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legende

würd mich zumindest mal nach einer neuen wohnung umsehen. :winke:

 

aber ansonsten: was soll schon passieren; wo kein kläger da kein richter - und anzeigen wird sie dich wohl nicht.

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Weltklassecoach
Iniesta schrieb vor 11 Stunden:

Wie schaut's eigentlich bzgl. (fahrlässiger) Verletzung des Briefgeheimnis aus? Wo fängt die an?

Folgendes passiert mir regelmäßig:

Ich und die im Haus lebende Senior-Hausbesitzerin haben quasi idente Anschriften, ich halt noch mit 1 Zusatz zur Türnummer, der meist bei Anschriften entweder vergessen wird oder aufgrund unzureichender Datenbanken oft gar nicht erfasst werden kann. Jetzt isses so dass ich immer wieder die Post von ihr im Postkasten hab (meist weil sich die bei der Post auch noch vertun). In ca. 98% der Fälle merk ich das rechtzeitig, aber manchmal pass ich auch nicht auf und öffne die Briefe und seh dann erst nachher dass die gar nicht für mich waren. 

Heute hab ich versehentlich die Post vom Finanzamt geöffnet, die für sie und nicht für mich war. Ich warte darauf dass sich die mal bei mir wegen der Einkommenssteuer noch melden werden, was bislang noch immer nicht geschehen ist, weshalb ich angenommen hatte dass die mir geschrieben haben und ich nicht so genau geschaut hab.

Zählt das versehentliche Öffnen jetzt als Verletzung des Briefgeheimnisses? Immerhin hab ich's ja in meinem Postkastl drin ghabt und der Absender war ja aus meiner Sicht auch plausibel. Das muss jetzt wohl ca. schon das 3.x passiert sein. Mir war's jedenfalls so peinlich dass ich gleich mal 1 Zetterl mit meiner Entschuldigung drauf beigelegt hab und das ganze in ihren Briefkasten getan hab. Mehr kann ich jetzt aber auch nimmer machen. :ratlos:

In Österreich ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar (es sei den es steht direkt beim Delikt etwas anderes). Eine fahrlässige Verletzung des Briefgeheimnisses gibt es daher nicht. Kannst daher wohnen bleiben.
Liebe Grüße

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  • 2 weeks later...
Postinho

Wurde schon mal jemand gepranked und unerlaubterweise online gestellt? Welche Rechte hat man? Recht auf das eigene Bild? Wenn der Ersteller mein Gesicht zensiert, darf das Video trotzdem online bleiben? Was, wenn es bis zur Zensur schon 1000fach geteilt wurde? 

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V.I.P.
jojoba schrieb vor 10 Stunden:

Wurde schon mal jemand gepranked und unerlaubterweise online gestellt? Welche Rechte hat man? Recht auf das eigene Bild? Wenn der Ersteller mein Gesicht zensiert, darf das Video trotzdem online bleiben? Was, wenn es bis zur Zensur schon 1000fach geteilt wurde? 

Pornografisches Material?

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Gast

Kurze Frage bzgl dem Verbotgesetzes.Wir diskutieren grad in der Brudi WA Gruppe einen Fall wo ein Kärntner wegen dem Besitzes eines privat aufgehängten Hitler Bildes wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen wurde (dazu muss man sagen das die Hausdurchsuchung wo man überhaupt auf das Bild kam wegen einer bereits laufenden Anklage wegen "depperter Nazi sein" angeordnet wurde und seine Vereidigung bzgl dem Bildes auf ein "i hob docht des is legal" beschränkt war).

Einige in der Freundesgruppe waren sich sicher das ein reiner Besitz von so einem Bild egal ist wenns privat in ieinem Keller hängt.Beim studieren des Verbotgesetzes sind wir dann nicht so wirklich auf eine klare Aussage gestoßen bzgl Besitz im Privaten.

Geht eigentlich rein um Interesse es betrifft glaub ich niemanden von uns direkt^^.

