Fanszene Hütteldorf


Dexta

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Posting-Pate

@ ImmerWiederRapidWien, Drifter:

Ich hab genau gar nix verallgemeint und schmeiß auch nicht alle Rapidler in einen Topf. Das der Großteil im Stadion in Ordnung ist, glaube ich auch. Die Polizei fällt meist dann "ungut" auf, weil einige Unverbesserliche ihnen auch die Grundlage dafür geben. Es sollten sich insbesondere diese Leute hinterfragen .... Aber es ist ja immer einfach, auf die Polizei zu schimpfen, anstatt selbst richtig zu handeln.

Das auch bei der Polizei Fehler passieren, steht außer Frage. Aber würd Rapid nicht diesen schlechten Ruf in dieser Hinsicht genießen, würd wohl auch das Polizeiaufgebot wesentlich ruhiger agieren. Man erntet das, was man sät.

@ onlinehv: Ein ACAB-Transparent mag vielleicht gewaltlos sein und im weitersten Sinne ein Zeichen von freier Meinungsäußerung. Aber wo fangen wir an und wo hören wir auf? Wenn man das einfach als gegeben hinnimmt, siehts traurig aus in diesem Land. Ich würd das nicht verharmlosen, auch wenn es natürlich wesentlich Schlimmeres gibt.

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Teamspieler

Da bist Du als RA nicht ganz richtig informiert, es gibt in D sehr wohl Urteile (allerdings nicht von einem Höchstgericht), die ACAB, wie eben auch Soldaten sind Mörder als Meinungsäußerung beurteilt haben.

Bin voll bei Dir, wollte keinesfalls die Bullen verteidigen.

Bitte ganz wichtig wir reden hier von österreichischem Recht und nicht von deutscher Rechtslage. Dein Vergleich hinkt gewaltig

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ASB-Messias

Paragraf 1 Wiener Landessicherheitsgesetz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, ist soweit ich weiß aber nicht wirklich neu...und ohne jedes Landesgesetz geprüft zu haben dürfte es in allen ein Äquivalent dazu geben.

GWG

Plus ich weiß auch nicht warum einzelne krampfhaft versuchen ACAB zu rechtfertigen.

Ich zum Beispiel rechtfertige das gar nicht - allerdings kriminalisier ich das auch nicht!

Im übrigen kann man mich ruhig Bastard nennen, ohne dass ich fordern würde den Schlagstock auszupacken :)

PS: in anderen Ländern kritisieren unsere Medien, wenn die Staatsmacht gegen Leute vorgeht, die wirklich - möglicherweise zu recht - gegen grundsätzliche Vorschriften verstoßen, aber bei uns ist es opportun, gegen "Trotteln" vorzugehen, die halt die Cops als Bastards zu bezeichnen ... - also gaanz schlimm ....

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Postinho

Ich finde dieses fans vs. polizei, a.c.a.b usw. ... getue geht langsam schon zu weit. Es geht immerhin um rapid und nicht darum den hass gegen die polizei im stadion auszulassen. Wenn es dann schon ganze choreos mit a.c.a.b gibt dann frag ich mich schon was für manche leute im vordergrund steht, das spiel, rapid oder doch eher sich den altagsfrust im stadion auszulassen.

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ASB-Messias

@ onlinehv: Ein ACAB-Transparent mag vielleicht gewaltlos sein und im weitersten Sinne ein Zeichen von freier Meinungsäußerung. Aber wo fangen wir an und wo hören wir auf? Wenn man das einfach als gegeben hinnimmt, siehts traurig aus in diesem Land. Ich würd das nicht verharmlosen, auch wenn es natürlich wesentlich Schlimmeres gibt.

Danke für die klare Aussage: Du sagst es: Freie Meinungsäußerung! Und wenn das nicht mehr möglich ist, dann gute Nacht Demokratie ... - aber es stimmt, wir sind am Weg zur "medialen Diktatur"!

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Teamspieler

Ich glaub man muss hier differenzieren:

1 die Frage ob es eine Verwaltungsübertretung ist und damit nach Verwaltungsrecht in ö strafbar.

MAn klar ja.

2 ehrenbeleidigung udgl steht immer in einer Spannung zur Meinungsfreiheit das betrifft aber eher zivil und Strafgerichtsbarkeit nicht jedoch das öffentliche Recht und Verwaltungsvorschriften. Auch hier gilt wir sind nicht die ostmark deutsche Judikatur von Amts oder Landgerichten zählt hier nicht.

3. war der Einsatz verhältnismäßig?

Ein klares nein für mich, hab ich aber eh bereits eingangs betont

Ich finde dieses fans vs. polizei, a.c.a.b usw. ... getue geht langsam schon zu weit. Es geht immerhin um rapid und nicht darum den hass gegen die polizei im stadion auszulassen. Wenn es dann schon ganze choreos mit a.c.a.b gibt dann frag ich mich schon was für manche leute im vordergrund steht, das spiel, rapid oder doch eher sich den altagsfrust im stadion auszulassen.

