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Im ASB-Olymp
jojoba schrieb vor 3 Minuten:

Waren mehrere Burschen, die mich eingeschüchtert, provoziert und bedroht haben. Danach wurde es als Prank "aufgelöst". 

Na sehr witzig :facepalm:

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Banklwärmer
jojoba schrieb vor 21 Stunden:

Ich bin klar erkennbar mit Gesicht und Stimme. Ich habe das Video auf youtube gemeldet und den Ersteller per Mail kontaktiert. Die 48h Frist, dass er das Video löscht oder mich zensiert, ist verstrichen, jetzt kümmert sich youtube selber darum. Mal schauen, wann ich hier Rückmeldung bekomme.

Das Video ist halt auf diversen Social Media Kanälen zu sehen, nicht nur auf youtube. Ich werde jedenfalls morgen einen Anwalt einschalten und mir anhören, welche Möglichkeiten mir zur Verfügung stehen. 

Das ist die beste Vorgehensweise, ohne detaillierte Angaben zum Sachverhalt lassen sich hier im Forum natürlich nur schwer Einschätzungen treffen. Von dem was du bist jetzt geschrieben hast wirst du aber einige gute Optionen haben, die dem Ersteller des Videos einiges kosten könnten. Von strafrechtlicher Relevanz mal abgesehen.

 

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Postinho
Lawyered schrieb vor 38 Minuten:

Das ist die beste Vorgehensweise, ohne detaillierte Angaben zum Sachverhalt lassen sich hier im Forum natürlich nur schwer Einschätzungen treffen. Von dem was du bist jetzt geschrieben hast wirst du aber einige gute Optionen haben, die dem Ersteller des Videos einiges kosten könnten. Von strafrechtlicher Relevanz mal abgesehen.

 

Nach dem ersten Telefonat mit dem Anwalt bin ich da gar nicht guter Dinge. Der meinte, er braucht einen "Gegner", auf den diversen Kanälen kann ich maximal eine E-Mail-Adresse ausfindig machen. Im best case kann ich erreichen, dass er mich auf dem Video zensieren muss. Bis ich das aber gerichtlich durchgesetzt habe, ist es eh schon vollkommen egal. 

Strafrechtlich ist es gar nicht relevant. Hatte dazu schon mit der Polizei telefoniert. Die Dame am Telefon meinte, solange nicht mit dem Tod gedroht wird oder ich körperlich verletzt werde, ist es zwar scheiße, aber strafrechtlich kann man da nix machen. 

Ich muss sagen, ich find's zwar nicht leiwand auf dem Video zu sein und die Kommentare darunter zu lesen, aber ich kann da drüber stehen. Aber wenn das was ärgeres wäre, ist man vollkommen machtlos. Die Plattformen scheren sich einen Dreck und bis man über den Gerichtsweg eine Löschung durchsetzt, vergehen wohl mindestens Wochen.

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Banklwärmer
jojoba schrieb vor 16 Stunden:

Nach dem ersten Telefonat mit dem Anwalt bin ich da gar nicht guter Dinge. Der meinte, er braucht einen "Gegner", auf den diversen Kanälen kann ich maximal eine E-Mail-Adresse ausfindig machen. Im best case kann ich erreichen, dass er mich auf dem Video zensieren muss. Bis ich das aber gerichtlich durchgesetzt habe, ist es eh schon vollkommen egal. 

Strafrechtlich ist es gar nicht relevant. Hatte dazu schon mit der Polizei telefoniert. Die Dame am Telefon meinte, solange nicht mit dem Tod gedroht wird oder ich körperlich verletzt werde, ist es zwar scheiße, aber strafrechtlich kann man da nix machen. 

Ich muss sagen, ich find's zwar nicht leiwand auf dem Video zu sein und die Kommentare darunter zu lesen, aber ich kann da drüber stehen. Aber wenn das was ärgeres wäre, ist man vollkommen machtlos. Die Plattformen scheren sich einen Dreck und bis man über den Gerichtsweg eine Löschung durchsetzt, vergehen wohl mindestens Wochen.

Ich dachte der Ersteller wäre dir persönlich bekannt. Eine Abmahnung wäre wohl das mindeste, aber du wirst dem Kollegen den Sachverhalt schon so detailliert beschrieben haben, dass er zu dem Ergebnis gekommen ist.

Kommt auf den konkreten Inhalt des Videos an.Neben dem Recht am eigenen Bild wäre mir spontan der Beleidigungstatbestand eingefallen.

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Gelten für solche Nazidevotionalien eigentlich andere Gesetze wenn es sich dabei um einen Nachlass handelt?
Beziehungsweise ist jede Art der Vorführung illegal?

