Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 26. Mai 2020 ServusTV hat auf dem Garten des Ferienhauses der Verwandtschaft einen Bericht ohne Genehmigung gedreht. Das Grundstück ist nicht eingezäunt und während des Beitrags war niemand im Haus. Außerdem gibt es dort keine öffentlichen Parkplätze. D. h. es kann nur auf Privatgrund geparkt werden. Sehen tut man zwar nur die Aussicht und Blumen, also nix besonderes, aber das finde ich schon eine Frechheit. Lohnt es sich dagegen vorzugehen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lurker Beruf: ASB-Poster Geschrieben 26. Mai 2020 _Wurzelsepp_ schrieb am 13.5.2020 um 11:01 : Wasserschaden im Vorzimmer, verursacht durch den Nachbarn, weil er eigenhändig in seinem Badezimmer hantiert hat. Der Schaden wurde begutachtet als er trocken war. Nachdem heute die Wand abermals nass war, wurde nochmal bei der Hausverwaltung urgiert - Sanierungsfirma wird sich noch diese Woche zwecks Terminvereinbarung melden. Durch die neuerliche nasse Wand vermute ich, dass sich der Wasserschaden ins angrenzende Schlafzimmer ausgebreitet hat. Problem dabei ist, dass vor dieser Wand im Schlafzimmer ein riesengroßer Kasten steht, der sich wohl bei einem notwendigen Abbau zur Begutachtung der Wand nicht mehr aufbauen lässt (Schrauben sind ziemlich verkeilt, etc). Ein Wegschieben des Kastens, um zur Mauer zu kommen, ist aufgrund des Abstandes zum Bett eher nicht möglich. Die Kosten für die Sanierung wird durch die Gebäudeversicherung getragen (Eigentumswohnungen). Wie verhält es sich, wenn aufgrund einer zusätzlich nassen Wand im Schlafzimmer, der Kasten abgebaut, entsorgt und ein neuer angeschafft werden muss? Wer trägt hier die Kosten? Die Hausverwaltung wollte auf die Haushaltsversicherung verweisen, aber das sehe ich gar nicht ein. Schließlich hat der Nachbar gepfuscht (da ärgere ich mich eh schon, dass dies die Gebäudeversicherung zahlt und nicht er als Mieter). Wahrscheinlich ist das jetzt eh schon zu spät, aber: Den Schaden an den Wänden bezahlt die Gebäudeversicherung. Den Schaden am Inhalt stellst du deiner Haushaltsversicherung in Rechnung, die dann ggf. beim Schadenverursacher regressieren kann. Du willst aber ja einen neuen Kasten, keinen gebrauchten. Der Verursacher, so er überhaupt schadenersatzpflichtig ist, hätte nur den Zeitwert der kaputten Sache zu tragen (plus den Abbau und dgl.). Die Haushaltsversicherung bezahlt dir aber bei Wiederanschaffung eines Kastens den Neuwert des kaputten Kastens. Sprich: Der Kasten hat damals 1.000,-- gekostet, ist aber schon 10 Jahre alt und hat noch einen Wert von 500,--. Wenn du dich an den Schädiger wendest, hast du eine vielleicht langwierige Nachbarschaftsstreitigkeit vor dir und bekommst am Ende vielleicht die 500,--. Die HH-Vers. zahlt dir problemlos die 1.000,--. Wenn der neue Kasten allerdings ein qualitativ besserer Kasten ist, der 2.000,-- kostet, bekommst du natürlich trotzdem nur den Neuwert des alten Kastens (1.000,--). 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lurker Beruf: ASB-Poster Geschrieben 26. Mai 2020 Devil Jin schrieb vor 3 Stunden: ServusTV hat auf dem Garten des Ferienhauses der Verwandtschaft einen Bericht ohne Genehmigung gedreht. Das Grundstück ist nicht eingezäunt und während des Beitrags war niemand im Haus. Außerdem gibt es dort keine öffentlichen Parkplätze. D. h. es kann nur auf Privatgrund geparkt werden. Sehen tut man zwar nur die Aussicht und Blumen, also nix besonderes, aber das finde ich schon eine Frechheit. Lohnt es