raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Beitrag melden Geschrieben 10. März 2018 Indurus schrieb vor 19 Stunden: Ich befinde mich derzeit in einem aufrechten Dienstverhältnis. Habe nun ein wesentlich besseres Angebot (in beinahe jeder Hinsicht) von einer anderen Firma vor mir liegen, das ich nur mehr unterschreiben müsste. Ein Vertragsdetail macht mich aber stutzig: Das neue Dienstverhältnis ist erstmal auf 6 Monate befristet und geht dann automatisch in ein Unbefristetes über. Auf meine Nachfrage diesbezüglich wurde mir versichert, dass das bei ihnen immer so ist und mich das nicht kümmern muss, weil es noch nie eingetreten ist, dass die Frist verstrichen ist ohne zu verlängern. Nun zu meiner Frage: Ist das so üblich oder muss ich da ernsthaft aufpassen weil das ein unübliches, gefährliches Hintertürl ist? Ist mein erster "Wechsel" und hab das beim aktuellen Dienstgeber so nicht erlebt (da wärs mir auch wurscht gewesen, weil ich eh nix zu verlieren hatte). das ist nicht unüblich. hat einfach den vorteil, dass sie eine reißleine haben. die sie natürlich sonst auch haben, aber schaut halt besser aus, wenn sie diese ziehen statt einer normalen kündigung. wobei es ohnehin nur bedingt praktischen nutzen hat, weil der schmäh halt nur einmal und das zu einem bestimmten zeitpunkt funktioniert. da brauchst du dir keine sorgen machen, wenn's passt, dann passt's ohnehin, wenn nicht, dann ist die frage, ob dein interesse dort unbedingt zu bleiben so viel größer ist als das des arbeitgebers - wird eher nicht so sein. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
VioletHeart Weltklassekicker Beitrag melden Geschrieben 12. März 2018 Unterschied ist meist halt schon, dass in der "Probezeit" jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen der Vertrag aufgelöst werden kann. Aber sonst geb ich allen anderen Recht, ist durchaus üblich mittlerweile. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khecari Madame Butterfly Beitrag melden Geschrieben 12. März 2018 Probezeit ist aber was anderes als Befristung. Ich hab hier zuerst ein Jahr Befristung gehabt, das Probemonat war aber nur ein Monat 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hammerwerfer Postinho Beitrag melden Geschrieben 12. März 2018 (bearbeitet) Indurus schrieb am 3/9/2018 um 14:48 : Ich befinde mich derzeit in einem aufrechten Dienstverhältnis. Habe nun ein wesentlich besseres Angebot (in beinahe jeder Hinsicht) von einer anderen Firma vor mir liegen, das ich nur mehr unterschreiben müsste. Ein Vertragsdetail macht mich aber stutzig: Das neue Dienstverhältnis ist erstmal auf 6 Monate befristet und geht dann automatisch in ein Unbefristetes über. Auf meine Nachfrage diesbezüglich wurde mir versichert, dass das bei ihnen immer so ist und mich das nicht kümmern muss, weil es noch nie eingetreten ist, dass die Frist verstrichen ist ohne zu verlängern. Nun zu meiner Frage: Ist das so üblich oder muss ich da ernsthaft aufpassen weil das ein unübliches, gefährliches Hintertürl ist? Ist mein erster "Wechsel" und hab das beim aktuellen Dienstgeber so nicht erlebt (da wärs mir auch wurscht gewesen, weil ich eh nix zu verlieren hatte). Bei mir warens 3 Monate. Aber ist es üblich, dass man danach keinen neuen unbefristeten Dienstvertrag ausgestellt bekommt? Ich hab nur den für 3 Monate befristeten und bin jetzt schon 2 Jahre im Betrieb. bearbeitet 12. März 2018 von Hammerwerfer 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Beitrag melden Geschrieben 12. März 2018 Khecari schrieb vor einer Stunde: Probezeit ist aber was anderes als Befristung. Ich hab hier zuerst ein Jahr Befristung gehabt, das Probemonat war aber nur ein Monat Korrekt, eine Probezeit kann maximal für ein Monat vereinbart werden. Hammerwerfer schrieb vor 54 Minuten: Bei mir warens 3 Monate. Aber ist es üblich, dass man danach keinen neuen unbefristeten Dienstvertrag ausgestellt bekommt? Ich hab nur den für 3 Monate befristeten und bin jetzt schon 2 Jahre im Betrieb. Sobald du nach Ende der Befristung am nächsten Tag arbeiten bist, ist das Dienstverhältnis automatisch unbefristet, da braucht es keinen neuen Vertrag dazu. (Bzw. wären mehrere aufeinanderfolgende Befristungen ohnehin nicht erlaubt, sofern nicht sachlich gerechtfertigt.) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Urmel Tribünenzierde Beitrag melden Geschrieben 12. März 2018 Hammerwerfer schrieb vor einer Stunde: Bei mir warens 3 Monate. Aber ist es üblich, dass man danach keinen neuen unbefristeten Dienstvertrag ausgestellt bekommt? Ich hab nur den für 3 Monate befristeten und bin jetzt schon 2 Jahre im Betrieb. Probieren tun das einige, geht aber nur begrenzt, weil das arbeitsrechtlich nicht erlaubt ist, Befristung and Befristung anzuhängen. Also entweder verlässt du die Firma oder man muss dir was unbefristetes geben ...Ausnahmen sind ganz wenige Branchen, wo es eben sowieso um saisonale Tätigkeiten geht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
