Bewerbungsgespräche


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get the fuck in!
Derni schrieb vor 6 Stunden:

Ich würd mal bei der Ak Nachfragen ob so eine Klausel Überhaupt zulässig ist. 

§20 Abs. 4 AngG:

(4) Mangels einer für ihn günstigeren Vereinbarung kann der Angestellte das Dienstverhältnis mit dem letzten Tage eines Kalendermonats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist lösen. Diese Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden; doch darf die vom Dienstgeber einzuhaltende Frist nicht kürzer sein als die mit dem Angestellten vereinbarte Kündigungsfrist.

 

d.h. Frist ist also o.k., am Kündigungstermin zum Quartalsende zweifle ich aber.

bearbeitet von Maulinho

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The Ugly Creepies

Das dürfte zulässig sein weil über die Frist von einem halben Jahr nicht hinausgegangen wird wenn das Dienstverhältnis zum Quartalsende endet; ich lass das aber mal checken von einem Bekannten der bei der AK arbeitet.

bearbeitet von Jesmond Dene

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Fröhliches Mäxchen

Hab mal kurz in einen Arbeitsrechtkommentar reingeschaut in der Arbeit, also auf die schnelle hätte ich jetzt auch nix gesehen was da widersprechen würde an dieser Frist. Schau aber nochmal genau in den Dienstvertrag ob die Frist wirklich für dich gilt und nicht nur für den AG, das ist manchmal unverständlich formuliert.

Welche Branche arbeitest du ?

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Olle weg !!!
Jesmond Dene schrieb vor 2 Stunden:

Das dürfte zulässig sein weil über die Frist von einem halben Jahr nicht hinausgegangen wird wenn das Dienstverhältnis zum Quartalsende endet; ich lass das aber mal checken von einem Bekannten der bei der AK arbeitet.

ich würd einfach mit dem aktuellen AG reden. Die meisten wollen eh nur, dass du deine Agenden übergibst weil die ohnehin wissen, dass du nicht mehr wirklich motiviert an die Sache ran gehst. 

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get the fuck in!
Jesmond Dene schrieb vor 2 Stunden:

Das dürfte zulässig sein weil über die Frist von einem halben Jahr nicht hinausgegangen wird wenn das Dienstverhältnis zum Quartalsende endet; ich lass das aber mal checken von einem Bekannten der bei der AK arbeitet.

Ich würde aber sagen, dass mit dem Dienstnehmer nur eine längere Frist vereinbart werden kann (= 3 Monate bei dir), aber mMn keine Verschlechterung bei den Kündigungsterminen (= nicht nur zum Quartalsende, sondern immer zum Monatsende), d.h. ich hätte gesagt, 31.10. sollte möglich sein.

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Olle weg !!!
Relii schrieb vor 2 Minuten:

in meiner bude sind solche kündigungsfristen zum quartalsende+3 monate (auch seitens AN) auch usus.

es kommt halt immer drauf an in welcher Position man ist. Ich zB bin Entwickler im SAP Umfeld - ich übergeb einfach meine Dinge an jemanden anderen und des wars - danach würd ich zB nur mehr owe zaahn ... das weiß mein AG daher lässt er mich nach einem Monat gehen ... haha 

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Naturbua
Hammerwerfer schrieb am 26.6.2018 um 21:07 :

Boku? :lol:

Weiß nicht, was es da zu lachen gibt. @Admira Fan hat vermutlich viel mit KTWWlern zu tun, die sitzen praktisch in allen wichtigen Baufirmen in Österreich. Mein Schwager hat das auch studiert und werkelt bei der ÖBB im Tunnelbau, da sind sehr viele beschäftigt. Du könntest rein mit HTLern Hoch/Tiefbau oder TU-Absolventen bei weitem nicht alle Positionen besetzen.   

bearbeitet von LASK08

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The Ugly Creepies
Herr Max schrieb vor 11 Stunden:

Hab mal kurz in einen Arbeitsrechtkommentar reingeschaut in der Arbeit, also auf die schnelle hätte ich jetzt auch nix gesehen was da widersprechen würde an dieser Frist. Schau aber nochmal genau in den Dienstvertrag ob die Frist wirklich für dich gilt und nicht nur für den AG, das ist manchmal unverständlich formuliert.

Welche Branche arbeitest du ?

Gilt für beide. Die entsprechende Bestimmung im DV lautet: "Das Dienstverhältnis kann von beiden Teilen anschließend unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Quartals beendet werden."

Bin in der Unternehmensberatung.

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Tribünenzierde
Gilt für beide. Die entsprechende Bestimmung im DV lautet: "Das Dienstverhältnis kann von beiden Teilen anschließend unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Quartals beendet werden."

 

Bin in der Unternehmensberatung.

 

 

3 Monate wären aber erst nach 5 Dienstjahren für den AG gesetzlich vorgeschrieben, nicht gleich zu Beginn - die Frist für den AN darf nicht höher sein als die (gesetzliche) des AG. (Par 20 Abs 2 AngG)

 

In den ersten Jahren wären somit die 3 Monate für den AG bindend, für den AN aber nicht.

 

Kündigungstermin gilt nur für den Arbeitgeber. Für den DN das Monatsende. (Par 20 Abs 4 AngG)

 

Ende sollte so mE 31.10 sein.

 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12092389

 

 

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passt hier vermutlich am besten - Frage an "Chefs" und oder "Teamleiter" - habt ihr Kurse betreffend Personalführung gemacht? wenn ja welche? sonst irgendwelche Tipps? wenn man zuerst 13 Jahre lang "Kollege" war und in 1-2 Jahren (also nach 15 Jahren) zum "Chef" aufsteigt?

bearbeitet von Admira Fan

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passt hier vermutlich am besten - Frage an "Chefs" und oder "Teamleiter" - habt ihr Kurse betreffend Personalführung gemacht? wenn ja welche? sonst irgendwelche Tipps? wenn man zuerst 13 Jahre lang "Kollege" war und in 1-2 Jahren (also nach 15 Jahren) zum "Chef" aufsteigt?

Gibt einiges mit Konfliktmanagement, vom Mitarbeiter zur Führungskraft, Rethorikseminare, Führen verschiedener Generationen,...

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DIE Firma für Ihr Posting!

Morgen steht für mich ein sehr wichtiges Gespräch mit meinem Chef an. Bei uns werden über den Sommer einige Verträge auslaufen und (neu) nachbesetzt, daher muss ich mein Interesse an einer entsprechenden Position gleich mal anmelden.

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The Ugly Creepies
qwertz133 schrieb am 6.7.2018 um 19:47 :

3 Monate wären aber erst nach 5 Dienstjahren für den AG gesetzlich vorgeschrieben, nicht gleich zu Beginn - die Frist für den AN darf nicht höher sein als die (gesetzliche) des AG. (Par 20 Abs 2 AngG)

 

In den ersten Jahren wären somit die 3 Monate für den AG bindend, für den AN aber nicht.

 

Kündigungstermin gilt nur für den Arbeitgeber. Für den DN das Monatsende. (Par 20 Abs 4 AngG)

 

Ende sollte so mE 31.10 sein.

 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12092389

 

 

Du hast Recht, mein Kumpel bei der AK hat das bestätigt. Dass die AN-Kündigung zum Monatsletzten zwingend ist, ergibt sich aus § 40 AngG iVm § 20 Abs. 4 AngG (auch wenn im Arbeitsvertrag nur die Quartalskündigung vorgesehen ist). Das heißt wenn ich jetzt kündige würde das Dienstverhältnis zum 31.10. enden.

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