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Leistungsträger
rapidwien21 schrieb vor 7 Stunden:

Dann notiere das Kennzeichen und zeige ihn an. Wird es dir nicht wert sein. Man ist verpflichtet sein Fahrzeug schnee- und eisfrei zu machen.

Da hat Du natürlich recht.Das Fahrzeug muss schnee & eisfrei sein.und trotzdem kann es passieren das von nen Fahrzeug Schnee abfällt und auf Deins oder Meins fliegt.Du oder Ich würden in son nen fall das Kennzeichen notieren und anzeigen wenn etwas am Wagen kaputt ist etc...!! Das wäre es Mir zumindest wert....Allerdings was machen Du oder Ich wenn wir das Kennzeichen nicht notieren können??? Rufen wir die Polizei erzählen wie es passiert ist  und das es zb. ein dunkler VW war..Was wird dann passieren?? Wird die Autobahn daraufhin komplett gesperrt und keiner darf mehr weiterfahren bis der Wagen gefunden und die Anzeige erledigt ist??

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J.E schrieb vor 2 Stunden:
steirerbua schrieb vor 2 Stunden:
Lol der war gut. Lass mich raten du warst noch nie vor gericht richtig?

(is net bös gemeint "im grunde ja extrem positiv das du noch nie vor gericht warst aber gaub mir solltest einmal vor gericht stehen wirst du sehr schnell herausfinden das grundsätzliches wie recht oder prinzipien dort absolut NULL bedeutung haben.

Ich kann dir noch eine geschichte erzählen (auch schon 15 jahre her) Ich schoß (war wirklich ein versehen) jemanden mitten in einem lokal mit einer gaspistole ins gesicht (eigentlich wollte ich ihn nur bedrohen). War rein meine Schuld (wenn auch nicht gewollt) resultat ER wäre in den knast gegangen wenn ich nicht vor gericht darauf verzichtet hätte.

Laut gericht handelte ich in berechtigter notwehr (und das war es auf keinen fall wenn ich ehrlich bin) da ich das glück hatte das ich eine (absolut nicht ernst gemeinte todesdrohung geschrieben im vollsuff) von ihm auf meinem handy hatte.

 
 

so stimmt das sicher nicht. Notwehr ist es sicher nicht auf eine schriftliche Drohung, wenn sonst kein Gefahrenpotential da ist wie akute Bedrohung mit einer Waffe

Sicher is es offiziell notwehr (in meinem fall wars nur keine weil ich wusste das die drohung nicht ernst gemeint war und ich an der eskalation definitiv nicht unschuldig war. "hab ihn genauso provoziert im lokal nur halt net schriftlich :)

Aber wenn dir offiziel wer eine nachricht schickt in der steht ich bring dich um ist es definitiv notwehr wennst dich beim nächsten zufälligen zusammen treffen mit allen mitteln verteidigst. Schießlich hat dein gegnüber angekündigt dich zu ermorden wenn er dich trifft.

 

bearbeitet von steirerbua

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Surft nur im ASB
Stromberg schrieb vor 5 Minuten:

Da hat Du natürlich recht.Das Fahrzeug muss schnee & eisfrei sein.und trotzdem kann es passieren das von nen Fahrzeug Schnee abfällt und auf Deins oder Meins fliegt.Du oder Ich würden in son nen fall das Kennzeichen notieren und anzeigen wenn etwas am Wagen kaputt ist etc...!! Das wäre es Mir zumindest wert....Allerdings was machen Du oder Ich wenn wir das Kennzeichen nicht notieren können??? Rufen wir die Polizei erzählen wie es passiert ist  und das es zb. ein dunkler VW war..Was wird dann passieren?? Wird die Autobahn daraufhin komplett gesperrt und keiner darf mehr weiterfahren bis der Wagen gefunden und die Anzeige erledigt ist??

Fahrlässig vs. Vorsätzlich und wenn dich eine Streife mit nicht schneebefreitem Auto erwischt wird ebenfalls sofort amtsgehandelt, so wie gestern.

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Leistungsträger
marmux schrieb vor 1 Minute:

Fahrlässig vs. Vorsätzlich und wenn dich eine Streife mit nicht schneebefreitem Auto erwischt wird ebenfalls sofort amtsgehandelt, so wie gestern.

Danke, dann hab ich es eh richtig verstanden!!

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marmux schrieb vor 3 Minuten:

Fahrlässig vs. Vorsätzlich und wenn dich eine Streife mit nicht schneebefreitem Auto erwischt wird ebenfalls sofort amtsgehandelt, so wie gestern.

Wennst einen blumetopf im 10 stock auf die fensterbank stellst und der wind ihn runter bläst is es fahrlässig.

Wennst mit deiner freundin streitest und sie den blumentop  nach dir wirft und dich verfehlt und das fenster offen ist is es auch fahrlässlig (und zeit für eine neue freundin ;) ). Wennst den blumentopf nimmst und vom fensterbankl wirfst is es vorsätzlich.

