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für leiwand, gegen oasch.
BuchiRapid schrieb vor 42 Minuten:

Mietvertrag: stimme zu.

§ 1104 ABGB ist wohl nach überwiegender Ansicht einschlägig, dem stimme ich zu, aber ich denke nicht, dass das Mobilheim unbenützbar ist. Es gibt keinen Grund es nicht nutzen zu, das ist von keiner Verordnung umfasst mE.

daher wird hier wenn dann nur eine Anteile Minderung und da auch keine all zu hohe zustehen. 
happy to discuss andere Argumente, aber man darf ja raus und man darf auch in Zweitwohnsitze fahren, solange man Abstand hält zu fremden oder sich eh im selben Haushalt aufhält.

Wenn er es nicht betreten darf (wird bei Campingplätzen wohl ähnlich sein, wie bei Hotelanlagen; keine Lust das zu recherchieren), ist es halt schon unbenützbar und § 1104 ABGB voll einschlägig.

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ASB-Legende

 

BuchiRapid schrieb vor 8 Stunden:

Mietvertrag: stimme zu.

§ 1104 ABGB ist wohl nach überwiegender Ansicht einschlägig, dem stimme ich zu, aber ich denke nicht, dass das Mobilheim unbenützbar ist. Es gibt keinen Grund es nicht nutzen zu, das ist von keiner Verordnung umfasst mE.

daher wird hier wenn dann nur eine Anteile Minderung und da auch keine all zu hohe zustehen. 
happy to discuss andere Argumente, aber man darf ja raus und man darf auch in Zweitwohnsitze fahren, solange man Abstand hält zu fremden oder sich eh im selben Haushalt aufhält.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_BU_20200316_10/LGBLA_BU_20200316_10.html

Naja ist es sehrwohl in einer Verordnung verfasst das ich den Camping-/Mobilheimplatz nicht betreten darf, insofern war es mir nicht möglich ihn von 16.03.20 bis 27.04.20 (die Verordnung wurde 3x verlängert) zu nutzen.

 

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Knows how to post...

Vielleicht kann mir wer von euch helfen.. 

Hab gestern ein Schreiben von der BH bekommen dass ich auf der Autobahn den Mindestabstand nicht eingehalten habe, laut Messung habe ich nur 0,49 Sekunden Abstand zum Vordermann gelassen -> Muss nun eine Strafe von 100€ zahlen. 

1. Ich weiß, die Strafe ist am unteren Limit und da bin ich eigentlich nochmal gut davongekommen, aber gibts trotzdem eine Möglichkeit das ganze nochmal zu beanstanden (zb dass ich sage der Vordermann ist vor genau mir auf die Überholspur gefahren und genau zu dem Zeitpunkt wurde das Bild/Video gemacht)

2. Kann ich das Bild/Video irgendwie einsehen ohne dass ich gleich einen Einspruch mache, bzw dann mehr zahlen muss? 

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Rapid. Immer. Überall.
unnerum schrieb vor 9 Stunden:

Wenn er es nicht betreten darf (wird bei Campingplätzen wohl ähnlich sein, wie bei Hotelanlagen; keine Lust das zu recherchieren), ist es halt schon unbenützbar und § 1104 ABGB voll einschlägig.

 

gw1100 schrieb vor einer Stunde:

 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_BU_20200316_10/LGBLA_BU_20200316_10.html

Naja ist es sehrwohl in einer Verordnung verfasst das ich den Camping-/Mobilheimplatz nicht betreten darf, insofern war es mir nicht möglich ihn von 16.03.20 bis 27.04.20 (die Verordnung wurde 3x verlängert) zu nutzen.

 

Ja, diese Verordnung spricht natürlich andere Bände, habe auch nicht recherchiert zuvor ob das jetzt bei Campingplätzen auch gilt. 

auf Basis der Infos ist eine Unbenützbarkeit natürlich gegeben, Stimme daher zu. 

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Agogo schrieb vor 10 Stunden:

Vielleicht kann mir wer von euch helfen.. 

Hab gestern ein Schreiben von der BH bekommen dass ich auf der Autobahn den Mindestabstand nicht eingehalten habe, laut Messung habe ich nur 0,49 Sekunden Abstand zum Vordermann gelassen -> Muss nun eine Strafe von 100€ zahlen. 

1. Ich weiß, die Strafe ist am unteren Limit und da bin ich eigentlich nochmal gut davongekommen, aber gibts trotzdem eine Möglichkeit das ganze nochmal zu beanstanden (zb dass ich sage der Vordermann ist vor genau mir auf die Überholspur gefahren und genau zu dem Zeitpunkt wurde das Bild/Video gemacht)

2. Kann ich das Bild/Video irgendwie einsehen ohne dass ich gleich einen Einspruch mache, bzw dann mehr zahlen muss? 

war es denn so das dir einer raus gefahren ist?

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für leiwand, gegen oasch.
Agogo schrieb am 23.4.2020 um 08:22 :

Vielleicht kann mir wer von euch helfen.. 

Hab gestern ein Schreiben von der BH bekommen dass ich auf der Autobahn den Mindestabstand nicht eingehalten habe, laut Messung habe ich nur 0,49 Sekunden Abstand zum Vordermann gelassen -> Muss nun eine Strafe von 100€ zahlen. 

