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Ist bei Schimmel im Bad einer Mietwohnung bei ausreichendem lüften etc. der Vermieter bzw. Die Genossemschaft zuständig?

Kennt jemand die genaue gesetzliche Grundlage?

wirst wohl immer die ansage kriegen das du falsch lüftest! das zu beweisen ist fraglich :ratlos:

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Fly like an airliner

wirst wohl immer die ansage kriegen das du falsch lüftest! das zu beweisen ist fraglich :ratlos:

Folgende Situation: kein Fenster vorhanden, nur eine passive Lüftung (Abzug quasi) ein Einbau einer aktiven Lüftung is seitens Genossenschaft untersagt. Ich Dusche permanent mit offener Tür nur langsam nervt es mich . Kann man da nix tun?

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Fröhliches Mäxchen

Also der Vermieter muss für die allgemeine Instandhaltung sorgen, also wenn es bei dir unverschuldet zu Schimmel kommt, muss er sich darum kümmern, darauf hast du auch einen Anspruch (musst es aber unverzüglich melden)

Wie oben aber gesagt, Rechtslage ist das eine, Beweise das andere .

bearbeitet von Herr Max

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Junior Vizepräsident

Es geht um parken auf einem Privatgrund. Es ist ein Forum, wo mehrere "Wolkenkratzer" gebaut werden. Teilweise ist die Anlage schon in Betrieb mit einem Autohändler, Bürogebäude und Fitnesscenter, der Rest ist Baustelle. Auf dem Forum gibt es normale Parkmarkierungen, ein Bereich für die Feuerwehr und einen Halteverbotsplatz. Nun zu meiner Frage: Darf ich mich dorthin stellen, wenn ich zum Fitnesscenter gehe? Ich weiß, dass die keine eigenen Parkplätze bereitstellen, aber die anderen Betreiber haben die Plätze auch nicht gekennzeichnet. Bis auf die Lade- und Feuerwehrzone. Immerhin steht alles auf demselben Grund und ich nehme ja eine Dienstleistung in Anspruch. Außerdem können die ja nicht sagen, ob ich doch nicht ins Autogeschäft oder Büro gehe. Bisher hat sich auch niemand beschwert. Es gibt übrigens auch eine Parkgarage, die anscheinend für Angestellte und später auch für die Bewohner da ist. Wie gesagt, der riesige Komplex ist noch lange nicht fertig.

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für leiwand, gegen oasch.

Also der Vermieter muss für die allgemeine Instandhaltung sorgen, also wenn es bei dir unverschuldet zu Schimmel kommt, muss er sich darum kümmern, darauf hast du auch einen Anspruch (musst es aber unverzüglich melden)

Wie oben aber gesagt, Rechtslage ist das eine, Beweise das andere .

Was auch egal ist, weil es dem Vermieter obliegt das Verschulden des Mieters in dem Fall nachzuweisen.

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für leiwand, gegen oasch.

Es geht um parken auf einem Privatgrund. Es ist ein Forum, wo mehrere "Wolkenkratzer" gebaut werden. Teilweise ist die Anlage schon in Betrieb mit einem Autohändler, Bürogebäude und Fitnesscenter, der Rest ist Baustelle. Auf dem Forum gibt es normale Parkmarkierungen, ein Bereich für die Feuerwehr und einen Halteverbotsplatz. Nun zu meiner Frage: Darf ich mich dorthin stellen, wenn ich zum Fitnesscenter gehe? Ich weiß, dass die keine eigenen Parkplätze bereitstellen, aber die anderen Betreiber haben die Plätze auch nicht gekennzeichnet. Bis auf die Lade- und Feuerwehrzone. Immerhin steht alles auf demselben Grund und ich nehme ja eine Dienstleistung in Anspruch. Außerdem können die ja nicht sagen, ob ich doch nicht ins Autogeschäft oder Büro gehe. Bisher hat sich auch niemand beschwert. Es gibt übrigens auch eine Parkgarage, die anscheinend für Angestellte und später auch für die Bewohner da ist. Wie gesagt, der riesige Komplex ist noch lange nicht fertig.

