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Bella gerant alii - tu felix austria nube

wenn es ein eingetragener verein ist, also dem verinsgesetz entspricht, dann schon.

Soweit ich weiß gibt es sowas wie den "eV" in Österreich nicht.

Zur "Rechtsperson" wird mWn. ein Verein in Österreich erst durch den positiven Abschluss eines vereinsbehördlichen Verfahrens.

Der "einfache" Eintrag in das Österr. Vereinsregister reicht mWn. dazu nicht aus (Edit: wobei ich allerdings nicht weiss ob man vor der Prüfung überhaupt eine ZVR-Zahl erhält...)

Und soweit mir bekannt ist sind die Ultras weder im Vereinsregister (führen keine ZVR-Zahl an) noch wurde jemals ein vereinsbehördlichen Verfahren positiv abgeschlossen ?!

(Auch bei der Online-Abfrage unter http://zvr.bmi.gv.at/Start hätte ich nix gefunden)

bearbeitet von SCR-GW

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Captain oh Captain

Nein natürlich nicht, aber heutzutage gibts e schon für jeden shice eine online petition z.b.

Klar gibt es das. Aber dann? Jeder der diese online Petition aus diversen Gründen nicht unterschreibt (hat kein Internet, kriegt gar nicht mit dass es die gibt, interessiert sich nur für Spiele und bekommt das rundherum außerhalb von Spieltagen nicht mit, etc. etc.) fällt in die Kategorie "sein Abo kostet jetzt mehr"?

Im Endeffekt will ich dir nur zeigen/sagen, dass diese Pauschalverurteilung halt keinen Sinn hätte.

Warum soll ein Abobesitzer der mit der Fanszene nix am Hut hat zur Rechenschaft gezogen werden?

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Wahnsinniger Poster

Soweit ich weiß gibt es sowas wie den "eV" in Österreich nicht.

Zur "Rechtsperson" wird mWn. ein Verein in Österreich erst durch den positiven Abschluss eines vereinsbehördlichen Verfahrens.

Der "einfache" Eintrag in das Österr. Vereinsregister reicht mWn. dazu nicht aus (Edit: wobei ich allerdings nicht weiss ob man vor der Prüfung überhaupt eine ZVR-Zahl erhält...)

Und soweit mir bekannt ist sind die Ultras weder im Vereinsregister (führen keine ZVR-Zahl an) noch wurde jemals ein vereinsbehördlichen Verfahren positiv abgeschlossen ?!

(Auch bei der Online-Abfrage unter http://zvr.bmi.gv.at/Start hätte ich nix gefunden)

Ich les bei eurer Diskussion gerade wertfrei mit und für mich hat sich dadurch eine neue Frage ergeben...

Es gibt doch vom Verein Voraussetzungen, die Erfüllt werden müssen um als Fanklub anerkannt zu sein...

Obmann, Stellvertreter, mind. 10Mitglieder, etc. ...

Sind das nicht schon Voraussetzungen, die einen Fanklub zu einem Verein machen?

Weshalb müssen Fanklubs das dann machen?

bearbeitet von GrüneJacke

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Im ASB-Olymp

Soweit ich weiß gibt es sowas wie den "eV" in Österreich nicht.

Zur "Rechtsperson" wird mWn. ein Verein in Österreich erst durch den positiven Abschluss eines vereinsbehördlichen Verfahrens.

Der "einfache" Eintrag in das Österr. Vereinsregister reicht mWn. dazu nicht aus (Edit: wobei ich allerdings nicht weiss ob man vor der Prüfung überhaupt eine ZVR-Zahl erhält...)

Und soweit mir bekannt ist sind die Ultras weder im Vereinsregister (führen keine ZVR-Zahl an) noch wurde jemals ein vereinsbehördlichen Verfahren positiv abgeschlossen ?!

(Auch bei der Online-Abfrage unter http://zvr.bmi.gv.at/Start hätte ich nix gefunden)

meinte damit die Anmeldung bei der vereinsbehörde.

dann sind sie eben nicht ein verein nach dem vereinsgesetz. interessant wie das dann mit mitgliedsbeiträgen und generell buchhaltärischen geregelt ist...

bearbeitet von dahasi

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ASB-Messias

dann sind die Voraussetzungen für Fanklubs des SK Rapid und für eingetragene Vereine halt in bestimmten Punkten ähnlich, no und? deshalb braucht trotzdem ein SCR-Fanklub nicht zwangsläufig gleichzeitig eingetragener Verein nach dem Vereinsgesetz sein.

Rapid will halt zB. einen Ansprechpartner haben, dem man auch was zustellen kann etc., nach dem Vereinsgesetz und/oder gemäß § 9 VStG haftet der Obmann deswegen nicht, auch (natürlich) nicht Rapid gegenüber!

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Im ASB-Olymp

dann sind die Voraussetzungen für Fanklubs des SK Rapid und für eingetragene Vereine halt in bestimmten Punkten ähnlich, no und? deshalb braucht trotzdem ein SCR-Fanklub nicht zwangsläufig gleichzeitig eingetragener Verein nach dem Vereinsgesetz sein.

