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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
admirana111 schrieb vor 31 Minuten:

Für 2km Anreise 45 Euro? :lol: Was kosten 20km Anreise?

Ich mein wie rechtfertigt man das? Eine gesetzliche Regelung, ähnlich zum Kilometergeld wäre sicher kein Fehler, damit das alles Hand und Fuß hat.

Ich glaube nicht, dass das nach km gerechnet wird, sondern nach Zeit. Und Arbeitszeit ist un mal teuer.

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Postaholic
firewhoman schrieb vor 17 Minuten:

Ich glaube nicht, dass das nach km gerechnet wird, sondern nach Zeit. Und Arbeitszeit ist un mal teuer.

Also ich weiß ja nicht wie teuer so etwas sein soll. Aber wir reden hier von zwei Kilometern. Also sagen wir 5 Minuten? :davinci:

Jetzt könnte er natürlich für die 2km 30 Minuten im Stau gestanden sein. :D

 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
admirana111 schrieb vor 4 Minuten:

Also ich weiß ja nicht wie teuer so etwas sein soll. Aber wir reden hier von zwei Kilometern. Also sagen wir 5 Minuten? :davinci:

Jetzt könnte er natürlich für die 2km 30 Minuten im Stau gestanden sein. :D

 

Ich weiß noch von einem Handwerkerbesuch, dass für Wegzeiten gerne Pauschalen verrechnet werden. Also mind. eine halbe Stunde. Dann wären wir dort.

Die wissen schon, wie sie's machen müssen.

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admirana111 schrieb vor 5 Stunden:

Also ich weiß ja nicht wie teuer so etwas sein soll. Aber wir reden hier von zwei Kilometern. Also sagen wir 5 Minuten? :davinci:

Jetzt könnte er natürlich für die 2km 30 Minuten im Stau gestanden sein. :D

 

Ein halber Stundensatz ist wohl leider korrekt, bei allem weiteren wird er wohl den vollen Stundensatz nehmen leider. Rein persönlich finde ich das auch überzogen, da hast du vollkommen Recht. 

Im Endeffekt geht's Handwerkern wohl auch darum, wie groß der Auftrag ist. Bei "kleinen" Reparaturen holen es Sie sich eben über die Anfahrtspauschale rein. 

Als wir unsere Wohnung saniert haben, hätte sich kein Elektriker / Maler getraut für den Besichtigungstermin auch nur einen € zu verrechnen.

Da haben die aber auch Aufträge für mehrere 1000€ gesehen...

Oftmals brauchst aber halt auch Glück ganz ehrlich. Wir haben z.B zufällig einen Schlosser gefunden, der das Ganze halt geschickter aufzieht bzw. sich etablieren wollte am Markt. (Kontakt kann gerne vergeben werden, weiß nicht ob öffentliche Werbung hier gewünscht ist), jedenfalls war der relativ neu am Markt und hat 2 Leute die auf Abruf unterwegs sind in Wien. Am 24.12 (!) vormittags hat sich meine Mutter aus der Wohnung gesperrt (Schlüssel steckte innen, also keine Chance von außen zu sperren). Innerlich habe ich schon mit 200-400€ gerechnet, da Feiertagszuschlag, Anfahrtspauschale, Notdienstzuschlag whatever. Sagt der mir: du wir sind eh unterwegs, ich schick wen vorbei, kostet 70€ wenn nichts versperrt ist.

Das gibt's dann halt auch.

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V.I.P.
admirana111 schrieb vor 20 Stunden:

Also ich weiß ja nicht wie teuer so etwas sein soll. Aber wir reden hier von zwei Kilometern. Also sagen wir 5 Minuten? :davinci:

Jetzt könnte er natürlich für die 2km 30 Minuten im Stau gestanden sein. :D

 

Die Abrechnung erfolgt aber zumeist im 15min Takt. 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
aurinko schrieb vor 1 Stunde:

Die Abrechnung erfolgt aber zumeist im 15min Takt. 

Richtig, die Taktung macht es aus!

Wie bei den Handyverträgen, zumindest früher mal.

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Bunter Hund im ASB

Danke für die Antworten. :)

  

aurinko schrieb vor 3 Stunden:

Die Abrechnung erfolgt aber zumeist im 15min Takt. 

