Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 22. April 2016 Muss bei einer Parkstrafe (außerhalb der Bodenmarkierung parken, auf nicht vorhandenem Parkplatz stehen etc.) zwangsläufig ein Strafzettel in der Windschutzscheibe sein? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerOnkel Supersoldat. Geschrieben 23. April 2016 Muss bei einer Parkstrafe (außerhalb der Bodenmarkierung parken, auf nicht vorhandenem Parkplatz stehen etc.) zwangsläufig ein Strafzettel in der Windschutzscheibe sein? Nein, kannst auch so eine Anzeige bekommen. Oder dir wird ein OM ausgehändigt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
falcomitdemkoks ASB-Gott Geschrieben 27. April 2016 der elektrische rolladen ist in einem zimmer meiner wohnung nicht mehr funktionstüchtig, zahlt die reparatur der mieter oder der vermieter? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 27. April 2016 (bearbeitet) Sind die Rollladen innen oder außen? Edit: Selbst einbauen lassen oder waren die schon da bzw vom Vermieter eingebaut? bearbeitet 27. April 2016 von Neocon 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
falcomitdemkoks ASB-Gott Geschrieben 28. April 2016 außen und waren schon da, übernimmt jetzt anscheinend die Hausverwaltung. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silva My rule is never to look at anything on the Internet. Geschrieben 28. April 2016 Freundin hat ihren Wagen vor kurzem privat verkauft. Das Auto hat immer wieder Störungen gehabt und war deshalb mehrmals beim ÖAMTC, dort hat man ihr gesagt, dass min. 1 Lambdasonde zu tauschen sei. Das hat sie auch so in die Anzeige aufgenommen und der Käufer so akzeptiert. Jetzt scheint aber doch mehr defekt zu sein, lt. seinem Mechaniker 4 NOX-Sensoren, Kostenpunkt 1000. Jetzt will der Verkäufer sein Geld zurück und meint in den ersten 2 Wochen dürfte man das auch bei einem Privatkauf, egal was am Vertrag steht. Stimmt das so? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
indestructable najo Geschrieben 28. April 2016 für was unterschreib ich dann einen vertrag wenn er die ersten 2 wochen eh ned gelten soll? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 29. April 2016 Stimmt natürlich nicht. Die zwei Wochen gelten nur bei Fernabsatzgeschäften, wenn man die Ware zuvor nicht besichtigen kann und nur gegenüber Unternehmern. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silva My rule is never to look at anything on the Internet. Geschrieben 29. April 2016 Danke, war mein erster Gedanke dazu also eh der richtige. Sie hat den ÖAMTC kontaktiert und der hat dazu geraten eine Einigung zu finden, da der Käufer zwar keine Gewährleistung gehabt hätte, aber den Kaufvertrag anfechten (irgendwas mit 49% weniger wert als er bezahlt hat). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 29. April 2016 Danke, war mein erster Gedanke dazu also eh der richtige. Sie hat den ÖAMTC kontaktiert und der hat dazu geraten eine Einigung zu finden, da der Käufer zwar keine Gewährleistung gehabt hätte, aber den Kaufvertrag anfechten (irgendwas mit 49% weniger wert als er bezahlt hat). Wenn der Wert des Autos durch den Mangel um mehr als die Hälfte geringer ist,hat der Käufer die Möglichkeit den Vertrag wegen laesio enormis anzufechten. Und da der Defekt ja bekannt war, gilt er wahrscheinlich als bereits vor dem Kauf vorhanden. In dem Fall würd ich auch eine Einigung empfehlen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silva My rule is never to look at anything on the Internet. Geschrieben 29. April 2016 In dem Fall würd ich auch eine Einigung empfehlen.Wurde im Endeffekt eh gemacht, wäre nett, wenn du deine Meinung zu meinem Absatz unten auch noch abgeben könntest. Wenn der Wert des Autos durch den Mangel um mehr als die Hälfte geringer ist,hat der Käufer die Möglichkeit den Vertrag