Es ist ja zB ein Unterschied ob ich eine Hitlerbüste herzeige und sage "Schau wie geil" oder ob es sich dabei um eine Vorführung zu Bildungszwecken handelt. 

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Wien nur du allein!
ooeveilchen schrieb vor 1 Stunde:

Gelten für solche Nazidevotionalien eigentlich andere Gesetze wenn es sich dabei um einen Nachlass handelt?
Beziehungsweise ist jede Art der Vorführung illegal?

Es ist ja zB ein Unterschied ob ich eine Hitlerbüste herzeige und sage "Schau wie geil" oder ob es sich dabei um eine Vorführung zu Bildungszwecken handelt. 

Es sind im Wesentlichen drei Fälle zu unterscheiden:

A) Verbreitung bzw. Verherrlichung von NS-Gedankengut -> Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz ("schau wie geil)

B) Verbreitung von NS-Materialien wenn kein Vorsatz besteht, diese zu verherrlichen. Die Abgrenzung ist hier sehr schwierig. Beispiel: Ein Musikhändler verkauft rechtsradikale Alben, allerdings nur einzelne von hunderten (unbedenklichen). Dem Händler geht es wohl nicht um die Verbreitung von NS-Gedankengut -> keine Straftat nach dem Verbotsgesetz. Dennoch dort ihm eine Verwaltungsstrafe.

C) Der Besitz selbst ist nicht strafbar, es geht stets um die Zuschaustellung bzw. Verarbeitung. Die SS-Uniform vom Großvater darfst du also behalten, darfst sie aber nicht tragen. Bzgl Herzeigen: Das kommt stark auf den Kontext an. Wenn es negativ behaftet ist, dann ist es zulässig (denkbar für eine Vorführung zu Bildungszwecken)

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Neocon schrieb vor 13 Stunden:

Bzgl Herzeigen: Das kommt stark auf den Kontext an. Wenn es negativ behaftet ist, dann ist es zulässig (denkbar für eine Vorführung zu Bildungszwecken)

Ich frage nämlich aus relativ konkreten Gründen.

Bin durch Zufall darauf Aufmerksam geworden, dass ein Bekannter in einem Verwandtschaftsverhältnis zu einem sehr bekannten NS-Funktionär steht.
Mit dem hab ich gesprochen und wenn es die Zeit bzw. Corona mal hergibt darf ich mir einmal den persönlichen Nachlass von diesem Mann anschauen. 

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Wien nur du allein!
ooeveilchen schrieb vor 4 Stunden:

Ich frage nämlich aus relativ konkreten Gründen.

Bin durch Zufall darauf Aufmerksam geworden, dass ein Bekannter in einem Verwandtschaftsverhältnis zu einem sehr bekannten NS-Funktionär steht.
Mit dem hab ich gesprochen und wenn es die Zeit bzw. Corona mal hergibt darf ich mir einmal den persönlichen Nachlass von diesem Mann anschauen. 

Also wenn er nur dir die geerbten Stücke zeigt seh ich da kein Problem. Problematisch wird's erst wenn er dir welche weiter gibt. 

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V.I.P.
Neocon schrieb vor 6 Stunden:

Also wenn er nur dir die geerbten Stücke zeigt seh ich da kein Problem. Problematisch wird's erst wenn er dir welche weiter gibt. 

und ich nehme an, wenn man damit instagram etc fotos macht....

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Wien nur du allein!
AlexR schrieb vor 4 Minuten:

und ich nehme an, wenn man damit instagram etc fotos macht....

Natürlich, denn dann hat man die öffentliche Verbreitung.

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Gast

Hallo, ist hier jemand im Gebiet Verwaltungsrecht und Amtshaftung bewandert?

Bin ein Neuling in Verwaltung und es geht um jenen Fall:

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Meine Frage dazu: Geht man davon aus dass alle Voraussetzung für eine Haftung gegeben sind, haftet hier der Bund? So wie ich das verstanden habe, kann eine BH ja nicht haften, da sie keine Gebietskörperschaft, sondern nur eine staatliche Verwaltungsbehörde ist, oder? Außerdem ist Ampler ja nachdem sie eine Kreuzung iSd StVO „kontrolliert“ ja im Zuge der mittelbaren Bundesverwaltung tätig, während sie den Schaden verursacht. Verstehe ich das Problem so richtig?

Würde mich sehr darüber freuen, wenn mir da jemand helfen könnte. Kollegiale Grüße. :D

bearbeitet von GrazTiefschwarz

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