Weiß vil jemand einen genauen Paragraph der sich diesbezüglich äußert etc -aber kein dringendes Problem die anderen Anliegen der ASB User in dem Thread bitte zuerst behandeln.

ligrü 

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Junior Vizepräsident
Grauer Prophet schrieb vor 2 Stunden:

Einige in der Freundesgruppe waren sich sicher das ein reiner Besitz von so einem Bild egal ist wenns privat in ieinem Keller hängt.

Das kommt auf den Zusammenhang an. Wenn du dir zu Hause eine Bildergalerie bestehend aus den größten Tyrannen der Weltgeschichte aufhängst und fachliche Informationen dazu schreibst, dann ist das vielleicht ein wenig schräg, aber wohl strafrechtlich nicht relevant. Hängen hingegen Bilder, wo drunter "Mein geliebter Führer" steht oder eine andere Verherrlichung darauf schließt, wie beispielsweise Utensilien, Textnachrichten etc., dann macht es einen gravierenden Unterschied. So auch in jenem Fall.

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Bunter Hund im ASB
Grauer Prophet schrieb vor 4 Stunden:

Kurze Frage bzgl dem Verbotgesetzes.Wir diskutieren grad in der Brudi WA Gruppe einen Fall wo ein Kärntner wegen dem Besitzes eines privat aufgehängten Hitler Bildes wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen wurde (dazu muss man sagen das die Hausdurchsuchung wo man überhaupt auf das Bild kam wegen einer bereits laufenden Anklage wegen "depperter Nazi sein" angeordnet wurde und seine Vereidigung bzgl dem Bildes auf ein "i hob docht des is legal" beschränkt war).

Stimmt die Kärntner Geschichte so 1-1?Kommt mir komisch vor. 

War vor ein paar Jahren bei bzw eher zwecks einem Seidl Film Thema:

https://www.derstandard.at/story/2000018443876/wiederbetaetigung-prozess-um-die-braune-suppe-im-keller

Zitat

Der Besitz der Devotionalien ist nämlich nicht strafbar, dass er sie einer breiteren Öffentlichkeit gezeigt hat, schon. 

 

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Banklwärmer
Grauer Prophet schrieb am 16.10.2020 um 09:26 :

Kurze Frage bzgl dem Verbotgesetzes.Wir diskutieren grad in der Brudi WA Gruppe einen Fall wo ein Kärntner wegen dem Besitzes eines privat aufgehängten Hitler Bildes wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen wurde (dazu muss man sagen das die Hausdurchsuchung wo man überhaupt auf das Bild kam wegen einer bereits laufenden Anklage wegen "depperter Nazi sein" angeordnet wurde und seine Vereidigung bzgl dem Bildes auf ein "i hob docht des is legal" beschränkt war).

Einige in der Freundesgruppe waren sich sicher das ein reiner Besitz von so einem Bild egal ist wenns privat in ieinem Keller hängt.Beim studieren des Verbotgesetzes sind wir dann nicht so wirklich auf eine klare Aussage gestoßen bzgl Besitz im Privaten.

Geht eigentlich rein um Interesse es betrifft glaub ich niemanden von uns direkt^^.

Weiß vil jemand einen genauen Paragraph der sich diesbezüglich äußert etc -aber kein dringendes Problem die anderen Anliegen der ASB User in dem Thread bitte zuerst behandeln.

ligrü 

Das kann nicht der gesamte Sachverhalt sein, vielleicht hat der Richter das in Verbindung mit anderen Normverletzungen behandelt.

Wenn jemand ein Hitlerbild in seinem Keller hängen hat würde ich die Strafbarkeit, nur aufgrund dieser Tatsache und dieses Sachverhalts, verneinen.

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Banklwärmer
jojoba schrieb am 15.10.2020 um 22:34 :

Wurde schon mal jemand gepranked und unerlaubterweise online gestellt? Welche Rechte hat man? Recht auf das eigene Bild? Wenn der Ersteller mein Gesicht zensiert, darf das Video trotzdem online bleiben? Was, wenn es bis zur Zensur schon 1000fach geteilt wurde? 

