbezahlung geben, oder kann er sich dem KV Gehalt etwas annähern?

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Relii schrieb vor 3 Stunden:

kommt auf den KV an... in meinem jetzigen muss der AG die überzahlung "mitnehmen", bei meinem letzten war das nicht der fall.

Ok. Ich bin im Metall-Industrie KV. Muss mir den dann mal genauer anschauen.

bearbeitet von Hammerwerfer

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