 

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Leistungsträger
Silva schrieb vor 6 Stunden:

Dass die werfenden Spezialisten alleine aufgrund der Positionierung am Rand im mittleren Teil wohl kaum der aktiven Fanszene zuzuordnen sind, sollte wohl eigentlich klar sein. Die steht üblicherweise ganz vorne.

vorallem bin ich mir ziemlich sicher das "richtig aktiveszene" gar nicht beim Marsch dabei waren..

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Surft nur im ASB
steirerbua schrieb vor 1 Minute:

Wennst einen blumetopf im 10 stock auf die fensterbank stellst und der wind ihn runter bläst is es fahrlässig.

Wennst mit deiner freundin streitest und sie den blumentop  nach dir wirft und dich verfehlt und das fenster offen ist is es auch fahrlässlig (und zeit für eine neue freundin ;) ). Wennst den blumentopf nimmst und vom fensterbankl wirfst is es vorsätzlich.

 

Ja, nein, eh klar. Ich wollte nur sen Unterschied zwischen Schneeballwurf (vorsätzlich) und dem Schnee vom Vorderfahrzeug (fahrlässig) aufzeigen.

Übrigens, wenn ich den Blumentopf an am Fensterbrett an Stessa geb, ist das natürlich Vorsatz...wenn der aber dann unten wen trifft, den ich nicht gesehen hab, ists fahrlässig :davinci: OT Ende.

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Tribünenzierde

Bezüglich Anspruch auf Löschung aus dem Register nach Feststellung der Daten:

https://www.polizei.gv.at/wien/files_wien/datenschutz/pdf/LPD_EDE.pdf

Zitat

"Erkennungsdienstliche Daten, die gemäß § 65 oder § 67 ermittelt wurden" [...] löschen [...] wenn seit der letzten erkennungsdienstlichen Behandlung fünf Jahre verstrichen sind"

Der verwiesene Paragraph aus dem SPG ist so superschwammig dass sich das leicht ausgeht:

Zitat

Die Sicherheitsbehörden sind ermächtigt, im Zusammenhang mit der Klärung der Umstände einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten vorsätzlichen Handlung Menschen erkennungsdienstlich zu behandeln, wenn diese nicht im Verdacht stehen, diese Handlung begangen zu haben, aber Gelegenheit hatten, Spuren zu hinterlassen, soweit dies zur Auswertung vorhandener Spuren notwendig ist.

Nachtrag:

Antrag auf Löschung aus dem Register nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens nach SPG §73/1/4 sehr wohl möglich:

Zitat

wenn gegen den Betroffenen kein Verdacht mehr besteht, die mit gerichtlicher Strafe bedrohte vorsätzliche Handlung begangen zu haben, es sei denn, weiteres Verarbeiten wäre deshalb erforderlich, weil auf Grund konkreter Umstände zu befürchten ist, der Betroffene werde gefährliche Angriffe begehen;

 

 

bearbeitet von Mikeeee

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Mikeeee schrieb vor 2 Minuten:

Bezüglich Anspruch auf Löschung aus dem Register nach Feststellung der Daten:

https://www.polizei.gv.at/wien/files_wien/datenschutz/pdf/LPD_EDE.pdf

Der verwiesene Paragraph aus dem SPG ist so superschwammig dass sich das leicht durchgeht:

 

Tja mann wirds nie erfahren (leider) bei mir in der firma wurden auch einmal fingerabdrücke genommen. Es wurde eingebrochen und es wurden auch fingerabdrücke am tresor gefunden. Offiziell wurden die genommen um die unschuldigen mitarbeiter sofort von den ermittlungen auszuschließen (klar konntest es verweigern nur wirst dann da halt nicht mehr lange da arbeiten + die polizei wird dir im nacken sitzen und fragen warum du das verweigerst wennst nix zu verbergen hast).

Uns wurde auch garantiert das die sofort nach dem abgleich gelöscht werden...

Nur obs stimmt weis natürlich niemand. Kann gut sein das die immer noch in einer datenbank herum geistern...

Wir werdens nie erfahren.

 

 

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Im ASB-Olymp
steirerbua schrieb vor 34 Minuten:

Ja weil in normalen zivil prozessen der kläger kein intersse hat das ewig in die länge zu ziehen.

Dem staat is es wurscht was es kostet oder wie lange es dauer.

Darfts beim bezirksgericht anfangen und wenn der staat (auch wennst jedes mal recht bekommst) berufung einlegt heist es bezirksgericht-landesgericht-oberlandesgerich-oberster gerichtshof- Eu gerichtshof

Dann bist durch und der staat österreich muß dir zb das geld für die karte für das spiel erstatten.

das bekommst dann natürlich auch. Also du brauchst nur 5 instanzen um an deine 30-50 euro zu kommen

 

Da es für viele hier relevant sein oder werden könnte, möchte ich deinen Blödsinn nicht so stehen lassen. Eine Maßnahmenbeschwerde beim Verwaltungsgericht Wien kostet € 30,-, im Falle einer Niederlage kann noch ein Aufwandersatz für die obsiegende Partei dazukommen.

