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  • 2 weeks later...

Wasserschaden im Vorzimmer, verursacht durch den Nachbarn, weil er eigenhändig in seinem Badezimmer hantiert hat. Der Schaden wurde begutachtet als er trocken war. Nachdem heute die Wand abermals nass war, wurde nochmal bei der Hausverwaltung urgiert - Sanierungsfirma wird sich noch diese Woche zwecks Terminvereinbarung melden. Durch die neuerliche nasse Wand vermute ich, dass sich der Wasserschaden ins angrenzende Schlafzimmer ausgebreitet hat. Problem dabei ist, dass vor dieser Wand im Schlafzimmer ein riesengroßer Kasten steht, der sich wohl bei einem notwendigen Abbau zur Begutachtung der Wand nicht mehr aufbauen lässt (Schrauben sind ziemlich verkeilt, etc). Ein Wegschieben des Kastens, um zur Mauer zu kommen, ist aufgrund des Abstandes zum Bett eher nicht möglich. 

Die Kosten für die Sanierung wird durch die Gebäudeversicherung getragen (Eigentumswohnungen). 

Wie verhält es sich, wenn aufgrund einer zusätzlich nassen Wand im Schlafzimmer, der Kasten abgebaut, entsorgt und ein neuer angeschafft werden muss? Wer trägt hier die Kosten? Die Hausverwaltung wollte auf die Haushaltsversicherung verweisen, aber das sehe ich gar nicht ein. Schließlich hat der Nachbar gepfuscht (da ärgere ich mich eh schon, dass dies die Gebäudeversicherung zahlt und nicht er als Mieter). 

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Chefjugo am Platz
_Wurzelsepp_ schrieb vor 23 Minuten:

Wer trägt hier die Kosten? Die Hausverwaltung wollte auf die Haushaltsversicherung verweisen, aber das sehe ich gar nicht ein. Schließlich hat der Nachbar gepfuscht (da ärgere ich mich eh schon, dass dies die Gebäudeversicherung zahlt und nicht er als Mieter).

Aus dem Bauch heraus die HHV des Nachbarn.

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Hutz schrieb vor 1 Minute:

Aus dem Bauch heraus die HHV des Nachbarn.

Den derzeitigen Wert oder den Anschaffungswert? Rechnung dahingehend existiert natürlich keine mehr, da der Kasten nicht erst vor Kurzem angeschafft wurde. 

 

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V.I.P.

Ein Exkurs in das Vereinsrecht:

Laut dem Vereinsgesetz ist ja eine EAR zu führen. Jetzt finde ich im Internet aber Beispiele, die hinsichtlich der Afa Fragen offen lassen. In der EAR eines Unternehmens müsste ja eigentlich eine Afa berücksichtigt werden. Bei Vereinen doch auch oder?

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ASB-Messias
_Wurzelsepp_ schrieb vor 10 Stunden:

Den derzeitigen Wert oder den Anschaffungswert? Rechnung dahingehend existiert natürlich keine mehr, da der Kasten nicht erst vor Kurzem angeschafft wurde. 

 

restwert

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Postinho
sulza schrieb am 13.5.2020 um 20:09 :

Ein Exkurs in das Vereinsrecht:

Laut dem Vereinsgesetz ist ja eine EAR zu führen. Jetzt finde ich im Internet aber Beispiele, die hinsichtlich der Afa Fragen offen lassen. In der EAR eines Unternehmens müsste ja eigentlich eine Afa berücksichtigt werden. Bei Vereinen doch auch oder?

Ja genau

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V.I.P.
mido456 schrieb vor einer Stunde:

Ja genau

Heißt also, dass am Ende eigentlich eine Gewinnermittlung stattfindet? Somit wären reine Bank- u. Kassabücher nicht ausreichend?

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Postinho
sulza schrieb vor 26 Minuten:

Heißt also, dass am Ende eigentlich eine Gewinnermittlung stattfindet? Somit wären reine Bank- u. Kassabücher nicht ausreichend?

Naja, das kommt darauf an was der verein macht.

Ist er auf gewinn ausgerichtet oder ein begünstigter sportverein.

Wenn du eh keinen gewinn machst, kannst dir das mit der afa auch sparen.

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Mein Arbeitgeber (LASK) weißt ich an eine aktuelle Verordnung / Gesetz zu brechen (Mannschaftstraining) - bin ich da als Arbeitnehmer automatisch straffrei weil ich eine Weisung bekommen habe? Ich würde sagen nein oder? Wenn mich mein Arbeitgeber anstiftet Leute zu schmieren, werde ja auch ich und mein Arbeitgeber bestraft!?

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Ich fordere drakonische Strafen.
Admira Fan schrieb vor 3 Minuten:

Mein Arbeitgeber (LASK) weißt ich an eine aktuelle Verordnung / Gesetz zu brechen (Mannschaftstraining) - bin ich da als Arbeitnehmer automatisch straffrei weil ich eine Weisung bekommen habe? Ich würde sagen nein oder? Wenn mich mein Arbeitgeber anstiftet Leute zu schmieren, werde ja auch ich und mein Arbeitgeber bestraft!?

Als biederer Jus Student: Es ist eine Verwaltungsübertretung die mit einer Verwaltungsstrafe endet. 

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Der Athletiker schrieb Gerade eben:

Als biederer Jus Student: Es ist eine Verwaltungsübertretung die mit einer Verwaltungsstrafe endet. 

aber sowohl für Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder?

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Wien nur du allein!
Admira Fan schrieb vor 18 Stunden:

Mein Arbeitgeber (LASK) weißt ich an eine aktuelle Verordnung / Gesetz zu brechen (Mannschaftstraining) - bin ich da als Arbeitnehmer automatisch straffrei weil ich eine Weisung bekommen habe? Ich würde sagen nein oder? Wenn mich mein Arbeitgeber anstiftet Leute zu schmieren, werde ja auch ich und mein Arbeitgeber bestraft!?

Ich würde meinen, dass rechtswidrige Weisungen nicht befolgt werden müssen. Dementsprechend kann ich mich nicht auf Straffreiheit berufen. 

Viel hab ich dazu nicht gefunden, aber hier wird es ähnlich gesehen: https://tirv1.orf.at/stories/118408

Wie immer wird man den konkreten Einzelfall betrachten müssen, wobei sehr entscheidend sein wird, ob die Weisung offensichtlich rechtswidrig war. Würde ich im Falle des LASK bejahen.

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Admira Fan schrieb vor 23 Stunden:

Mein Arbeitgeber (LASK) weißt ich an eine aktuelle Verordnung / Gesetz zu brechen (Mannschaftstraining) - bin ich da als Arbeitnehmer automatisch straffrei weil ich eine Weisung bekommen habe? Ich würde sagen nein oder? Wenn mich mein Arbeitgeber anstiftet Leute zu schmieren, werde ja auch ich und mein Arbeitgeber bestraft!?

Das ist doch das gleiche wie am Bau oder? Wenn mein Chef sagt, wir verrechnen ohne Rechnung und ich bekomm meinen Lohn in bar mache ich mich auch strafbar...

bearbeitet von wienerfußballfan

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wienerfußballfan schrieb vor 28 Minuten:

Das ist doch das gleiche wie am Bau oder? Wenn mein Chef sagt, wir verrechnen ohne Rechnung und ich bekomm meinen Lohn in bar mache ich mich auch strafbar...

Hätte ich auch so gesehen

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