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Junior Vizepräsident

https://www.facebook..._t=fbpage_admin

Ein Freund von mir hat diese FB-Page gemacht. Jetzt würde ihn interessieren, ob man theoretisch rechtlich gegen Ihn vorgehen könnte?

Ein gewisser Hubertus A., besser bekannt als Atze Schröder, ging einmal/geht gerichtlich gegen all jene Medien vor, u.a. Wikipedia, die seinen richtigen Namen veröffentlich(t)en. Ob's was bringt, ist wieder eine andere Frage. Aber ja, man könnte dagegen vorgehen.

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Junior Vizepräsident

...nur sind diese zwei fälle nicht vergleichbar. (schutz der privatsphäre vs. irgendwas auf facebook)

Ja, nur klagen kann man immer und die Prominenten erfinden gerne die skurrilsten Argumente. Nur lohnt es sich in den meisten Fällen gar nicht, wobei dem Heinzl bzw. ORF täte ich es schon zutrauen. (Wenn man schon so einen wahnwitzigen Direktor hat, der Gebühren für alle verlangt.)

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für leiwand, gegen oasch.

Ja, nur klagen kann man immer und die Prominenten erfinden gerne die skurrilsten Argumente. Nur lohnt es sich in den meisten Fällen gar nicht, wobei dem Heinzl bzw. ORF täte ich es schon zutrauen. (Wenn man schon so einen wahnwitzigen Direktor hat, der Gebühren für alle verlangt.)

Spar dir deine Wirtshausjuristerei bitte einfach, das ist ja nicht zum Aushalten. Ein Problem kannst höchstens mit dem Bild bekommen, da hier zu 90 % gegen ein Urheberrecht verstoßen wird. Würde es also rausnehmen, sonst kann dir rechtlich aber schon gar nichts passieren.

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Spitzenspieler

Spar dir deine Wirtshausjuristerei bitte einfach, das ist ja nicht zum Aushalten. Ein Problem kannst höchstens mit dem Bild bekommen, da hier zu 90 % gegen ein Urheberrecht verstoßen wird. Würde es also rausnehmen, sonst kann dir rechtlich aber schon gar nichts passieren.

Jap richtig. Bild raus und gut isses.

Viel interessanter wäre für mich die Frage ob du mithaften würdest, wenn jemand auf deiner Seite aufruft ihn z.B. zu verprügeln (oder andere strafrechtlich relevante TB's) und du lässt den post stehen bzw. löscht ihn nicht.

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Nagymarton

Jap richtig. Bild raus und gut isses.

Viel interessanter wäre für mich die Frage ob du mithaften würdest, wenn jemand auf deiner Seite aufruft ihn z.B. zu verprügeln (oder andere strafrechtlich relevante TB's) und du lässt den post stehen bzw. löscht ihn nicht.

Gibt doch genug Beispiele von Seiten diverser Politiker, dass da eher weniger passiert wenn Leute zu Mord und Totschlag aufrufen.

Bei meiner Wohnung haben sich die Mieter übrigens noch immer nicht gemeldet, scheinbar sind sie auch net daheim weil schon seit mindestens 3 Tagen ein Fenster gekippt ist.

Werde ihnen wohl noch eine SMS schreiben und dann in ein paar Tagen die Schlösser austauschen, hab keine Lust mehr darauf mir von denen auf der Nase herumtanzen zu lassen, können mich ja gern verklagen.

Ja, nur klagen kann man immer und die Prominenten erfinden gerne die skurrilsten Argumente. Nur lohnt es sich in den meisten Fällen gar nicht, wobei dem Heinzl bzw. ORF täte ich es schon zutrauen. (Wenn man schon so einen wahnwitzigen Direktor hat, der Gebühren für alle verlangt.)

Ist doch nur freie Meinungsäußerung, warum sollte der ORF da klagen? Für den ORF gelten nämlich entgegen der landläufigen Meinung die gleichen Gesetze wie für jeden anderen.

bearbeitet von Source

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  • 2 weeks later...
Junior Vizepräsident

Was ist jetzt an dem urbanen Gerücht dran, dass man bei jedem Schneefall, egal ob Frühling/Sommer/Herbst/Winter, Winterreifen benötigt? Ich bilde mir ein das irgendwo mal gelesen zu haben. Aber das Kraftfahrergesetz spuckt nur das aus:

§ 102. Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers

(8a) Der Lenker darf ein Kraftfahrzeug der Klassen

1.

N2 und N3 sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. April oder

2.

M2 und M3 sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug von jeweils 1. November bis 15. März

nur verwenden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen (für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe) angebracht sind. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder aufgrund ihres Verwendungszwecks Reifen mit der Verwendungsbestimmung „spezial“ angebracht sind. Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Heeresfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder wegen ihres überwiegenden Verwendungszwecks die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist und Fahrzeuge, mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Weiters darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klasse M1 oder N1 während des in Z 1 genannten Zeitraumes bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, dieses Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen (für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe) oder, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sind.

Und in der StVO finde ich nichts. :ratlos:

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Herst, genau das habe ich zitiert. Gilt jetzt die Winterreifenpflicht tatsächlich nur von November - April?

Ich denke schon!

Vorher und nachher kannst du meines Wissens zumindest nicht dafür bestraft werden, wenn du Sommerreifen oben hast.

bearbeitet von Anti__Violett

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Ich denke schon!

Vorher und nachher kannst du meines Wissens zumindest nicht dafür bestraft werden, wenn du Sommerreifen oben hast.

Was im Falle eines Unfall aber auch nichts bringt, da dein Fahrzeug und Fahrverhalten den Straßen- und Umweltbedingungen angepasst sein muss.

Wie aber Anti__Violett schrieb, musst du bei einer normalen Verkehrskontrolle außerhalb dieser Zeit mit keiner Strafe rechnen.

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An die lieben Juristen hier:

Hab vor 1 Monat ein Wohnung gekauft (keine neue) und im Zuge des Ausmalens sind wir auf einen schönen Mangel gestoßen.

Beim Schlafzimmerfenster kommt oben über dem Fenster und seitlich Feuchte rein. Bei der Besichtigung seinerzeit konnten wir das aber nicht sehen, da 1.) Sommer war und 2.) das Schlafzimmer tapeziert war.

Wie schaut das jetzt aus? Versteckter Mangel? Wie soll ich das jetzt angehen, wen soll ich angehen und wer wird normalerweise die Kosten für die Sanierung übernehmen?

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