Wenn du Recht bekommst und die Maßnahme für rechtswidrig erklärt wird, hat die Behörde (hier die LPD Wien) nur noch die Möglichkeit, Rechtsmittel an den Verfassungsgerichtshof und/oder den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Den Weg, den du beschreibst (und im Übrigen in dieser Form in keinem Fall eintreten kann) stellt den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten dar und ist eine ganz andere Baustelle.

Verfahren in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (also wie im Falle einer Maßnahmenbeschwerde) sind in Österreich wesentlich günstiger als Verfahren in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das Geld für die Derbykarte könnte man allenfalls durch eine Amtshaftungsklage zurückbekommen, die man aber - aus Kostengründen - vernünftigerweise erst nach der Maßnahmenbeschwerde erheben wird. Mit dieser Vorgehensweise ist das Kostenrisiko (abgesehen von möglichen zusätzlichen Anwaltskosten) sehr gering.

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ASB-Legende
marmux schrieb vor einer Stunde:

Bis zur Klärung der gegenständlichen Straftat(en), denke ich.

Und wenn das nicht passiert, marschiert halt die Spezialeinheit ein, wie wir seit dem BVT Skandal wissen. 

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Wo is mei Kettn?
marmux schrieb vor einer Stunde:

Das ist schon ein wenig tendenziell, wenn du den Massenmarsch zu einem Wiener Deby mit dem Sylvesterpfad oder Konzertbesuch vergleichst.

Wie genau hätte denn die Polizei reagieren sollen, nachdem die Schneebälle auf die Tangente geworfen wurden? 

Sicherer als auf der Tangente zur selben Zeit wars jedenfalls....

Tendenziös: Denkst du, wenn am Silvesterpfad ein Besucher oder auf einem Konzert in der Menge z.B. niedergestochen wird, werden tausende Menschen unter vergleichbaren Umständen eingekesselt und deren Identitäten festgestellt? Und denkst du, das passiert unter dem Motto "mitgegangen, mitgefangen"?

Schneebälle: Meinst du nicht, dass die Auswertung von Videomaterial (welches es lt. Polizei ja in Massen gibt) verhältnismäßiger gewesen wäre? Ich sehe mindestens 3 Würfe auf dem Video, dem gegenüber steht eine Anzeige. Und selbst bei der weiß man nicht, ob sie einen Werfer betrifft.

Sicherheit auf der Tangente: Das ist billige Polemik, und sonst nichts. Wenn es tatsächlich um Sicherheit ginge, hätte man nicht über 1000 (eintausend!) Menschen exakt entlang dieses Tangentenabschnitts für viele Stunden ausharren lassen.

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narf schrieb vor 15 Minuten:

Tendenziös: Denkst du, wenn am Silvesterpfad ein Besucher oder auf einem Konzert in der Menge z.B. niedergestochen wird, werden tausende Menschen unter vergleichbaren Umständen eingekesselt und deren Identitäten festgestellt? Und denkst du, das passiert unter dem Motto "mitgegangen, mitgefangen"?

Schneebälle: Meinst du nicht, dass die Auswertung von Videomaterial (welches es lt. Polizei ja in Massen gibt) verhältnismäßiger gewesen wäre? Ich sehe mindestens 3 Würfe auf dem Video, dem gegenüber steht eine Anzeige. Und selbst bei der weiß man nicht, ob sie einen Werfer betrifft.

Sicherheit auf der Tangente: Das ist billige Polemik, und sonst nichts. Wenn es tatsächlich um Sicherheit ginge, hätte man nicht über 1000 (eintausend!) Menschen exakt entlang dieses Tangentenabschnitts für viele Stunden ausharren lassen.

Najo aber irgendwo muß man die grenze ziehen. Was lass ich (als staat) durchgehen und was nicht.

in dem fall habens eine extreme (meiner meinung nach auch übertriebene) grenze gezogen aber die frage bleibt immer die gleiche, wann schreite ich ein. bei schneebällen? böllern ?oder warte ich bis vielleicht ein unfall passiert?

Net fallsch verstehen hätte man sicher besser lösen können. Aber die wahnsinnigen die vielleicht auch nur aus hirnmangel sich nix dabei gedacht haben sachen auf eine befahrene autobahn zu werfen gehören schon ausgeforscht und bestraft. Und wenns nur darum geht das die mal kapieren wie gefährlich diese ihrer meinung nach absolut harmlose aktion wirklich war.

sorry aber einen schneeball auf ein auto bei tempo 130 zu werfen ist in meinen augen komplett Irre. Und ich bin sicher so denken die meisten. Und die paar die nicht so denken und das dann auch noch machen gehören wirklich zum schutz der allgemeinheit aus dem verkehr gezogen

 

 

bearbeitet von steirerbua

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