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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
DonFetzo schrieb vor einer Stunde:

Danke für die liebe Hilfe. Interveniert habe ich für die Mutter des Minderjährigen bereits, aber die Bank will nicht. Mir ging es eigentlich nur darum, ob die Bank irgendwelche internen Kontrollsysteme bei Jugendkonten hat, die nun versagt haben könnten, woraus ich denen bzw. die Anwältin dann in der Klage einen Vorwurf machen kann, sofern es sich nicht außergerichtlich lösen lässt. 

Wenn ich als 17jähriger ein Auto um 10.000 Euro kaufe, dann kann die Erziehungsberechtigte dem Vertrag natürlich die Genehmigung verwehren. Würde in der Angelegenheit meiner Ansicht nach prinzipiell auch funktionieren, aber auf direktem Weg wohl nur gegenüber der "Organisation", die das Geld als Spende empfangen hat und wohl nicht gegenüber der Bank.

Ja, ich fürchte, so ist es.
Die Bank putzt sich da ab.

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Oasch
DonFetzo schrieb vor 2 Stunden:

Danke für die liebe Hilfe. Interveniert habe ich für die Mutter des Minderjährigen bereits, aber die Bank will nicht. Mir ging es eigentlich nur darum, ob die Bank irgendwelche internen Kontrollsysteme bei Jugendkonten hat, die nun versagt haben könnten, woraus ich denen bzw. die Anwältin dann in der Klage einen Vorwurf machen kann, sofern es sich nicht außergerichtlich lösen lässt. 

Wenn ich als 17jähriger ein Auto um 10.000 Euro kaufe, dann kann die Erziehungsberechtigte dem Vertrag natürlich die Genehmigung verwehren. Würde in der Angelegenheit meiner Ansicht nach prinzipiell auch funktionieren, aber auf direktem Weg wohl nur gegenüber der "Organisation", die das Geld als Spende empfangen hat und wohl nicht gegenüber der Bank.

Konten auflösen und zu einer anderen Bank transferieren. Mehr bleibt dir da nicht mehr übrig.

bearbeitet von revo

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Jetzt würde mich noch interessieren, welche Orga in den USA das war, der der Jugendliche so viel Geld gespendet hat und auch nach seiner Volljährigkeit wohl wieder tun würde (womit sich die Geschichte eh relativiert) ... die Proud Boys am Ende?

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Gast

Lass mich raten, Twitch-Spenden an irgendwelche hirnverbrannten, eh schon endlos reichen Streamer? :D Aber solang er die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse nicht gefährdet ist meines Wissen sogar die Höhe der Ausgaben wurscht, heisst wenn er 5.000 aufm Sparbuch hat kann er die auch wegbrennen wofür er will. Und bei einem Jugendlichen, der noch daheim bei seinen Eltern und auf deren Kosten wohnt, ist das wohl eher nicht so schnell anzunehmen... (Ist jetzt aber nur meine Erinnerung ans erste Semester ohne nachgelesen zu haben.)

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
Herr Max schrieb am 5.1.2021 um 15:47 :

Hab mit Zivilrecht nix mehr zu tun, aber was das bei Ferialjobs verdiente Vermögen nicht immer das Musterbeispiel von Geld, über dass ein mündiger Minderjähriger frei verfügen darf ?! Bin mir da eher sehr unsicher ob man das Geld nochmal bekommt, würd eher nicht davon ausgehen.

 

Bankintern wirds ein Überweisungslimit geben, oder was das nie "eingestellt" (geht bei der Bank Austria online mit einem Klick) ?

Wenn das Geld weg vom Konto ist, kannst es aber meistens sowieso vergessen, hab mal Über Sofortüberweisung irgendwie zweimal bezahlt und hab die €40 niemals wieder bekommen ... und da wars nichtmal meine Schuld.

Keiner hat sich für zuständig angesehen und €40 war mir dann im Endeffekt ein Rechtsstreit auch nicht wert, ich betrachte es als Lehrgeld. 

Wieso soll auch die Bank deine von dir zwei Mal getätigte Zahlungsanweisung erstatten? Bank A(ustria) greift einfach auf das Konto von Bank B(urgenland) zu, weil der Kunde gemeint er hat sich vergogelt. Bzw. sagt: „Armer Maxl, das kommt seit wir das dem Daniel mal aus eigener Tasche erstattet haben fast täglich vor, natürlich haben wir dich gleich gerne und zahlen dir deine 40 Euro. Gott sei Dank waren es nicht 850 Euro, wie bei ihm!“

DonFetzo schrieb am 5.1.2021 um 14:59 :

Vom Fach wäre ich schon selbst. ;) Mich würden da bei einem Jugendkonto eher die bankinternen Abläufe interessieren, ob es da nicht ein bankinternes Sicherheitssystem bzgl. Rückfragen oder automatischer Sperre bei einem höheren Betrag oder sowas gibt. Habe den Fall an unsere Vertragsanwältin ausgelagert, die sieht auch nicht sonderlich gute Chancen, damit gebe ich mich aber nicht gern zufrieden. :D Wenn ich klage bzw. klagen lasse, will ich davor aber schon alle Möglichkeiten ausloten, damit es nicht nur sinnlos produzierte Anwaltskosten sind und eine Klage in Amerika macht natürlich null Sinn und wenn dann würde ich den "einfacheren" Weg gegen die Bank wählen.