sich dagegen vorzugehen? Was meinst du mit "dagegen vorgehen"? Sie anzeigen? Weil sie die Aussicht und die Blumen gefilmt haben? Ernsthaft jetzt? Mal abgesehen davon, daß ich nicht weiß, ob das nun erlaubt war oder nicht, finde ich, daß unsere Polizei genug zu tun hat und nicht wegen so einen Blödsinn belästigt werden soll. Oder geht´s dir um Schadenersatz? Der Satz "Lohnt es sich dagegen vorzugehen" könnte ja auch wörtlich genommen werden. Dann frage ich: Wo ist der Schaden? Privatparkplatz: Weißt du, daß dort geparkt wurde oder nimmst du es an? Falls jemand daheim war, hätte dieser ja die Crew darauf aufmerksam machen können, daß diese auf Privatgrund parkt. Man hätte wahrscheinlich ein paar freundlich Worte miteinander gewechselt und, wenn das Parken der Filmcrew für jemanden hinderlich gewesen wäre, hätte wohl ServusTV den Parkplatz sofort geräumt. Wenn es wirklich jemanden gestört hat, dann sollte dieser halt einen Brief an ServusTV schicken, in dem man kundtut, daß man es befremdlich findet, wie hier vorgegangen wurde. Dann gibt´s eine nette Entschuldigung, vielleicht wird der Grundstücksbesitzer mal in den Hangar 7 zu Sport und Talk oder was auch immer eingeladen, und die Sache ist gut. Aber deswegen jetzt einen rechtlichen Aufstand zu proben erachte ich für massiv überzogen. 6 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lurker Beruf: ASB-Poster Geschrieben 26. Mai 2020 Blöde Frage, die mir heute Nacht, zugegebenermaßen anlässlich des Coronagates, eingefallen ist und deren rechtliche Betrachtungsweise mir vollkommen unklar ist. Täter 1 begeht eine Straftat, mittels derer man dann eine andere Straftat des Täters 2 beweisen kann. Ab wann ist die Straftat des Täters 1 rechtlich so irrelevant, daß es zu keiner Aufarbeitung des Falles kommt? Gleich vorweg: Mir ist klar, daß das Anbringen der Kamera im Stadion nur mittels einer Straftat passieren konnte und wahrscheinlich auch das Anbringen der Kamera selbst + das Filmen einer Straftat entspricht. Andererseits war das LASK-Training, wiewohl wahrscheinlich moralisch verwerflich, wahrscheinlich rechtlich einer Verordnung zuwiderhandelnd, aber keine Straftat. Das soll hier alles keine Rolle spielen, für mich war die Coronagate-Sache nur der Ursprung eines Gedankenexperiments, aber nicht der Grund für dieses Posting. Also nochmals zur Ausgangslage: Täter 1 bricht irgendwo ein, bringt Kameras an, filmt unerlaubter Weise und bringt diese Filme dann in Umlauf. Das sind dann schon ein paar Straftaten per se. In Beispiel 1 filmt der Täter, wie Person X gegenüber der Person Y in einem privaten Gespräch zugibt, daß er die Sonntagszeitung nie bezahlt und er seit Jahren die Sonntagskrone stiehlt. Person X ist eine prominente Person, sagen wir ein Politiker, der Einbrecher will bewusst diese Person schädigen und gibt den Film an die Presse weiter. Es kommt zu einem Skandal, der Politiker tritt zurück. Beispiel 2: Diesmal wieder das gleiche Einbruchsszenario, aber gefilmt werden Menschen, die einen Kinderpornoring betreiben und die die Polizei erfolgreich bestechen, um die verbotenen Machenschaften gedeckt zu bekommen. Mittels der Aufnahmen können die Verbrecher mitsamt den korrupten Polizisten aufgedeckt werden, diese Täter werden alle verurteilt und das Martyrium vieler Kinder wird beendet. Was die beiden Beispiele gemein haben, sind die Straftaten des Einbrechers, welcher mEn rechtlich betrachtet per se immer gleich schwer wiegt. Sie unterscheiden sich aber gewaltig in der Auswirkung auf die Gesellschaft. Während