kloppradl-fahrer Freiheit für Sturm Geschrieben 22. Januar 2016 Magna hat man kompensiert, man ist sogar auf einem höheren Niveau unterwegs wie zur letzten Magna-Saison. Sollte die kolportierte Summe von Spielberg stimmen, dann ist das natürlich ein harter Schlag. In Wahrheit ja eine nicht darstellbare Summe, die man am "freien Sponsormarkt" nicht lukrieren kann, sondern eben nur über öffentliche Gelder (Subventionen) oder eben solche Mäzengeschichten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lovehateheRo RIP Kentaro Miura Geschrieben 16. Februar 2016 (bearbeitet) Nach Stattfinden der notwendigen konstituierenden Sitzungen ist es jetzt fix. Der SK Sturm hat ab sofort einen achtköpfigen Vorstand und einen sechsköpfigen Aufsichtsrat. Alle sechs Aufsichtsräte sind auch Teil des Vorstands. Die beiden Ehrenpräsidenten Hans Rinner und Hans Fedl haben ein Teilnahmerecht an den Sitzungen, sind aber ohne Stimmrecht. https://www.facebook.com/blackfm.at/posts/809708009158296 Ein Musterbeispiel aus der Kategorie "wie kann ich Strukturen ad absurdum führen". Bei Sturm überrascht einen wirklich nichts mehr. bearbeitet 16. Februar 2016 von lovehateheRo 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex011 V.I.P. Geschrieben 16. Februar 2016 Nur keine Differenzen! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
loewinger Kombiniere... Geschrieben 16. Februar 2016 Das wurde wohl einstimmig beschlossen! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Juran Im ASB-Olymp Geschrieben 16. Februar 2016 Man kontrolliert sich also wirklich selbst. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
flachzange1987 welcome to the shit show! Geschrieben 16. Februar 2016 Eigentlich kontrolliert der AR die Ziele der Geschäftsführung der GmbH, die der Vorstand bestellt und absegnet. Um ganz korrekt zu sein, oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tool_king ASB-Gott Geschrieben 16. Februar 2016 Eigentlich kontrolliert der AR die Ziele der Geschäftsführung der GmbH, die der Vorstand bestellt und absegnet. Um ganz korrekt zu sein, oder? Genau. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nöler Superkicker Geschrieben 16. Februar 2016 (bearbeitet) Eigentlich kontrolliert der AR die Ziele der Geschäftsführung der GmbH, die der Vorstand bestellt und absegnet. Um ganz korrekt zu sein, oder? So ist es. Die Gesellschafter der GmbH's (d.h. der Verein Sportklub Puntigamer Sturm Graz) bestellt die Geschäftsführung und auch den Aufsichtsrat, wo sämtlich Wirtschaftszweige, die KM und die AKAteams angesiedelt sind. Wenn die Gesellschafter (vertreten in Form des Vereinvorstands bzw. Vereinpräsidiums) der Meinung sind das der Aufsichtsrat nur aus Vertretern des Gesellschafterkreises bestehen soll, dann ist das deren gutes Recht und auch eine gängige Praxis in der Wirtschaft. 2012 war die Idee diesen Aufsichtsrat zu 50% aus Eigentümervertretern und zu 50% aus fremden Personen zu bestellen. Jauk monierte aber schon 2014 im Zuge der Bestellung von Foda das diese Konstellation keinen Sinn macht weil von den fremden Leute immer wieder "Dinge rausgetragen werden". Darum ist dieser Entschluss keine Überraschung. Die einzige Frage die man sich stellen muss ob es überhaupt einen Aufsichtsrat benötigt, der bei einer GmbH erst ab einer gewissen Mitarbeitergröße Pflicht ist. Bei einer AG wäre das sowieso unumgänglich. bearbeitet 16. Februar 2016 von nöler 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Styria the likes of you Geschrieben 16. Februar 2016 (bearbeitet) Jene die sich an der Doppelfunktion von Jauk als Präsident und AR-Vorsitzender stoßen, sollten einen Blick zu Austria Wien werfen, dort ist es nämlich ganz gleich. bearbeitet 16. Februar 2016 von Styria 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
