Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 21. Oktober 2012 https://www.facebook..._t=fbpage_admin Ein Freund von mir hat diese FB-Page gemacht. Jetzt würde ihn interessieren, ob man theoretisch rechtlich gegen Ihn vorgehen könnte? Ein gewisser Hubertus A., besser bekannt als Atze Schröder, ging einmal/geht gerichtlich gegen all jene Medien vor, u.a. Wikipedia, die seinen richtigen Namen veröffentlich(t)en. Ob's was bringt, ist wieder eine andere Frage. Aber ja, man könnte dagegen vorgehen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 21. Oktober 2012 ...nur sind diese zwei fälle nicht vergleichbar. (schutz der privatsphäre vs. irgendwas auf facebook) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 21. Oktober 2012 https://www.facebook..._t=fbpage_admin Ein Freund von mir hat diese FB-Page gemacht. Jetzt würde ihn interessieren, ob man theoretisch rechtlich gegen Ihn vorgehen könnte? Nein, es steht im vollkommen frei, das zu fordern. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 21. Oktober 2012 ...nur sind diese zwei fälle nicht vergleichbar. (schutz der privatsphäre vs. irgendwas auf facebook) Ja, nur klagen kann man immer und die Prominenten erfinden gerne die skurrilsten Argumente. Nur lohnt es sich in den meisten Fällen gar nicht, wobei dem Heinzl bzw. ORF täte ich es schon zutrauen. (Wenn man schon so einen wahnwitzigen Direktor hat, der Gebühren für alle verlangt.) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
derp ?? Geschrieben 21. Oktober 2012 https://www.facebook..._t=fbpage_admin Ein Freund von mir hat diese FB-Page gemacht. Jetzt würde ihn interessieren, ob man theoretisch rechtlich gegen Ihn vorgehen könnte? Ein Freund 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CounterKreuzi No Fuchs Given Geschrieben 21. Oktober 2012 Srsly ;D Bin zwar CoAdmin um den Spam & Beleidigungslawinen entgegen zu wirken, aber bin nicht der owner. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 21. Oktober 2012 Ja, nur klagen kann man immer und die Prominenten erfinden gerne die skurrilsten Argumente. Nur lohnt es sich in den meisten Fällen gar nicht, wobei dem Heinzl bzw. ORF täte ich es schon zutrauen. (Wenn man schon so einen wahnwitzigen Direktor hat, der Gebühren für alle verlangt.) Spar dir deine Wirtshausjuristerei bitte einfach, das ist ja nicht zum Aushalten. Ein Problem kannst höchstens mit dem Bild bekommen, da hier zu 90 % gegen ein Urheberrecht verstoßen wird. Würde es also rausnehmen, sonst kann dir rechtlich aber schon gar nichts passieren. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
freerollmaster Spitzenspieler Geschrieben 23. Oktober 2012 Spar dir deine Wirtshausjuristerei bitte einfach, das ist ja nicht zum Aushalten. Ein Problem kannst höchstens mit dem Bild bekommen, da hier zu 90 % gegen ein Urheberrecht verstoßen wird. Würde es also rausnehmen, sonst kann dir rechtlich aber schon gar nichts passieren. Jap richtig. Bild raus und gut isses. Viel interessanter wäre für mich die Frage ob du mithaften würdest, wenn jemand auf deiner Seite aufruft ihn z.B. zu verprügeln (oder andere strafrechtlich relevante TB's) und du lässt den post stehen bzw. löscht ihn nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Source Nagymarton Geschrieben 23. Oktober 2012 (bearbeitet) Jap richtig. Bild raus und gut isses. Viel interessanter wäre für mich die Frage ob du mithaften würdest, wenn jemand auf deiner Seite aufruft ihn z.B. zu verprügeln (oder andere strafrechtlich relevante TB's) und du lässt den post stehen bzw. löscht ihn nicht. Gibt doch genug Beispiele von Seiten diverser Politiker, dass da eher weniger passiert wenn Leute zu Mord und Totschlag aufrufen. Bei meiner Wohnung haben sich die Mieter übrigens noch immer nicht gemeldet, scheinbar sind sie auch net daheim weil schon seit mindestens 3 Tagen ein Fenster gekippt ist. Werde ihnen wohl noch eine SMS schreiben und dann in ein paar Tagen die Schlösser austauschen, hab keine Lust mehr darauf mir von denen auf der Nase herumtanzen zu lassen, können mich ja gern verklagen. Ja, nur klagen kann man immer und