einerseits nur eine moralische Konsequenz gezogen wird (Rücktritt des Politikers), aber keine Strafverfolgung des Politikers passieren wird, ist andererseits ein wirklich schlimmes Verbrechen dadurch aufgeklärt worden, und somit eine moralische Rechtfertigung für den zweiten Fall viel leichter zu erbringen und der Einbrauch auch leichter zu befürworten. Andererseits: Der Einbrecher hat auch im zweiten Fall das Recht selbst in die Hand genommen. Wiewohl mit nobleren Absichten, aber trotzdem. Daher meine Frage an die Rechtsgelehrten unter euch: Wie ist so etwas eigentlich rechtlich geregelt bzw. wir wird das gelebt? Gibt es da eine Gegenüberstellung der Straftaten? Sprich: in Fall 2 überwiegt der positive Effekt deutlich mehr, weswegen ein Verfahren gegen einen bis dahin unbescholtenen Bürger, der beweisen kann, daß der nur den Zweck der Vernichtung des Pornorings bezweckte, eingestellt wird? Oder wird der Einbruch immer Stand alone betrachtet? Für mich wäre es echt interessant, wie die rein rechtliche Handhabung aussieht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 26. Mai 2020 naja, "rechtlich irrelevant" wird wohl nie was werden - außer, es war halt wirklich irrelevant (dann ist es aber keine straftat) siehe die beiden ibiza-obermayers (den einen mit i) von der sz, gegen die ja auch ermittelt wurde und gestern alle anklagepunkte fallen gelassen wurden. wie das strafmaß aussehen würde, steht halt auf einem anderen blatt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 26. Mai 2020 Verlieren nicht Beweismittel ganz oder zum Teil ihre Geltung wenn sie auf unrechtmäßigem Wege zustande gekommen sind? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 26. Mai 2020 Lurker schrieb vor 3 Stunden: Privatparkplatz: Weißt du, daß dort geparkt wurde oder nimmst du es an? Hellgrün: Bäume Grau: Straße bzw. Garageneinfahrt Grün: Wiese/Garten Braun: Haus Orange: Unebenheiten Rot: Möglicher Bewegungsbereich des Fernsehteams Es gibt nicht viele Möglichkeiten, wo sie geparkt haben. Entweder direkt auf der nahezu einspurigen Straße, wodurch der Verkehr komplett blockiert wäre oder eben auf dem Grundstück, da ich bezweifle, dass der Moderator mitsamt Crew zu Fuß ging. Außerdem ist es das einzige Haus im Umkreis von mehr als 100 Meter und "Betreten verboten"-Schilder weisen auf den Privatgrund hin. Natürlich ist es eine Lappalie, aber nur weil kein Zaun vorhanden ist, bedeutet es nicht, dass man fremdes Eigentum einfach betreten darf, noch dazu mitsamt einem größeren Fahrzeug oder gar mehrere, welche aufgrund Platzmangel auf der nicht dafür ausgelegten Grünfläche stehen. Das weiß man ja nicht, was die veranstaltet haben und darum geht es. Ah ja, fast vergessen: Die Einfahrt wird mit einer simplen Kette "versperrt". 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerOnkel Supersoldat. Geschrieben 26. Mai 2020 Na dann musst du zum Bezirksgericht und dirt eine Anzeige wg Besitzstörung einbringen hätt ich mal gesagt... Wird halt schwer, nachdem du ja eigentlich nicht mal weißt ob jmd dort war... Od ob überhaupt jmd dort geparkt hat.. 100m kann man durchaus als Kamerateam schon mal gehn, also wärs mir persönlich den Aufwand ned wert. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rapidwien21 Workaholic Geschrieben 26. Mai 2020 Lurker schrieb vor 5 Stunden: Was meinst du mit "dagegen vorgehen"? Sie anzeigen? Weil sie die Aussicht und die Blumen gefilmt haben? Ernsthaft jetzt? Mal abgesehen davon, daß ich nicht weiß, ob das nun erlaubt war oder nicht, finde ich, daß unsere Polizei genug zu tun hat und nicht wegen so einen Blödsinn belästigt werden soll. Oder geht´s dir um Schadenersatz? Der Satz "Lohnt es sich dagegen vorzugehen" könnte ja auch wörtlich genommen werden. Dann frage ich: Wo ist der Schaden? Privatparkplatz: Weißt du, daß dort geparkt wurde oder nimmst du es an? Falls jemand daheim war, hätte dieser ja die Crew darauf aufmerksam machen können, daß diese auf Privatgrund parkt. Man hätte wahrscheinlich ein paar freundlich Worte miteinander gewechselt und, wenn das Parken der Filmcrew für jemanden hinderlich gewesen wäre, hätte wohl ServusTV den Parkplatz sofort geräumt. Wenn es wirklich jemanden gestört hat, dann sollte dieser halt einen Brief an ServusTV schicken, in dem man kundtut, daß man es befremdlich findet, wie hier vorgegangen wurde. Dann gibt´s eine nette Entschuldigung, vielleicht wird der Grundstücksbesitzer mal in den Hangar 7 zu Sport und Talk oder was auch immer eingeladen, und die Sache ist gut. Aber deswegen jetzt einen rechtlichen Aufstand zu proben erachte ich für massiv überzogen. Naja, wir haben 2020. Auch das ist die "neue Normalität". 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 26. Mai 2020 Lurker schrieb vor 5 Stunden: Blöde Frage, die mir heute Nacht, zugegebenermaßen anlässlich des Coronagates, eingefallen ist und deren rechtliche Betrachtungsweise mir vollkommen unklar ist. Täter 1 begeht eine Straftat, mittels derer man dann eine andere Straftat des Täters 2 beweisen kann. Ab wann ist die Straftat des Täters 1 rechtlich so irrelevant, daß es zu keiner Aufarbeitung des Falles kommt? Gleich vorweg: Mir ist klar, daß das Anbringen der Kamera im Stadion nur mittels einer Straftat passieren konnte und wahrscheinlich auch das Anbringen der Kamera selbst + das Filmen einer Straftat entspricht. Andererseits war das LASK-Training, wiewohl wahrscheinlich moralisch verwerflich, wahrscheinlich rechtlich einer Verordnung zuwiderhandelnd, aber keine Straftat. Das soll hier alles keine Rolle spielen, für mich war die Coronagate-Sache nur der Ursprung eines Gedankenexperiments, aber nicht der Grund für dieses Posting. Also nochmals zur Ausgangslage: Täter 1 bricht irgendwo ein, bringt Kameras an, filmt unerlaubter Weise und bringt diese Filme dann in Umlauf. Das sind dann schon ein paar Straftaten per se. In Beispiel 1 filmt der Täter, wie Person X gegenüber der Person Y in einem privaten Gespräch zugibt, daß er die Sonntagszeitung nie bezahlt und er seit Jahren die Sonntagskrone stiehlt. Person X ist eine prominente Person, sagen wir ein Politiker, der Einbrecher will bewusst diese Person schädigen und gibt den Film an die Presse weiter. Es kommt zu einem Skandal, der Politiker tritt zurück. Beispiel 2: Diesmal wieder das gleiche Einbruchsszenario, aber gefilmt werden Menschen, die einen Kinderpornoring betreiben und die die Polizei erfolgreich bestechen, um die verbotenen Machenschaften gedeckt zu bekommen. Mittels der Aufnahmen können die Verbrecher mitsamt den korrupten Polizisten aufgedeckt werden, diese Täter werden alle verurteilt und das Martyrium vieler Kinder wird beendet. Was die beiden Beispiele gemein haben, sind die Straftaten des Einbrechers, welcher mEn rechtlich betrachtet per se immer gleich schwer wiegt. Sie unterscheiden sich aber gewaltig in der Auswirkung auf die Gesellschaft. Während einerseits nur eine moralische Konsequenz gezogen wird (Rücktritt des Politikers), aber keine Strafverfolgung des Politikers passieren wird, ist andererseits