wegen laesio enormis anzufechten. Und da der Defekt ja bekannt war, gilt er wahrscheinlich als bereits vor dem Kauf vorhanden.Naja, dass etwas gemacht werden muss, war bekannt. Das hat meine Freundin auch offen so kommuniziert. Aber sie hat sich halt auf die Aussagen von ÖAMTC, einer VW-Werkstätte und einem "Pfuscher" verlassen, dass das eben sehr wahrscheinlich mit 400€ zu erledigen sei. Dass es dann doch mehr wurde, konnte sie ja nicht wissen. Bzw. waren 40% von den anfallenden Kosten bereits beim endgültigen Preis (2000€) abgezogen. Würde mich interessieren, wie weit ich da haftbar bin, wenn gewisse Fehler halt schlicht und ergreifend nicht abschätzbar für mich als Laie sind. Auf dem Ausdruck vom Fehlercode standen sogar die NOX-Sensoren drauf, also hätte er ja selber die Angaben hinterfragen können, oder nicht? Zusätzlich hat er dann erzählt, dass nicht wie von meiner Freundin weitergegeben, zuerst die hintere Sonde ausgetauscht wurde, sondern seine Werkstatt einfach halt mal nur die vordere gemacht hat und dann sich geweigert hat "elektronische Teile" zurückzunehmen, als er denen gesagt hat, dass er das nicht wollte. Lt. ÖAMTC-Mechaniker war "sehr wahrscheinlich" nur die hintere defekt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 29. April 2016 Naja, dass etwas gemacht werden muss, war bekannt. Das hat meine Freundin auch offen so kommuniziert. Aber sie hat sich halt auf die Aussagen von ÖAMTC, einer VW-Werkstätte und einem "Pfuscher" verlassen, dass das eben sehr wahrscheinlich mit 400 zu erledigen sei. Dass es dann doch mehr wurde, konnte sie ja nicht wissen. Bzw. waren 40% von den anfallenden Kosten bereits beim endgültigen Preis (2000) abgezogen. Würde mich interessieren, wie weit ich da haftbar bin, wenn gewisse Fehler halt schlicht und ergreifend nicht abschätzbar für mich als Laie sind. Auf dem Ausdruck vom Fehlercode standen sogar die NOX-Sensoren drauf, also hätte er ja selber die Angaben hinterfragen können, oder nicht? Zusätzlich hat er dann erzählt, dass nicht wie von meiner Freundin weitergegeben, zuerst die hintere Sonde ausgetauscht wurde, sondern seine Werkstatt einfach halt mal nur die vordere gemacht hat und dann sich geweigert hat "elektronische Teile" zurückzunehmen, als er denen gesagt hat, dass er das nicht wollte. Lt. ÖAMTC-Mechaniker war "sehr wahrscheinlich" nur die hintere defekt. So wie ich das sehe sind sowohl der Käufer als auch deine Freundin technischem Unverständnissen zum Opfer gefallen. Dass seine Werkstatt etwas tauscht, was nicht verlangt wurde ist nicht das Problem deiner Freundin, sondern ist ein Streitfall zwischen Werkstatt und dem Käufer. Diese Mehrkosten kann er euch nicht anlasten. Wenn das Auto um 2000,- verkauft wurde und das Auto mit Mangel weniger als 1000,- wert gewesen wäre, ist der Vertrag anfechtbar. Inwieweit man die zu erwartenden Reparaturkosten als Wertminderung sehen kann, kann ich mit meinem (beschränkten) Rechtswissen nicht sagen. Vielleicht gibts aber einen Jus-Studenten, der sich da besser auskennt und Auskunft geben könnte. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silva My rule is never to look at anything on the Internet. Geschrieben 29. April 2016 So wie ich das sehe sind sowohl der Käufer als auch deine Freundin technischem Unverständnissen zum Opfer gefallen.Absolut, meine Freundin hat sich halt komplett auf die Aussagen von ÖAMTC und Co. verlassen, die eben von Reperaturkosten von 400€ ausgingen. Den Betrag hat sie ja von ihrem ersten Preis abgezogen. Dass seine Werkstatt etwas tauscht, was nicht verlangt wurde ist nicht das Problem deiner Freundin, sondern ist ein Streitfall zwischen Werkstatt und dem Käufer. Diese Mehrkosten kann er euch nicht anlasten.Die behaupten natürlich, dass der sowieso auch defekt war, weil es am Fehlerbericht auch darauf gestanden ist. Aber auf das angesprochen hat mir der ÖAMTC-Mechaniker halt gesagt, dass es wahrscheinlich "nur" der andere ist. Die haben dann halt andersrum angefangen und sich geweigert das zurückzunehmen. Fürn Käufer ärgerlich, weil er entweder mit der Werkstatt streiten hätte können oder eben mit meiner Freundin. Und die kann halt schwer beweisen, dass das ausgetauschte Teil nicht defekt war und nur das austauschen vom anderen genügt hätte. Ansonsten danke für deine Zeit, es hat sich Gott sei Dank dann alles klären lassen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