+1

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Amateur

Paragraf 1 Wiener Landessicherheitsgesetz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, ist soweit ich weiß aber nicht wirklich neu.

ich bin kein ra,aber:

selbst wenn ein acab-fetzen gemäß § 1 Wiener Landessicherheitsgesetz eine ordnungswidrigkeit darstellen sollte (was ich stark bezweifle, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass ein acab-fetzten unter anstandsverletzung subsumiert werden kann, da dieser in seiner botschaft zu allgemein ist [siehe post von gazadownunder bezüglich den urteilen in deutschland zu diesem thema]), rechtfertigt es noch immer nicht, dass die polizei den fetzten "beschlagnahmt". dazu fehlt einfach die gesetzliche grundlage und ich würde hier nicht nur mit verletzung der meinungsfreiheit, sondern vor allem auch mit verletzung der eigentumsfreiheit argumentieren.

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Teamspieler

Zum 100ten mal deutsche Rspr ist belanglos

Zum Thema beschlagnahme: keine Ahnung, aber Wenn es eine Ordnungswidrigkeit darstellt dann kann aus meiner Sicht auch beschlagnahmt werden wenn es nicht freiwillig abgehängt wird. Dazu möchte ich mich aber nicht festlegen.

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pour que cette année soit la bonne

Dass auf beiden Seiten Vollidioten dabei sind, dürfte inzwischen bewiesen worden sein.

Was mir aber nicht eingeht ist, dass man zwar zugibt, dass bei den Polizisten nicht alle unglaublich deppert sind, aber im gleichen Atemzug die ACAB-Aussage verharmlost bzw runterspielt. Das ist doch gegen jede Logik.

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Weltklassecoach

Zum 100ten mal deutsche Rspr ist belanglos

Zum Thema beschlagnahme: keine Ahnung, aber Wenn es eine Ordnungswidrigkeit darstellt dann kann aus meiner Sicht auch beschlagnahmt werden wenn es nicht freiwillig abgehängt wird. Dazu möchte ich mich aber nicht festlegen.

Zum wiederholten Male, deutsche Urteile haben zwar keine Rechtskraft, sind aber nicht belanglos, weil in beiden Verfassungen das Recht auf Meinungsfreiheit verankert ist.

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Teamspieler

Und deshalb wird sich der VwGH/VfGH dieser deutschen Ansicht diverser Landgerichte anschließen?

Oder deshalb hat das deutsche Urteil irgendeine bindungswirkung?

Beides ist zu verneinen, aber wenn du wirklich möchtest können wir uns gerne per pm weiter unterhalten.

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Weltklassecoach

Stimmt zwar das die dRsp keine bindende Wirkung auf Entscheidungen der österreichischen Höchstgerichte hat, aber gerade als RA solltest du wissen das sich diese sehr wohl an dem orientiert, was die deutsche Judikatur entscheidet.

Gerade in Grundsatzfragen zur Meinungsfreiheit etc.

bearbeitet von Hibenosa

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Wien nur du allein!

Und deshalb wird sich der VwGH/VfGH dieser deutschen Ansicht diverser Landgerichte anschließen?

Oder deshalb hat das deutsche Urteil irgendeine bindungswirkung?

Die Rechtsmeinung (welche GazaDownUnder und andere vertreten), dass ACAB, wenn ganz allgemein formuliert, keine Beleidigung darstellt, wird von deutschen Gerichten ebenfalls geteilt. Da es in Österreich dazu aber keine Urteile gibt, kann man also nur darüber diskutieren. Und daher ist es durchaus zulässig, Entscheidungen aus Deutschland zu so einem Fall heranzuziehen.

Aber ganz unabhängig davon, ob es jetzt eine Beleidigung ist oder nicht, hat nicht die Polizei darüber zu urteilen. Daher ist so ein Einschreiten unzulässig und sollte Konsequenzen haben, wird es aber nicht. Bei einem Polizeipräsidenten, der schamlos in die TV-Kameras lügt, ist das aber auch kein Wunder.

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Teamspieler

Stimmt zwar das die dRsp keine bindende Wirkung auf Entscheidungen der österreichischen Höchstgerichte hat, aber gerade als RA solltest du wissen das sich diese sehr wohl an dem orientiert, was die deutsche Judikatur entscheidet.

Gerade in Grundsatzfragen zur Meinungsfreiheit etc.

Wenn überhaupt orientiert sich der OGH an Entscheidungen des BGHs aber sicher nicht an einem Amts- oder Landgericht

Das sich VwGH/VfGH daran orientieren wäre mir neu.

bearbeitet von wuzzner

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