Ich finde, dass so etwas ruhig strikter geregelt gehört. Es wurde schon das Kilometergeld genannt, da kann man doch ruhig ansetzen, damit das klar ist, was etwas kostet.

bearbeitet von Violett1989

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V.I.P.
Violett1989 schrieb vor 8 Stunden:

Danke für die Antworten. :)

  

Ich finde, dass so etwas ruhig strikter geregelt gehört. Es wurde schon das Kilometergeld genannt, da kann man doch ruhig ansetzen, damit das klar ist, was etwas kostet.

Die Anfahrt fällt halt dennoch in die Arbeitszeit des Technikers und daher ist es auch verständlich, wenn über den Stundensatz gegangen wird, weil würde er nicht zu dir fahren könnte er wo anders arbeiten.

Privat habe ich ja kaum mit Handwerker zu tun, aber beruflich doch immer wieder (bzw. kriege ich es von Kollegen mit) und ist es vollkommen normal das Anfahrt / Abfahrt in die Arbeitszeit rein gerechnet werden. 

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ASB-Legende
admirana111 schrieb am 1.9.2021 um 23:27 :

Für 2km Anreise 45 Euro? :lol: Was kosten 20km Anreise?

Ich mein wie rechtfertigt man das? Eine gesetzliche Regelung, ähnlich zum Kilometergeld wäre sicher kein Fehler, damit das alles Hand und Fuß hat.

20km Anreise werden wohl auch 45 Euro kosten. Entweder ist der Betrag pauschal geregelt oder es wird z.B. nach halben Stunden abgerechnet. 2km und 20km gehen sich üblicherweise in 30 Minuten aus, daher beide Male 45 Euro auf der Rechnung. 

 

Kilometerpauschale, Fahrzeugpauschale, Stunden der Arbeiter,.... sind Kosten, die üblicherweise für die Anfahrt verrechnet werden. Da fallen oft schon 100 Euro oder mehr an und es wurde dann noch gar keine Arbeitsleistung erbracht. Habe oft Anfragen, wo für 15 Minuten Arbeit Rechnungsbeträge zwischen 200 und 400 Euro verrechnet werden und das ist für die Konsumenten verständlicherweise halt oft natürlich schwierig nachvollziehbar.

bearbeitet von DonFetzo

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legende
Violett1989 schrieb vor 8 Stunden:

Danke für die Antworten. :)

  

Ich finde, dass so etwas ruhig strikter geregelt gehört. Es wurde schon das Kilometergeld genannt, da kann man doch ruhig ansetzen, damit das klar ist, was etwas kostet.

dann müsstest aber auch damit rechnen, dass sich einer für den austausch einer gummidichtung nicht in sein auto setzt und 2 km irgendwohin zuckelt, damit er dann 6,90 euro kassieren kommen kann. ;)

bearbeitet von Relii

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ASB-Legende
wienerfußballfan schrieb am 2.9.2021 um 06:17 :

Ein halber Stundensatz ist wohl leider korrekt, bei allem weiteren wird er wohl den vollen Stundensatz nehmen leider. Rein persönlich finde ich das auch überzogen, da hast du vollkommen Recht. 

Im Endeffekt geht's Handwerkern wohl auch darum, wie groß der Auftrag ist. Bei "kleinen" Reparaturen holen es Sie sich eben über die Anfahrtspauschale rein. 

Als wir unsere Wohnung saniert haben, hätte sich kein Elektriker / Maler getraut für den Besichtigungstermin auch nur einen € zu verrechnen.

Da haben die aber auch Aufträge für mehrere 1000€ gesehen...

Oftmals brauchst aber halt auch Glück ganz ehrlich. Wir haben z.B zufällig einen Schlosser gefunden, der das Ganze halt geschickter aufzieht bzw. sich etablieren wollte am Markt. (Kontakt kann gerne vergeben werden, weiß nicht ob öffentliche Werbung hier gewünscht ist), jedenfalls war der relativ neu am Markt und hat 2 Leute die auf Abruf unterwegs sind in Wien. Am 24.12 (!) vormittags hat sich meine Mutter aus der Wohnung gesperrt (Schlüssel steckte innen, also keine Chance von außen zu sperren). Innerlich habe ich schon mit 200-400€ gerechnet, da Feiertagszuschlag, Anfahrtspauschale, Notdienstzuschlag whatever. Sagt der mir: du wir sind eh unterwegs, ich schick wen vorbei, kostet 70€ wenn nichts versperrt ist.