 

Schlussendlich kommt dabei eh nix raus, denn wenn das Geld zurückkommt, wartet der Jugendliche halt bis er 18 ist und spendet bzw. überweist dann den Betrag halt nochmal, aber das ist dann nicht mehr mein :stoesschen: 

 

Im Normalfall gibt es bankinterne Limits, die rechtlich abgestimmt sind. Dein Fall hört sich für mich, wie nach einem 17-jährigen an. Das Geld stammt aus seinem Einkommen und der Vermögensstand war unter 10.000 Euro, dann darf er so fetzendeppert sein, leider.

DonFetzo schrieb vor 20 Stunden:

Danke für die liebe Hilfe. Interveniert habe ich für die Mutter des Minderjährigen bereits, aber die Bank will nicht. Mir ging es eigentlich nur darum, ob die Bank irgendwelche internen Kontrollsysteme bei Jugendkonten hat, die nun versagt haben könnten, woraus ich denen bzw. die Anwältin dann in der Klage einen Vorwurf machen kann, sofern es sich nicht außergerichtlich lösen lässt. 

Wenn ich als 17jähriger ein Auto um 10.000 Euro kaufe, dann kann die Erziehungsberechtigte dem Vertrag natürlich die Genehmigung verwehren. Würde in der Angelegenheit meiner Ansicht nach prinzipiell auch funktionieren, aber auf direktem Weg wohl nur gegenüber der "Organisation", die das Geld als Spende empfangen hat und wohl nicht gegenüber der Bank.

Ohne einen Phishingtreffer wird da bei der Bank mit Sicherheit nix angeschlagen haben, weil, wie bereits oben erwähnt, sich alles innerhalb der Möglichkeit abgespielt haben wird. Einzig, wenn das Vermögen des Burschen bei der Bank (Girokonto und Sparbuch) über 10.000 Euro betragen hat, hätte das Pflegschaftsgericht eine Zustimmung geben müssen und die Bank hätte das abwarten müssen.

firewhoman schrieb vor 19 Stunden:

Ja, ich fürchte, so ist es.
Die Bank putzt sich da ab.

Völlig zurecht. Die Bank ist nicht für die Idiotie ihrer Kunden verantwortlich, auch wenn sie noch jung sind. Wenn der junge Mann unter 16 ist, schaut die Sachlage wieder anders aus. Als Bank gebe ich den jungen Menschen Schritt für Schritt mehr Verantwortung für ihr Vermögen. Verantwortung heißt aber auch, dass man selber Schuld ist, wenn man was dämliches macht.

Außerdem: Was genau er gemacht hat, weiß nur DonFetzo von uns. Wenn es dem Burschen so wichtig ist, dass er es sowieso wieder macht, aber seine Mutter es für deppert hält, ist das womöglich auch ein „Generationenproblem“. Und aus Sicht des Burschen jetzt und womöglich auch in 10 Jahren eine bodenlose Frechheit der Bank, dass sie ihn sein sauer verdientes Geld nicht für seine Überzeugung ausgeben lassen haben und sie kein Recht hatten sich da einzumischen.

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Rapid is stabil, Junge!

Kennt sich jemand mit Erbrecht aus?

Meine deutsche Frau und ich leben in eingetragener Partnerschaft, was ähnlich der Ehe ist. Wir haben eine gemeinsame Tochter im Kindergarten Alter. Zudem eine Eigentumswohnung, die noch nicht abbezahlt ist.

Angenommen, mir oder meiner Frau passiert was... Dann würde die Tochter einen Pflichtteil erben. Das würde zum finanziellen Ruin des verbliebenen Ehepartners führen... es würde zwar eine LV ausgezahlt, aber damit müsste man die Wohnung abzahlen. Beim Pflichtteil wird vom Verkehrswert der Wohnung ausgegangen, mWn.  

Oder überseh ich da was? Wir wollen rechtzeitig eine Vorkehrung treffen, besser frühzeitig als zu spät.

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Top-Schriftsteller
GRENDEL schrieb vor 17 Minuten:

Kennt sich jemand mit Erbrecht aus?

Meine deutsche Frau und ich leben in eingetragener Partnerschaft, was ähnlich der Ehe ist. Wir haben eine gemeinsame Tochter im Kindergarten Alter. Zudem eine Eigentumswohnung, die noch nicht abbezahlt ist.

Angenommen, mir oder meiner Frau passiert was... Dann würde die Tochter einen Pflichtteil erben. Das würde zum finanziellen Ruin des verbliebenen Ehepartners führen... es würde zwar eine LV ausgezahlt, aber damit müsste man die Wohnung abzahlen. Beim Pflichtteil wird vom Verkehrswert der Wohnung ausgegangen, mWn.  

Oder überseh ich da was? Wir wollen rechtzeitig eine Vorkehrung treffen, besser frühzeitig als zu spät.