In der Regel dürfte es kein Problem sein, da sich niemand aufregen wird, aber rechtlich ist es so, dass du eine Besitzstörungsklage (zumindest einer Abmahnung mit Unterlassungserklärung) befürchten müsstest. Es kommt dabei nämlich überhaupt nicht darauf an, ob dich ein Verschulden trifft, sondern rein ob der Besitz gestört wurde.

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Fly like an airliner

Was auch egal ist, weil es dem Vermieter obliegt das Verschulden des Mieters in dem Fall nachzuweisen.

Sehr gut, danke!

Genossenschaft zeigt sich aber anscheinend ohnehin kooperativ und vermutet dass irgendjemand einen aktiven Lüfter eingebaut hat und mir den ganzen Dampf hineinbläst.

Dankeschön an euch drei.

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In der Regel dürfte es kein Problem sein, da sich niemand aufregen wird, aber rechtlich ist es so, dass du eine Besitzstörungsklage (zumindest einer Abmahnung mit Unterlassungserklärung) befürchten müsstest. Es kommt dabei nämlich überhaupt nicht darauf an, ob dich ein Verschulden trifft, sondern rein ob der Besitz gestört wurde.

Und wann wird dieser Besitz dann de jure gestört?

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letzter Zehner

Meine Großmutter hat vor einem Monat einen Schlaganfall erlitten und wird wahrscheinlich in ein Pflegeheim müssen. Ob vorübergehend oder für immer ist noch nicht fix. Sie wohnte bisher in ihrer abbezahlten Eigentumswohnung. Die Wohnung hat sie vor einem Jahr den beiden Töchtern überschrieben. Sie hätte natürlich das Ableben in dieser Wohnung.

Ein Antrag für die Unterstützung zur Finanzierung des Heimes wurde bei der Sozialhilfe gestellt, da mein Mutter und meine Tante den Heimaufenthalt nicht alleine finanzieren könnten.

Die Sozialhilfe hat gleich gefragt ob Sparbücher oder Geldanlagen vorhanden sind, beides trifft nicht zu.

Sollte meine Großmutter für immer in ein Heim müssen, wird ihre Pension bis auf ein paar Prozent, jedes Monat von der Sozialhilfe abgebucht um das Ganze zu finanzieren.

Meine Tante und Mutter müssen ebenfalls monatlich einen Beitrag beisteuern, wie viel genau steht noch nicht fest.

Die Wohnung der Oma geht angeblich dann in den Besitz der Sozialhilfe über, obwohl diese seit einem Jahr überschrieben ist.

Ist es wirklich so, dass sie 3 Jahre rückwirkend den Besitz der Wohnung beanspruchen dürfen? Es wäre schade wenn diese Wohnung verloren geht, da meine Großmutter eigentlich ein Leben lang für diese Wohnung gespart und bezahlt hat.

Kann man die Wohnung irgendwie retten? Die Sozialhilfe verkauft diese Wohnung dann entweder zum Spottpreis oder behält sie selber für Mitarbeiter.

Mir ist schon klar das Heimplätze sehr teuer sind und finanziert werden müssen aber ist es rechtens, dass die Wohnung einfach so in deren Besitz übergeht?

Da ich mich in rechtlichen Sachen überhaupt nicht oder nur sehr wenig auskenne, wäre ich für eine fundierte Antwort sehr dankbar.

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Junior Vizepräsident

Meine Großmutter hat vor einem Monat einen Schlaganfall erlitten und wird wahrscheinlich in ein Pflegeheim müssen. Ob vorübergehend oder für immer ist noch nicht fix.

Eine 24 Stunden Pflege ginge nicht?

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letzter Zehner

Eine 24 Stunden Pflege ginge nicht?

Eher nicht, da die Wohnung nicht wirklich umgebaut werden könnte. (Sprich, Rollstuhlgerechte Türbreite, kein Lift usw.)

bearbeitet von quaiz

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für leiwand, gegen oasch.

Und wann wird dieser Besitz dann de jure gestört?

Mit dem widerrechtlichen Abstellen des Autos am Privatparkplatz. MWn ist die Judikatur hier sehr sehr streng bei der Auslegung der Erkennbarkeit.