ein wirklich schlimmes Verbrechen dadurch aufgeklärt worden, und somit eine moralische Rechtfertigung für den zweiten Fall viel leichter zu erbringen und der Einbrauch auch leichter zu befürworten. Andererseits: Der Einbrecher hat auch im zweiten Fall das Recht selbst in die Hand genommen. Wiewohl mit nobleren Absichten, aber trotzdem. Daher meine Frage an die Rechtsgelehrten unter euch: Wie ist so etwas eigentlich rechtlich geregelt bzw. wir wird das gelebt? Gibt es da eine Gegenüberstellung der Straftaten? Sprich: in Fall 2 überwiegt der positive Effekt deutlich mehr, weswegen ein Verfahren gegen einen bis dahin unbescholtenen Bürger, der beweisen kann, daß der nur den Zweck der Vernichtung des Pornorings bezweckte, eingestellt wird? Oder wird der Einbruch immer Stand alone betrachtet? Für mich wäre es echt interessant, wie die rein rechtliche Handhabung aussieht. Ganz einfach, Moral ist irrelevant, beides sind Straftaten und werden natürlich verfolgt, da wiegt natürlich eines das andere nicht auf. Stell dir vor jetzt kommt jeder mitn Schmäh daher, dass es noble Absichten waren. Es gibt subjektive Rechtfertigungsgründe wie eben Notwehr/Notstand, das hat aber damit jetzt nichts zu tun. Das mitn Einbruch kannst jetzt auch nicht pauschal sagen, hatte der Einbrecher wirklich den subjektiven Willen den Kinderpornoring aufzudecken oder ist er nur zufällig im Laufe des Einbruches dahinter gekommen ? Da gibts jetzt viele Varianten. Wie der Relii sagt, strafbar bleibt alles, man wird halt dann beim Strafrahmen sehr darauf bedacht nehmen, welche Motivation dahinter steckt. ooeveilchen schrieb vor 2 Stunden: Verlieren nicht Beweismittel ganz oder zum Teil ihre Geltung wenn sie auf unrechtmäßigem Wege zustande gekommen sind? Nur bei Behörden bei Lockvögel und so, bei Privatpersonen zb. nicht (außer es hätte sich was geändert im Strafrecht). 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Geschrieben 26. Mai 2020 Lurker schrieb vor 7 Stunden: Was meinst du mit "dagegen vorgehen"? Sie anzeigen? Weil sie die Aussicht und die Blumen gefilmt haben? Ernsthaft jetzt? Das Zauberwort heißt Drehgenehmigung. Die muss man sich vor einem Dreh holen. Im öffentlichen Raum sowieso, auf Privatgrund erst recht. Wie würde Mateschitz reagieren, wenn da auf seinem Berggrundstück plötzlich ein Filmteam auftaucht und filmt, ohne wen zu fragen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
revo Oasch Geschrieben 26. Mai 2020 (bearbeitet) WorkingPoor schrieb vor 4 Stunden: Das Zauberwort heißt Drehgenehmigung. Die muss man sich vor einem Dreh holen. Im öffentlichen Raum sowieso, auf Privatgrund erst recht. Wie würde Mateschitz reagieren, wenn da auf seinem Berggrundstück plötzlich ein Filmteam auftaucht und filmt, ohne wen zu fragen? Oder auf seiner Privatinsel in Fidschi ... bearbeitet 26. Mai 2020 von revo 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lurker Beruf: ASB-Poster Geschrieben 27. Mai 2020 WorkingPoor schrieb vor 10 Stunden: Das Zauberwort heißt Drehgenehmigung. Die muss man sich vor einem Dreh holen. Im öffentlichen Raum sowieso, auf Privatgrund erst recht. Wie würde Mateschitz reagieren, wenn da auf seinem Berggrundstück plötzlich ein Filmteam auftaucht und filmt, ohne wen zu fragen? Wahrscheinlich wäre es ihm relativ egal, wenn es sich um ein Grundstück handelte, von dem man dann eine paar Blumen und einen Blick in die Landschaft gesehen hat. Oder noch wahrscheinlicher: Er würde es nicht einmal merken, weil er so viele Grundstücke hat. Da den Überblick