Fanszene Hütteldorf


Dexta

Recommended Posts

V.I.P.
DerOnkel schrieb vor 1 Minute:

Gut, dann zahl ich ab sofort keine Spendenbeiträge mehr der Wr. Polizei! Strafen auch nimma, werd eh nur gstraft weil ich Rapidler bin! Ich hoffe es schließen sich viele an! 

Wahnsinn, wie du dich immer angegriffen fühlst, wenn man die Pozilei oder FPÖ kritisiert. Man könnte glauben, du wärst tiefblau und Kiwara noch dazu. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

TFC
Silva schrieb vor 4 Minuten:

Mal nur rein theoretisch, ohne jetzt als Austria-Angriff zu sehen: Hättest du es damals beim Koch-Derby für richtig empfunden, wenn man nach dem Match alle Personen, die auf der Ost damals waren noch stundenlang im Sektor lässt und über mehrere Stunden die Identitäten aller feststellt?

über die kollektivstrafen brauchen wir nicht diskutieren, da bin ich eh voll bei euch! 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Superstar
steirerbua schrieb vor 10 Stunden:

Sorry aber hör endlich auf das zu verharmlosen. Ja klar sterben auf österreichs straßen täglich menschen auch ohne zutun von vollidioten nur das heist noch lange nicht das man diese Irren nicht aus dem verkehr ziehen sollte. Und sorry wennst etwas auf die autobahn wirfst bist entweder irre oder ein soziopath. Beides is nicht erstrebenswert.

 

Du redest von irren schneeballwerfern und selber schie7t du jemanden mit der gaspistole ins gesicht:fuckthat:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
sulza schrieb vor 1 Minute:

Wahnsinn, wie du dich immer angegriffen fühlst, wenn man die Pozilei oder FPÖ kritisiert. Man könnte glauben, du wärst tiefblau und Kiwara noch dazu. 

Eines von beidem muss zutreffen. Anders kann man das nicht erklären.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Posting-Maschine

Hier der §118 StPO, auf den sich die Polizei beruft:

Zitat

(1) Identitätsfeststellung ist zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen angenommen werden kann, dass eine Person an einer Straftat beteiligt ist, über die Umstände der Begehung Auskunft geben kann oder Spuren hinterlassen hat, die der Aufklärung dienen könnten.

(2) Die Kriminalpolizei ist ermächtigt, zur Identitätsfeststellung die Namen einer Person, ihr Geschlecht, ihr Geburtsdatum, ihren Geburtsort, ihren Beruf und ihre Wohnanschrift zu ermitteln. Die Kriminalpolizei ist auch ermächtigt, die Größe einer Person festzustellen, sie zu fotografieren, ihre Stimme aufzunehmen und ihre Papillarlinienabdrücke abzunehmen, soweit dies zur Identitätsfeststellung erforderlich ist.

(3) Jedermann ist verpflichtet, auf eine den Umständen nach angemessene Weise an der Feststellung seiner Identität mitzuwirken; die Kriminalpolizei hat ihm auf Aufforderung mitzuteilen, aus welchem Anlass diese Feststellung erfolgt.

(4) Wenn die Person an der Identitätsfeststellung nicht mitwirkt oder ihre Identität aus anderen Gründen nicht sogleich festgestellt werden kann, ist die Kriminalpolizei berechtigt, zur Feststellung der Identität eine Durchsuchung der Person nach§ 117 Z 3 lit. a von sich aus durchzuführen.

In Abs 1 sind die Gründe genannt, die eine Identitätsfestellung rechtfertigen. MMn trifft auf das auf den Großteil der Anwesenden nicht zu. Wissen die Juristen hier genauer, wie weit das in der Praxis ausgelegt wird?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

auf allen Positionen einsetzbar
sulza schrieb vor 4 Minuten:

Diese Aussendung ist ein politischer Angriff auf unseren Verein. Spätestens damit sollten der gesamten Rapid-Familie klar sein, dass diese Vereinigung von keinem Rapidler unterstützt werden darf.

Mach uns bitte hier nicht zum "Opfer".
Diese Aussendung ist ein Angriff der FPÖ auf die SPÖ. Fast alle Fraktionen versuchen derzeit, daraus politisches Kapital zu schlagen. Auch der ORF hatte zunächst einmal seinen moralinsauren Reflex und hat uns mit fake news herunter zu machen versucht, bis man schön langsam drauf kam, dass es hier auch gegen ein "blaues" Ministerium zu schlagen gilt.
Wir sollten uns nicht in diesen dämlichen Sumpf ziehen lassen. Unsere eigenen Probleme mit der Sache sind groß genug.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

nrjessep schrieb vor 2 Minuten:

Gar nicht.

 

Bevor hier groß pseudojuristische Weisheiten verbreitet werden, wäre es doch nicht zu viel verlangt, sich wenigstens grundsätzlich mal mit dem Instanzenzug bei Beschwerden gegen Polizeimaßnahmen udgl. auseinanderzusetzen.

OGH, EGMR, EuGH, da wird mit Begriffen herumgeworfen, die im vorliegenden Fall vorerst keinerlei Relevanz haben. 

 

Kurz zur Möglichkeit der Rückerstattung des Ticketpreises: das geht sowieso nur über den Umweg einer Amtshaftungsklage, und um das erwirken zu können, muss bewiesen werden, dass Organe rechtswidrig gehandelt haben. Das ist also von Abklärung der Vorfrage der Rechtswidrigkeit abhängig, ob ich da überhaupt Chancen habe. Wenn schon im Rahmen des Beschwerdeverfahrens vor einem Verwaltungsgericht diese nicht festgestellt wird, wird beim Zivilgericht der Anspruch auf Schadensersatz wohl nicht glaubhaft gemacht werden können.