stendek Tribünenzierde Geschrieben 4. Mai 2016 Guten Morgen! Ich wurde gestern von der Polizei angehalten und mir wurde vorgeworfen, dass ich während der Fahrt telefoniert haben soll. Was soweit auch stimmt, da ich wirklich telefoniert habe ABER mit einer Freisprecheinrichtung. Es ist so gewesen, dass einer der beiden Polizisten wohl etwas weiter vorne postiert war und der 2. Beamte dann via Funk verständigt wurde. Ich habe habe den netten Herrn darauf hingewiesen, dass ich eine Freisprecheinrichtung habe und die Anrufe sowieso auf diese weitergeleitet werden. Er war sich dann nicht mehr so sicher was sein Kollege gesehen hat und hat nochmals nachgefragt ob mich wirklich gesehen hat. Nachdem der Kollege das bejaht hatte, hat der Beamte auf stur geschalten und hat gemeint, dass die Freisprecheinrichtung egal ist und ich dann halt nur am Handy rumgespielt habe. Was auch völliger Blödsinn ist. Das Handy lag mit einer Tageszeitung und ner Packung Zigaretten am Beifahrersitz. Das reicht anscheinend schon aus für ne Anzeige. Meine Frage ist nun, ob es Sinn hat Einspruch zu erheben bzw. wie ich am besten vorgehen kann. Da mich die Sache ziemlich wurmt, wenn ich nämlich wirklich telefoniert hätte, dann hätte ich bezahlt, mich geärgert und gut wärs gewesen. Aber unter den geschilderten Umständen will ichd as nicht auf mir sitzen lassen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 4. Mai 2016 Guten Morgen! Ich wurde gestern von der Polizei angehalten und mir wurde vorgeworfen, dass ich während der Fahrt telefoniert haben soll. Was soweit auch stimmt, da ich wirklich telefoniert habe ABER mit einer Freisprecheinrichtung. Es ist so gewesen, dass einer der beiden Polizisten wohl etwas weiter vorne postiert war und der 2. Beamte dann via Funk verständigt wurde. Ich habe habe den netten Herrn darauf hingewiesen, dass ich eine Freisprecheinrichtung habe und die Anrufe sowieso auf diese weitergeleitet werden. Er war sich dann nicht mehr so sicher was sein Kollege gesehen hat und hat nochmals nachgefragt ob mich wirklich gesehen hat. Nachdem der Kollege das bejaht hatte, hat der Beamte auf stur geschalten und hat gemeint, dass die Freisprecheinrichtung egal ist und ich dann halt nur am Handy rumgespielt habe. Was auch völliger Blödsinn ist. Das Handy lag mit einer Tageszeitung und ner Packung Zigaretten am Beifahrersitz. Das reicht anscheinend schon aus für ne Anzeige. Meine Frage ist nun, ob es Sinn hat Einspruch zu erheben bzw. wie ich am besten vorgehen kann. Da mich die Sache ziemlich wurmt, wenn ich nämlich wirklich telefoniert hätte, dann hätte ich bezahlt, mich geärgert und gut wärs gewesen. Aber unter den geschilderten Umständen will ichd as nicht auf mir sitzen lassen. kann dir dazu nichts sagen. aber wie um alles in der welt schafft man es, in 10 jahren gerade 3 posts zu machen? erinnert an den witz: franzi, 10 jahre, sitzt mit seinen eltern beim frühstück. noch nie hat franzi auch nur ein wort gesprochen. plötzlich fragt er: wo ist die marmelade? die eltern fallen sich um den hals, er kann ja sprechen? sie fragen ihn, warum er bisher noch nie was gesagt hat. - bisher hat ja alles gepasst 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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