plieschn ASB-Gott Geschrieben 17. Februar 2016 Jene die sich an der Doppelfunktion von Jauk als Präsident und AR-Vorsitzender stoßen, sollten einen Blick zu Austria Wien werfen, dort ist es nämlich ganz gleich. Wie schon oft eingeworfen ist die Austria nicht der seriöse Verein, als den man sich gerne (und erfolgreicht) hinstellt, also als Beispiel völlig ungeeignet. Eine Doppelfunktion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist einfach absurd, dann soll man zumindest so ehrlich sein und den Aufsichtsrat umbenennen in irgendein Gremium, das sicher eine Aufgabe haben kann. So ist das ganze lediglich ein Vorgaukeln von Professionalität, die von den Medien natürlich gerne als solche dargestellt wird. Was soll an der Idee einen Aufsichtsrat aus externen Personen so absurd sein? Was soll großartig nach außen getragen werden? Klingt für mich einfach in Summe wesentlich besser. Alternativ einfach den Aufsichtsrat auflösen, so macht man sich wenigstens nicht lächerlich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
herr_bert Im ASB-Olymp Geschrieben 17. Februar 2016 Wie schon oft eingeworfen ist die Austria nicht der seriöse Verein, als den man sich gerne (und erfolgreicht) hinstellt, also als Beispiel völlig ungeeignet. Eine Doppelfunktion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist einfach absurd, dann soll man zumindest so ehrlich sein und den Aufsichtsrat umbenennen in irgendein Gremium, das sicher eine Aufgabe haben kann. So ist das ganze lediglich ein Vorgaukeln von Professionalität, die von den Medien natürlich gerne als solche dargestellt wird. Was soll an der Idee einen Aufsichtsrat aus externen Personen so absurd sein? Was soll großartig nach außen getragen werden? Klingt für mich einfach in Summe wesentlich besser. Alternativ einfach den Aufsichtsrat auflösen, so macht man sich wenigstens nicht lächerlich. Der Aufsichtsrat muss sogar zu über 50% aus Leuten des Gesamtvereins SK Sturm bestehen. Was einerseits natürlich verständlich ist, andererseits kann es kein Schaden sein sich zusätzliche Expertisen dazuzuholen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
plieschn ASB-Gott Geschrieben 17. Februar 2016 Eine solche Regelung kenne ich nicht. Ist das in den Statuten verankert? Dort finde ich auch nichts, wobei in selbigen wird ein Aufsichtsrat nicht einmal erwähnt. Ich weiß nur die Regelungen für den Aufsichtsrat einer GmbH (die hier nicht zur Anwendung kommen, aber wenn man einen Aufsichtsrat nach diesem Vorbild formen möchte, dann wäre es schon gut auch die Bestimmungen zu beachten) und die sagen folgendes aus: "Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen physische, handlungsfähige Personen sein. Die Kapitalvertreter dürfen nicht Geschäftsführer der GmbH oder ihrer Tocherunternehmen, dauernde Vertreter derselben oder geschäftsführende Angestellte der GmbH sein […]" (Quelle: Kapitalgesellschaften, Univ.-Prof. Dr. Peter Mader). Ich sage dazu, dass ich kein Jurist bin, aber diese Regelungen kommen mir sehr klar vor, ich habe es auch so in einer VO gelernt. Daher: Warum nicht den Aufsichtsrat nach diesen Bestimmungen formen und diesen mit ähnlichen Pflichten und Rechten ausstatten und den Titel "Aufsichtsrat" mit einer gewissen Rechtfertigung tragen? Im Vereinsrecht gibt es meines Wissens nach keine Bestimmungen bzgl. eines Aufsichtsrates, man muss keinen haben, wenn man einen einrichtet dann kann man das machen wie man will. Man kann den Räuber Hotzenplotz auch als Mitglied desselben bestellen, mir ist nicht klar, wie dies mit modernen Strukturen in Einklang zu bringen sein soll, wie gesagt, wenn es um einen Arbeitskreis mit gesonderten Pflichten geht dann nenne ich das ganze einfach das Gremium für XY, kann aus Präsident, Vorständen, GG, FF und ja, auch dem Räuber Hotzenplotz bestehen und kann sicher seinen Sinn haben. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
