Die Konkurrenz im Fokus


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Im ASB-Tausenderklub
11mousa schrieb vor 43 Minuten:

Für eine mögliche Klage mag das stimmen. Für die Realität und Glaubwürdigkeit der Liga allerdings nicht. Solange ich Einspruch mit der Möglichkeit neue Beweismittel einzubringen einlegen kann, ist jede nicht aufschiebende Strafe eine Katastrophe. Dann müssen sie die Fristen so setzen, dass es kein entsprechendes offenes Verfahren geben kann, aber solange ein komplett offenes Verfahren vorherrscht, ist für mich das fehlen einer aufschiebenden Wirkung eine mittlere Katastrophe.

Bin ich ganz bei dir. Sowas geht nur wenn du den Protest dann auch so zeitnah behandelst, damit es keine aufschiebende Wirkung gibt. Das würde aber auch mehr Arbeit bedeuten. Einfacher geht es natürlich einfach zu sagen, im Sportrecht ist halt alles anders als im Zivilrecht. Und sollte Rapid gegen diesen Paragrafen klagen, bin ich mir ziemlich sicher, dass sie damit Erfolg haben würden, weil sie alleine für den Fall, dass der Senat es nicht schafft bis Sonntag ihren Protest zu behandeln, ihrer Rechte beraubt werden.

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Teamspieler

Meine Meinung als Nicht-Jurist: das Regelwerk des ÖFB stellt so etwas wie "Teilnahmebedingen" bereit, die den teilnehmenden Vereinen bekannt sind. Kein Verein ist gezwungen, an der Meisterschaft teilzunehmen, wenn er die Teilnahmebedingungen nicht akzeptieren möchte. 

Natürlich können Regeln auch geändert werden, wenn sich dafür Mehrheiten finden. Senatsurteile, die einem nicht gefallen, zivilgerichtlich anzufechten, ist ein feindlicher Akt gegen den Verband und gefährdet den Meisterschaftsbetrieb.  

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Im ASB-Tausenderklub
Turngras schrieb vor 19 Minuten:

Meine Meinung als Nicht-Jurist: das Regelwerk des ÖFB stellt so etwas wie "Teilnahmebedingen" bereit, die den teilnehmenden Vereinen bekannt sind. Kein Verein ist gezwungen, an der Meisterschaft teilzunehmen, wenn er die Teilnahmebedingungen nicht akzeptieren möchte. 

Natürlich können Regeln auch geändert werden, wenn sich dafür Mehrheiten finden. Senatsurteile, die einem nicht gefallen, zivilgerichtlich anzufechten, ist ein feindlicher Akt gegen den Verband und gefährdet den Meisterschaftsbetrieb.  

Diese Teilnahmebedingungen dürfen halt nicht gegen gültiges Recht verstoßen, sonst hast wieder sowas wie einen Bosman-Fall, wo du ziemlich genau weißt, dass es nur solange gut geht, bis jemand dagegen klagt.

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SINE METU
graz_fan schrieb vor 2 Minuten:

Diese Teilnahmebedingungen dürfen halt nicht gegen gültiges Recht verstoßen, sonst hast wieder sowas wie einen Bosman-Fall, wo du ziemlich genau weißt, dass es nur solange gut geht, bis jemand dagegen klagt.

Was verstößt dabei gegen gültiges Recht?

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Teamspieler
graz_fan schrieb vor 5 Minuten:

Diese Teilnahmebedingungen dürfen halt nicht gegen gültiges Recht verstoßen

Bitte erkläre uns, gegen welches gültige Recht die Verbandsregeln verstoßen. Diese Regeln sollen einen reibungslosen Ablauf der Meisterschaft gewährleisten, und sind allen Teilnehmern bekannt. Die Statuten sehen nun mal eine aufschiebende Wirkung nur bei Geldstrafen vor. 

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Stammspieler
2 hours ago, graz_fan said:

Diese Teilnahmebedingungen dürfen halt nicht gegen gültiges Recht verstoßen, sonst hast wieder sowas wie einen Bosman-Fall, wo du ziemlich genau weißt, dass es nur solange gut geht, bis jemand dagegen klagt.