Der Ticketpreis wär ja eh wesentlich uninteressanter als andere zivilrechtliche Ansprüche. Dass die Maßnahmenbeschwerde was völlig anderes ist, ist eh klar.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

My rule is never to look at anything on the Internet.
HwG schrieb Gerade eben:

über die kollektivstrafen brauchen wir nicht diskutieren, da bin ich eh voll bei euch! 

Warum werden dann immer die paar einzelnen Idioten erwähnt, wenn es um die Einkesselung geht? Nein, das Problem ist nicht, dass die Polizei versucht diese Leute zu identifizieren und anzuzeigen, das Problem ist, wie sie das gemacht haben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
AC58 schrieb vor 1 Minute:

Diese Aussendung ist ein Angriff der FPÖ auf die SPÖ.

Nur steht da Rapid und nicht SPÖ und Krammer ist der ÖVP zuzurechnen. Die wittern einfach eine Chance auf weitere Stimmen, wenn man jetzt den verhassten Fußball und Rapid verteufelt. Das sind Zündler erster Güte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

My rule is never to look at anything on the Internet.
Turbotraktor schrieb vor 2 Minuten:

In Abs 1 sind die Gründe genannt, die eine Identitätsfestellung rechtfertigen. MMn trifft auf das auf den Großteil der Anwesenden nicht zu. Wissen die Juristen hier genauer, wie weit das in der Praxis ausgelegt wird?

Würde mich auch interessieren. Wenn die Anwesenheit in einer Masse, in der man selbst als eine große Person kaum mehr als ein paar Meter um sich herum irgendjemanden erkennen kann, reicht, dann müsste man damit ja theoretisch bei jeder Menschenansammlung jede Person zu einer Identitätsfeststellung verpflichten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Tribünenzierde
Turbotraktor schrieb vor 14 Minuten:

Hier der §118 StPO, auf den sich die Polizei beruft:

In Abs 1 sind die Gründe genannt, die eine Identitätsfestellung rechtfertigen. MMn trifft auf das auf den Großteil der Anwesenden nicht zu. Wissen die Juristen hier genauer, wie weit das in der Praxis ausgelegt wird?

Darf naturgemäß weit ausgelegt werden, da ich ja damit auch das Recht habe, mögliche Zeugen zu identifizieren... das ist im ggst. Fall sicher eine zunächst legitime Argumentation. Ein Grundsatz des strafprozessualen Ermittlungsverfahren ist jedoch immer die Verhältnismäßigkeit, das heißt, inwieweit der Rechtseingriff in die Grundrechte von Menschen im ausgewogenen Verhältnis zum gewünschten Ermittlungserfolg steht.

Das ist die eigentliche Frage hier, und nicht, ob die Polizei z.b. grundsätzlich die Identität in einer bestimmten Situation feststellen darf. Wer der Meinung ist, hier Rechtsbelehrungen zu grundsätzlicher Rechtswidrigkeit herbeifantasieren zu können, tut sich keinen Gefallen. Die Einsatzleiter der Polizei sind jedenfalls so rechtssicher, das ihnen derart offensichtliche Rechtsverletzungen nicht passieren.

Es wurde die Verhältnismäßigkeit von Seiten der Polizei als gegeben angenommen, und wer meint, 7 Stunden jemanden anzuhalten, nur um in möglicherweise als Zeuge befragen zu können, sei nicht verhältnismäßig, der hat die Möglichkeit einer Beschwerde. Das ist hier der Streitpunkt.

bearbeitet von nrjessep
Grammatikalische Verbesserung

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Surft nur im ASB
cordoba78 schrieb vor 13 Minuten:

wtf?!

FPÖ: Rapid-Fans "versteckten sich hinter Frauen und Kindern"

https://derstandard.at/2000094240633/FPOe-Rapid-Fans-versteckten-sich-hinter-Frauen-und-Kindern

Na wo ist denn jetzt der Super Rapidler Strache? Warum meldet er sich nicht zu Wort wenn es um "seinen" Verein geht? Und Peschek sitzt noch mit Hofer im Hubschrauber im Weststadion letzte Woche :facepalm:

Da werden Leute stundenlang bei Minusgraden ohne Versorgung festgehalten und die trauen sich ernsthaft noch von Verhältnismäßigkeit zu sprechen :kotz:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Legende
HwG schrieb vor 1 Stunde:

ob ich eine dose oder einen schneeball auf die windschutzscheibe krieg, wenn ich mit 90kmh unter dem verteilerkreis fahre ist - mit verlaub - egal. beides sau gefährlich! zum glück is nix passiert... einige wenige haben da ihr hirn wirklich zu hause gelassen!

Nein, ist natürlich nicht egal. Im blödesten Fall ist es nur dann egal, wenn beides den identen Schockmoment auslöst und beides in einem Unfall endet. Wesentlich wahrscheinlicher ist es aber, dass die Dose oder ein Böller erheblich mehr Schaden anrichtet. Eine halbvolle Dose lässt wohl eher wenig von der Windschutzscheibe übrig. Einen Schneeball, der den selben Effekt haben soll, musst du erst einmal eine Minute lang bearbeiten, bis das eventuell möglich ist. 

Du verstrickst mich aber hier ins Detail, was ich eigentlich vermeiden wollte. Denn natürlich sind auch die Schneefälle fetzendeppad. Es ging mir aber nur rein darum, wie das von der Polizei sprachlich dann ausgenutzt wird. Und ob die Polizei unter Umständen deshalb bewusst heruntergerenderte Videos online stellt und keine in Originalqualität. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online