Das gibt's dann halt auch.

Ist ja auch unternehmerisches Risiko. Genauso wie für das Erstellen des Kostenvoranschlages üblicherweise nichts verrechnet werden darf, außer es ist wirklich eine gesonderte Leistung. Wenn er den Auftrag danach nicht bekommt. darf er dann für die " verlorene Liebesmüh" dann trotzdem nichts verrechnen.

 

Bei der Anfrage ging es aber darum, dass halt Kosten für eine Leistung verrechnet wurden, die auch erbracht wurde.

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what's the chapel of mine

folgende frage ist aufgetaucht:

wir haben einen rahmenvertrag mit a1 für dienstliche mobiltelefonie, die ein bestimmtes set an geräten umfasst, die alle zu einem fixpreis für den dienstgeber zu erwerben sind. wenn jetzt jemand ein besseres modell haben will, kann er das von unserer seite aus bekommen, muss aber die differenz als kostenbeitrag dazuzahlen. ansonsten müsste er halt eines der standardhandys nehmen.

entsteht durch diesen kostenbeitrag ein anspruch des mitarbeiters bei beendigung des dienstverhältnisses? sei es auf behalten des geräts oder (anteilige) rückerstattung des kostenbeitrags?

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Postaholic
Lichtgestalt schrieb vor 15 Minuten:

folgende frage ist aufgetaucht:

wir haben einen rahmenvertrag mit a1 für dienstliche mobiltelefonie, die ein bestimmtes set an geräten umfasst, die alle zu einem fixpreis für den dienstgeber zu erwerben sind. wenn jetzt jemand ein besseres modell haben will, kann er das von unserer seite aus bekommen, muss aber die differenz als kostenbeitrag dazuzahlen. ansonsten müsste er halt eines der standardhandys nehmen.

entsteht durch diesen kostenbeitrag ein anspruch des mitarbeiters bei beendigung des dienstverhältnisses? sei es auf behalten des geräts oder (anteilige) rückerstattung des kostenbeitrags?

Kurz: Bei uns hat man wollte man nicht in das Juristische eintauchen (man hat wichtigeres zu tun) und deswegen hat man sich für den einfachen Weg entschieden > Mitarbeiterin darf Handy gegen Bezahlung mitnehmen.

Wir hatten das auch bei uns. Größeres Unternehmen. Wir sind so verblieben, dass Handy neu aufgesetzt wird und sie es sich behalten kann.

  • Die haben das so entschieden, dass kein Unmut rauskommt. Verbieten ja, aber wenn es die Miatarbeiterin will und selbst draufzahlt, warum verbieten? Natürlich muss auch softwaremäßig alles passen.
  • Zurückgeben, ja und wie dann weiter? Was zahlt man ihm zurück? Was passiert mit dem Handy? Wer bekommt "das bessere"?

Wir haben danach den Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber geändert, weil bei uns Fotos und Videos von wichtiger Bedeutung sind, was automatisch in Richtung bessere Handys geht und Fotos/Videos beanspruchen natürlich auch das Datenvolumen, wenn sie danach auf den Server geladen werden.

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Weltklassecoach

Folgende Situation:

Straße mit Parkplätze zum seitlich parken. Durch Garageneinfahrten sind diese Parkplätze natürlich immer wieder unterbrochen und werden auch mit weißen Bodenmarkierungen angezeigt. Diese sind jedoch mal sehr knapp und mal sehr großzügig zur Garageneinfahrt eingezeichnet.

Wie genau sind diese Bodenmarkierungen nach Gesetz einzuhalten? Muss das ganze Auto hinter der Linie sein? Muss nur der Reifen hinter der Linie sein und wenn dann die Motorhaube bissl drüber schaut ist wurscht? Oder ist die Linie nur ein "Vorschlag" und solange die ganze Einfahrt(= "Schräge am Gehsteig") frei bleibt ist alles in Ordnung?

Danke im Voraus!

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Ich würde sagen, das ganze Auto. Analog zu einer Sperrlinie, da ist auch das nur Überragen verboten.

Eine durchgezogene weiße Linie darf nicht überfahren oder überragt werden, und aus.

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