Tun sie nicht, aber ich kann gerne meinen REWI-Bekannten (ehemaliger Studienkollege als ich selbst am SOWI war) nach seiner Rechtsmeinung fragen falls gewuenscht? Der drueckt sich besser im Rechtsprech aus als ich das kann.

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Im ASB-Tausenderklub
Turngras schrieb vor 2 Stunden:

Bitte erkläre uns, gegen welches gültige Recht die Verbandsregeln verstoßen. Diese Regeln sollen einen reibungslosen Ablauf der Meisterschaft gewährleisten, und sind allen Teilnehmern bekannt. Die Statuten sehen nun mal eine aufschiebende Wirkung nur bei Geldstrafen vor. 

Ich zitiere hier den Rechtsanwalt vom Kurier, der meinte so eine aufschiebende Regel gibt es im Zivilrecht nicht. Wenn du nicht davon ausgehst, dass der Fußball eine Blase mit eigenem Rechtssystem ist, so ist der Paragraf zumindest grenzwertig, wenn der beschuldigten Partei vor dem Inkrafttreten der Strafe kein Einspruch gewährt wird. Wie gesagt: Sollte der Protest vor dem Sonntag behandelt werden egal ob stattgegeben oder abgewiesen, ist alles gut. Falls nicht, wir werden sehen.

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Postet viiiel zu viel
graz_fan schrieb vor 3 Stunden:

Ich zitiere hier den Rechtsanwalt vom Kurier, der meinte so eine aufschiebende Regel gibt es im Zivilrecht nicht. Wenn du nicht davon ausgehst, dass der Fußball eine Blase mit eigenem Rechtssystem ist, so ist der Paragraf zumindest grenzwertig, wenn der beschuldigten Partei vor dem Inkrafttreten der Strafe kein Einspruch gewährt wird. Wie gesagt: Sollte der Protest vor dem Sonntag behandelt werden egal ob stattgegeben oder abgewiesen, ist alles gut. Falls nicht, wir werden sehen.

Falls nicht, ist gibt es direkten Diskussionsbedarf eigentlich auch nur, wenn die unbedingten Strafen der Ein-Spiel Gruppe in bedingt umgewandelt werden (oder allgemein keine unbedingten Strafen mehr vorhanden sind). Denn dann, und nur dann hat Rapid irgendein Argument. Wenn Spieler mit 3 Spielen unbedingt auf 2 Spiele unbedingt herabgestuft werden ändert sich genauso wenig etwas, wie wenn die 3 Spiele unbedingt Spieler auf 2 herabgesetzt werden.

Und soviel Resthirn traue ich der Bundesliga in diesem Fall schon zu, dass sie die 1 Spiel Sperren beibehalten und sich nicht ein neues Fass aufmachen.

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Im ASB-Tausenderklub
11mousa schrieb vor 44 Minuten:

Falls nicht, ist gibt es direkten Diskussionsbedarf eigentlich auch nur, wenn die unbedingten Strafen der Ein-Spiel Gruppe in bedingt umgewandelt werden (oder allgemein keine unbedingten Strafen mehr vorhanden sind). Denn dann, und nur dann hat Rapid irgendein Argument. Wenn Spieler mit 3 Spielen unbedingt auf 2 Spiele unbedingt herabgestuft werden ändert sich genauso wenig etwas, wie wenn die 3 Spiele unbedingt Spieler auf 2 herabgesetzt werden.

Und soviel Resthirn traue ich der Bundesliga in diesem Fall schon zu, dass sie die 1 Spiel Sperren beibehalten und sich nicht ein neues Fass aufmachen.

Wäre eine Möglichkeit. Nur Begründen kannst halt nicht, wieso Hedl seine unbedingte dann nicht reduziert wird, der eigentlich im Vergleich zu Burgstaller oder Grüll sehr wenig getan hat. Dann wäre seine Strafe im Verhältnis zu den beiden schon sehr hoch.

