wurschtbrot Weltklassekicker Geschrieben 2. März 2016 Ich versuch's mal: ist hier irgendwer herinnen, der mir einen Juristen sagen kann, der sich auf Erbrecht/Verlassenschaften spezialisiert hat (speziell wegen Erbschaftssteuer neu 2016)? Konkreter Anlassfall: mein Vater ist kürzlich überraschend gestorben und nun stehen meine Schwester und ich vor einer Erbschaft eines Grundstücks und eines Hauses, in dem aber auch mein Onkel wohnt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 2. März 2016 paket wird vom zustelldienst bei irgendeiner anderen partei im haus zugestellt und an der sendungsbestätigung vermerkt. inhalt des pakets wurde beschädigt. ich gehe einmal davon aus, dass eine unternehmensversicherung für paketdienste verpflichtend ist? wie auch immer, wenn der paketdienst den schaden nicht automatisch auf die versicherung abwälzt, wo liegt die beweislast? verkäufer,zustelldienst, paket-annehmer oder käufer? bzw. die haftung? eine sehr entscheidende frage ist, ob die beschädigung des inhalts bereits von außen zu erahnen war. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wux シ Geschrieben 2. März 2016 eine sehr entscheidende frage ist, ob die beschädigung des inhalts bereits von außen zu erahnen war.nein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 2. März 2016 Ich versuch's mal: ist hier irgendwer herinnen, der mir einen Juristen sagen kann, der sich auf Erbrecht/Verlassenschaften spezialisiert hat (speziell wegen Erbschaftssteuer neu 2016)? Konkreter Anlassfall: mein Vater ist kürzlich überraschend gestorben und nun stehen meine Schwester und ich vor einer Erbschaft eines Grundstücks und eines Hauses, in dem aber auch mein Onkel wohnt. Jeder kleine Rechtsanwalt. Kein Altbau Vertrag läuft noch bis Mitte nächstes Jahr Der Sohn der Vermieterin (mittlerweile ist er Eigentümer der Wohnung) ist Jus-Student und kennt die rechtlichen Kniffe und mögliche Pflanzereien sicher selber... Okay, das sieht schlecht aus. Sonst ziehst halt einfach aus und vertraust das eine Jahr. Geht eh nicht anders, klagen kannst deinen jetzigen Mitbewohner immer. Fakt ist aber, dass ihr das so unterschrieben habt. Das steht so im Vertrag und wird dieser gekündigt so steht ein neuer an...Das der Bua nimmer das liebe alte Hascherl ist, dass mit dem Mietzins gnädig ist, nun ja leider... Ich schreib das jz deshalb weil mir der Vermieter hier in ein zu böses Licht gestellt wird... Wenn er nichts krummes macht kannst ja glücklich sein... Gibt genug Vermieter die alles dafür tun Mieter mit zu geringen Mietzins loszuwerden... Du solltest mit deinem gefährlichen Viertelwissen nicht hier posten 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 2. März 2016 Okay, das sieht schlecht aus. Sonst ziehst halt einfach aus und vertraust das eine Jahr. Geht eh nicht anders, klagen kannst deinen jetzigen Mitbewohner immer. Hätte ein privater Vertrag zwischen meinem Mitbewohner und mir irgendeine rechtliche Verbindlichkeit? Also wenn er mir vertraglich zusichern würde, dass er alle Forderungen, die der Vermieter an mich stellt, bedingungslos bezahlt. Oder kann ich mit sowas im Streitfall nix anfangen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 2. März 2016 Hätte ein privater Vertrag zwischen meinem Mitbewohner und mir irgendeine rechtliche Verbindlichkeit? Also wenn er mir vertraglich zusichern würde, dass er alle Forderungen, die der Vermieter an mich stellt, bedingungslos bezahlt. Oder kann ich mit sowas im Streitfall nix anfangen? selbst wenn es geht, aber was machst, wenn der nicht zahlen kann? dann wirst die krot fressen und dich an die 100. stelle anreihen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 4. März 2016 Hätte ein privater Vertrag zwischen meinem Mitbewohner und mir irgendeine rechtliche Verbindlichkeit? Also wenn er mir vertraglich zusichern würde, dass er alle Forderungen, die der Vermieter an mich stellt, bedingungslos bezahlt. Oder kann ich mit sowas im Streitfall nix anfangen? Das ist schon möglich, solange der andere Geld hat. selbst wenn es geht, aber was machst, wenn der nicht zahlen kann? dann wirst die krot fressen und dich an die 100. stelle anreihen Tja, wenn er so denkt, wird er nicht ausziehen können. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 4. März 2016 Das ist schon möglich, solange der andere Geld hat. Tja, wenn er so denkt, wird er nicht ausziehen können. doch, seinen vertrag kündigen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 4. März 2016 doch, seinen vertrag kündigen Ich kann meinen Vertrag nicht kündigen... Eine Kündigung ist nur möglich, wenn alle Hauptmieter kündigen und genau das will mein Mitbewohner aber nicht, weil er Angst hat, der neue Vertrag wird teurer. Momentan hats den Anschein, als will er mich bis Vertragsablauf in der Wohnung halten, weils ihm billiger kommt... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 4. März 2016 doch, seinen vertrag kündigen Nein. Halbwissen ist da eben gefährlich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
syndicate Style und das Geld Geschrieben 4. März 2016 (bearbeitet) doch, seinen vertrag kündigen Wieso antwortest du eigentlich, obwohl du nicht einmal die geringste Ahnung hast Ich kann meinen Vertrag nicht kündigen... Eine Kündigung ist nur möglich, wenn alle Hauptmieter kündigen und genau das will mein Mitbewohner aber nicht, weil er Angst hat, der neue Vertrag wird teurer. Momentan hats den Anschein, als will er mich bis Vertragsablauf in der Wohnung halten, weils ihm billiger kommt... Wie sind denn die Vermögensverhältnisse von deinem WG-Kollegen? Falls es sich nicht um einen Mindestsicherungsbezieher handelt und du ihn schon länger kennst dann würde ich mir nicht so große Sorgen machen. Aber auf der sicheren Seite bist du natürlich mit einer Bürgschaft, die muss aber beim Finanzamt vergebührt werden. bearbeitet 4. März 2016 von syndicate 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wux シ Geschrieben 4. März 2016 Ich versuch's mal: ist hier irgendwer herinnen, der mir einen Juristen sagen kann, der sich auf Erbrecht/Verlassenschaften spezialisiert hat (speziell wegen Erbschaftssteuer neu 2016)? Konkreter Anlassfall: mein Vater ist kürzlich überraschend gestorben und nun stehen meine Schwester und ich vor einer Erbschaft eines Grundstücks und eines Hauses, in dem aber auch mein Onkel wohnt. Hat es sich schon erübrigt? Ansonsten hätte ich einen Experten für dich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 4. März 2016 Wieso antwortest du eigentlich, obwohl du nicht einmal die geringste Ahnung hast Wie sind denn die Vermögensverhältnisse von deinem WG-Kollegen? Falls es sich nicht um einen Mindestsicherungsbezieher handelt und du ihn schon länger kennst dann würde ich mir nicht so große Sorgen machen. Aber auf der sicheren Seite bist du natürlich mit einer Bürgschaft, die muss aber beim Finanzamt vergebührt werden. Am seinem Vermögen würds ganz sicher nicht scheitern, aber darauf und diverse Hintergründe will ich nicht näher eingehen. (Per PM schon, aber so interessant wirds wohl für niemanden sein ) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
j.d. ¯\_( ͡° ͜ʖ ͡°)_/¯ Geschrieben 14. März 2016 (bearbeitet) Das ist zwar ein ziemlich banales Problem, aber weil es mich immer wieder mal wurmt: Bei uns im Haus (Genossenschaft) gibt es Gemeinschaftseinrichtung, u.a. eine Sauna. Diese Einrichtungen werden alle über die Betriebskosten abergerechnet, also nicht danach, wie oft man sie benutzt, sondern jeder zahlt es einfach mit. Passt für mich wunderbar, da ich diese Einrichtungen gerne nutze. Die Sauna ist grundsätzlich gemischt, jeder Donnerstag wurde allerdings zum Damentag ernannt und da dürfen Männer nicht rein. Heißt: Frauen haben die Sauna 7 Tage die Woche zur Verfügung, Männer 6 Tage. Zahlen tun aber alle gleich viel. Nachdem ich Grundsatzdiskussionen liebe und ich das als klare Diskriminierung ansehe, würde ich da gerne etwas dagegen unternehmen, beginnend mit einer Email an die Hausverwaltung. Bevor ich das aber mache, die Frage an die Juristen: Liege ich mit meiner Annahme, dass es sich hier um Diskriminierung handelt, richtig und müssen die entweder den Damen Tag auflassen bzw. die Betriebskosten für Männer senken? bearbeitet 14. März 2016 von j.d. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 14. März 2016 Ich denke, das kann man durchaus als Diskriminierung ansehen. Ich glaube aber nicht dass sie die Betriebskosten ändern bzw den Frauentag streichen. Die einfachste Lösung wäre die Einführung eines Männertages. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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