zu behalten ist nicht so einfach. Nein, im Ernst: Ich sage ja nicht, daß das alle komplett ok war. Die Frage war aber: Lohnt es sich, dagegen vorzugehen? Und wenn du mich fragst, dann ist das ein komplett klares NEIN! Schlussendlich ist das eine totale Kleinigkeit. Die Hausbesitzer waren nicht anwesend, niemand wurde wirklich gestört. Wenn man wirklich sauer ist, dann kann man das mittels eines Schreibens äußern, aber jede darüber hinausgehende Energie ist komplett verschwendet. Was, wenn man eine Anzeige macht, und das Verfahren eingestellt wird, weil es eine totale Kleinigkeit war? Man ärgert sich. Was, wenn es zu einem Verfahren kommt, und der Richter einem dann klar macht, daß er sich verarscht vorkommt, wegen so einem Blödsinn im Verhandlungssaal sitzen zu müssen? Man ärgert sich. De facto: Gibt es überhaupt irgendeine theoretische Möglichkeit, daß man hier ein Verfahren anstrebt und sich anschließend nicht ärgert? Eher nicht. Daher: Einfach vergessen oder einen Brief schreiben, vielleicht mit einem Wunsch, daß man als Wiedergutmachung sich über z.B. Karten für Talk und Tore haben möchte, wenn mal Vertreter seines Lieblingsvereins dabei sind, oder vielleicht 2 Karten für den A1 Ring (was wahrscheinlich schwieriger ist, da der A1 Ring ja nicht zu Servus gehört), oder was auch immer. Ich denke, daß dann die Chance besteht, daß man ein nettes Schreiben bekommt und eventuell sogar die Zusage für die Karten. Somit denke ich einfach, daß es gescheiter ist, hier keine Energie zu verschwenden. Aber man kann natürlich auch einen Streit beginnen, falls es einen glücklich macht. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 27. Mai 2020 Lurker schrieb vor 3 Minuten: Somit denke ich einfach, daß es gescheiter ist, hier keine Energie zu verschwenden. Aber man kann natürlich auch einen Streit beginnen, falls es einen glücklich macht. Zumal sie ja kaum zu Millionen an Schadensersatz verurteilt werden. Dann dürfens halt den Beitrag mit den Blumerl nie wieder ausstrahlen und müssen im Teletext eine Entschuldigung reinschreiben. Ob es einem das Wert ist 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko V.I.P. Geschrieben 27. Mai 2020 Lurker schrieb vor 13 Stunden: Nein, im Ernst: Ich sage ja nicht, daß das alle komplett ok war. Die Frage war aber: Lohnt es sich, dagegen vorzugehen? Und wenn du mich fragst, dann ist das ein komplett klares NEIN! Schlussendlich ist das eine totale Kleinigkeit. Die Hausbesitzer waren nicht anwesend, niemand wurde wirklich gestört. Wenn man wirklich sauer ist, dann kann man das mittels eines Schreibens äußern, aber jede darüber hinausgehende Energie ist komplett verschwendet. Ich sag das Parken wäre ja noch egal. Aber wie es @WorkingPoor geschrieben hat, fehlt eindeutig die Drehgenehmigung. Ich würde da schon hergehen und mal dezent bei Servus TV anfragen, dass ich am xy in der Sendung sowieso meinen Grund wiedererkannt habe und, ob sie mir die zugehörige Drehgenehmigung bzw. sonstige Erlaubnis zum Betreten des Grundes zeigen können andernfalls ich eine Besitzstörungsklage einreichen werde. Man kann ggf. auch noch mal am Grundstück ganz genau schauen, ob da irgendein "Schaden" (zertretene Blumen, weggeworfene Zigarettenkippen etc. vorliegt) Und dann mal schauen was passiert. Die bei Servus TV sollten auch wissen, dass dann nicht ganz legal war und eigentlich von sich aus irgendeine Schadensersatzleistung anbieten. 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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