Black_tm schrieb vor 44 Minuten:

Kurzer Themenwechsel (ich glaub es har noch keiner gepostet:

https://www.derstandard.at/story/3000000210324/fu223ball-klagen-nach-bau-des-neuen-lask-stadions-in-linz
 

auch irgendwie spannend was dort so abgeht. 

Ja irgendwie typisch Ö. Die Baufirma pfuscht und will trotzdem ihr Geld, aber nicht die Mängel beheben. Sollte das stimmen, bin ich sehr auf die Begründung gespannt.

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Weltklassecoach
Pepi_Gonzales schrieb vor 19 Stunden:

Sorry für mich ist das bezüglich Rapid mittlerweile maximal scheinheilig.

Ist sicher einer Meinung mit der ich massiv in der Minderheit bin. Soll so sein. Aber viele geilen sich zu sehr an dem Thema auf.

Wer sonst nix hat, gfreit sie über den Scheiss des anderen. Aber wir haben es uns selbst eingebrockt und dürfen jetzt schön die Suppe auslöffeln. 

bearbeitet von WienerGsindl

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Bester Mann im Team

Zur aufschiebenden Wirkung:

Im Endeffekt müsste die Bundesliga keine Instanz anbieten, bei der man die Strafe anfechten kann. Dann könnte man maximal eine zivilrechtliche Klage einbringen und wahrscheinlich erst im Nachhinein feststellen, dass die Strafe vertragswidrig war (falls dem so wäre) - oder der Vertrag rechtswidrig. Wenn die Regeln der Bundesliga die aufschiebende Wirkung bei einer internen Instanz ausschließen und die Vereine dem Vertrag zugestimmt haben, sehe ich kein großes Problem darin.

Es gibt in der österreichischen Rechtsordnung übrigens auch nicht durchgängig eine aufschiebende Wirkung bei Bescherden/Klagen bei Gerichten. 

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Postet viiiel zu viel
graz_fan schrieb vor 10 Stunden:

Wäre eine Möglichkeit. Nur Begründen kannst halt nicht, wieso Hedl seine unbedingte dann nicht reduziert wird, der eigentlich im Vergleich zu Burgstaller oder Grüll sehr wenig getan hat. Dann wäre seine Strafe im Verhältnis zu den beiden schon sehr hoch.

Da bin ich grundsätzlich bei dir. Ich war ja schon ursprünglich (sollte hier ohnehin an ein paar Stellen dokumentiert sein) der Meinung, dass eine unbedingte Strafe für neben stehen und nicht aktiv zu versuchen den anderen in die Fresse zu hauen, wesentlich zu hart ist. Ich hätte SH eine Geldstrafe + Teilnahme an einem Seminar, den "Zusehern" eine verpflichtende Teilnahme am Seminar und dafür den Sängern 6 Spiele unbedingt aufgebrummt. Einfach, damit die, die etwas wirklich schäbiges getan haben auch richtig gebeutelt werden, dafür diejenigen die nur zur falschen Zeit am falschen Ort waren praktisch ungeschoren davonkommen.

ABER (und das ist der Punkt): Jetzt, wo sie diese Strafe ausgesprochen haben, haben sie sich in eine Situation gebracht, in der sie die "leichteren" Strafen nicht reduzieren können, ohne eine komplett neue Baustelle aufzumachen.

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Banklwärmer
graz_fan schrieb vor 19 Stunden:

Bin ich ganz bei dir. Sowas geht nur wenn du den Protest dann auch so zeitnah behandelst, damit es keine aufschiebende Wirkung gibt. Das würde aber auch mehr Arbeit bedeuten. Einfacher geht es natürlich einfach zu sagen, im Sportrecht ist halt alles anders als im Zivilrecht. Und sollte Rapid gegen diesen Paragrafen klagen, bin ich mir ziemlich sicher, dass sie damit Erfolg haben würden, weil sie alleine für den Fall, dass der Senat es nicht schafft bis Sonntag ihren Protest zu behandeln, ihrer Rechte beraubt werden.

Warum sollten sie damit Erfolg haben wenn der Kurier Jurist schon dazu sagt:

 

Zitat

Dieser markante Unterschied zwischen Sport- und Zivilrecht sei ausjudiziert

 

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