1. Ich weiß, die Strafe ist am unteren Limit und da bin ich eigentlich nochmal gut davongekommen, aber gibts trotzdem eine Möglichkeit das ganze nochmal zu beanstanden (zb dass ich sage der Vordermann ist vor genau mir auf die Überholspur gefahren und genau zu dem Zeitpunkt wurde das Bild/Video gemacht)

2. Kann ich das Bild/Video irgendwie einsehen ohne dass ich gleich einen Einspruch mache, bzw dann mehr zahlen muss? 

Nein, musst keinen Einspruch einlegen. Als Beschuldigter hast Recht auf Akteneinsicht.

Zur Verringerung der Strafe: Bin kein Verkehrsrechtler, aber bei Behörden reicht es oftmals schon aus, dass du ihnen einen Aufwand verursachst, damit sie dir entgegenkommen. Verringerung geht aber logischerweise nur bei einem Einspruch.

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Bunter Hund im ASB
unnerum schrieb vor 5 Stunden:

Nein, musst keinen Einspruch einlegen. Als Beschuldigter hast Recht auf Akteneinsicht.

Zur Verringerung der Strafe: Bin kein Verkehrsrechtler, aber bei Behörden reicht es oftmals schon aus, dass du ihnen einen Aufwand verursachst, damit sie dir entgegenkommen. Verringerung geht aber logischerweise nur bei einem Einspruch.

Bin rechtlich echt kein Experte, aber ist man bei einer Anonymverfügung bereits Beschuldigter? (ich nehme jetzt einfach mal an, dass es eine Anonymverfügung war) 

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Supersoldat.
Hans_Dotterblum schrieb vor einer Stunde:

Bin rechtlich echt kein Experte, aber ist man bei einer Anonymverfügung bereits Beschuldigter? (ich nehme jetzt einfach mal an, dass es eine Anonymverfügung war) 

Das glaub ich nicht, schließlich steht ja nicht fest, wer Beschuldigter ist... 

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für leiwand, gegen oasch.
Hans_Dotterblum schrieb vor 16 Stunden:

Bin rechtlich echt kein Experte, aber ist man bei einer Anonymverfügung bereits Beschuldigter? (ich nehme jetzt einfach mal an, dass es eine Anonymverfügung war) 

DerOnkel schrieb vor 15 Stunden:

Das glaub ich nicht, schließlich steht ja nicht fest, wer Beschuldigter ist... 

Nachdem er von Einspruch gesprochen hat, bin ich von einer Strafverfügung ausgegangen; Einspruch gibt es bei Anonymverfügungen schließlich nicht.

Wenn es aber eine Anonymverfügung sein sollte, gibt es leider keine Möglichkeit auf Akteneinsicht.

 

 

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Institut für genoppte Gurken

Thema Urbeberrecht,

ich habe kürzlich begonnen Youtube Videos zu machen, in denen ich versuche Verschwörungstheoretiker auseinanderzunemen. Zu diesem zweck zeige ich ausschnitte aus den "Primärquellen"

Bin ich hier durch §42f urhg Artikel 3,4 und 5 vollkommen abgedeckt, oder muss ich da sonst noch was beachten?

Da ich auch Werke von Deutschen auf die Schippe nehme: Dort ist's rechtlich mWn sehr ähnlich gelagert laut diesem Dude: https://www.basicthinking.de/blog/2016/05/19/richtig-zitieren-video-material/
oder übersehe ich etwas?

Sollte ich hypothetischer weise verklagt werden, geschieht das dann in Ö oder D, oder kann sich das derjenige aussuchen? Edit: ich will halt wissen, welches Recht hier gilt.

Damit klar ist von was ich rede verlinke ich hier das Video. Ich wills hier nicht pushen, meine Views hab ich schon, drum auch der Spoiler.

Spoiler

 

 

 

 

bearbeitet von Hakuna Matata Arena

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Hakuna Matata Arena schrieb vor 1 Minute:

Thema Urbeberrecht,

ich habe kürzlich begonnen Youtube Videos zu machen, in denen ich versuche Verschwörungstheoretiker auseinanderzunemen. Zu diesem zweck zeige ich ausschnitte aus den "Primärquellen"

Bin ich hier durch §42f urhg Artikel 3,4 und 5 vollkommen abgedeckt, oder muss ich da sonst noch was beachten?

Da ich auch Werke von Deutschen auf die Schippe nehme: Dort ist's rechtlich mWn sehr ähnlich gelagert laut diesem Dude: https://www.basicthinking.de/blog/2016/05/19/richtig-zitieren-video-material/
oder übersehe ich etwas?

Sollte ich hypothetischer weise verklagt werden, geschieht das dann in Ö oder D, oder kann sich das derjenige aussuchen?

Damit klar ist von was ich rede verlinke ich hier das Video. Ich wills hier nicht pushen, meine Views hab ich schon, drum auch der Spoiler.

  Unsichtbaren Inhalt anzeigen

 

 

 

https://www.youtube.com/results?search_query=wbs+zitat

Gilt in dem Fall eben für Deutschland.

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