herr_bert Im ASB-Olymp Geschrieben 17. Februar 2016 Eine solche Regelung kenne ich nicht. Ist das in den Statuten verankert? Dort finde ich auch nichts, wobei in selbigen wird ein Aufsichtsrat nicht einmal erwähnt. Ich weiß nur die Regelungen für den Aufsichtsrat einer GmbH (die hier nicht zur Anwendung kommen, aber wenn man einen Aufsichtsrat nach diesem Vorbild formen möchte, dann wäre es schon gut auch die Bestimmungen zu beachten) und die sagen folgendes aus: "Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen physische, handlungsfähige Personen sein. Die Kapitalvertreter dürfen nicht Geschäftsführer der GmbH oder ihrer Tocherunternehmen, dauernde Vertreter derselben oder geschäftsführende Angestellte der GmbH sein […]" (Quelle: Kapitalgesellschaften, Univ.-Prof. Dr. Peter Mader). Ich sage dazu, dass ich kein Jurist bin, aber diese Regelungen kommen mir sehr klar vor, ich habe es auch so in einer VO gelernt. Bin nicht vom Fach, aber das trifft ja alles auf unseren Aufsichtsrat auch zu, oder ? Daher: Warum nicht den Aufsichtsrat nach diesen Bestimmungen formen und diesen mit ähnlichen Pflichten und Rechten ausstatten und den Titel "Aufsichtsrat" mit einer gewissen Rechtfertigung tragen? Im Vereinsrecht gibt es meines Wissens nach keine Bestimmungen bzgl. eines Aufsichtsrates, man muss keinen haben, wenn man einen einrichtet dann kann man das machen wie man will. Man kann den Räuber Hotzenplotz auch als Mitglied desselben bestellen, mir ist nicht klar, wie dies mit modernen Strukturen in Einklang zu bringen sein soll, wie gesagt, wenn es um einen Arbeitskreis mit gesonderten Pflichten geht dann nenne ich das ganze einfach das Gremium für XY, kann aus Präsident, Vorständen, GG, FF und ja, auch dem Räuber Hotzenplotz bestehen und kann sicher seinen Sinn haben. Aber ohne Personen aus dem Vorstand kannst du fast keinen Aufsichtsrat einer ausgegliederten GmbH bilden. Mir fällt, zumindest auf die Schnelle, kein Verein ein, bei dem der Aufsichtsrat der ausgegliederten Gmbh, AG oder KGaA nicht zu einem Teil aus Vereinsvorständen besteht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
plieschn ASB-Gott Geschrieben 17. Februar 2016 Ich habe das nur fett geschrieben, weil es im Original so war, war nicht sehr schlau, sorry, es ging mir um den Teil der Doppelfunktion. Die Situation, die du beschreibst ist ja auch legitim, dass der Aufsichtsrat einer Tochtergesellschaft aus Mitgliedern des Vorstandes der Muttergesellschaft (zum Teil oder gesamt) bestehen, nicht aber umgekehrt oder Doppelfunktionen innerhalb einer Ebene. Ein Jurist möge mich verbessern, falls ich das falsch in Erinnerung habe. Das Ornigramm bei Sturm liest sich aber so, dass Vorstand und Aufsichtsrat auf derselben Ebene nahezu deckungsgleich sind, wie gesagt, im Vereinsrecht kein Problem, aber für mich zumindest kein Mehrwert durch die Installation eines Aufsichtsrates. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexR V.I.P. Geschrieben 17. Februar 2016 Eine solche Regelung kenne ich nicht. Ist das in den Statuten verankert? Dort finde ich auch nichts, wobei in selbigen wird ein Aufsichtsrat nicht einmal erwähnt. ist das nicht eher ein fall für den gesellschaftervertrag? (achtung, ich rede jetzt einfach irgendetwas daher...manchmal liege ich auch damit richtig) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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