die Prominenten erfinden gerne die skurrilsten Argumente. Nur lohnt es sich in den meisten Fällen gar nicht, wobei dem Heinzl bzw. ORF täte ich es schon zutrauen. (Wenn man schon so einen wahnwitzigen Direktor hat, der Gebühren für alle verlangt.) Ist doch nur freie Meinungsäußerung, warum sollte der ORF da klagen? Für den ORF gelten nämlich entgegen der landläufigen Meinung die gleichen Gesetze wie für jeden anderen. bearbeitet 23. Oktober 2012 von Source 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 2. November 2012 Was ist jetzt an dem urbanen Gerücht dran, dass man bei jedem Schneefall, egal ob Frühling/Sommer/Herbst/Winter, Winterreifen benötigt? Ich bilde mir ein das irgendwo mal gelesen zu haben. Aber das Kraftfahrergesetz spuckt nur das aus: § 102. Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers(8a) Der Lenker darf ein Kraftfahrzeug der Klassen 1. N2 und N3 sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. April oder 2. M2 und M3 sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug von jeweils 1. November bis 15. März nur verwenden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen (für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe) angebracht sind. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder aufgrund ihres Verwendungszwecks Reifen mit der Verwendungsbestimmung „spezial“ angebracht sind. Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Heeresfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder wegen ihres überwiegenden Verwendungszwecks die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist und Fahrzeuge, mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Weiters darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klasse M1 oder N1 während des in Z 1 genannten Zeitraumes bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, dieses Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen (für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe) oder, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sind. Und in der StVO finde ich nichts. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mark Aber V.I.P. Geschrieben 2. November 2012 (bearbeitet) guckst du hier: § 102 Kraftfahrgesetz (KFG) bearbeitet 2. November 2012 von Mark Aber 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 2. November 2012 guckst du hier: § 102 Kraftfahrgesetz (KFG) Herst, genau das habe ich zitiert. Gilt jetzt die Winterreifenpflicht tatsächlich nur von November - April? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anti__Violett Postinho Geschrieben 2. November 2012 (bearbeitet) Herst, genau das habe ich zitiert. Gilt jetzt die Winterreifenpflicht tatsächlich nur von November - April? Ich denke schon! Vorher und nachher kannst du meines Wissens zumindest nicht dafür bestraft werden, wenn du Sommerreifen oben hast. bearbeitet 2. November 2012 von Anti__Violett 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
derp ?? Geschrieben 2. November 2012 Ich denke schon! Vorher und nachher kannst du meines Wissens zumindest nicht dafür bestraft werden, wenn du Sommerreifen oben hast. Was im Falle eines Unfall aber auch nichts bringt, da dein Fahrzeug und Fahrverhalten den Straßen- und Umweltbedingungen angepasst sein muss. Wie aber Anti__Violett schrieb, musst du bei einer normalen Verkehrskontrolle außerhalb dieser Zeit mit keiner Strafe rechnen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
forza_rossoneri gott Geschrieben 6. November 2012 An die lieben Juristen hier: Hab vor 1 Monat ein Wohnung gekauft (keine neue) und im Zuge des Ausmalens sind wir auf einen schönen Mangel gestoßen. Beim Schlafzimmerfenster kommt oben über dem Fenster und seitlich Feuchte rein. Bei der Besichtigung seinerzeit konnten wir das aber nicht sehen, da 1.) Sommer war und 2.) das Schlafzimmer tapeziert war. Wie schaut das jetzt aus? Versteckter Mangel? Wie soll ich das jetzt angehen, wen soll ich angehen und wer wird normalerweise die Kosten für die Sanierung übernehmen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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