patriot18 Kennt das ASB in und auswendig Beitrag melden Geschrieben 12. März 2018 Hab bei mir im Vertrag a 6 Monate gehabt. Dienstverhältniss ging automatisch in ein unbefristetes DV über. Hat wohl auch den Grund das oft die "Einschulung" mehrere Monate in Anspruch nimmt und man wennst wirklich net passt nach 6 Monat die Reißleine ziehen kann. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Beitrag melden Geschrieben 12. März 2018 Hammerwerfer schrieb vor 1 Stunde: Bei mir warens 3 Monate. Aber ist es üblich, dass man danach keinen neuen unbefristeten Dienstvertrag ausgestellt bekommt? Ich hab nur den für 3 Monate befristeten und bin jetzt schon 2 Jahre im Betrieb. steht nichts drinnen von der automatischen verlängerung? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hammerwerfer Postinho Beitrag melden Geschrieben 12. März 2018 (bearbeitet) Urmel schrieb vor 20 Minuten: Probieren tun das einige, geht aber nur begrenzt, weil das arbeitsrechtlich nicht erlaubt ist, Befristung and Befristung anzuhängen. Also entweder verlässt du die Firma oder man muss dir was unbefristetes geben ...Ausnahmen sind ganz wenige Branchen, wo es eben sowieso um saisonale Tätigkeiten geht. Maulinho schrieb vor 37 Minuten: Korrekt, eine Probezeit kann maximal für ein Monat vereinbart werden. Sobald du nach Ende der Befristung am nächsten Tag arbeiten bist, ist das Dienstverhältnis automatisch unbefristet, da braucht es keinen neuen Vertrag dazu. (Bzw. wären mehrere aufeinanderfolgende Befristungen ohnehin nicht erlaubt, sofern nicht sachlich gerechtfertigt.) Ihr habt mich da glaube ich falsch verstanden. Am Anfang habe ich einen für 3 Monate befristeten Vertrag unterschrieben und seither nichts mehr. raumplaner schrieb vor 3 Minuten: steht nichts drinnen von der automatischen verlängerung? Nein. Die Personalchefin meinte nur, dass die 3 Monate als Art Probezeit zu sehen sind und danach automatisch unbefristet wird. Und, dass dies halt immer so gemacht wird. bearbeitet 12. März 2018 von Hammerwerfer 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Beitrag melden Geschrieben 12. März 2018 Hammerwerfer schrieb vor 1 Minute: Nein. find ich weniger schön gelöst, aber rein rechtlich macht's keinen unterschied. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Beitrag melden Geschrieben 12. März 2018 Hammerwerfer schrieb vor 47 Minuten: Ihr habt mich da glaube ich falsch verstanden. Am Anfang habe ich einen für 3 Monate befristeten Vertrag unterschrieben und seither nichts mehr. Nein. Die Personalchefin meinte nur, dass die 3 Monate als Art Probezeit zu sehen sind und danach automatisch unbefristet wird. Und, dass dies halt immer so gemacht wird. Ich habe dich nicht falsch verstanden . Es stimmt was sie sagt, das Dienstverhältnis ist mittlerweile unbefristet, wurscht was im Vertrag steht. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hammerwerfer Postinho Beitrag melden Geschrieben 27. Mai 2018 Aktuell bin ich in der KV Verwendungsgruppe D und werde ca. 200€ über dem KV bezahlt. Wenn ich in die Verwendungsgruppe E hochgestuft werden würde (da wär das KV Gehalt höher als mein jetziges), muss mir da der Arbeitgeber auch wieder die 200€ Überbezahlung geben, oder kann er sich dem KV Gehalt etwas annähern? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Beitrag melden Geschrieben 28. Mai 2018 kommt auf den KV an... in meinem jetzigen muss der AG die überzahlung "mitnehmen", bei meinem letzten war das nicht der fall. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hammerwerfer Postinho Beitrag melden Geschrieben 28. Mai 2018 (bearbeitet) Relii schrieb vor 3 Stunden: kommt auf den KV an... in meinem jetzigen muss der AG die überzahlung "mitnehmen", bei meinem letzten war das nicht der fall. Ok. Ich bin im Metall-Industrie KV. Muss mir den dann mal genauer anschauen. bearbeitet 28. Mai 2018 von Hammerwerfer 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Beitrag melden Geschrieben 28. Mai 2018 Hammerwerfer schrieb vor 25 Minuten: Ok. Ich bin im Metall-Industrie KV. Muss mir den dann mal genauer anschauen. https://www.gpa-djp.at/cs/Satellite?blobcol=urldata&blobheadername1=content-type&blobheadername2=content-disposition&blobheadervalue1=application%2Fpdf&blobheadervalue2=inline%3B+filename%3D"Metallindustrie_g%C3%BCltig_ab_1.11.2017_-_PDF-Datei.pdf"&blobkey=id&blobnocache=false&blobtable=MungoBlobs&blobwhere=1342638235643&ssbinary=true&site=A03 § 15 Abs 31 ff. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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