Böse Zungen behaupten deshalb auch, dass Anwälte zur Mittagspause gerne mal die Sekretärin zum Parkplatz runterschicken, um zu schauen, ob mal einer drauf steht. Ist dann ein netter Nebenverdienst.

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für leiwand, gegen oasch.

Meine Großmutter hat vor einem Monat einen Schlaganfall erlitten und wird wahrscheinlich in ein Pflegeheim müssen. Ob vorübergehend oder für immer ist noch nicht fix. Sie wohnte bisher in ihrer abbezahlten Eigentumswohnung. Die Wohnung hat sie vor einem Jahr den beiden Töchtern überschrieben. Sie hätte natürlich das Ableben in dieser Wohnung.

Ein Antrag für die Unterstützung zur Finanzierung des Heimes wurde bei der Sozialhilfe gestellt, da mein Mutter und meine Tante den Heimaufenthalt nicht alleine finanzieren könnten.

Die Sozialhilfe hat gleich gefragt ob Sparbücher oder Geldanlagen vorhanden sind, beides trifft nicht zu.

Sollte meine Großmutter für immer in ein Heim müssen, wird ihre Pension bis auf ein paar Prozent, jedes Monat von der Sozialhilfe abgebucht um das Ganze zu finanzieren.

Meine Tante und Mutter müssen ebenfalls monatlich einen Beitrag beisteuern, wie viel genau steht noch nicht fest.

Die Wohnung der Oma geht angeblich dann in den Besitz der Sozialhilfe über, obwohl diese seit einem Jahr überschrieben ist.

Ist es wirklich so, dass sie 3 Jahre rückwirkend den Besitz der Wohnung beanspruchen dürfen? Es wäre schade wenn diese Wohnung verloren geht, da meine Großmutter eigentlich ein Leben lang für diese Wohnung gespart und bezahlt hat.

Kann man die Wohnung irgendwie retten? Die Sozialhilfe verkauft diese Wohnung dann entweder zum Spottpreis oder behält sie selber für Mitarbeiter.

Mir ist schon klar das Heimplätze sehr teuer sind und finanziert werden müssen aber ist es rechtens, dass die Wohnung einfach so in deren Besitz übergeht?

Da ich mich in rechtlichen Sachen überhaupt nicht oder nur sehr wenig auskenne, wäre ich für eine fundierte Antwort sehr dankbar.

Sozialhilferecht ist in der Gesetzgebung Ländersache, von daher wäre es interessant zu wissen, von welchem Bundesland wir hier sprechen. Grundsätzlich ist es möglich und auch üblich, dass das Sozialamt die Schenkung anficht und rückabwickelt.

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if i were a robot, my arm would be an aeropress.

Kann man die Wohnung irgendwie retten?

Nur ganz kurz weil ich zur Arbeit muss: Mit der 3-Jahres Regelung schützen sie sich gegen Betrug. Sonst kann ja jeder der "kurz davor ist ins Altersheim zu müssen" alles seinen Verwandten überschreiben, um dann alles bezahlt zu bekommen. Bei Fällen wie einem Schlaganfall, wo man es nicht vorhersehen kann ist das natürlich bitter, aber ich denke nicht dass ihr da was machen könnt. Jurist bin ich aber keiner, arbeite nur in der Pflege...

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letzter Zehner

Sozialhilferecht ist in der Gesetzgebung Ländersache, von daher wäre es interessant zu wissen, von welchem Bundesland wir hier sprechen. Grundsätzlich ist es möglich und auch üblich, dass das Sozialamt die Schenkung anficht und rückabwickelt.

bundesland ist steiermark.

Nur ganz kurz weil ich zur Arbeit muss: Mit der 3-Jahres Regelung schützen sie sich gegen Betrug. Sonst kann ja jeder der "kurz davor ist ins Altersheim zu müssen" alles seinen Verwandten überschreiben, um dann alles bezahlt zu bekommen. Bei Fällen wie einem Schlaganfall, wo man es nicht vorhersehen kann ist das natürlich bitter, aber ich denke nicht dass ihr da was machen könnt. Jurist bin ich aber keiner, arbeite nur in der Pflege...

ja so wird es wohl sein. natürlich ist es nicht unser ziel zu betrügen.

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