Ohne den detaillierten Sachverhalt zu kennen: Bist du auf dem Video erkennbar? Kann man auch ohne das Gesicht auf dich schließen, z.B. Gang, Kleidung etc. Und kennst du den Ersteller des Videos?

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Postinho
Lawyered schrieb vor 3 Stunden:

Ohne den detaillierten Sachverhalt zu kennen: Bist du auf dem Video erkennbar? Kann man auch ohne das Gesicht auf dich schließen, z.B. Gang, Kleidung etc. Und kennst du den Ersteller des Videos?

Ich bin klar erkennbar mit Gesicht und Stimme. Ich habe das Video auf youtube gemeldet und den Ersteller per Mail kontaktiert. Die 48h Frist, dass er das Video löscht oder mich zensiert, ist verstrichen, jetzt kümmert sich youtube selber darum. Mal schauen, wann ich hier Rückmeldung bekomme.

Das Video ist halt auf diversen Social Media Kanälen zu sehen, nicht nur auf youtube. Ich werde jedenfalls morgen einen Anwalt einschalten und mir anhören, welche Möglichkeiten mir zur Verfügung stehen. 

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Junior Vizepräsident
jojoba schrieb vor 6 Minuten:

Ich bin klar erkennbar mit Gesicht und Stimme.

Hat man dich danach aufgeklärt bzw. gefragt? Was war das für ein Prank? Klingt nach einem unlustigen YouTube-Spasti.

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V.I.P.
Grauer Prophet schrieb am 16.10.2020 um 09:26 :

Kurze Frage bzgl dem Verbotgesetzes.Wir diskutieren grad in der Brudi WA Gruppe einen Fall wo ein Kärntner wegen dem Besitzes eines privat aufgehängten Hitler Bildes wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen wurde (dazu muss man sagen das die Hausdurchsuchung wo man überhaupt auf das Bild kam wegen einer bereits laufenden Anklage wegen "depperter Nazi sein" angeordnet wurde und seine Vereidigung bzgl dem Bildes auf ein "i hob docht des is legal" beschränkt war).

Einige in der Freundesgruppe waren sich sicher das ein reiner Besitz von so einem Bild egal ist wenns privat in ieinem Keller hängt.Beim studieren des Verbotgesetzes sind wir dann nicht so wirklich auf eine klare Aussage gestoßen bzgl Besitz im Privaten.

Geht eigentlich rein um Interesse es betrifft glaub ich niemanden von uns direkt^^.

Weiß vil jemand einen genauen Paragraph der sich diesbezüglich äußert etc -aber kein dringendes Problem die anderen Anliegen der ASB User in dem Thread bitte zuerst behandeln.

ligrü 

eigentlich ist das ganz klar, daheim darfst du es legal haben, nur niemandem vorführen 

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Gast
Lawyered schrieb vor 3 Stunden:

Das kann nicht der gesamte Sachverhalt sein, vielleicht hat der Richter das in Verbindung mit anderen Normverletzungen behandelt.

Wenn jemand ein Hitlerbild in seinem Keller hängen hat würde ich die Strafbarkeit, nur aufgrund dieser Tatsache und dieses Sachverhalts, verneinen.

 

J.E schrieb vor 10 Minuten:

eigentlich ist das ganz klar, daheim darfst du es legal haben, nur niemandem vorführen 

https://volksgruppen.orf.at/slovenci/meldungen/stories/3071787/

Ging um diesen Fall-wie gesagt er hatte schon vorher eine Anzeige Ermittlung etc wegen Nazisein am Hals aber laut dem Artikel wurde er trotztem extra wegen den Bildern verurteilt 

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Postinho
Devil Jin schrieb vor 18 Minuten:

Hat man dich danach aufgeklärt bzw. gefragt? Was war das für ein Prank? Klingt nach einem unlustigen YouTube-Spasti.

So ist es. Ein sehr unlustiger Prank.

Ich wurde aufgeklärt, dass es ein Prank war und ich habe die Kamera dann entdeckt. Ich habe aber niemals zugestimmt, dass dieses Material öffentlich gestellt wird.

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