Wir haben bei der Bank bei Kreditaufnahme eine Ablebensversicherung abgeschlossen. Die würde den Kredit tilgen, falls einem von uns was passiert. Das ist unsere Vorkehrung. Vielleicht ist das ja eine Option für euch? 

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
Santiago82 schrieb vor 3 Minuten:

Wir haben bei der Bank bei Kreditaufnahme eine Ablebensversicherung abgeschlossen. Die würde den Kredit tilgen, falls einem von uns was passiert. Das ist unsere Vorkehrung. Vielleicht ist das ja eine Option für euch? 

Vielleicht is die eh gemeint, ohne hätts den Kredit gar nicht gegeben bei uns.

Muss der Pflichtteil nicht dann erst mit Volljährigkeit ausbezahlt werden? Bzw. kriegt das Kind halt dann einfach den Gegenwert des Pflichteils an der Wohnung und nicht gleich Bares vor Volljährigkeit?

 

 

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Rapid is stabil, Junge!
Santiago82 schrieb vor 10 Minuten:

Wir haben bei der Bank bei Kreditaufnahme eine Ablebensversicherung abgeschlossen. Die würde den Kredit tilgen, falls einem von uns was passiert. Das ist unsere Vorkehrung. Vielleicht ist das ja eine Option für euch? 

Haben wir auch. Dann ist eine abgezahlte Wohnung da. Da wird der Wert berechnet. Anhand des Wertes steht dem Kind der Pflichtteil zu. Da kannst gleich den nächsten Kredit aufnehmen, um das zu zahlen. 

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
GRENDEL schrieb vor 2 Minuten:

Haben wir auch. Dann ist eine abgezahlte Wohnung da. Da wird der Wert berechnet. Anhand des Wertes steht dem Kind der Pflichtteil zu. Da kannst gleich den nächsten Kredit aufnehmen, um das zu zahlen. 

Wird wenig anderes übrigbleiben. Oder dann halt anteilsmäßig im GB der Wohnung eintragen.

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Rapid is stabil, Junge!
cmburns schrieb vor 4 Minuten:

Wird wenig anderes übrigbleiben. Oder dann halt anteilsmäßig im GB der Wohnung eintragen.

Ok..

Wir wollen mal hoffen, dass es nicht dazu kommt. Aber bei minderjährigen Kindern ist das schon bissl schräg. Der verbleibende Elternteil muss ja ohnehin für das Kind sorgen.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
GRENDEL schrieb vor 34 Minuten:

Ok..

Wir wollen mal hoffen, dass es nicht dazu kommt. Aber bei minderjährigen Kindern ist das schon bissl schräg. Der verbleibende Elternteil muss ja ohnehin für das Kind sorgen.

Bin ja auch kein Notar, aber für mein Verständnis kriegen Minderjährige eh erst mit Volljährigkeit das Anrecht auf den Anteil, da is dann je nachdem genug Zeit. Und im Normalfall kann man ja mit seinem Erwachsenen Kind was ausmachen wie/wann was ausbezahlt wird oder einfach mit ins GB genommen wird.

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cmburns schrieb vor 18 Minuten:

Bin ja auch kein Notar, aber für mein Verständnis kriegen Minderjährige eh erst mit Volljährigkeit das Anrecht auf den Anteil, da is dann je nachdem genug Zeit. Und im Normalfall kann man ja mit seinem Erwachsenen Kind was ausmachen wie/wann was ausbezahlt wird oder einfach mit ins GB genommen wird.

Wenn ein Kind ein Haus/Wohnung erbt ist des richtig beschießen! Da musst du jede Reparatur vom Sachwalter freigeben lassen mit offiziellen Rechnungen usw... 

Lösung: gegenseitiges Testament wo die Wohnung fix an den Ehepartner geht? Da gibts an Schme. Haben meine Eltern auch.

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Hammerwerfer schrieb vor 4 Minuten:

Wenn ein Kind ein Haus/Wohnung erbt ist des richtig beschießen! Da musst du jede Reparatur vom Sachwalter freigeben lassen mit offiziellen Rechnungen usw... 

Lösung: gegenseitiges Testament wo die Wohnung fix an den Ehepartner geht? Da gibts an Schme. Haben meine Eltern auch.

Den Pflichtteil kannst trotzdem nicht "wegschmähen" denk ich.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Ich hätte auch gesagt - warum nicht Testamente machen zugunsten der jeweiligen Partner?

Dann ist es gut, es erbt jeweils der/die Überlebende, und das Kind seinen Pflichtteil, der auch wiederum vom verbleibenden Elternteil verwalter wird.

cmburns schrieb vor 2 Stunden:

Den Pflichtteil kannst trotzdem nicht "wegschmähen" denk ich.

Irgendwas geht da schon ... als mein Vater starb, haben wir Kinder auf unsere Erbteile zugunsten unserer Mutter verzichtet, damit sie uns nicht auszahlen musste.

Und es ist ja egal, wenn ein Teil dem Kind gehört, und dessen Sachwalter entscheiden muss ... wenn das eh der obsorgeberechtigte Elternteil ist, dem auch selber der Rest gehört, wo ist dann das Problem?

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