Rapid will halt zB. einen Ansprechpartner haben, dem man auch was zustellen kann etc., nach dem Vereinsgesetz und/oder gemäß § 9 VStG haftet der Obmann deswegen nicht, auch (natürlich) nicht Rapid gegenüber!

??? mir geht es nicht um die restliche diskussion. die ist mir herzlich egal. mir ging es nur um die eine aussage von SCR-GW und dann um die grundsätzlichen rechtlichen folgen und wie das, wenn man eben kein verein nach vereinsgesetz ist, gehandhabt wird. einfach weil es mich interessiert (ja sowas gibt es auch).

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Ergänzungsspieler

Soweit ich weiß gibt es sowas wie den "eV" in Österreich nicht.

Zur "Rechtsperson" wird mWn. ein Verein in Österreich erst durch den positiven Abschluss eines vereinsbehördlichen Verfahrens.

Der "einfache" Eintrag in das Österr. Vereinsregister reicht mWn. dazu nicht aus (Edit: wobei ich allerdings nicht weiss ob man vor der Prüfung überhaupt eine ZVR-Zahl erhält...)

Und soweit mir bekannt ist sind die Ultras weder im Vereinsregister (führen keine ZVR-Zahl an) noch wurde jemals ein vereinsbehördlichen Verfahren positiv abgeschlossen ?!

(Auch bei der Online-Abfrage unter http://zvr.bmi.gv.at/Start hätte ich nix gefunden)

Wäre aber wirklich interessant wie das gehandhabt wird von den Ultras zum Beispiel zwecks Fanartikel Verkauf und so

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V.I.P.

Wäre aber wirklich interessant wie das gehandhabt wird von den Ultras zum Beispiel zwecks Fanartikel Verkauf und so

Logisch denken würde schon ausreichen

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Ergänzungsspieler

Logisch denken würde schon ausreichen

Buchhaltungstechnisch hab ich gemeint, aber bitte erkläre mir das kurz logisch, dass entzieht sich meiner momentanen Kenntnis

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Bella gerant alii - tu felix austria nube

mehr als ein LOL fällt mir zu der scheisse hier nicht mehr ein.

und ich bin wohl der letzte hier der die szene verteidigt. :lol:

Jein, bin da schon bei dahasi, der rechtliche Aspekt ist schon nicht uninteressant.

Gerade weil ja oft gefordert wird Kosten diesem oder jenem Fanklub zu verrechnen etc..

Ich les bei eurer Diskussion gerade wertfrei mit und für mich hat sich dadurch eine neue Frage ergeben...

Es gibt doch vom Verein Voraussetzungen, die Erfüllt werden müssen um als Fanklub anerkannt zu sein...

Obmann, Stellvertreter, mind. 10Mitglieder, etc. ...

Sind das nicht schon Voraussetzungen, die einen Fanklub zu einem Verein machen?

Weshalb müssen Fanklubs das dann machen?

Es gibt vom Verein "Richtlinien" um einen Fanklub gründen zu können: http://www.skrapid.at/de/startseite/fans/fanbetreuung/fanklub-gruenden/

Dies aber einfach deshalb damit da nicht jeder einfach seinen "2-Personen" Fanklub als "offiziell" markiert.

Und den Obmann & Stellvertreter braucht Rapid deshalb um genau diese z.B. zu den Fanklubtreffen etc.. einzuladen.

Edit: Hat aber "HeldDerArbeit" eh schon beantwortet wie ich gerade sehe.

Offtopic: Um einen Verein (als Rechtsperson) gem. Vereinsgesetzes zu gründen braucht es schon ein bissl mehr: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Vereinswesen/anleitung/start.aspx

interessant wie das dann mit mitgliedsbeiträgen und generell buchhaltärischen geregelt ist...

Buchhaltungstechnisch hab ich gemeint, aber bitte erkläre mir das kurz logisch, dass entzieht sich meiner momentanen Kenntnis

Nix für ungut, aber für solche Details ab besten direkt bei dem jeweiligen Fanklub nachfragen, das gehört eher nicht mehr ins ASB. bearbeitet von SCR-GW

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SCR1899

Wie viel hat das jetzt gekostet? nur 20.000 EUR?

Hmm, beim nächsten Spiel gegen Valencia sollten wir ein viel größeres Transparent präsentieren.

Vor allem, wenn wir es 90 Minuten hängen lassen, müssen wir uns auch den Scheißkick nicht ansehen :)

:popcorn:

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Ergänzungsspieler

Nix für ungut, aber für solche Details ab besten direkt bei dem jeweiligen Fanklub nachfragen, das gehört eher nicht mehr ins ASB.

Kein Ding! hätte mich nur interessiert weil eben anscheinend keine Registrierung als Verein besteht und das aber eine praktikable Lösung wäre die Einnahmen und Ausgaben zu managen

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