unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 22. April 2020 BuchiRapid schrieb vor 42 Minuten: Mietvertrag: stimme zu. § 1104 ABGB ist wohl nach überwiegender Ansicht einschlägig, dem stimme ich zu, aber ich denke nicht, dass das Mobilheim unbenützbar ist. Es gibt keinen Grund es nicht nutzen zu, das ist von keiner Verordnung umfasst mE. daher wird hier wenn dann nur eine Anteile Minderung und da auch keine all zu hohe zustehen. happy to discuss andere Argumente, aber man darf ja raus und man darf auch in Zweitwohnsitze fahren, solange man Abstand hält zu fremden oder sich eh im selben Haushalt aufhält. Wenn er es nicht betreten darf (wird bei Campingplätzen wohl ähnlich sein, wie bei Hotelanlagen; keine Lust das zu recherchieren), ist es halt schon unbenützbar und § 1104 ABGB voll einschlägig. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gw1100 ASB-Legende Geschrieben 23. April 2020 BuchiRapid schrieb vor 8 Stunden: Mietvertrag: stimme zu. § 1104 ABGB ist wohl nach überwiegender Ansicht einschlägig, dem stimme ich zu, aber ich denke nicht, dass das Mobilheim unbenützbar ist. Es gibt keinen Grund es nicht nutzen zu, das ist von keiner Verordnung umfasst mE. daher wird hier wenn dann nur eine Anteile Minderung und da auch keine all zu hohe zustehen. happy to discuss andere Argumente, aber man darf ja raus und man darf auch in Zweitwohnsitze fahren, solange man Abstand hält zu fremden oder sich eh im selben Haushalt aufhält. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_BU_20200316_10/LGBLA_BU_20200316_10.html Naja ist es sehrwohl in einer Verordnung verfasst das ich den Camping-/Mobilheimplatz nicht betreten darf, insofern war es mir nicht möglich ihn von 16.03.20 bis 27.04.20 (die Verordnung wurde 3x verlängert) zu nutzen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Agogo Knows how to post... Geschrieben 23. April 2020 Vielleicht kann mir wer von euch helfen.. Hab gestern ein Schreiben von der BH bekommen dass ich auf der Autobahn den Mindestabstand nicht eingehalten habe, laut Messung habe ich nur 0,49 Sekunden Abstand zum Vordermann gelassen -> Muss nun eine Strafe von 100€ zahlen. 1. Ich weiß, die Strafe ist am unteren Limit und da bin ich eigentlich nochmal gut davongekommen, aber gibts trotzdem eine Möglichkeit das ganze nochmal zu beanstanden (zb dass ich sage der Vordermann ist vor genau mir auf die Überholspur gefahren und genau zu dem Zeitpunkt wurde das Bild/Video gemacht) 2. Kann ich das Bild/Video irgendwie einsehen ohne dass ich gleich einen Einspruch mache, bzw dann mehr zahlen muss? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Geschrieben 23. April 2020 unnerum schrieb vor 9 Stunden: Wenn er es nicht betreten darf (wird bei Campingplätzen wohl ähnlich sein, wie bei Hotelanlagen; keine Lust das zu recherchieren), ist es halt schon unbenützbar und § 1104 ABGB voll einschlägig. gw1100 schrieb vor einer Stunde: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_BU_20200316_10/LGBLA_BU_20200316_10.html Naja ist es sehrwohl in einer Verordnung verfasst das ich den Camping-/Mobilheimplatz nicht betreten darf, insofern war es mir nicht möglich ihn von 16.03.20 bis 27.04.20 (die Verordnung wurde 3x verlängert) zu nutzen. Ja, diese Verordnung spricht natürlich andere Bände, habe auch nicht recherchiert zuvor ob das jetzt bei Campingplätzen auch gilt. auf Basis der Infos ist eine Unbenützbarkeit natürlich gegeben, Stimme daher zu. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 23. April 2020 Agogo schrieb vor 10 Stunden: Vielleicht kann mir wer von euch helfen.. Hab gestern ein Schreiben von der BH bekommen dass ich auf der Autobahn den Mindestabstand nicht eingehalten habe, laut Messung habe ich nur 0,49 Sekunden Abstand zum Vordermann gelassen -> Muss nun eine Strafe von 100€ zahlen. 1. Ich weiß, die Strafe ist am unteren Limit und da bin ich eigentlich nochmal gut davongekommen, aber gibts trotzdem eine Möglichkeit das ganze nochmal zu beanstanden (zb dass ich sage der Vordermann ist vor genau mir auf die Überholspur gefahren und genau zu dem Zeitpunkt wurde das Bild/Video gemacht) 2. Kann ich das Bild/Video irgendwie einsehen ohne dass ich gleich einen Einspruch mache, bzw dann mehr zahlen muss? war es denn so das dir einer raus gefahren ist? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 23. April 2020 Admira Fan schrieb vor 8 Minuten: war es denn so das dir einer raus gefahren ist? das wird er nicht wissen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Agogo Knows how to post... Geschrieben 23. April 2020 J.E schrieb vor 21 Minuten: das wird er nicht wissen Genau.. das ganze ist vor 2 Monaten passiert, von dem her.. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 23. April 2020 Agogo schrieb vor 5 Minuten: Genau.. das ganze ist vor 2 Monaten passiert, von dem her.. man wird es auch nicht wissen, wenn es heute war. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 25. April 2020 Agogo schrieb am 23.4.2020 um 08:22 : Vielleicht kann mir wer von euch helfen.. Hab gestern ein Schreiben von der BH bekommen dass ich auf der Autobahn den Mindestabstand nicht eingehalten habe, laut Messung habe ich nur 0,49 Sekunden Abstand zum Vordermann gelassen -> Muss nun eine Strafe von 100€ zahlen. 1. Ich weiß, die Strafe ist am unteren Limit und da bin ich eigentlich nochmal gut davongekommen, aber gibts trotzdem eine Möglichkeit das ganze nochmal zu beanstanden (zb dass ich sage der Vordermann ist vor genau mir auf die Überholspur gefahren und genau zu dem Zeitpunkt wurde das Bild/Video gemacht) 2. Kann ich das Bild/Video irgendwie einsehen ohne dass ich gleich einen Einspruch mache, bzw dann mehr zahlen muss? Nein, musst keinen Einspruch einlegen. Als Beschuldigter hast Recht auf Akteneinsicht. Zur Verringerung der Strafe: Bin kein Verkehrsrechtler, aber bei Behörden reicht es oftmals schon aus, dass du ihnen einen Aufwand verursachst, damit sie dir entgegenkommen. Verringerung geht aber logischerweise nur bei einem Einspruch. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hans_Dotterblum Bunter Hund im ASB Geschrieben 25. April 2020 unnerum schrieb vor 5 Stunden: Nein, musst keinen Einspruch einlegen. Als Beschuldigter hast Recht auf Akteneinsicht. Zur Verringerung der Strafe: Bin kein Verkehrsrechtler, aber bei Behörden reicht es oftmals schon aus, dass du ihnen einen Aufwand verursachst, damit sie dir entgegenkommen. Verringerung geht aber logischerweise nur bei einem Einspruch. Bin rechtlich echt kein Experte, aber ist man bei einer Anonymverfügung bereits Beschuldigter? (ich nehme jetzt einfach mal an, dass es eine Anonymverfügung war) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerOnkel Supersoldat. Geschrieben 25. April 2020 Hans_Dotterblum schrieb vor einer Stunde: Bin rechtlich echt kein Experte, aber ist man bei einer Anonymverfügung bereits Beschuldigter? (ich nehme jetzt einfach mal an, dass es eine Anonymverfügung war) Das glaub ich nicht, schließlich steht ja nicht fest, wer Beschuldigter ist... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 25. April 2020 Hans_Dotterblum schrieb vor 16 Stunden: Bin rechtlich echt kein Experte, aber ist man bei einer Anonymverfügung bereits Beschuldigter? (ich nehme jetzt einfach mal an, dass es eine Anonymverfügung war) DerOnkel schrieb vor 15 Stunden: Das glaub ich nicht, schließlich steht ja nicht fest, wer Beschuldigter ist... Nachdem er von Einspruch gesprochen hat, bin ich von einer Strafverfügung ausgegangen; Einspruch gibt es bei Anonymverfügungen schließlich nicht. Wenn es aber eine Anonymverfügung sein sollte, gibt es leider keine Möglichkeit auf Akteneinsicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hakuna Matata Arena Institut für genoppte Gurken Geschrieben 2. Mai 2020 (bearbeitet) Thema Urbeberrecht, ich habe kürzlich begonnen Youtube Videos zu machen, in denen ich versuche Verschwörungstheoretiker auseinanderzunemen. Zu diesem zweck zeige ich ausschnitte aus den "Primärquellen" Bin ich hier durch §42f urhg Artikel 3,4 und 5 vollkommen abgedeckt, oder muss ich da sonst noch was beachten? Da ich auch Werke von Deutschen auf die Schippe nehme: Dort ist's rechtlich mWn sehr ähnlich gelagert laut diesem Dude: https://www.basicthinking.de/blog/2016/05/19/richtig-zitieren-video-material/ oder übersehe ich etwas? Sollte ich hypothetischer weise verklagt werden, geschieht das dann in Ö oder D, oder kann sich das derjenige aussuchen? Edit: ich will halt wissen, welches Recht hier gilt. Damit klar ist von was ich rede verlinke ich hier das Video. Ich wills hier nicht pushen, meine Views hab ich schon, drum auch der Spoiler. Spoiler bearbeitet 2. Mai 2020 von Hakuna Matata Arena 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Geschrieben 2. Mai 2020 Hakuna Matata Arena schrieb vor 1 Minute: Thema Urbeberrecht, ich habe kürzlich begonnen Youtube Videos zu machen, in denen ich versuche Verschwörungstheoretiker auseinanderzunemen. Zu diesem zweck zeige ich ausschnitte aus den "Primärquellen" Bin ich hier durch §42f urhg Artikel 3,4 und 5 vollkommen abgedeckt, oder muss ich da sonst noch was beachten? Da ich auch Werke von Deutschen auf die Schippe nehme: Dort ist's rechtlich mWn sehr ähnlich gelagert laut diesem Dude: https://www.basicthinking.de/blog/2016/05/19/richtig-zitieren-video-material/ oder übersehe ich etwas? Sollte ich hypothetischer weise verklagt werden, geschieht das dann in Ö oder D, oder kann sich das derjenige aussuchen? Damit klar ist von was ich rede verlinke ich hier das Video. Ich wills hier nicht pushen, meine Views hab ich schon, drum auch der Spoiler. Unsichtbaren Inhalt anzeigen https://www.youtube.com/results?search_query=wbs+zitat Gilt in dem Fall eben für Deutschland. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hammerwerfer Postinho Geschrieben 2. Mai 2020 Hakuna Matata Arena schrieb vor 7 Stunden: Inhalt unsichtbar machen Bitte greif dir nicht ins Gesicht. Zwecks Corona wärs. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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